hausbaujournal.com
Förderung

KfW-Förderung Hausbau 2026

Programme, Bedingungen, Zinsen und Antragsweg bei KfW 297/298, 296, 300, 261 und 159 - dazu Effizienzhaus-Standards und die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen.

Hausbau Journal Redaktion
Stand: 16. Oktober 2026 15 Min Lesezeit
Architekturplan und Dokumente - KfW-Förderung Antrag
KfW-Förderung 2026: zinsverbilligte Darlehen für klimafreundliches Bauen, Sanieren und altersgerechte Anpassung. Antrag immer vor Baubeginn.
150.000 €
Max. KfW 297/298 pro Wohneinheit, EH40 mit QNG
270.000 €
Max. KfW 300 Wohneigentum für Familien, KFN+QNG
bis 40 %
Tilgungszuschuss KfW 261 EH 40 NH plus Boni, Sanierung

Die KfW-Förderung ist 2026 nach mehreren Reformen ein zentrales Werkzeug für Bauherren - aber nicht mehr der "kostenlose Bonus" früherer Jahre. Wer die Programme strategisch nutzt, kann mehrere zehntausend Euro Vorteile gegenüber reiner Marktfinanzierung erreichen. Wer sich nicht informiert, verschenkt diese Vorteile - oder beantragt zu spät und verliert die Förderung komplett.

Was ist die KfW?

Die KfW Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist eine deutsche Förderbank im Eigentum von Bund und Bundesländern. Sie wurde 1948 zum Wiederaufbau Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet und hat heute den Auftrag, gesellschaftspolitische Ziele wie Klimaschutz, Energieeffizienz, Wohneigentumsförderung und Wirtschaftsförderung mit zinsverbilligten Krediten und Zuschüssen zu unterstützen.

Wichtig: Die KfW vergibt ihre Förderkredite nicht direkt an Endkunden, sondern über die Hausbanken (das sogenannte Hausbankprinzip). Bauherren beantragen die Förderung also nicht bei der KfW selbst, sondern bei ihrer kreditgebenden Bank oder über einen Finanzvermittler.

KfW-Programme 2026 im Überblick

KfW 297 / 298 - Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude

Das zentrale Förderprogramm für klimafreundliche Wohngebäude-Neubauten, eingeführt 2023. KfW 297 und 298 sind dasselbe Programm mit unterschiedlicher Zielgruppe: 297 für Privatpersonen mit Selbstnutzung, 298 für Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, GbR, Einzelunternehmer, Freiberufler und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Konditionen und Förderstufen sind identisch.

  • Drei Förderstufen: Effizienzhaus 55 (befristet bis Antragseingang 31.12.2026, nicht mit Öl oder Gas beheizt, gültige Baugenehmigung bei Antragstellung), Effizienzhaus 40 mit Treibhausgas-Grenzwert des QNG, Effizienzhaus 40 mit QNG-Siegel. Beide EH-40-Stufen ohne Öl, Gas oder Biomasse als Heizung.
  • Kreditrahmen: bis 100.000 EUR je Wohneinheit für EH55 und EH40 ohne QNG, bis 150.000 EUR mit QNG.
  • Laufzeit: 4 bis 35 Jahre, Zinsbindung bis 10 Jahre, tilgungsfreie Anlaufzeit 1 bis 5 Jahre.
  • Förderlogik: reine Zinsverbilligung, kein Tilgungszuschuss. Sollzins am 17.09.2026: EH 55 1,00 %, EH 40 1,94 % bei 10 Jahren Laufzeit mit 2 tilgungsfreien Jahren; bei 35 Jahren 2,19 % bzw. 2,94 %.

Mehr unter: KfW 297/298 Klimafreundlicher Neubau.

KfW 261 - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Sanierung

Das Programm für die energetische Komplettsanierung von Bestandsgebäuden zum Effizienzhaus 85 oder besser. Der Bauantrag des Gebäudes muss mindestens 5 Jahre zurückliegen. Ergänzt durch die BEG-Einzelmaßnahmen: Dämmung und Fenster fördert die BAFA, den Heizungstausch die KfW mit dem Zuschuss 458.

  • Förderfähige Stufen: Effizienzhaus 85, 70, 55, 40 und Denkmal - jeweils nur noch mit Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (NH).
  • Max. Kreditbetrag: 150.000 EUR je Wohneinheit.
  • Tilgungszuschuss: 15 % für EH 40 NH, 10 % für EH 40 EE, EH 55 NH und Denkmal NH, 5 % für EH 55 EE, EH 70 NH, EH 85 NH und Denkmal EE. EH 70 EE und EH 85 EE bekommen keinen Tilgungszuschuss. Dazu 10 Prozentpunkte für Worst Performing Buildings und 15 für serielle Sanierung - zusammen bis 40 %.
  • Baubegleitung: zusätzlicher Kredit mit 50 % Tilgungszuschuss, beim Ein- und Zweifamilienhaus bis 5.000 EUR.
  • Zinsen am 17.09.2026: 2,82 % bei 10 Jahren Laufzeit mit 2 tilgungsfreien Jahren, 3,49 % bei 30 Jahren. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Mehr unter: KfW 261 Sanierung.

KfW 296 - Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment

Eigenständiges Programm für kostengünstigen, klimafreundlichen Neubau ab Effizienzhaus 55 - ohne Einkommensgrenze, ohne Familienbindung. Belohnt wird die Einhaltung einer Lebenszyklus-Kostengrenze.

  • Zielgruppe: alle Privatpersonen und Unternehmen, keine Einkommensgrenze.
  • Anforderungen: mindestens Effizienzhaus 55, Treibhausgas-Grenzwert im Lebenszyklus, Grenzwert für ausgewählte Lebenszykluskosten, eine Mindestzahl an Aufenthaltsräumen je Wohnfläche, keine Heizung mit fossilen Brennstoffen oder Biomasse. Kein QNG nötig.
  • Max. Kreditbetrag: 100.000 EUR je Wohneinheit.
  • Förderlogik: sehr starke Zinsverbilligung, kein Tilgungszuschuss. Sollzins 0,01 % bei 10 Jahren Laufzeit mit 2 tilgungsfreien Jahren (unverändert seit 23.09.2025), 1,60 % bei 35 Jahren (Stand 17.09.2026).
  • Nicht kombinierbar mit KfW 297/298 oder KfW 300 für dieselbe Maßnahme.

Mehr unter: KfW 296 Niedrigpreissegment.

KfW 300 - Wohneigentum für Familien

Das Familienprogramm der KfW (nicht zu verwechseln mit KfW 296). Förderfähig sind Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis zur jeweiligen Einkommensgrenze.

  • Zielgruppe: Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18, Haushaltseinkommen höchstens 90.000 EUR bei einem Kind plus 10.000 EUR je weiteres Kind. Die Immobilie muss selbst bewohnt werden und die einzige Wohnimmobilie in Deutschland sein.
  • Max. Kreditbetrag: 170.000 EUR bei 1 bis 2 Kindern, 200.000 EUR bei 3 bis 4, 220.000 EUR ab 5 Kindern; mit QNG jeweils 50.000 EUR mehr (220.000 bis 270.000 EUR).
  • Energiestandard: Effizienzhaus 40 mit Treibhausgas-Grenzwert des QNG, keine Heizung mit Öl, Gas oder Biomasse; höhere Förderstufe mit QNG-Siegel.
  • Zinsen am 17.09.2026: 0,01 % bei 10 Jahren Laufzeit mit 2 tilgungsfreien Jahren, 1,00 % bei 35 Jahren.
  • Nicht kombinierbar mit KfW 296 für dieselbe Maßnahme. Ergänzen lässt sich der Kredit etwa mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm 124.

Mehr unter: KfW 300 Wohneigentum für Familien.

KfW 159 - Altersgerecht Umbauen

Förderung für barrierereduzierende Umbauten in Bestandsimmobilien. Bei umfassenden Maßnahmen kann der "Altersgerechtes-Haus"-Standard erreicht werden.

  • Max. Kreditbetrag: 50.000 EUR je Wohneinheit.
  • Maßnahmen: bodengleiche Duschen, Türverbreiterungen, Treppenlifte, Aufzug-Nachrüstung, ergänzende Schaffung barrierearmen Wohnraums aus unbeheizten Räumen.
  • Kein Zuschuss mehr: Den Investitionszuschuss KfW 455-B hat die KfW am 31.07.2026 gestoppt, die Mittel für 2026 sind vergeben. Einen neuen Antrag stellt sie für 2027 in Aussicht, falls der Bund wieder Mittel bereitstellt.

Mehr unter: KfW 159 Altersgerecht.

Programme für Unternehmen und Kommunen

  • KfW 299: Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (Büro, Schule, Gewerbe) für Unternehmen.
  • KfW 498 / 499: Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (498) bzw. Nichtwohngebäude (499) für Kommunen - als Zuschuss, nicht als Kredit.

Auslaufende und ehemalige Programme

  • Effizienzhaus 40 Plus: in das aktuelle 297/298-Programm überführt.
  • Effizienzhaus 55 Neubau: im Januar 2022 gestoppt, seit Dezember 2025 als befristete Stufe in 297/298 wieder förderfähig. Ursprünglich bis 30.06.2026 befristet, jetzt verlängert bis Antragseingang 31.12.2026, solange die Bundesmittel reichen.
  • Zuschuss 455-B Altersgerecht Umbauen: seit 31.07.2026 gestoppt, die Mittel für 2026 sind vergeben.
  • BEG-EM (Einzelmaßnahmen): über BAFA-Zuschüsse weiterhin verfügbar.

Effizienzhaus-Standards verstehen

Die KfW nutzt das Effizienzhaus-Konzept zur Bewertung der energetischen Qualität eines Gebäudes. Maßstab ist der Primärenergiebedarf - also der Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung, gerechnet pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr.

Standards im Vergleich

StandardPrimärenergiebedarfFörderung 2026
Effizienzhaus 40 (EH 40)40 % des ReferenzgebäudesKfW 297/298 Neubau, KfW 300 Familien, KfW 261 Sanierung (mit EE- oder NH-Klasse)
Effizienzhaus 55 (EH 55)55 % des ReferenzgebäudesKfW 297/298 Neubau (bis 31.12.2026), KfW 296 Niedrigpreis, KfW 261 Sanierung (mit EE- oder NH-Klasse)
Effizienzhaus 70 (EH 70)70 % des Referenzgebäudesnur Sanierung (KfW 261, mit EE- oder NH-Klasse)
Effizienzhaus 85 (EH 85)85 % des Referenzgebäudesnur Sanierung (KfW 261, mit EE- oder NH-Klasse)
Effizienzhaus 100 (EH 100)100 % des Referenzgebäudeskeine KfW-Förderung mehr

Stand: September 2026. Quelle: KfW Klimafreundlicher Neubau.

Was bedeutet "EH 40 Plus" und QNG?

EH 40 Plus war ein älterer Standard (40 Prozent Primärenergiebedarf plus zusätzliche Erneuerbare-Energien-Komponenten wie PV plus Speicher), der 2022 in das aktuelle 297/298-Programm überführt wurde. Das QNG ("Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude") ist eine umfassendere Zertifizierung, die zusätzlich Aspekte wie Lebenszyklus-Analyse, Materialauswahl und Recyclingfähigkeit berücksichtigt - und Voraussetzung für die höchste Förderstufe bei KfW 297/298 (150.000 EUR statt 100.000 EUR je Wohneinheit).

Wie funktioniert der KfW-Antrag?

Der KfW-Antrag läuft in fünf Schritten ab:

  1. Energieberater einbeziehen. Bevor irgendwas anderes passiert, muss ein zertifizierter Energieberater (Liste auf energie-effizienz-experten.de) den Plan auf Förderfähigkeit prüfen und die "Bestätigung zum Antrag" (BzA) erstellen.
  2. Hausbank kontaktieren. Mit der BzA des Energieberaters wird der KfW-Antrag bei der eigenen Hausbank oder einem Vermittler gestellt. Achtung: vor Baubeginn, sonst entfällt die Förderung.
  3. KfW-Zusage abwarten. Die KfW prüft den Antrag (typisch 2 bis 6 Wochen). Bei positiver Zusage wird das Darlehen verbindlich.
  4. Bau ausführen. Während der Bauphase kontrolliert der Energieberater die Einhaltung der geplanten Werte (Baubegleitung).
  5. Bestätigung nach Durchführung (BnD). Nach Fertigstellung erstellt der Energieberater die Bestätigung, dass die geplanten Werte tatsächlich erreicht wurden. Erst dann wird die volle KfW-Förderung freigegeben (bei Tilgungszuschuss-Programmen).

Wichtige Fristen

  • Antrag vor Baubeginn: spätestens vor dem ersten Spatenstich, ideal noch vor dem Notartermin.
  • Vorhaben innerhalb von 36 Monaten ab Zusage abschließen: sonst Verlust der Förderung.
  • BnD innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung: sonst keine Tilgungszuschüsse.

Energieberater - Pflicht und Kosten

Bei den meisten KfW-Programmen ist ein zertifizierter Energieberater Pflicht - keine Förderung ohne Energieberater. Die Auswahl ist wichtig: nur Berater, die in der Liste der Bundesförderungs-zertifizierten Experten (Energie-Effizienz-Experten Liste) eingetragen sind, sind antragsberechtigt.

Was kostet ein Energieberater?

  • Beratung und Antragsplanung: 800 bis 2.000 Euro.
  • Bestätigung zum Antrag (BzA): 300 bis 800 Euro.
  • Baubegleitung über die Bauphase: 600 bis 1.500 Euro.
  • Bestätigung nach Durchführung (BnD): 200 bis 500 Euro.
  • Gesamtkosten typisch: 1.500 bis 4.000 Euro.

Zuschüsse für Beratung und Baubegleitung

Im Neubau lassen sich Planung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten über den KfW-Kredit mitfinanzieren, einen eigenen Zuschuss gibt es dafür nicht. Bei der Sanierung mit KfW 261 übernimmt die KfW die Hälfte der Baubegleitung als Tilgungszuschuss, beim Ein- und Zweifamilienhaus bis 5.000 Euro. Für bestehende Wohngebäude bezuschusst die BAFA die Energieberatung, etwa einen individuellen Sanierungsfahrplan, mit 50 Prozent des Honorars - höchstens 650 Euro beim Ein- und Zweifamilienhaus, 850 Euro ab drei Wohneinheiten.

KfW vs. BAFA - Wer macht was?

KfW und BAFA sind zwei unterschiedliche Förderinstitutionen mit unterschiedlichen Schwerpunkten:

KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Vergibt zinsverbilligte Darlehen und Tilgungszuschüsse für umfassende Vorhaben - Neubau, komplette Sanierung, größere energetische Maßnahmen. Antrag über Hausbank, langfristige Finanzierungs-Komponente. Dazu kommt der Zuschuss für neue Heizungen in bestehenden Gebäuden (Programm 458), den Eigentümer direkt im KfW-Kundenportal beantragen.

BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

Vergibt direkte Zuschüsse (kein Darlehen) für einzelne energetische Maßnahmen an bestehenden Gebäuden - Dämmung, Fenster und Türen, Lüftungs- und andere Anlagentechnik, Heizungsoptimierung - sowie für die Energieberatung. Antrag online im BAFA-Portal, Auszahlung nach Verwendungsnachweis. Die Heizungsförderung liegt nicht bei der BAFA, sondern bei der KfW.

Praxis-Empfehlung

KfW für die Hauptfinanzierung nutzen, BAFA für ergänzende Einzelmaßnahmen. Beispiel Neubau: KfW 297/298 für die Hauptfinanzierung, die Wärmepumpe ist Teil des geförderten Gebäudes - den Heizungszuschuss gibt es nur für Häuser, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Beispiel Sanierung: KfW 261 für die Komplettsanierung, oder Einzelmaßnahmen wie einen reinen Fenstertausch über die BAFA und den Heizungstausch über den KfW-Zuschuss 458.

Kombination mit Bankdarlehen

KfW-Darlehen decken selten den gesamten Finanzierungsbedarf. Typische Mischfinanzierung 2026:

Beispiel-Mix für 500.000-EUR-Hausbau (Selbstnutzer mit EH40 + QNG)

  • Eigenkapital: 100.000 EUR (20 Prozent)
  • KfW 297, Stufe 3 (EH40 + QNG): 150.000 EUR zum tagesaktuellen KfW-Zinssatz
  • Landesförderung (z.B. NRW.BANK, BayernLabo, L-Bank): je nach Land und Einkommen kein Anspruch bis über 300.000 EUR
  • Bankdarlehen: Restbetrag zum tagesaktuellen Marktzins

Der Mischzinssatz aus KfW-, Landes- und Bankanteil liegt typischerweise spürbar unter dem reinen Bauzins - der genaue Vorteil hängt vom Zinsspread am Zusagetag ab und sollte mit der Hausbank oder einem Vermittler (z.B. Interhyp, Dr. Klein) konkret berechnet werden.

Reihenfolge der Tilgung

Bei späteren Sondertilgungen lohnt es sich in der Regel, das teurere Bankdarlehen zuerst zu tilgen und das günstigere KfW-Darlehen länger laufen zu lassen. Faustregel: immer den teuersten Kredit zuerst tilgen.

Häufige Fehler bei der KfW-Förderung

  • Antrag nach Baubeginn stellen. Wer mit dem Bau begonnen hat, bevor der KfW-Antrag gestellt ist, verliert die Förderung komplett. Auch der Erdaushub gilt als Baubeginn.
  • Energieberater zu spät einschalten. Der Energieberater muss bei der Planung mitwirken - nicht nur bei der Bestätigung. Wer ihn erst kurz vor Antragstellung einbezieht, riskiert teure Planungsänderungen.
  • Falschen Energieberater wählen. Nur Berater aus der offiziellen Liste sind antragsberechtigt. Wer einen nicht-zertifizierten Berater nutzt, bekommt keine Förderung.
  • Bauausführung weicht von Planung ab. Werden Komponenten oder Materialien während des Baus gegen andere getauscht, kann die Förderfähigkeit kippen. Jede Abweichung vorab mit dem Energieberater abstimmen.
  • Tilgungszuschuss vergessen. Bei Sanierungs-Programmen muss die BnD innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung eingereicht werden, sonst entfallen die Tilgungszuschüsse.
  • Programme verwechseln. KfW 297, 298, 261, 296, 159 haben unterschiedliche Bedingungen. Wer falsch beantragt, riskiert Ablehnung oder geringere Förderung.
  • BAFA-Zuschuss für Energieberatung nicht beantragen. Für den individuellen Sanierungsfahrplan erstattet die BAFA 50 Prozent des Beraterhonorars, höchstens 650 Euro im Ein- und Zweifamilienhaus und 850 Euro ab drei Wohneinheiten - wer den Antrag nicht stellt, verschenkt diesen Betrag.

Rechenbeispiel: Was bringt KfW-Förderung wirklich?

Ein 500.000-EUR-Hausbau-Projekt mit Effizienzhaus 40 plus QNG-Zertifizierung. Vergleich mit und ohne KfW über die ersten 10 Jahre Zinsbindung. Konkrete Zinssätze hängen von Marktlage und Bonität ab - die Tendenz bleibt aber stabil.

Variante A: Komplette Marktfinanzierung ohne KfW

400.000 EUR Bankdarlehen zum tagesaktuellen Marktzins, 3 Prozent Tilgung. Monatsrate, Zinslast und Restschuld werden bei der Hausbank konkret berechnet.

Variante B: Mischfinanzierung mit KfW 297 Stufe 3 (EH40 + QNG)

150.000 EUR KfW-Anteil zum günstigeren KfW-Zinssatz, 250.000 EUR Bankdarlehen zum Marktzins. Der KfW-Zins liegt erfahrungsgemäß spürbar unter dem Marktzins, was die Monatsrate und die Restschuld nach Bindung gegenüber Variante A reduziert. Den konkreten Vorteil rechnet die finanzierende Bank auf Basis tagesaktueller Konditionen aus.

Was zusätzlich gegenzurechnen ist

Stufe 3 (EH40 + QNG) bedeutet Mehrkosten in der Bauausführung - QNG-Zertifizierungsgebühr, höherwertige Materialien, erweiterte Planungs- und Dokumentationsleistung. Diese Mehrkosten gehören in jede ehrliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Wer wirtschaftlich rechnet, vergleicht Mehrinvestition + Zinsersparnis - dazu kommen die langfristig niedrigeren Betriebskosten und der Wertbeständigkeitsvorteil.

Zuschuss vs. Darlehen - der wirtschaftliche Vergleich

Die KfW vergibt im Wohngebäude-Neubau (297/298, 296, 300) ausschließlich zinsverbilligte Darlehen - kein Tilgungszuschuss. Tilgungszuschüsse gibt es nur im Sanierungsprogramm KfW 261.

Zinsverbilligung (aktuell KfW 297/298, 296, 300)

Der Vorteil entsteht über die Differenz zwischen KfW-Zinssatz und Marktzins. Bei einem 150.000-EUR-KfW-Darlehen über 10 Jahre Zinsbindung kann sich daraus - je nach Zinsspread am Zusagetag - ein fünfstelliger Zinsvorteil ergeben.

Tilgungszuschuss (nur in KfW 261 Sanierung)

Im Sanierungs-Programm KfW 261 reduziert ein Tilgungszuschuss von 5 bis 15 Prozent (je nach Effizienzhaus-Stufe und EE-/NH-Klasse) die Restschuld direkt. Das ist psychologisch attraktiver, weil sofort sichtbar. Die Boni für Worst Performing Buildings (plus 10 Prozentpunkte) und serielle Sanierung (plus 15 Prozentpunkte) erhöhen die Quote auf bis zu 40 Prozent.

Welche Logik ist besser?

Wirtschaftlich kommt es auf die konkrete Höhe an - im Neubau gibt es schlicht keine Wahl, da die Politik die Förderlogik bewusst zu Zinsverbilligungen verschoben hat, um die Steuermittel über mehr Bauvorhaben zu verteilen. Im Bestand ist die Kombination aus Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss bei KfW 261 oft besonders attraktiv.

Kommunale Förderprogramme - oft übersehen

Neben KfW, BAFA und Bundesländer-Förderungen bieten viele Landkreise, Städte und Gemeinden eigene Förderprogramme - oft als Ergänzung zur höheren Ebene oder für bestimmte Zielgruppen.

  • Junge-Familien-Programme: viele Städte fördern Familien mit Kindern beim Wohneigentumserwerb mit zinsverbilligten Darlehen oder Zuschüssen.
  • Sanierungsförderung: in städtebaulichen Sanierungsgebieten fördern viele Kommunen energetische Maßnahmen mit zusätzlichen Zuschüssen.
  • Photovoltaik-Förderprogramme: manche Kommunen geben einmalige Zuschüsse für PV-Anlagen oder Stromspeicher.
  • Begrünungs- und Klimaanpassungs-Programme: Förderung für Dachbegrünung, Regenwassernutzung, etc.

Praxis-Tipp: Bei der eigenen Stadt, dem Landkreis und dem Bundesland aktiv nachfragen, welche aktuellen Förderprogramme verfügbar sind. Einen Überblick gibt die Datenbank der Bundesförderdatenbank - dort kann nach Region und Förderzweck gefiltert werden.

BAFA-EM Einzelmaßnahmen - die Schwester der KfW-Programme

Neben den Krediten gibt es in der Bundesförderung für effiziente Gebäude direkte Zuschüsse für einzelne Maßnahmen an bestehenden Gebäuden (BEG EM). Die BAFA ist für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung zuständig, die KfW für neue Heizungen. Im Vergleich zu den Krediten sind die Zuschüsse weniger bekannt, aber gerade für Eigentümer mit klaren Einzel-Vorhaben oft die bessere Wahl.

Fördersätze der Einzelmaßnahmen 2026

  • Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Außentüren): 15 Prozent Zuschuss bei der BAFA, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) plus 5 Prozentpunkte.
  • Anlagentechnik außer Heizung (etwa Lüftungsanlagen): 15 Prozent, mit iSFP plus 5 Prozentpunkte.
  • Heizungsoptimierung (etwa hydraulischer Abgleich): 15 Prozent, mit iSFP plus 5 Prozentpunkte.
  • Neue Heizung (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Anschluss an ein Wärmenetz): Zuschuss der KfW (458) mit 30 Prozent Grundförderung, für Selbstnutzer bis 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und bis 40 Prozent Einkommensbonus, zusammen höchstens 70 Prozent (80 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro). Förderfähig sind beim Einfamilienhaus Kosten bis 28.000 Euro, der Zuschuss liegt damit bei höchstens 22.400 Euro.
  • Fachplanung und Baubegleitung: 50 Prozent Zuschuss bei den BAFA-Maßnahmen.

Stand: 28.07.2026. Quelle: BAFA, Förderprogramm im Überblick und KfW-Heizungsförderung 458.

Vor- und Nachteile gegenüber dem Kredit

  • Pro: direkter Zuschuss, keine Darlehensaufnahme nötig. Antrag online bei der BAFA bzw. für die Heizung im Portal "Meine KfW".
  • Contra: nur Einzelmaßnahmen, keine Komplettsanierung, förderfähige Kosten gedeckelt. Für Gebäudehülle und Anlagentechnik ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht.

QNG-Zertifikat - was das ist und wann es sich lohnt

Das QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) ist eine ergänzende Zertifizierung, die für die höhere Förderstufe in KfW 297/298 (150.000 Euro statt 100.000 Euro Kredit pro Wohneinheit) und in KfW 300 (50.000 Euro mehr Kredit) Voraussetzung ist. Hintergrund: Das QNG bewertet ein Gebäude nicht nur nach Energieeffizienz, sondern nach umfassenderen Nachhaltigkeitskriterien.

QNG-Bewertungskriterien

  • Lebenszyklus-Analyse: CO2-Bilanz von Bauphase, Nutzung und Rückbau.
  • Materialauswahl: Nachhaltige Bauprodukte, Recyclingfähigkeit, schadstoffarme Materialien.
  • Innenraumluftqualität: niedrige Schadstoffemissionen.
  • Wassermanagement: wassersparende Sanitärprodukte, ggf. Regenwassernutzung.
  • Klimaanpassung: Schutz vor Hitze, Starkregen, etc.

Kosten für QNG-Zertifizierung

Die QNG-Zertifizierung kostet typisch 3.000 bis 7.000 Euro für ein Einfamilienhaus, plus erhöhte Bauplanungs- und Materialkosten von etwa 5 bis 8 Prozent gegenüber Standard-EH 40. Bei 500.000-Euro-Hauskosten sind das 25.000 bis 40.000 Euro Mehrkosten. Die zusätzlichen 50.000 Euro sind kein Zuschuss, sondern Kredit - der Vorteil liegt nur im Zinsabstand. Bei 2,94 Prozent KfW-Zins (35 Jahre Laufzeit, Stand 17.09.2026) gegenüber rund 4,2 Prozent Bankzins spart das in den ersten 10 Jahren grob 6.000 Euro Zinsen. Der Hauptvorteil liegt deshalb in der dauerhaft besseren Wohnqualität und Wertbeständigkeit.

Wann sich QNG lohnt

Wer ohnehin nachhaltig bauen will (gesundes Wohnklima, langlebige Materialien, niedrige Betriebskosten), erhält mit QNG eine sinnvolle Bestätigung plus 50.000 Euro mehr zinsgünstigen KfW-Kredit. Wer rein wirtschaftlich rechnet, ist mit Standard-EH 40 (KfW 297) oft besser - der QNG-Aufwand übersteigt den Zinsvorteil.

Zeitplan: Wann welche Förderung beantragen

Förderanträge richtig zu timen ist mindestens so wichtig wie die richtige Förderung zu wählen. Häufiger Fehler: zu früh oder zu spät beantragen, wodurch Förderungen entfallen oder Maßnahmen blockiert werden.

Phase 1: Mind. 6 Monate vor Baubeginn - Energieberater und Planung

Energieberater rechtzeitig einbinden. Mit ihm gemeinsam die geeigneten Förderprogramme identifizieren und die Bauplanung danach ausrichten. Wer erst nach Vorliegen der Bauzeichnungen den Energieberater einbezieht, riskiert teure Planänderungen.

Phase 2: Antragstellung vor Baubeginn

KfW-Anträge müssen vor dem ersten Spatenstich gestellt sein. Auch der Erdaushub und Vermessungsarbeiten gelten oft schon als Baubeginn. Sicherer Termin: Antrag nach Vorliegen aller Unterlagen, mindestens 4 Wochen vor geplantem Baustart.

Phase 3: Bauausführung mit Baubegleitung

Während der Bauphase kontrolliert der Energieberater die Einhaltung der geplanten Werte. Wichtig bei Material- oder Komponenten-Änderungen während des Baus: immer Rücksprache mit dem Energieberater, sonst Förderfähigkeit gefährdet.

Phase 4: Bestätigung nach Durchführung (BnD)

Nach Fertigstellung erstellt der Energieberater die BnD - sie ist die formale Bestätigung gegenüber KfW, dass die geplanten Werte erreicht wurden. Spätestens 6 Monate nach Fertigstellung einreichen, sonst entfallen Tilgungszuschüsse bei Sanierungs-Programmen.

Historie der KfW-Förderung - was Bauherren über vergangene Reformen wissen müssen

Die KfW-Förderung hat in den letzten 5 Jahren mehrere Reformen durchlaufen. Wer 2026 mit alten Informationen aus den Jahren 2018-2021 plant, läuft Gefahr, falsche Konditionen einzukalkulieren.

2022: Förderstopp beim Effizienzhaus 55

Im Januar 2022 stoppte das Bundeswirtschaftsministerium kurzfristig das Effizienzhaus-55-Neubau-Programm aufgrund Mittelausschöpfung. Tausende Bauherren waren betroffen. Danach förderte die KfW im Neubau nur noch EH 40. Im Dezember 2025 kam EH 55 als befristete Stufe in KfW 297/298 zurück, inzwischen verlängert bis Antragseingang 31.12.2026. Im Bestand ist EH 55 weiterhin förderfähig (KfW 261, mit EE- oder NH-Klasse).

2023: Einführung von KfW 297/298

Das KfW 297/298-Programm löste die ältere Effizienzhaus-Förderung ab und wechselte von Tilgungszuschüssen zu Zinsverbilligungen. Erste Reaktionen waren gemischt - Tilgungszuschüsse waren für Bauherren psychologisch attraktiver. Wirtschaftlich liegt die heutige Förderung aber nicht zwingend schlechter, je nach Konstellation.

Heizungsförderung bei der KfW

Mit dem Heizungsgesetz wurde die Förderung für neue Heizungen neu aufgestellt und liegt heute bei der KfW (Zuschuss 458), nicht mehr bei der BAFA. Seit 21.07.2026 gelten neue Sätze: 30 Prozent Grundförderung, dazu für Selbstnutzer bis zu 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 Prozent Einkommensbonus. Zusammen sind höchstens 70 Prozent möglich, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro 80 Prozent. Beim Einfamilienhaus zählen Kosten bis 28.000 Euro.

2026: Budgets werden knapp

Alle Programme stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel. Wie schnell das greifen kann, zeigt der Zuschuss 455-B für altersgerechtes Umbauen: Die KfW hat ihn am 31.07.2026 gestoppt, weil die Mittel für 2026 vollständig mit Anträgen belegt waren. Auch die Stufe Effizienzhaus 55 läuft nur, solange die Bundesmittel reichen. Wer eine bestimmte Förderung nutzen will, sollte daher zügig handeln.

Aktuelle Änderungen 2026 - was sich gerade verschiebt

Die KfW-Förderlandschaft ist in den letzten 4 Jahren mehrfach reformiert worden. Wichtige Änderungen 2025/2026:

Effizienzhaus 55 im Neubau verlängert

Die befristete Stufe Effizienzhaus 55 in KfW 297/298 sollte am 30.06.2026 enden. Bund und KfW haben sie laut Pressemitteilung vom 19.06.2026 bis Antragseingang 31.12.2026 verlängert, solange die Bundesmittel reichen. Für 2025 und 2026 stehen dafür insgesamt 800 Millionen Euro bereit. Voraussetzung ist eine gültige Baugenehmigung bei Antragstellung. Mehr unter: Effizienzhaus 55 Förderung.

Sanierungskredit KfW 261 umgebaut

KfW 261 fördert nur noch Effizienzhaus-Stufen mit Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeits-Klasse, der Kreditrahmen liegt einheitlich bei 150.000 Euro je Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss beträgt 5 bis 15 Prozent statt früher bis zu 25 Prozent, mit den Boni für Worst Performing Buildings und serielle Sanierung bis 40 Prozent.

Neue Sätze bei den Einzelmaßnahmen

Seit 21.07.2026 gelten in der BEG-Einzelmaßnahmenförderung neue Bedingungen: ein Familienzuschlag beim Einkommensbonus der Heizungsförderung, neue Regeln für den iSFP-Bonus und angepasste Höchstgrenzen. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, die förderfähigen Heizungskosten ebenfalls halbjährlich um 750 Euro. Für Wärmepumpen soll die Grundförderung voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 auf 15 Prozent sinken, dafür kommt ein Bonus für in der EU produzierte Geräte.

Zuschuss 455-B gestoppt

Den Zuschuss für altersgerechtes Umbauen (455-B) hat die KfW am 31.07.2026 gestoppt. Barrierereduzierende Umbauten finanziert sie weiter über den Kredit KfW 159.

Mögliche neue Programme

Die Förderlandschaft wird regelmäßig politisch angepasst. Wer einen Hausbau oder eine Sanierung plant, sollte die Konditionen vor jedem Antragstermin direkt bei der KfW oder mit dem Energieberater abgleichen.

Bundesländer-Förderung als Ergänzung

Zusätzlich zur KfW-Förderung bieten viele Bundesländer eigene Förderprogramme. Hauptanbieter:

FAQ - KfW-Förderung 2026

Welche KfW-Programme sind 2026 für den Neubau verfügbar?
Hauptprogramme im Wohngebäude-Neubau: KfW 297 (Klimafreundlicher Neubau - Selbstnutzer), KfW 298 (Klimafreundlicher Neubau - Nicht-Selbstnutzer), KfW 296 (Niedrigpreissegment, ohne Einkommensgrenze) und KfW 300 (Wohneigentum für Familien mit Einkommensgrenze). Effizienzhaus 55 ist als befristete Stufe in 297/298 wieder förderfähig, verlängert bis Antragseingang 31.12.2026, solange die Bundesmittel reichen.
Wie hoch ist die KfW-Förderung 2026 für Klimafreundlichen Neubau?
KfW 297 und KfW 298 sind dasselbe Programm mit unterschiedlicher Zielgruppe (297 = Selbstnutzer, 298 = Vermieter/WEG/GbR/Freiberufler/juristische Personen). Drei Förderstufen mit identischen Konditionen: bis 100.000 EUR je Wohneinheit für Effizienzhaus 55 oder Effizienzhaus 40 ohne QNG, bis 150.000 EUR je Wohneinheit für Effizienzhaus 40 mit QNG-Siegel. Die Zinssätze passt die KfW laufend an: Am 17.09.2026 lagen sie bei 10 Jahren Laufzeit mit 2 tilgungsfreien Jahren bei 1,00 % (EH 55) und 1,94 % (EH 40), bei 35 Jahren Laufzeit bei 2,19 % und 2,94 %. Tilgungszuschüsse gibt es im Neubau nicht, nur in der Sanierung (KfW 261).
Wie beantrage ich KfW-Förderung?
KfW-Förderung wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über die Hausbank oder einen Vermittler. Vor Baubeginn ist der Antrag zu stellen, sonst entfällt die Förderung. Ein zertifizierter Energieberater (Liste auf energie-effizienz-experten.de) muss die Förderfähigkeit bestätigen und die spätere Bauausführung kontrollieren.
Was kostet ein Energieberater für den KfW-Antrag?
Typisch 1.500 bis 4.000 Euro für Planung, Antrag und Baubegleitung. Im Neubau lassen sich diese Kosten über den KfW-Kredit mitfinanzieren, einen Zuschuss gibt es dafür nicht. Bei der Sanierung mit KfW 261 übernimmt die KfW die Hälfte der Baubegleitung als Tilgungszuschuss, beim Ein- und Zweifamilienhaus bis 5.000 Euro. Die BAFA bezuschusst die Energieberatung für bestehende Wohngebäude mit 50 Prozent, höchstens 650 Euro beim Ein- und Zweifamilienhaus. Ein Energieeffizienz-Experte ist bei den Energieprogrammen der KfW Pflicht.
Kann ich mehrere KfW-Programme kombinieren?
Ja, in vielen Fällen. KfW-Förderprogramme dürfen oft mit BAFA-Zuschüssen, Bundesländer-Förderungen und der "Wohn-Riester"-Förderung kombiniert werden. Aber: doppelte Förderung für denselben Maßnahmen-Block ist nicht erlaubt. Klare Trennung der Maßnahmen ist wichtig - hier hilft der Energieberater bei der Strukturierung.
Was passiert, wenn der Hausbau die geforderten Energie-Werte nicht einhält?
Bei nicht erfüllten Förderbedingungen kann die KfW die Förderung zurückfordern - inklusive der gewährten Zinsverbilligung. Daher ist die Baubegleitung durch den Energieberater so wichtig: er stellt sicher, dass die geplanten Werte auch tatsächlich erreicht werden. Bei kleineren Abweichungen sind oft Nachbesserungen möglich, bei groben Verfehlungen droht die volle Rückforderung.
Hausbau Journal Redaktion

Der unabhängige Hausbau-Ratgeber für private Bauherren in Deutschland. Recherchiert aus Primärquellen, ergänzt durch eigene Bauerfahrung. Mehr über die Redaktion →