KfW 159 wird oft erst dann beantragt, wenn die Lebenssituation den Umbau erzwingt - nach Sturz, Krankheit oder beginnender Pflegebedürftigkeit. Klüger ist vorausschauende Planung: Wer schon mit 60 das Haus altersgerecht anpasst, hat später deutlich mehr Lebensqualität und vermeidet hektische Notlösungen. Seit dem Antragsstopp beim Zuschuss 455-B bleibt für solche Umbauten bei der KfW der Kredit 159.
Antragsstopp beim Zuschuss KfW 455-B
Die KfW hat die Antragstellung für den Investitionszuschuss 455-B (Barrierereduzierung) am 31. Juli 2026 gestoppt. Laut Meldung der KfW sind die für 2026 bereitgestellten Mittel vollständig mit Anträgen belegt. Wer den Zuschuss vorher beantragt hat, ist nicht betroffen: Eingegangene Anträge werden weiter bearbeitet, erteilte Zusagen bleiben gültig.
Einen Neustart stellt die KfW auf der Produktseite zu 455-B erst für 2027 in Aussicht - und nur, falls der Bund dann wieder Mittel für barrierereduzierende Maßnahmen bereitstellt. Einen Termin gibt es nicht. Wer jetzt umbauen muss, hat drei Wege:
- Kredit KfW 159 über die Hausbank, bis 50.000 EUR pro Wohneinheit.
- Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bis 4.180 EUR, sofern ein Pflegegrad vorliegt.
- Programme von Land oder Kommune, die mit dem KfW-Kredit grundsätzlich kombinierbar sind.
Auf 2027 zu warten, bringt im besten Fall überschaubare Summen: Zuletzt gab es 10 Prozent der förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen, bei höchstens 25.000 EUR Kosten also maximal 2.500 EUR. Für den Standard Altersgerechtes Haus waren es 12,5 Prozent von höchstens 50.000 EUR, also maximal 6.250 EUR. Beantragen konnten den Zuschuss Privatpersonen als Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen, Mieter sowie Eigentümergemeinschaften für gemeinsame Umbauten, die Mindestinvestition lag bei 2.000 EUR. Wichtig für alle, die warten wollen: Nach den bisherigen Regeln muss der Zuschuss vor Vorhabensbeginn beantragt sein. Wer bis dahin schon Handwerkerverträge unterschreibt, kann für dieses Vorhaben auch 2027 keinen Zuschuss mehr bekommen.
Was ist KfW 159?
Das KfW-Programm 159 "Altersgerecht Umbauen - Kredit" finanziert Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz an bestehenden Wohngebäuden in Deutschland. Einen Pflegegrad, eine Behinderung oder ein Mindestalter setzt es nicht voraus. Antragsberechtigt ist laut Merkblatt jeder Investor förderfähiger Maßnahmen: Selbstnutzer und Vermieter, Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften, Bauträger sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Die Förderung erfolgt ausschließlich als zinsgünstiger Kredit. Wichtig: KfW 159 enthält keinen Tilgungszuschuss. Neubauten fördert das Programm nicht. Eine Ausnahme gibt es für Käufer: Wer ein umgebautes Haus oder eine umgebaute Eigentumswohnung innerhalb von 12 Monaten nach der Bauabnahme erwirbt, kann den Kredit ebenfalls nutzen. Der Antrag muss dann vor der Unterschrift unter den Kaufvertrag gestellt sein, und der Kaufvertrag braucht eine Schutzklausel, mit der der Verkäufer für die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen haftet.
Förderfähige Maßnahmen
Die KfW unterscheidet sieben Förderbereiche zur Barrierereduzierung, dazu den Umbau zum Standard Altersgerechtes Haus und Maßnahmen zum Einbruchschutz. Für jede Maßnahme gelten technische Mindestanforderungen, die vollständig umgesetzt werden müssen: Eine Innentür, die nach dem Umbau 75 cm lichte Breite hat, wird nicht gefördert, weil die KfW 80 cm verlangt. Alternativ erkennt die KfW Umbauten an, die die Neubaunorm DIN 18040-2 erfüllen.
Wege zum Gebäude und Wohnumfeld
- Wege mindestens 1,50 m breit (wo baulich nicht möglich: 1,20 m), schwellen- und stufenlos, eben und rutschhemmend
- Rampen oder technische Fördersysteme, wo sich Höhenunterschiede nicht anders ausgleichen lassen
- Altersgerechte Kfz-Stellplätze nahe am Eingang (mindestens 3,50 × 5,00 m) sowie Abstellplätze für Rollatoren, Rollstühle und Kinderwagen
- Nicht gefördert werden Garagen sowie Garten- und Gerätehäuser
Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Haus- und Wohnungseingangstüren mit mindestens 90 cm Durchgangsbreite, Bedienelemente in 85 bis 105 cm Höhe
- Schwellenloser Zugang, wo baulich nicht anders möglich höchstens 20 mm Schwelle
- Automatische oder kraftunterstützende Türantriebe, (Bild-)Gegensprechanlagen, Türspione
- Beleuchtung im Eingangsbereich mit mindestens 100 Lux auf Bodenniveau
Treppen und Stufen überwinden
- Aufzüge mit einer Kabine von mindestens 1,10 × 1,40 m (bei baulichen Zwängen 1,00 × 1,25 m)
- Treppenlifte, Hebe- und Plattformlifte, Senkrechtlifte
- Treppen mit beidseitigen, durchgehenden Handläufen und rutschhemmenden Stufen
- Rampen mindestens 1,00 m breit, höchstens 6 Prozent Neigung (Ausnahme 10 Prozent), ab 6 m Länge mit Zwischenpodest
Raumaufteilung und Schwellenabbau
- Innentüren auf mindestens 80 cm Durchgangsbreite verbreitern, Türdrücker in 85 bis 105 cm Höhe
- Schwellen in Wohn- und Schlafzimmer, Küche und Bad vollständig abbauen
- Flure innerhalb der Wohnung mindestens 1,20 m breit (Ausnahme 1,00 m mit Zusatzregeln für Türen)
- Terrasse, Balkon oder Loggia schwellenlos erreichbar (höchstens 20 mm), mindestens 1,50 m tief
- Neue Fenster und Fenstertüren fördert KfW 159 nicht, dafür ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zuständig
Bad und Sanitärräume
- Bodengleiche Dusche mit rutschhemmendem Belag, bei baulichen Zwängen höchstens 20 mm abgesenkt
- Bei Änderung des Raumzuschnitts: Bad mindestens 1,80 × 2,20 m, vor jedem Sanitärobjekt eine Bewegungsfläche von 90 × 120 cm
- Unterfahrbarer Waschtisch (mindestens 48 cm tief), WC in passender Sitzhöhe, Badewanne höchstens 50 cm hoch oder mit seitlicher Tür
- Stütz- und Haltegriffe, Duschklappsitz, Dusch-WC, Schiebetür oder nach außen aufschlagende Tür
Orientierung, Kommunikation und Assistenzsysteme
- Baugebundene Assistenzsysteme und Smart-Home-Technik: Türkommunikation, Notruf- und Sturzmelder, Präsenzmelder, elektrische Rollladenantriebe
- Bedienelemente als Kipp- oder Tastschalter in 80 bis 110 cm Höhe, Steckdosen mindestens 40 cm über dem Boden
- Nicht gefördert werden Smartphones, Tablets und andere Unterhaltungselektronik
Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen
- Nur in Gebäuden ab drei Wohneinheiten: barrierearme Gemeinschaftsräume mit WC, Waschtisch und Küchenzeile
Einbruchschutz
- Einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren ab Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627
- Einbruchhemmende Garagentore, wenn die Garage direkt mit dem Wohnhaus verbunden ist
- Nachrüstsysteme für Türen und vorhandene Fenster: Zusatzschlösser, Bandseitensicherungen, abschließbare Fenstergriffe, Pilzkopfverriegelungen
- Gitter, Rollläden und Lichtschachtabdeckungen ab RC 2
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen sowie Smart-Home-Sicherheitstechnik mit Einbruchmeldefunktion - dafür verlangt die Bank zwingend eine Fachunternehmerbestätigung
Konditionen
Zinssätze
Die KfW veröffentlicht die aktuellen Zinssätze auf der Produktseite zu KfW 159 und passt sie laufend an den Kapitalmarkt an. Maßgeblich ist der Zinssatz, der bei Eingang des Antrags in der KfW gilt. Die Zinsbindung wählen Sie für 5 oder 10 Jahre, danach macht die KfW der Bank ein Angebot zur Verlängerung.
Laufzeit-Varianten
- Bis 10 Jahre mit 1 bis 2 tilgungsfreien Jahren.
- Bis 20 Jahre mit 1 bis 3 tilgungsfreien Jahren.
- Bis 30 Jahre mit 1 bis 5 tilgungsfreien Jahren.
- Endfällig bis 10 Jahre: Tilgung in einer Summe am Laufzeitende, Zins fest für die gesamte Laufzeit.
Die Mindestlaufzeit beträgt 4 Jahre. In den tilgungsfreien Jahren zahlen Sie nur Zinsen auf den bereits ausgezahlten Betrag.
Kreditbetrag, Auszahlung und Rückzahlung
- Bis zu 50.000 EUR pro Wohneinheit. Maßgeblich ist die Zahl der Wohneinheiten nach dem Umbau.
- Auf den Höchstbetrag werden frühere Zusagen aus KfW 159, 455-B und 455-E sowie Kredite der Landesförderinstitute seit dem 01.04.2009 angerechnet.
- Auszahlung zu 100 Prozent, in einer Summe oder in Teilbeträgen. Ab dem 13. Monat nach der Zusage kostet der noch nicht abgerufene Betrag 0,15 Prozent Bereitstellungsprovision pro Monat.
- Teilrückzahlungen sind während der Zinsbindung ausgeschlossen, eine vollständige Rückzahlung geht nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung. Am Ende der Zinsbindung ist beides kostenlos möglich.
- Die Bank verlangt bankübliche Sicherheiten.
Antragsweg
- Beraten lassen. Die KfW empfiehlt eine unabhängige Beratung, etwa bei einer Wohnberatungsstelle. Zum Einbruchschutz beraten die polizeilichen Beratungsstellen kostenlos. Planung und Beratung zählen noch nicht als Vorhabensbeginn.
- Antrag bei der Bank stellen, bevor Verträge unterschrieben sind. Die KfW vergibt den Kredit nur über Finanzierungsinstitute: Banken, Sparkassen, Finanzvermittler und Versicherungen. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen. Ausnahme: Wer vorher ein Beratungsgespräch mit der Bank auf dem KfW-Formular "Nachweis eines Beratungsgesprächs" dokumentiert, darf Verträge schon abschließen. Dann gilt erst der Beginn der Bauarbeiten vor Ort als Vorhabensbeginn.
- Zusage der Bank abwarten, dann mit dem Umbau beginnen.
- Maßnahmen von Fachunternehmen ausführen lassen. Eigenleistung wird nicht gefördert. Selbst gekauftes Material schon, wenn ein Fachbetrieb es einbaut und das auf seiner Rechnung nachweist.
- Durchführung gegenüber der Bank nachweisen. Die Rechnungen müssen die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung und die Adresse des Objekts ausweisen, auf Deutsch ausgestellt und unbar bezahlt sein. Abgerufene Beträge sind innerhalb von 12 Monaten für den zugesagten Zweck einzusetzen.
Beispielrechnung: Umbau mit Pflegekasse
Annahmen
- Einfamilienhaus, eine Person im Haushalt hat Pflegegrad 2
- Badumbau mit bodengleicher Dusche und unterfahrbarem Waschtisch: 20.000 EUR
- Treppenlift: 12.000 EUR
- Türverbreiterungen und Eingangsrampe: 6.000 EUR
- Gesamt: 38.000 EUR (Rechenannahmen, keine Marktpreise - reale Angebote können deutlich abweichen)
Variante A: Alles über KfW 159
- Kredit über 38.000 EUR, Laufzeit und tilgungsfreie Jahre nach Wahl.
- Vorteil: keine Eigenmittel nötig, ein Antrag, eine Bank.
- Nachteil: Die volle Summe muss zurückgezahlt werden, der Vorteil liegt allein im Zins.
Variante B: Pflegekasse für einen Teil, KfW 159 für den Rest
- Die Pflegekasse bezuschusst Türverbreiterungen und Rampe mit 4.180 EUR. Diese Arbeiten laufen über eine eigene Rechnung.
- Die restlichen 1.820 EUR dieses Teils zahlen Sie aus Eigenmitteln, denn denselben Teil darf der KfW-Kredit nicht finanzieren.
- KfW 159 finanziert Bad und Treppenlift mit 32.000 EUR.
- Ergebnis: 6.000 EUR weniger Kredit bei 1.820 EUR Eigenanteil.
Daraus folgt eine einfache Regel: Der Pflegekassen-Zuschuss wirkt am stärksten auf einem abgegrenzten Teil, dessen Kosten nicht weit über 4.180 EUR liegen. Denn was an diesem Teil über den Zuschuss hinausgeht, muss aus eigener Tasche kommen. Wie der Umbau aufgeteilt wird, sollten Sie vor Antragstellung mit Pflegekasse und Bank klären und mit den Handwerkern so abrechnen lassen.
Kombination mit anderen Förderungen
Pflegekassen-Zuschuss (bei Pflegegrad)
Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5) erhalten von der Pflegekasse bis zu 4.180 EUR je Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind bis zu 16.720 EUR möglich. Pro Pflegesituation zahlt die Pflegekasse den Zuschuss einmal, auch wenn mehrere Umbauten auf einmal nötig sind. Ein zweites Mal gibt es ihn nach Angabe des Bundesgesundheitsministeriums, wenn sich die Pflegesituation so verändert hat, dass neue Maßnahmen nötig werden. Den Antrag stellen Sie vor Beginn des Umbaus, üblicherweise mit Kostenvoranschlag.
Mit KfW 159 kombinierbar ist der Zuschuss nur für verschiedene Teile des Umbaus, jeweils mit eigener Rechnung. Denselben Teil dürfen Pflegekasse und KfW nicht gemeinsam fördern. Das gilt auch für die Beihilfe bei Beamten.
Programme von Ländern und Kommunen
Zuschüsse und Kredite von Bundesländern, Kommunen oder Berufsgenossenschaften lassen sich mit KfW 159 grundsätzlich kombinieren. Die Summe aller öffentlichen Förderzusagen darf die förderfähigen Kosten aber nicht übersteigen. Ausgeschlossen ist ein Landeskredit, den die KfW aus Mitteln des Programms 159 refinanziert. Ob es bei Ihnen ein passendes Programm gibt, erfahren Sie bei der Landesförderbank oder der Wohnberatungsstelle.
Steuerliche Geltendmachung
Krankheits- oder behinderungsbedingte Anpassungen können bei den außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG geltend gemacht werden. Bei Pflegegrad, Schwerbehinderung oder ärztlicher Verordnung sinnvoll mit dem Steuerberater klären. Ausgeschlossen ist dagegen die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG für Maßnahmen, die KfW 159 fördert - auch dann, wenn man Material- und Arbeitskosten aufteilt.
Standard "Altersgerechtes Haus"
Der Standard Altersgerechtes Haus ist erreicht, wenn eine Wohnung oder alle Wohnungen eines Gebäudes die folgenden Anforderungen erfüllen, jeweils nach den technischen Mindestanforderungen der Förderbereiche:
- Zugang: altersgerechte Wege und Eingangsbereich, bei Bedarf Aufzug, Lift oder Rampe.
- Wohnen und Kochen: ein altersgerechtes Wohn- oder Schlafzimmer (nach Umbau mindestens 14 m²) und eine Küche mit mindestens 1,20 m Bewegungstiefe vor der Küchenzeile.
- Bad: nach den Anforderungen für Sanitärräume.
- Bedienelemente: Schalter und Steckdosen nach den Anforderungen für Orientierung und Kommunikation.
Beim Kredit 159 verändert der Standard den Kreditrahmen nicht: Einzelmaßnahmen und Komplettumbau sind gleichermaßen bis 50.000 EUR pro Wohneinheit förderfähig. Den Unterschied machte er beim Zuschuss 455-B mit dem höheren Satz von 12,5 Prozent und dem doppelten Kostendeckel. Dort musste ein unabhängiger Sachverständiger den Standard planen, begleiten und bestätigen. Kommt der Zuschuss 2027 zurück, wird das wieder wichtig.
Für den Kredit empfiehlt die KfW einen Sachverständigen nur. Als Sachverständige gelten bauvorlageberechtigte Architekten und Bauingenieure sowie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige des Handwerks mit Fortbildung zur Barrierefreiheit nach den Kriterien des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
Rechtliche und versicherungstechnische Aspekte
Wartung und Prüfung von Aufzügen und Liften
Personenaufzüge in Wohngebäuden unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung und müssen regelmäßig durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden. Treppenlifte und Plattformlifte für den privaten Gebrauch fallen meist nicht unter die ZÜS-Prüfpflicht, ein Wartungsvertrag mit dem Hersteller oder einer Fachfirma ist aber für Sicherheit, Garantie und Versicherbarkeit zu empfehlen.
Baurechtliche Genehmigungen
Außenrampen, Aufzüge oder größere Eingriffe an der Hausfassade können bauantragspflichtig sein. Vor Maßnahmenbeginn beim Bauamt nachfragen. Bei Reihenhäusern, Doppelhäusern und Eigentümergemeinschaften zusätzlich Nachbarschafts- bzw. WEG-Belange klären.
Mietwohnungen: Mieter und Vermieter
Mieter können den Kredit für Umbauten in ihrer Mietwohnung selbst beantragen. Die KfW empfiehlt, mit dem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung nach § 555f BGB zu schließen. Ein Nein des Vermieters ist nicht das letzte Wort: Nach § 554 BGB kann der Mieter verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen oder dem Einbruchschutz dienen - es sei denn, sie sind dem Vermieter nicht zumutbar. Im Gegenzug kann sich der Mieter zu einer zusätzlichen Sicherheit verpflichten. Rückbau und Kostenaufteilung sollten schriftlich geregelt sein.
Vermieter, die selbst umbauen und die Miete danach nach § 559 BGB erhöhen, müssen den KfW-Kredit als Drittmittel nach § 559a BGB berücksichtigen.
Praxis-Tipps zur Antragstellung
Früher umbauen als nötig
Wer mit 60 noch fit ist, sollte trotzdem beantragen. Im Notfall (nach Sturz, Schlaganfall) ist die Zeit für sorgfältige Planung knapp. Vorausschauende Anpassungen sind günstiger als hektische Notlösungen, weil mehr Anbieter verglichen werden können.
Handwerker mit Barrierefreiheits-Erfahrung wählen
Nicht jeder Handwerker hat Erfahrung mit barrierereduzierenden Anpassungen. Bei Bad-Sanierungen, Treppenliften oder Türverbreiterungen gezielt nach Referenzen für altersgerechte Umbauten fragen - und die technischen Mindestanforderungen der KfW schon ins Angebot schreiben lassen.
Rechnungen von Anfang an richtig aufteilen
Wird neben dem geförderten Umbau noch anderes modernisiert, etwa das Gäste-WC ohne barrierereduzierende Maßnahme, müssen Kosten, die sich nicht direkt zuordnen lassen, nach einem nachvollziehbaren Schlüssel auf beide Teile verteilt werden. Wer zusätzlich die Pflegekasse nutzt, braucht für deren Teil ohnehin eine eigene Rechnung. Beides lässt sich am einfachsten schon bei der Auftragsvergabe festlegen.
Maßnahmen bündeln oder später nachlegen
Ein gebündelter Umbau spart Anfahrten und Baustelleneinrichtung. Wer nicht alles auf einmal stemmen kann, darf für weitere Maßnahmen an derselben Wohnung jederzeit einen neuen Antrag stellen - solange der Höchstbetrag von 50.000 EUR pro Wohneinheit, auf den frühere Zusagen angerechnet werden, noch nicht ausgeschöpft ist.
Häufige Fehler bei KfW 159
- Verträge unterschreiben, bevor der Antrag steht. Schon der Abschluss eines Liefer- oder Handwerkervertrags gilt als Vorhabensbeginn - die Förderung ist dann ausgeschlossen, sofern kein dokumentiertes Beratungsgespräch mit der Bank vorliegt.
- Einen Tilgungszuschuss erwarten. KfW 159 ist ein reiner Kredit.
- Auf den Zuschuss 455-B setzen. Seit 31.07.2026 nimmt die KfW keine Anträge mehr an. Ob es 2027 weitergeht, hängt davon ab, ob der Bund neue Mittel bereitstellt.
- Pflegekasse und KfW für denselben Teil einplanen. Kombinierbar nur für verschiedene Teile des Umbaus mit separater Rechnung.
- Eigenleistung einrechnen. Gefördert werden nur Arbeiten von Fachunternehmen.
- Neue Fenster über KfW 159 finanzieren wollen. Fenster und Fenstertüren laufen ausschließlich über die BEG. Nachrüstsysteme für vorhandene Fenster sind dagegen förderfähig.
- Zusätzlich den Handwerkerbonus beantragen. Für KfW-geförderte Maßnahmen ist die Steuerermäßigung nach § 35a EStG ausgeschlossen.
Altersgerecht denken beim Neubau
Wer 2026 ein Haus baut, sollte schon in der Planung an spätere altersgerechte Anforderungen denken. KfW 159 hilft dabei nicht, weil das Programm nur bestehende Gebäude fördert. Umso mehr lohnt es sich, die wichtigsten Punkte gleich einzuplanen, statt sie später teuer umzubauen.
Was sich im Neubau ohne Mehrkosten einplanen lässt
- Schwellenfreie Übergänge: Haustür, Terrassentür, Bad - im Neubau mit minimalen Mehrkosten umsetzbar.
- Türbreiten: mindestens 80 cm lichte Durchgangsbreite, in Bad und Schlafzimmer ggf. mehr.
- Bad mit Reservefläche: Aufstellfläche für späteres bodengleiches Duschen und Bewegungsfläche einplanen.
- Erdgeschoss-Wohnen ermöglichen: Schlafen, Wohnen, Bad und Küche im Erdgeschoss erreichbar machen, falls Grundriss es zulässt.
- Smart-Home-Vorbereitung: Leerrohre für spätere Notruf- und Sensorsysteme.
FAQ - KfW 159 Altersgerecht Umbauen 2026
Was wird mit KfW 159 gefördert?
Wie hoch ist die KfW 159 Förderung?
Kann ich den KfW-Zuschuss 455-B noch beantragen?
Brauche ich einen Pflegegrad für KfW 159?
Wann muss ich den Antrag stellen?
Können Wohnungseigentümergemeinschaften KfW 159 beantragen?
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