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Glossar

GEG

Stand: 30. April 2026

Was bedeutet das GEG beim Hausbau?

Das GEG legt fest, wie viel Energie ein Neubau maximal verbrauchen darf. Kernforderungen für Wohngebäude-Neubauten (Stand April 2026):

  • Primärenergiebedarf maximal 55 % des GEG-Referenzgebäudes (entspricht EH55)
  • Transmissionswärmeverlust maximal 70 % des Referenzgebäudes
  • Anteil erneuerbarer Energien: mindestens 65 % der Heizenergie muss aus erneuerbaren Quellen stammen (Wärmepumpe, Pellets, Fernwärme aus EE, Solar)
  • Nachweisdokument: Energieausweis (Bedarfsausweis)

Das GEG definiert das „Referenzgebäude" als virtuelles Gebäude gleicher Geometrie mit definierten Bauteil-U-Werten und Anlagentechnik. Alle prozentualen Anforderungen beziehen sich auf dieses Referenzgebäude.

Warum ist das GEG wichtig für Bauherren?

Das GEG ist der gesetzliche Mindeststandard - wer diesen nicht erfüllt, bekommt keine Baugenehmigung. Wer KfW-Förderung (EH40) will, muss darüber hinausgehen. Das GEG wird voraussichtlich weiter verschärft: die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) fordert Nullemissionsgebäude für Neubauten ab 2030, was das GEG entsprechend anpassen wird.

Beispiel

EFH-Neubau 2026, Bauantrag eingereicht: Der Energieberater berechnet Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust und dokumentiert den GEG-Nachweis. Ergebnis: Primärenergiebedarf 50 kWh/(m²a) = 50 % des Referenzgebäudes → GEG-konform (unter 55 %). Wärmepumpe als Heizung deckt 100 % der Heizenergie aus Umweltwärme → EE-Anforderung erfüllt.

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