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Energiestandard

Effizienzhaus 2026 - Kennwerte und Förderstand

Was die Zahl einer Effizienzhaus-Stufe bedeutet, wie sie sich vom gesetzlichen Neubau unterscheidet und welche Stufe wo gefördert wird.

Hausbau Journal Redaktion
Stand: 20. Oktober 2026 9 Min Lesezeit
Effizienzhaus mit Wärmepumpe und PV
Effizienzhaus: Die Stufe misst Primärenergiebedarf und Wärmeverlust der Hülle im Vergleich zu einem Referenzgebäude.
55 % / 100 %
Gesetzlicher Neubau Primärenergie / H'T der Referenz
40 % / 55 %
Effizienzhaus 40 Primärenergie / H'T der Referenz
150.000 €
KfW-Kredit je Wohneinheit Neubau mit QNG-Siegel, ohne Tilgungszuschuss

Was ist ein Effizienzhaus?

Der Begriff stammt aus der Förderung der KfW. Ein Effizienzhaus wird immer mit einem rechnerischen Vergleichshaus verglichen, dem Referenzgebäude. Es hat dieselbe Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung wie das geplante Haus, aber eine festgelegte Referenzausführung nach Anlage 1 GModG: unter anderem Außenwand mit U = 0,28 W/(m²K), Dach 0,20, Bodenplatte 0,35, Fenster 1,3, Wärmebrückenzuschlag 0,05 W/(m²K) und eine Heizung mit Gas-Brennwertkessel und Solaranlage für das Warmwasser. Das Referenzgebäude ist also für jedes Haus ein anderes, und 100 % ist kein fester Verbrauchswert.

Zwei Kennwerte werden verglichen, beide nach GModG in Verbindung mit DIN V 18599 berechnet:

  • Jahres-Primärenergiebedarf QP in kWh pro m² Gebäudenutzfläche und Jahr: Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung, gewichtet mit dem Primärenergiefaktor des Energieträgers. Er hängt stark von der Heiztechnik ab.
  • Transmissionswärmeverlust H'T in W/(m²K), bezogen auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche: wie viel Wärme die Hülle je Grad Temperaturunterschied verliert. Er hängt nur von der Hülle ab.

Die Zahl der Stufe bezeichnet den Primärenergie-Höchstwert. Den H'T-Höchstwert legt die KfW je Stufe gesondert fest. Ob ein Haus eine Stufe erreicht, ist eine Frage der Gebäudequalität. Ob es dafür Geld gibt, entscheidet das jeweilige Förderprogramm mit eigenen Bedingungen, das ist eine zweite, getrennte Frage.

Kennwerte im Vergleich

AnforderungQP höchstensH'T höchstensRechtsgrundlage
Gesetzlicher Neubau (Wohngebäude)55 % der Referenz100 % der Referenz§ 15 und § 16 GModG
KfW-Effizienzhaus 55, Neubau55 %70 %KfW-TMA Effizienzhaus 55 (Stand 12/2025)
KfW-Effizienzhaus 40, Neubau40 %55 %KfW-TMA Klimafreundlicher Neubau
Sanierungsstufen Effizienzhaus 85, 70, 55, 40, Denkmal85, 70, 55, 40 % (Denkmal mit eigenen Werten)eigene Werte je StufeKfW-Merkblatt 261 und Technische Mindestanforderungen BEG WG

Stand: Oktober 2026. Quellen: § 15, § 16 GModG, TMA Effizienzhaus 55, TMA Klimafreundlicher Neubau, Merkblatt 261 (Stand 09/2026).

Daraus folgen zwei Punkte, die oft verwechselt werden. Erstens liegt der gesetzliche Neubau beim Primärenergiebedarf schon auf dem Niveau des Effizienzhauses 55, der Unterschied steckt allein in der Hülle. Zweitens ist ein Effizienzhaus 70 oder 85 heute nur noch eine Stufe der Sanierungsförderung, als Neubau läge es beim Primärenergiebedarf über dem gesetzlich Erlaubten. Stufen wie Effizienzhaus 100 kommen in der aktuellen Förderung nicht mehr vor.

Mit dem Teil des Änderungsgesetzes, der am 1. Januar 2027 in Kraft tritt, ändern sich die Referenzgebäude und die Primärenergiefaktoren (BBSR, Neuregelungen mit dem GModG). Prozentwerte, die vor und nach diesem Datum berechnet wurden, sind deshalb nicht direkt vergleichbar.

Rechenbeispiel: Erreicht die Hülle Effizienzhaus 55?

Ein fiktives Einfamilienhaus mit 382 m² Hüllfläche. Die Rechnung ist vereinfacht: Temperatur-Korrekturfaktoren für erdberührte Bauteile und Fensteranteile im Detail bleiben außen vor, sie ändern im echten Nachweis die Zahlen, nicht den Rechenweg.

BauteilFlächeU ReferenzU BeispielU × A ReferenzU × A Beispiel
Außenwand160 m²0,280,1844,8 W/K28,8 W/K
Fenster30 m²1,300,9039,0 W/K27,0 W/K
Haustür2 m²1,801,103,6 W/K2,2 W/K
Dach100 m²0,200,1420,0 W/K14,0 W/K
Bodenplatte90 m²0,350,2531,5 W/K22,5 W/K
Summe382 m²138,9 W/K94,5 W/K

U-Werte in W/(m²K). Referenzwerte nach Anlage 1 GModG, Beispielwerte frei gewählt.

  • Referenz: 138,9 ÷ 382 = 0,364, plus Wärmebrückenzuschlag 0,05 ergibt H'T,REF = 0,414 W/(m²K).
  • Höchstwerte: gesetzlich 1,0 × 0,414 = 0,414; Effizienzhaus 55: 0,70 × 0,414 = 0,290; Effizienzhaus 40: 0,55 × 0,414 = 0,228 W/(m²K).
  • Beispiel mit Wärmebrückenzuschlag 0,03 (Gleichwertigkeitsnachweis Kategorie B): 94,5 ÷ 382 + 0,03 = 0,277 W/(m²K), das sind 67 % der Referenz. Die Hülle reicht für Effizienzhaus 55, nicht für Effizienzhaus 40.
  • Dasselbe Haus mit Zuschlag 0,05: 0,247 + 0,05 = 0,297 W/(m²K) oder 72 %. Dann verfehlt es Effizienzhaus 55, obwohl kein Bauteil schlechter geworden ist.

Das Beispiel zeigt, warum eine bestimmte Außenwand allein keine Effizienzhaus-Stufe festlegt: Fensterflächen, Dach, Bodenplatte und die Ausführung der Anschlüsse zählen mit. Die Zuschläge für Wärmebrücken erklärt der Artikel Wärmebrücken.

Heizung und Effizienzhaus

Der Primärenergiebedarf hängt an der Heizung. Weil das Referenzgebäude mit einem Gas-Brennwertkessel rechnet, erreicht ein Haus mit Wärmepumpe oder einem anderen Wärmeerzeuger mit niedrigem Primärenergiefaktor den Prozentwert leichter als eines mit Gas. Für die Förderung gelten zusätzlich harte Ausschlüsse: In KfW 297/298 sind Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie ausgeschlossen, in den Stufen auf Basis des Effizienzhauses 40 auch Biomasse (KfW, Produktseite 297/298). Mit Biomasse betriebene Kaminöfen, die nicht zur Deckung der Heizlast nötig sind und nicht in der Bilanz stehen, fallen nicht unter den Ausschluss.

Gesetzlich ist der Spielraum größer. Seit 29. Juli 2026 ist die 65-Prozent-Anforderung für erneuerbare Wärme entfallen, § 42 GModG lässt für Neubauten eine Liste von Heizungsarten zu, darunter Gas- und Ölheizungen mit der Bio-Treppe nach § 43. Ein Neubau mit Gasheizung kann also die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, eine KfW-Neubauförderung erhält er nicht. Mehr dazu unter GEG/GModG.

Was die KfW zusätzlich verlangt

Die Technischen Mindestanforderungen zu 297/298 enthalten neben den Kennwerten weitere Pflichten, die der Energieeffizienz-Experte bestätigt:

  • Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 mit dem erforderlichen Außenluftvolumenstrom. Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist nicht ausdrücklich vorgeschrieben, sie erleichtert aber die Bilanz.
  • Hydraulischer Abgleich der wassergeführten Heizung bis zur Fertigstellung, bestätigt durch ein Fachunternehmen.
  • Wärmebrücken-Nachweis als Gleichwertigkeitsnachweis oder detaillierte Berechnung, wenn ein reduzierter Zuschlag angesetzt wird.
  • Luftdichtheitsmessung mit Prüfbericht, soweit in der Berechnung die Luftdichtheitskategorie I nach DIN V 18599-2 angesetzt wurde.
  • Sommerlicher Wärmeschutz: Maßnahmen benennen und nachweisen.
  • Treibhausgas-Grenzwert im Lebenszyklus für die Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ über eine Lebenszyklusanalyse, für die QNG-Stufe zusätzlich ein Zertifikat QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM. Eine Photovoltaik-Anlage ist dafür keine Pflicht. Für die befristete Stufe Effizienzhaus 55 entfällt die Lebenszyklusanalyse.
  • Luft-Wasser-Wärmepumpen mit Außeneinheit nur, wenn sie die Lärmanforderungen der TMA einhalten.

Förderstand Oktober 2026

VorhabenProgrammStufenFörderung
Neubau oder Ersterwerb, SelbstnutzerKfW 297Klimafreundliches Wohngebäude (EH 40 + THG), mit QNG, befristet EH 55Kredit bis 100.000 €, mit QNG 150.000 € je Wohneinheit, kein Tilgungszuschuss
Neubau oder Ersterwerb, Vermieter und UnternehmenKfW 298wie 297wie 297
Neubau im NiedrigpreissegmentKfW 296EH 55 mit THG-Anforderung, Mindestzahl an Wohnräumen und KostengrenzeKredit bis 100.000 € je Wohneinheit
Sanierung zum EffizienzhausKfW 261EH 85, 70, 55, 40, Denkmal, jeweils EE oder NHKredit bis 150.000 € je Wohneinheit, Tilgungszuschuss EE-Klasse 0 % (EH 85, 70), 5 % (EH 55, Denkmal), 10 % (EH 40), NH-Klasse jeweils 5 Punkte mehr, Boni für Worst Performing Building (+10) und serielle Sanierung (+15 bei EH 55/40, +5 bei EH 70)

Stand: 20.10.2026. Quellen: Merkblatt 297/298 (Stand 07/2026), Merkblatt 296 (Stand 06/2026), Merkblatt 261 (Stand 09/2026), KfW-Pressemitteilung vom 19.06.2026.

Die Stufe Effizienzhaus 55 im Neubau ist seit Dezember 2025 befristet wieder in 297/298 enthalten, nachdem sie am 24. Januar 2022 in der damaligen BEG-Neubauförderung ausgelaufen war. Sie läuft, bis die Bundesmittel aufgebraucht sind, längstens für Anträge bis 31. Dezember 2026, und setzt eine gültige Baugenehmigung bei Antragstellung voraus. Mehr dazu unter Effizienzhaus 55 und KfW 297/298.

Wer ein bestehendes Haus nicht komplett zum Effizienzhaus saniert, sondern einzelne Maßnahmen umsetzt, landet bei der BEG-Einzelmaßnahmenförderung: Zuschuss für die Heizung bei der KfW (Programm 458), für Hülle und Anlagentechnik beim BAFA. Laut Merkblatt 261 schließen sich die BEG-Einzelmaßnahmen und die Effizienzhaus-Sanierung gegenseitig aus: Nach einem geförderten Vorhaben im einen Programm ist ein Antrag im anderen frühestens drei Jahre nach dessen Abschluss möglich.

Ablauf und Energieberatung

Für jede Effizienzhaus-Förderung ist ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes einzubinden. Er muss unabhängig sein, darf also nicht beim Bauunternehmen oder Lieferanten angestellt oder von ihnen beauftragt sein. Seine Leistungen zählen im Neubau zu den förderfähigen Kosten des Kredits.

  1. Planung: Der Experte rechnet QP und H'T für Entwurf und Referenzgebäude, bei der Klimafreundlichen Stufe dazu die Lebenszyklusanalyse. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor dem Antrag erbracht werden.
  2. Antrag: Auf Grundlage seiner „Bestätigung zum Antrag“ stellt der Bauherr den Antrag bei einem Finanzierungspartner, und zwar vor Vorhabenbeginn, also bevor ein Bau- oder Liefervertrag ohne aufschiebende Bedingung geschlossen ist. Maßgeblich ist der Eingang bei der KfW.
  3. Bauphase: Der Experte begleitet die Ausführung der energierelevanten Details, etwa Anschlüsse, Luftdichtheit und Wärmebrücken.
  4. Nachweis: Nach Fertigstellung bestätigt er mit der „Bestätigung nach Durchführung“ die Kennwerte und die förderfähigen Kosten, spätestens 36 Monate nach Vollauszahlung des Kredits.

FAQ - Effizienzhaus 2026

Was ist ein Effizienzhaus genau?
Ein Effizienzhaus ist ein Wohngebäude, das eine Effizienzhaus-Stufe der KfW erreicht. Die Zahl gibt an, wie viel Prozent des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes das Haus höchstens haben darf. Zu jeder Stufe gehört außerdem ein Höchstwert für den Transmissionswärmeverlust H'T, ebenfalls in Prozent der Referenz: im Neubau 70 % beim Effizienzhaus 55 und 55 % beim Effizienzhaus 40.
Welche Effizienzhaus-Stufen werden 2026 gefördert?
Neubau (Stand Oktober 2026): KfW 297/298 mit den Stufen Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40 plus Treibhausgas-Grenzwert, Kredit bis 100.000 Euro je Wohneinheit), dasselbe mit QNG-Siegel (bis 150.000 Euro) und befristet Effizienzhaus 55 (bis 100.000 Euro, längstens für Anträge bis 31.12.2026, Baugenehmigung nötig). Im Neubau gibt es keinen Tilgungszuschuss. Sanierung: KfW 261 für Effizienzhaus 40, 55, 70, 85 und Denkmal, jeweils als EE- oder NH-Klasse, mit Tilgungszuschuss von 0 bis 15 Prozent plus Boni.
Ist ein Neubau nach Gesetz automatisch ein Effizienzhaus 55?
Nein. Beim Primärenergiebedarf verlangt das Gebäudemodernisierungsgesetz für Neubauten dasselbe wie das Effizienzhaus 55, höchstens 55 % des Referenzgebäudes. Beim Wärmeschutz der Hülle reicht nach § 16 GModG aber der Wert des Referenzgebäudes (100 %), das Effizienzhaus 55 verlangt höchstens 70 %.
Was ist der Unterschied zwischen Primär- und Endenergie?
Endenergie ist die Energie, die an der Gebäudegrenze für Heizung, Warmwasser und Lüftung gebraucht wird, etwa der Strom der Wärmepumpe. Für den Primärenergiebedarf wird sie mit einem Primärenergiefaktor des Energieträgers gewichtet, für Netzstrom nach geltendem Recht mit 1,8. Die Effizienzhaus-Stufe richtet sich nach dem Primärenergiebedarf.
Welche Wandstärke oder welchen U-Wert braucht ein Effizienzhaus 40?
Einen festen Wert gibt es nicht. Die KfW verlangt einen Transmissionswärmeverlust von höchstens 55 % des Referenzgebäudes über die ganze Hülle. Ob das mit einer bestimmten Außenwand gelingt, hängt von Fensterflächen, Dach, Bodenplatte und Wärmebrücken ab. Zur Orientierung: Das Referenzgebäude rechnet mit einer Außenwand von 0,28 W/(m²K).
Darf ein gefördertes Effizienzhaus mit Gas oder Pellets heizen?
In den KfW-Neubaukrediten 297/298 sind Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie ausgeschlossen, auch für die befristete Stufe Effizienzhaus 55. In den Stufen auf Basis des Effizienzhauses 40 ist zusätzlich Biomasse als Wärmeerzeuger ausgeschlossen. Gesetzlich erlaubt § 42 GModG für Neubauten weiterhin auch Gas- und Ölheizungen, dann mit Bio-Treppe nach § 43.
Hausbau Journal Redaktion

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