Was bedeutet der Energieausweis beim Hausbau?
Es gibt zwei Typen: Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf auf Basis der Gebäudeeigenschaften (Dämmung, Heizungsanlage, Fensterflächen). Er ist genauer und bei Neubauten sowie schlecht gedämmten Gebäuden vorgeschrieben. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 3 Jahre - günstiger, aber von Nutzungsgewohnheiten abhängig.
Für Neubauten ist ausschließlich der Bedarfsausweis zulässig. Er wird vom planenden Energieberater oder Architekten ausgestellt, der die Gebäudeeigenschaften für den Bauantrag berechnet hat. Für KfW-Förderung (EH40) ist ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte Pflicht.
Effizienzklassen: A+ = unter 30 kWh/(m²a), A = 30-50, B = 50-75, C = 75-100, D = 100-130, E = 130-160, F = 160-200, G = 200-250, H = über 250 kWh/(m²a). Ein EH40-Neubau landet typisch in Klasse A oder A+.
Warum ist der Energieausweis wichtig für Bauherren?
Wer sein Haus verkauft oder vermietet, ist zur Vorlage verpflichtet - Verstöße können mit Bußgeldern bis 15.000 EUR geahndet werden. Beim Kauf eines Bestandsgebäudes gibt der Energieausweis einen ersten Hinweis auf Sanierungsbedarf. Achtung: Ein verbrauchsbasierter Ausweis eines sparsamen Vorbesitzers kann die tatsächlichen energetischen Schwächen des Gebäudes verschleiern.
Beispiel
Neubau EFH, EH40, Bedarfsausweis: Primärenergiebedarf 45 kWh/(m²a) - Klasse A. Kosten Energieausweis Neubau: 300-600 EUR, oft im Architekt- oder Planungshonorar enthalten. Bestandsgebäude Baujahr 1980 ohne Sanierung: Verbrauchsausweis ca. 180-220 kWh/(m²a) - Klasse F/G - signaler Sanierungsbedarf.
Verwandte Begriffe
- Energieausweis Neubau - ausführlicher Artikel mit GEG-Anforderungen
- GEG - Rechtsgrundlage des Energieausweises
- Effizienzhaus 40 - Klasse A beim Neubau
- HWB - der Heizwärmebedarf, der im Ausweis ausgewiesen wird