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Effizienzhaus

Effizienzhaus 55 - Förderung 2026

EH 55 ist 2026 in zwei Förderwegen aktiv: als befristete Stufe in KfW 297/298 (Neubau) und als reguläre Stufe in KfW 261 (Sanierung) mit 5 bis 10 Prozent Tilgungszuschuss plus Boni.

Hausbau Journal Redaktion
Stand: 16. Oktober 2026 12 Min Lesezeit
Saniertes Wohnhaus mit Wärmedämmung - Effizienzhaus 55
Effizienzhaus 55 2026: Sanierung über KfW 261 unbefristet förderfähig, im Neubau als befristete Stufe in KfW 297/298.
55 %
Primärenergiebedarf vs. GEG-Referenzgebäude
10 %
Tilgungszuschuss EH 55 KfW 261 mit NH-Klasse, 5 % mit EE-Klasse
31.12.2026
Neubau-Befristung EH 55 in KfW 297/298, solange Mittel reichen

Effizienzhaus 55 ist 2026 ein wichtiger Übergangsstandard - im Neubau eine politisch befristete Stufe, in der Sanierung der pragmatische Sweet Spot zwischen Aufwand und Tilgungszuschuss. Wer das eine vom anderen nicht trennt, plant entweder mit falschen Fristen oder verzichtet auf Förderung, die ihm zustehen würde.

Was ist Effizienzhaus 55?

Ein Effizienzhaus 55 hat einen Primärenergiebedarf von maximal 55 Prozent eines GEG-Referenzgebäudes. Die Effizienzhaus-Stufen werden über das normierte Berechnungsverfahren der DIN V 18599 ermittelt - der gleiche Maßstab, der auch für EH 40, EH 70 und EH 85 gilt.

Schlüsselgrößen

  • Primärenergiebedarf: max. 55 Prozent des Referenzgebäudes.
  • Transmissionswärmeverlust: max. 70 Prozent des Referenzgebäudes.
  • EE-Klasse: mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie für Heizung und Warmwasser, seit 21.07.2026 Voraussetzung für jede KfW-261-Förderung.
  • NH-Klasse: QNG-Siegel im Bestand (Bestand-Variante des QNG).

Historie - vom Standard zum Übergangsmodell

Bis 2014: KfW 70 als Förderstandard

Der erste Effizienzhaus-Standard, der über die KfW gefördert wurde. Mit fortschreitenden GEG-Verschärfungen wurde KfW 70 zum Auslaufmodell.

2014 bis 2022: KfW 55 als Neubau-Standard

Hauptförderprogramm für den Neubau. Tilgungszuschüsse und Zinsverbilligung in einem Paket. In dieser Zeit wurde EH 55 zum De-facto-Standard für förderwürdige Neubauten.

Januar 2022: Förderstopp im Neubau

Das Bundeswirtschaftsministerium stoppte die EH-55-Neubau-Förderung kurzfristig wegen Mittelausschöpfung und Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Tausende Bauherren mit fertig geplanten Vorhaben waren betroffen.

2023: KfW 297/298 mit EH 40 als Mindeststandard

Die Neubau-Förderung wurde auf höheren Standard verschoben - mindestens EH 40 statt EH 55 plus Treibhausgas-Anforderung im Lebenszyklus.

2024 bis 2026: EH 55 als befristete Neubau-Stufe

Mit der Wiederaufnahme der EH-55-Stufe in KfW 297/298 (zunächst befristet) gibt es wieder einen Förderpfad für moderatere Standards im Neubau. In der Sanierung über KfW 261 war EH 55 die ganze Zeit förderfähig und bleibt es auch unbefristet (vorbehaltlich Haushalt).

EH 55 im Neubau (KfW 297/298)

Im Neubau ist EH 55 eine der drei Förderstufen in KfW 297 (Selbstnutzer) bzw. KfW 298 (Nicht-Selbstnutzer). Beide Programmnummern haben identische Konditionen.

  • Kreditrahmen: bis 100.000 EUR pro Wohneinheit.
  • Heizung: Öl und Gas ausgeschlossen, erneuerbare Energien verpflichtend.
  • Befristung: ursprünglich bis 30.06.2026, laut KfW-Pressemitteilung vom 19.06.2026 verlängert bis 31.12.2026, solange die Mittel reichen. Gesamtbudget der Stufe 2025/2026: 800 Mio. EUR.
  • Zinssatz: tagesaktuell, keine festen KfW-Werte. Liegt erfahrungsgemäß spürbar unter dem Marktbauzins.
  • Antrag: über die Hausbank, mit Bestätigung zum Antrag durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten - vor Vorhabensbeginn.

Mehr unter: KfW 297/298 Klimafreundlicher Neubau.

EH 55 in der Sanierung (KfW 261)

In der Sanierung ist EH 55 eine der fünf förderfähigen Stufen in KfW 261 (BEG Wohngebäude Kredit). Die Sanierungsförderung hat keine spezifische EH-55-Befristung - sie läuft regulär weiter, vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel (2026: 2 Mrd. EUR für KfW 261 insgesamt).

Konditionen KfW 261 für EH 55 Sanierung

  • Max. Kreditbetrag: 150.000 EUR pro Wohneinheit, seit 21.07.2026 einheitlich.
  • Tilgungszuschuss mit EE-Klasse: 5 Prozent (mindestens 65 Prozent erneuerbare Wärme, Pflicht).
  • Tilgungszuschuss mit NH-Klasse: 10 Prozent.
  • Worst-Performing-Building-Bonus: +10 Prozentpunkte bei einem Endenergiebedarf ab 300 kWh/(m²a) oder Energiebedarfsausweis der Klasse H.
  • Serielle-Sanierung-Bonus: +15 Prozentpunkte bei Anwendung serieller Sanierungstechniken.
  • Zinssatz: tagesaktuell, nicht öffentlich veröffentlicht.

Maximale Förderhöhe Beispiel

EH 55 mit NH-Klasse (10 Prozent) plus WPB-Bonus (+10 Prozentpunkte) = 20 Prozent Tilgungszuschuss. Bei 150.000 EUR Darlehen sind das 30.000 EUR direkter Cash-Vorteil - plus Zinsverbilligung über die Bindungsdauer. Mit EE-Klasse statt NH-Klasse wären es 15 Prozent oder 22.500 EUR.

Technische Anforderungen für EH 55

Wärmedämmung der Gebäudehülle

  • Außenwand: U-Wert max. 0,28 W/m²K (entspricht 14-18 cm Dämmstärke)
  • Dach: U-Wert max. 0,20 W/m²K (entspricht 18-22 cm)
  • Bodenplatte/Kellerdecke: U-Wert max. 0,35 W/m²K
  • Fenster: U-Wert max. 1,3 W/m²K (Zweifachverglasung möglich, Dreifach oft besser)

Heizung mit erneuerbaren Energien (für EE-Klasse und NH-Klasse)

Mindestens 65 Prozent der Heizenergie aus erneuerbaren Quellen. Standardlösung: Wärmepumpe als Hauptheizung. Auch Pelletheizung, Solarthermie als Hauptheizung oder Fernwärme aus erneuerbaren Quellen möglich.

Lüftungsanlage (optional)

Bei EH 55 ist eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung empfehlenswert, aber nicht zwingend. Wenn das Gebäude nach Sanierung sehr dicht ist, ist sie aus hygienischen Gründen oft sinnvoll.

Mehrkosten bei EH 55 Sanierung

Im Vergleich zur einfachen Heizungserneuerung oder isolierten Einzelmaßnahmen entstehen bei EH-55-Komplettsanierung deutliche Mehrkosten - die durch die Förderung kompensiert werden.

Typische Mehrkosten gegenüber Status quo

  • Komplette Außenwanddämmung (WDVS): 25.000 - 60.000 EUR
  • Dachdämmung: 8.000 - 20.000 EUR
  • Fenstertausch (Dreifachverglasung): 15.000 - 30.000 EUR
  • Heizungstausch auf Wärmepumpe: 25.000 - 40.000 EUR
  • Optional: Lüftungsanlage 8.000 - 15.000 EUR
  • Optional: PV-Anlage plus Speicher 15.000 - 25.000 EUR

Summe Mehrkosten typisch: 80.000 bis 150.000 EUR für eine Komplettsanierung eines durchschnittlichen Bestandsgebäudes der 1970er bis 1990er Jahre.

Beispielrechnung: Sanierung eines 1990er-Hauses auf EH 55

Annahmen

  • Einfamilienhaus aus den 1990er Jahren, 140 m² Wohnfläche, alte Gasheizung.
  • Energieausweis-Klasse E (kein WPB-Bonus).
  • Sanierung auf Effizienzhaus 55 mit Wärmepumpe (EE-Klasse).
  • Sanierungskosten: rund 100.000 EUR.

Förderzusage

  • KfW 261 Darlehen: 100.000 EUR zum tagesaktuellen KfW-Zinssatz.
  • Tilgungszuschuss: EH 55 mit EE-Klasse = 5 Prozent.
  • Tilgungszuschuss-Cash: 5.000 EUR.
  • Effektive Restschuld nach Tilgungszuschuss: 95.000 EUR.

Wirtschaftlicher Vergleich

Den exakten Zinsvergleich rechnet die Hausbank auf Basis tagesaktueller Konditionen aus. Der KfW-Zinssatz liegt erfahrungsgemäß spürbar unter dem Marktzins für Sanierungskredite - dazu kommen 5.000 EUR direkter Cash-Vorteil aus dem Tilgungszuschuss. Seit der Reform vom 21.07.2026 trägt beim EH 55 ohne WPB-Bonus vor allem der Zinsvorteil die Förderung.

Vergleich: EH 55 vs. EH 40 Sanierung

Bei umfassender Sanierung steht oft die Frage: EH 55 oder gleich EH 40?

AspektEH 55 SanierungEH 40 Sanierung
Max. Kreditbetrag150.000 EUR150.000 EUR
Tilgungszuschuss mit EE-Klasse5 %10 %
Tilgungszuschuss mit NH-Klasse10 %15 %
WPB-Bonus möglich+10 Prozentpunkte+10 Prozentpunkte
Serielle-Sanierung-Bonus möglich+15 Prozentpunkte+15 Prozentpunkte
Mehrkosten ggü. Standardsanierung30-40 T€60-100 T€
Heizkostenersparnis pro Jahr1.000 - 1.500 EUR1.500 - 2.000 EUR
Befristungunbefristetunbefristet

Wann EH 55 die bessere Wahl ist

Bei moderaten Sanierungen, die das Bestandsgebäude nicht auf EH-40-Niveau heben können oder sollen. Wer EH 40 nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreicht (z.B. aus baulichen Gründen), ist mit EH 55 wirtschaftlicher unterwegs - die Tilgungszuschuss-Differenz von 5 Prozentpunkten kompensiert oft nicht die Mehrinvestition für EH 40.

Wann EH 40 die bessere Wahl ist

Bei sehr umfangreichen Sanierungen mit ohnehin hohen Mehrkosten. Hier rechtfertigt der höhere Tilgungszuschuss (5 Prozentpunkte mehr) zusammen mit dauerhaft niedrigeren Heizkosten den zusätzlichen Aufwand. Bei sehr schlechten Bestandsgebäuden (Energieausweis-Klasse H) lohnt sich EH 40 mit WPB-Bonus oft besonders.

Häufige Fehler bei EH 55

  • Neubau-Frist falsch auf KfW 261 übertragen. Die Befristung bis 31.12.2026 betrifft nur die EH-55-Stufe in KfW 297/298 (Neubau). In der Sanierung über KfW 261 läuft EH 55 unbefristet weiter.
  • Erneuerbare Wärme unterschätzt. Seit 21.07.2026 ist die EE-Klasse mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Wärme Voraussetzung, ohne sie gibt es gar keine KfW-261-Förderung; die NH-Klasse hebt den Zuschuss beim EH 55 von 5 auf 10 Prozent. Wärmepumpe oder Pelletheizung als Hauptwärmeerzeuger ist damit praktisch Pflicht.
  • WPB-Bonus nicht prüfen. Bei sehr schlechten Bestandsgebäuden +10 Prozentpunkte zusätzlich. Aktuellen Energieausweis erstellen lassen, um die Berechtigung zu klären.
  • BnD-Frist verstreichen lassen. Bestätigung nach Durchführung muss zeitnah nach Fertigstellung eingereicht werden, sonst kein Tilgungszuschuss.
  • Mit Sanierung beginnen, bevor der Antrag steht. Auch verbindliche Auftragsvergabe und Materialeinkauf gelten als Vorhabensbeginn - Förderung dann verloren.
  • BEG-Einzelmaßnahmen und KfW 261 kombinieren. Seit 21.07.2026 ausgeschlossen, auch für verschiedene Maßnahmen innerhalb von drei Jahren - doppelte Förderung kann zur Rückforderung beider Förderungen führen.
  • Schnellschuss gegen EH 40. Wenn sowieso umfassend saniert wird, kann der Zusatzaufwand für EH 40 wirtschaftlicher sein als EH 55. Energieeffizienz-Experten beide Varianten gegenüberstellen lassen.

Welche Bestandshäuser sich für EH 55 eignen

Nicht jedes Bestandshaus ist gleich gut für die EH-55-Sanierung geeignet. Die Auswahl beeinflusst Aufwand und Wirtschaftlichkeit.

Häuser aus den 1960er und 1970er Jahren

Klassische "Energieschleudern" mit ungedämmten Wänden, alten Fenstern und veralteter Heiztechnik. Hohes Sanierungspotenzial - oft mit WPB-Bonus förderfähig. EH 55 erreichbar mit Standard-Sanierungspaket. Mehrkosten typisch 80.000 bis 130.000 EUR, der Tilgungszuschuss mit Boni macht die Rechnung attraktiv.

Häuser aus den 1980er Jahren

Bereits mit Mindestdämmung gebaut, aber nach heutigen Standards unzureichend. EH 55 erreichbar mit moderater Zusatzdämmung und Heizungstausch. Mehrkosten 60.000 bis 100.000 EUR. WPB-Bonus oft nicht erreichbar, weil Energieausweis-Klasse meist E oder D ist.

Häuser aus den 1990er und 2000er Jahren

Bereits relativ gut gedämmt, oft mit modernisierter Heizung. Der Sprung auf EH 55 ist hier oft anspruchsvoll. Bei Standard-EH-55-Aufwand kann eine reine Einzelmaßnahmen-Strategie (Heizungstausch mit dem KfW-Zuschuss 458, gezielte Dämmung über die BAFA) wirtschaftlich sinnvoller sein.

EH 55 Sanierung als Vermieter

Vermieter haben besondere Spielregeln. Die EH-55-Sanierung kann unter bestimmten Bedingungen als Modernisierung auf die Miete umgelegt werden.

Modernisierungsumlage

Nach § 559 BGB können Vermieter 8 Prozent der Modernisierungskosten pro Jahr auf die Miete umlegen - bei Kappungsgrenzen je nach Ausgangsmiete. Wichtig: Förderbeträge (KfW-Tilgungszuschuss, KfW- oder BAFA-Zuschuss) müssen von den umlagefähigen Kosten abgezogen werden. Konkrete Kalkulation mit dem Steuerberater oder Mietrechtsanwalt.

Mieterschutz

Mieter müssen mindestens drei Monate vor Modernisierungsbeginn schriftlich informiert werden. Bei unzumutbarer Härte kann der Mieter die Modernisierung verweigern oder das Mietverhältnis kündigen. Vor Sanierungsstart Rechtsberatung einholen.

Drei Sanierungs-Strategien für 2026

Strategie 1: EH 55 mit EE-Klasse + WPB-Bonus

Vor allem für ältere Bestandsgebäude mit schlechtem Energieausweis. Tilgungszuschuss in Kombi 15 Prozent mit EE-Klasse, 20 Prozent mit NH-Klasse, Kreditrahmen 150.000 EUR. Der pragmatische Sweet Spot für viele Sanierer.

Strategie 2: Auf EH 40 hochzielen

Bei sehr umfassenden Sanierungen, bei denen die Mehrinvestition gegenüber EH 55 ohnehin überschaubar ist. Höherer Tilgungszuschuss (+5 Prozentpunkte ggü. EH 55) und dauerhaft niedrigere Heizkosten.

Strategie 3: Etappenweise mit Einzelmaßnahmen

Wer keine Komplettsanierung leisten kann oder will: einzelne Maßnahmen über die BEG-Einzelmaßnahmen fördern lassen. Heizungstausch mit hohem Fördersatz über den KfW-Zuschuss 458, Fenstertausch und Dämmung als gezielte Einzelmaßnahmen über die BAFA. Aufwand pro Maßnahme geringer, aber kein Gesamtkonzept. Für moderate Sanierungen oft die pragmatische Lösung - vor allem mit iSFP-Bonus (+5 Prozentpunkte für Hülle und Anlagentechnik aus einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan, auf den Kostenanteil über 30.000 Euro). Seit 21.07.2026 schließen sich Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Sanierung allerdings gegenseitig aus, der Weg muss also vorab feststehen.

EH 55 für Häuser unter Denkmalschutz

Bei Baudenkmälern ist die Standard-EH-55-Sanierung oft technisch oder rechtlich nicht möglich. Hier greift die spezielle "Effizienzhaus Denkmal"-Stufe in KfW 261.

EH Denkmal

  • Anforderungen: an den Denkmalschutz angepasst, niedriger als reines EH 55.
  • Tilgungszuschuss: 5 Prozent mit EE-Klasse, 10 Prozent mit NH-Klasse.
  • Häufige Maßnahmen: Innendämmung statt Außendämmung, denkmalgerechte Fenster, alternative Heizungslösungen.
  • Spezialberater nötig: Energieeffizienz-Experte mit Denkmalschutz-Erfahrung.

EH 55 und andere Förderungen koppeln

EH-55-Sanierungsförderung (KfW 261) lässt sich mit weiteren Programmen kombinieren:

  • Bundesländer-Programme: oft kombinierbar, mit zusätzlichen Zuschüssen oder Darlehen.
  • Kommunale Förderprogramme: in vielen Städten und Gemeinden.
  • Steuerermäßigung § 35c EStG: nicht kombinierbar mit KfW 261 für dieselben Maßnahmen - Strategieentscheidung mit Steuerberater treffen.
  • BAFA-EM: nicht für dieselben Maßnahmen wie KfW 261 - aber für ergänzende Einzelmaßnahmen außerhalb des Sanierungspakets.

FAQ - Effizienzhaus 55 Förderung 2026

Wird Effizienzhaus 55 noch gefördert?
Ja, sowohl im Neubau als auch in der Sanierung. Im Neubau ist EH 55 als befristete Stufe in KfW 297/298 wieder förderfähig - verlängert bis 31.12.2026, solange die Bundesmittel reichen. Im Bestand fördert KfW 261 die EH-55-Sanierung unbefristet mit Tilgungszuschuss (seit 21.07.2026 5 Prozent mit Erneuerbare-Energien-Klasse, 10 Prozent mit Nachhaltigkeitsklasse), vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel.
Warum war EH 55 als Neubau-Standard zwischenzeitlich gestrichen?
Im Januar 2022 stoppte das Bundeswirtschaftsministerium die EH-55-Neubau-Förderung kurzfristig wegen Mittelausschöpfung. Hintergrund: EH 55 entsprach inzwischen ungefähr dem gesetzlichen Mindeststandard nach Gebäudeenergiegesetz (GEG), eine eigene Förderung erschien überflüssig. Seit Einführung der KfW 297/298 wurde EH 55 als befristete dritte Förderstufe wieder aufgenommen, um Bauherren mit moderaten Standards einen Förderpfad zu lassen.
Was ist der Unterschied zwischen EH 55 und EH 40?
EH 55 hat einen Primärenergiebedarf von max. 55 Prozent eines GEG-Referenzgebäudes, EH 40 max. 40 Prozent. Mehrkosten EH 55 gegenüber GEG-Standard typisch 30.000 bis 60.000 EUR, EH 40 gegenüber GEG-Standard 60.000 bis 100.000 EUR. In KfW 297/298 sind EH 55 und EH 40 ohne QNG bis zum gleichen Kreditrahmen (100.000 EUR pro WE) gefördert; nur EH 40 mit QNG-Siegel hebt den Rahmen auf 150.000 EUR.
Welche Tilgungszuschüsse gibt es bei EH 55 in der Sanierung?
Bei KfW 261 EH-55-Sanierung seit 21.07.2026: 5 Prozent Tilgungszuschuss mit Erneuerbare-Energien-Klasse, 10 Prozent mit Nachhaltigkeitsklasse; ohne mindestens 65 Prozent erneuerbare Wärme gibt es keine Förderung. Mit Worst-Performing-Building-Bonus zusätzlich +10 Prozentpunkte, mit Bonus für Serielle Sanierung +15 Prozentpunkte. In Kombination sind bis 35 Prozent möglich.
Was bedeutet die Befristung für EH 55?
Die Befristung betrifft ausschließlich die EH-55-Stufe innerhalb von KfW 297/298 (Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude). Ursprünglich sollte sie am 30.06.2026 enden; laut KfW-Pressemitteilung vom 19.06.2026 läuft sie bis 31.12.2026, solange die Bundesmittel reichen. In der Sanierung über KfW 261 hat EH 55 keine vergleichbare Befristung - die Sanierungsförderung läuft regulär weiter, vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel (2026: 2 Mrd. EUR für KfW 261 insgesamt).
Hausbau Journal Redaktion

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