Was bedeutet Effizienzhaus 55 beim Hausbau?
Die Zahl bezieht sich auf das Referenzgebäude: ein rechnerisches Haus mit derselben Geometrie, Nutzfläche und Ausrichtung, aber mit festgelegter Referenzausführung von Hülle und Technik. Beide Werte, QP und H'T, rechnet ein Energieeffizienz-Experte nach GModG in Verbindung mit DIN V 18599, Bezugsfläche ist die Gebäudenutzfläche AN.
| Anforderung | Primärenergiebedarf QP | Transmissionswärmeverlust H'T |
|---|---|---|
| Gesetzlicher Neubau nach §§ 15, 16 GModG | höchstens 55 % des Referenzgebäudes | höchstens 100 % des Referenzgebäudes |
| KfW-Effizienzhaus 55 | höchstens 55 % | höchstens 70 % |
| KfW-Effizienzhaus 40 | höchstens 40 % | höchstens 55 % |
Stand: Oktober 2026. Quellen: § 15 und § 16 GModG, KfW-TMA Effizienzhaus 55 (Stand 12/2025), KfW-TMA Klimafreundlicher Neubau.
Beim Primärenergiebedarf liegt das Effizienzhaus 55 also auf dem gesetzlichen Neubau-Niveau. Der Unterschied steckt in der Hülle: Sie muss rund 30 % weniger Wärme durch Wände, Dach, Boden und Fenster verlieren als die Referenz. Mit welchen U-Werten das gelingt, hängt von Geometrie und Fensterflächen des einzelnen Hauses ab, eine feste Dämmstärke gehört nicht zur Definition.
Förderstand für den Neubau
- Bis 24. Januar 2022: Effizienzhaus 55 war Förderstufe der damaligen BEG-Neubauförderung, dann lief sie aus.
- Seit Dezember 2025: befristet wieder als Stufe „Effizienzhaus 55 - Wohngebäude“ in den Krediten 297 (Selbstnutzer) und 298 (übrige Antragsberechtigte), für Kommunen im Programm 498.
- Laufzeit: laut KfW-Pressemitteilung vom 19.06.2026 verlängert, bis die Bundesmittel zur Zinsverbilligung aufgebraucht sind, längstens bis 31. Dezember 2026. Für 2025 und 2026 stehen laut KfW insgesamt 800 Millionen Euro bereit.
- Voraussetzungen: Effizienzhaus-55-Werte, keine Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie, gültige Baugenehmigung bei Antragstellung. Eine Lebenszyklusanalyse oder ein QNG-Siegel ist nicht nötig.
- Förderung: zinsverbilligter Kredit bis 100.000 Euro je Wohneinheit, kein Tilgungszuschuss (Merkblatt 297/298, Stand 07/2026).
In den Krediten 297/298 endet die Stufe Effizienzhaus 55 nach heutigem Stand mit Ablauf des 31. Dezember 2026, unbefristet bleiben dort die Stufen auf Basis des Effizienzhaus 40. Als Baustandard bleibt das Effizienzhaus 55 unabhängig von der Förderung eine Zielgröße für die Hülle.
Verwandte Begriffe
- Effizienzhaus 40 - Förderstufe ohne Befristung, mit Treibhausgas-Anforderung
- EH55 Förderung - Antrag, Fristen und Fallstricke
- GEG/GModG - gesetzliche Anforderungen an Primärenergie und Hülle
- Effizienzhaus - Überblick aller KfW-Energiestandards