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Energieausweis Neubau

Energieausweis Neubau 2026 - GEG, U-Werte, EH-Standards

Was der Energieausweis fürs Neubau-Einfamilienhaus 2026 enthalten muss: GEG-Anforderungen, Bedarfs- vs. Verbrauchsausweis, U-Werte, Effizienzhaus-Standards EH 55 und EH 40, Erneuerbare-Energien-Pflicht 65 Prozent - mit Praxisbeispielen und Kostenrahmen.

Hausbau Journal Redaktion
Stand: 27. April 2026 18 Min Lesezeit
Modernes Effizienzhaus mit Solardach
Effizienzhaus mit Wärmepumpe und Photovoltaik - der Standard für Neubauten 2026.
EH 55
Mindest-Standard GEG 2026
65 %
EE-Anteil Pflicht seit 2024
300-800 €
Energieausweis Bedarfsausweis EFH

GEG 2026 - was es regelt

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit 2020 das zentrale Bundesgesetz für energetische Anforderungen. Es führt frühere Regelungen zusammen: EnEG (Energieeinsparungsgesetz), EnEV (Energieeinsparverordnung) und EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz).

Was prüft das GEG?

  • Wärmedurchgang aller Außenbauteile (U-Werte)
  • Wärmebrücken (DIN 4108-2 Beiblatt 2)
  • Luftdichtheit der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Warmwasser)
  • Primärenergiebedarf in Relation zum Referenzgebäude
  • Anteil erneuerbarer Energien (mindestens 65 Prozent seit 2024)

GEG-Verschärfungen 2024 und 2026

Das GEG wird kontinuierlich verschärft:

  • 2020: GEG eingeführt, EH 75 Standard
  • 2023: Verschärfung auf EH 55 als Standard
  • 2024: 65-Prozent-EE-Pflicht für neue Heizungen
  • 2026: weitere Verschärfung der U-Werte in Diskussion

Bedarfs- vs. Verbrauchsausweis

Bedarfsausweis

Berechnet den theoretischen Energiebedarf aus Gebäudemaßen, Bauteil-U-Werten und Anlagentechnik. Unabhängig vom Nutzerverhalten - daher objektiver als der Verbrauchsausweis. Beim Neubau zwingend, beim Bestandsgebäude Pflicht bei Verkauf nach grundlegender Sanierung oder bei Baujahren vor 1977.

Verbrauchsausweis

Basiert auf den realen Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre. Rechnet zurück auf den theoretischen Verbrauch. Subjektiver, weil Nutzerverhalten einfließt - jemand mit niedrigem Heizverhalten erscheint energieeffizienter, als er tatsächlich ist. Reicht beim Verkauf von Bestandsgebäuden ab Baujahr 1977 ohne grundlegende Sanierung.

Beim Neubau: nur Bedarfsausweis

Für Neubauten ist der Bedarfsausweis Pflicht. Erstellung durch qualifizierten Energieberater nach Paragraph 88 GEG, eingetragen in der dena-Expertenliste. Im Bedarfsausweis enthalten: Hüllflächen-Berechnung, U-Werte aller Bauteile, Anlagentechnik-Bewertung, Primärenergie- und Endenergiebedarf, Effizienzklasse von A+ bis H.

Effizienzhaus-Standards

Effizienzhaus-Standards beziehen sich auf einen Referenzgebäude-Wert nach GEG. Die Zahl gibt den Primärenergiebedarf in Prozent des Referenzwerts an - niedrigere Zahl ist besser:

StandardPrimärenergiebedarfAnwendung
Referenzgebäude100 %Mindestanforderung GEG (theoretisch)
EH 5555 %Mindeststandard Neubau 2026
EH 4040 %KfW-förderfähig (KfW 297/298)
EH 40 Plus40 % + EE-Standardhöhere KfW-Förderung
EH 40 EE40 % + erneuerbare EnergienKfW-Klimafreundlicher Neubau
Passivhaus15-25 %höchster Standard, kein KfW-Code

EH 55 als Standard

Seit 2023 ist EH 55 der gesetzliche Mindeststandard. Erreichbar mit moderaten Maßnahmen: gute Dämmung (24 cm Dämmung), Dreifachverglasung, Wärmepumpe als Heizung, kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung optional.

EH 40 für Förderung

Wer KfW-förderfähig bauen will, muss mindestens EH 40 erreichen. Erfordert: dickere Dämmung (30 cm Dämmung der Außenwand), beste Dreifachverglasung, sehr effiziente Wärmepumpe, Lüftungsanlage, oft PV-Anlage. Mehrkosten gegenüber EH 55 etwa 20.000 bis 35.000 Euro - kompensiert durch KfW-Tilgungszuschuss.

EH 40 Plus

Höchster KfW-Standard. EH 40 plus: Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, Photovoltaikanlage (mindestens 0,02 kWp pro Quadratmeter Wohnfläche), Batteriespeicher (mindestens 3 kWh pro 10 Quadratmeter). Mehrkosten 30.000 bis 50.000 Euro gegenüber EH 55, dafür höchster Förderbonus.

U-Werte aller Bauteile

Der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) gibt an, wie viel Wärme durch ein Bauteil pro Quadratmeter und Grad Temperaturdifferenz strömt. Niedrigere Werte sind besser. Anforderungen GEG 2026 für Neubau (Referenzgebäude):

BauteilU-Wert max.EH 55EH 40
Außenwand0,28 W/m²K0,20-0,240,15-0,18
Dach0,20 W/m²K0,15-0,180,12-0,14
Boden gegen Erdreich0,35 W/m²K0,25-0,300,18-0,22
Fenster1,30 W/m²K0,90-1,100,80-0,95
Außentüren1,80 W/m²K1,40-1,601,20-1,40

Wärmebrücken

Wärmebrücken sind Stellen mit erhöhter Wärmedurchgang (Geschossdecken, Bodenanschluss, Fensteranschluss). Werden im Energieausweis pauschal mit Zuschlag berücksichtigt oder detailliert berechnet (DIN 4108-2). Bei guter Detailausführung (sogenannte Beiblatt-2-Konstruktion) Zuschlag nur 0,03 W/m²K.

Luftdichtheit

Die Gebäudehülle muss luftdicht sein. Geprüft mit Blower-Door-Test - bei einem Luftunterdruck von 50 Pascal darf der Luftwechsel nicht mehr als 3 1/h (mit Lüftungsanlage 1,5 1/h) betragen. Wer schlechtere Werte hat, verliert Wärme über unkontrollierte Luftströme.

Erneuerbare-Energien-Pflicht 65 Prozent

Seit 2024 müssen neu installierte Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen. Erfüllt durch:

Wärmepumpe

Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdsonden, Erdkollektoren) oder Luft-Wasser-Wärmepumpe. Wirkungsgrad gemessen als Jahresarbeitszahl (JAZ): ab 3,0 ist die EE-Pflicht erfüllt. Sole-Wasser typisch JAZ 3,8 bis 4,5, Luft-Wasser 2,8 bis 3,8. Wärmepumpen sind die günstigste und gängigste Lösung für Neubauten.

Hybrid-Heizung

Wärmepumpe plus Backup-Heizung (z.B. Gaskessel als Spitzenlast). Wenn die Wärmepumpe mindestens 65 Prozent der Heizenergie liefert, ist die EE-Pflicht erfüllt.

Biomasse-Heizung

Holzpellets, Hackschnitzel oder Scheitholz. Erfüllt EE-Pflicht direkt, weil Biomasse als erneuerbar gilt. Pelletheizung mit Lager kostet 25.000 bis 40.000 Euro - mehr als Wärmepumpe.

Solarthermie

Solarthermie-Anlagen können Anteile zur EE-Erfüllung beitragen. Bei reiner Solarthermie reicht das aber meist nicht für 65 Prozent. Kombiniert mit Wärmepumpe oder Hybrid-Lösung möglich.

Fernwärme

Anschluss an Fernwärme-Netz mit ausreichendem EE-Anteil (typisch 50 bis 100 Prozent erneuerbar) erfüllt die GEG-Anforderung. Verfügbarkeit hängt vom Standort ab.

Was nicht mehr erlaubt ist

Reine Gas- oder Ölheizungen sind in Neubauten seit 2024 nicht mehr zulässig - außer mit Wasserstoff-Vorbereitung (sogenannte H2-ready-Geräte). Diese können bei Marktverfügbarkeit auf Wasserstoff umgestellt werden.

Energieberater - Auswahl und Aufgaben

Den Energieausweis erstellt ein qualifizierter Energieberater nach Paragraph 88 GEG. Voraussetzungen:

  • Eintragung in der dena-Expertenliste (energie-effizienz-experten.de)
  • Bauingenieur, Architekt oder vergleichbare Qualifikation
  • Spezielle Weiterbildung zum Energieberater
  • Regelmäßige Fortbildungen

Aufgaben

  • Bedarfsberechnung nach DIN V 18599
  • U-Wert-Berechnung aller Bauteile
  • Wärmebrücken-Bewertung
  • Anlagentechnik-Bewertung
  • EE-Anteil-Berechnung
  • Energieausweis-Erstellung
  • Bei KfW-Förderung: Bestätigung zum Antrag und nach Bauausführung

Auswahl

Energieberater finden: dena-Expertenliste, Empfehlung des Architekten, lokale Energieberatungsstellen. Bei größeren Bauvorhaben oder KfW-Förderung lohnt sich ein erfahrener Berater mit lokalem Bezug.

Kostenrahmen

Energieausweis EFH

Bedarfsausweis für Standard-EFH mit 200 Quadratmetern Wohnfläche und Standardkonstruktion: 300 bis 800 Euro. Beinhaltet alle GEG-Berechnungen und den fertigen Ausweis.

Energieberatung mit KfW-Begleitung

Wer KfW-Förderung nutzt, braucht Bestätigung zum Antrag und nach Bauausführung. Energieberater-Honorar 1.500 bis 3.500 Euro für die volle Begleitung. KfW erstattet einen Teil der Kosten als Zuschuss.

Mehrkosten für höhere Standards

  • EH 55 (Standard): keine zusätzlichen Maßnahmen über GEG hinaus
  • EH 40: 20.000-35.000 € Mehrkosten gegenüber EH 55
  • EH 40 Plus mit PV und Speicher: 30.000-50.000 € Mehrkosten
  • Passivhaus: 50.000-80.000 € Mehrkosten

KfW-Förderung für hohe Effizienzstandards

KfW fördert energieeffiziente Neubauten:

  • KfW 297/298 (Klimafreundlicher Neubau): bis 270.000 € Darlehen, mit Tilgungszuschuss bei EH 40 EE und EH 40 Plus
  • KfW 296 (Niedrigpreissegment): bis 100.000 € Darlehen für förderfähige Familien
  • KfW-Effektivzinsen 2026: 0,5 bis 2,5 Prozent

Mehr unter KfW-Förderung Übersicht und KfW 297/298.

Energieausweis und Bauausführung

Der theoretische Bedarfsausweis muss in der Praxis durch korrekte Bauausführung erfüllt werden. Häufige Schwachstellen:

Wärmebrücken

Wärmebrücken entstehen bei schlechter Detailausführung - vor allem an Geschossdecken-Anschlüssen, Fensterleibungen, Bodenanschlüssen. Architekt sollte Detail-Lösungen nach Beiblatt 2 der DIN 4108-2 verwenden.

Luftdichtheit

Luftundichtheiten sind oft nicht sichtbar, kosten aber Heizenergie. Nach Bauausführung Blower-Door-Test durchführen lassen (200-500 €). Bei Mängeln nachbessern.

Anlagentechnik

Wärmepumpe muss korrekt dimensioniert und eingestellt werden, sonst sinkt die Jahresarbeitszahl. Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage zwingend - sonst Mängel und schlechte Effizienz.

Häufige Fehler

Energieausweis zu spät beauftragt

Energieausweis und GEG-Nachweis müssen vor Bauantrag fertig sein. Wer zu spät startet, kann den Bauantrag nicht vollständig einreichen.

Anlagentechnik nicht zur Gebäudehülle passend

Eine teuer gedämmte Hülle bringt nichts mit zu großer Wärmepumpe (taktet zu oft) oder zu kleiner Wärmepumpe (heizt nicht ausreichend). Energieberater muss Anlagentechnik zur Hülle abstimmen.

EE-Pflicht falsch erfüllt

Wer eine Gasheizung ohne H2-Vorbereitung einbaut, erfüllt die EE-Pflicht nicht. Bauamt-Probleme bei Inbetriebnahme. Vor Bestellung mit Energieberater abstimmen.

U-Werte unterschätzt

Standardfenster haben U-Wert um 1,3 W/m²K - reicht für Mindestanforderung, nicht für EH 40. Wer EH 40 baut, braucht U-Werte um 0,9 bis 1,0 W/m²K - bessere Fenster.

Wärmebrücken vernachlässigt

Pauschalzuschlag für Wärmebrücken (0,10 W/m²K) verschlechtert die Bilanz erheblich. Bei guter Detailausführung Zuschlag nur 0,03 W/m²K möglich - lohnt sich.

Kein Blower-Door-Test

Ohne Blower-Door-Test wird die Luftdichtheit pauschal angenommen. Bei tatsächlich schlechter Luftdichtheit verlieren Bauherren Heizenergie und Wohnkomfort.

Lebenszykluskosten betrachten

Beim Energieausweis lohnt eine Lebenszyklusbetrachtung. Höhere Effizienzhaus-Standards kosten mehr beim Bau, sparen aber jährlich Heizkosten:

  • EH 55: 800-1.200 € Heizkosten pro Jahr (Wärmepumpe)
  • EH 40: 500-800 € Heizkosten pro Jahr
  • EH 40 Plus mit PV: 200-500 € Heizkosten pro Jahr (durch Eigenverbrauch)

Über 30 Jahre Lebensdauer ergeben sich erhebliche Unterschiede - bei steigenden Energiepreisen wird der Vorteil des effizienteren Standards größer. Wer langfristig denkt, plant tendenziell höhere Effizienzstandards.

Orientierung und Energieeffizienz

Die Ausrichtung des Hauses beeinflusst den Energiebedarf erheblich. Optimal: große Fenster nach Süden, kleine nach Norden. Wohnräume nach Süden mit Sonnenschutz, Schlafzimmer nach Norden. Dies kann den Heizwärmebedarf um 5 bis 15 Prozent reduzieren - ohne Mehrkosten beim Bau.

Qualifikation des Energieberaters

Nicht jeder Energieberater darf Energieausweise nach GEG erstellen. Voraussetzung: Eintragung in der dena-Expertenliste mit dem Eintragungsbereich "Bestandsgebäude" oder "Wohngebäude". Bei der KfW-Begleitung zusätzlich KfW-Zulassung. Vor Beauftragung in der Liste prüfen, ob der gewünschte Berater eingetragen ist.

Materialwahl und Energieausweis

Die Wahl der Bauteile beeinflusst Energieausweis und Wirtschaftlichkeit. Standardmaterialien erreichen meist EH 55 ohne große Mehrkosten. Für EH 40 sind Sondermaterialien hilfreich:

  • Mineralwolle WLG 032 statt WLG 035 (bessere Dämmleistung)
  • Aerogel-Dämmung für kritische Wärmebrücken
  • Vakuumdämmplatten für schmale Wandanschlüsse
  • Holzfaser-Dämmung statt Polystyrol für ökologische Bauten

Energieausweis und Bauantrag

Der Energieausweis und der GEG-Nachweis gehören zwingend zum Bauantrag. Praxisablauf:

  1. Architekt erstellt Vorplanung
  2. Energieberater wird beauftragt (parallel zur Genehmigungsplanung)
  3. Energieberater berechnet Hülle und Anlagentechnik
  4. Optimierung: Hülle, Anlage, EE-Anteil aufeinander abstimmen
  5. Vorläufiger Energieausweis und GEG-Nachweis für Bauantrag
  6. Beauftragung der Anlagentechnik passend zum Nachweis
  7. Nach Bauausführung: finaler Energieausweis

Wer den Energieberater zu spät einbezieht, hat Probleme mit der Kompatibilität von Architektur und Anlagentechnik. Frühzeitige Einbindung lohnt sich.

Das Referenzgebäude verstehen

Das GEG vergleicht den Neubau mit einem Referenzgebäude - dem theoretischen Standardhaus mit den GEG-Mindestanforderungen. Das Referenzgebäude hat:

  • Außenwand U-Wert 0,28 W/m²K
  • Dach U-Wert 0,20 W/m²K
  • Boden U-Wert 0,35 W/m²K
  • Fenster U-Wert 1,30 W/m²K
  • Brennwertkessel mit Solarthermie als Anlagentechnik

Wenn ein Neubau weniger als 55 Prozent der Primärenergie dieses Referenzgebäudes verbraucht, gilt er als Effizienzhaus 55. Bei 40 Prozent als EH 40, bei 25 Prozent als EH 25 (Passivhaus-Niveau).

Hydraulischer Abgleich der Heizung

Nach Bauausführung muss die Heizungsanlage hydraulisch abgeglichen werden - sonst sind manche Räume zu warm, andere zu kalt. Dabei werden die Volumenströme an den Heizkörpern oder Heizkreisen so eingestellt, dass jeder Raum die geplante Wärme bekommt. Pflicht nach GEG, Voraussetzung für KfW-Förderung. Aufwand 500 bis 1.500 Euro. Eine schlecht abgeglichene Anlage verbraucht 10 bis 20 Prozent mehr Energie.

Qualität der Bauausführung als Schlüssel

Auch der beste Energieausweis nützt wenig, wenn die Bauausführung schlecht ist. Praktische Schwachstellen:

  • Wärmedämmung mit Lücken oder Hohlräumen
  • Dampfbremse beschädigt durch Elektroinstallationen
  • Fenster nicht luftdicht eingebaut
  • Wärmebrücken an Geschossdecken nicht gedämmt
  • Installation der Wärmepumpe ohne hydraulischen Abgleich

Wer Wert auf gute Energieeffizienz legt, sollte die Bauausführung mit Energieberater oder Architekten überwachen lassen. Ein Blower-Door-Test nach Bauausführung gibt klarheit über die Luftdichtheit.

Lüftung im EH-Konzept

Eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung verbessert Energiebilanz und Luftqualität. Drei Varianten:

Zentrale Lüftung mit Wärmerückgewinnung

Lüftungsgerät im Hauswirtschaftsraum oder Keller, Verteilung über Luftkanäle in alle Räume. Investition 8.000 bis 15.000 Euro. Wärmerückgewinnung 80 bis 90 Prozent. Bei EH 40 oder besser empfehlenswert.

Dezentrale Lüftung

Einzelne Lüftungsgeräte je Raum, ohne Luftkanäle. Investition 4.000 bis 8.000 Euro. Wärmerückgewinnung 60 bis 80 Prozent. Geringere Bauaufwand, weniger Komfort.

Fensterlüftung mit Nachweis

Bei kleinen oder einfachen EFH ist Fensterlüftung möglich, wenn die Hülle entsprechend luftdicht ist. Im Energieausweis muss die Lüftung dokumentiert sein. Bei EH 55 typisch ausreichend.

Warmwasser im GEG-Nachweis

Trinkwarmwasser macht in modernen Effizienzhäusern oft mehr als die Heizung aus - bei guter Hülle bleibt der Warmwasserbedarf aber gleich, der Heizbedarf sinkt. Anforderungen:

  • Warmwasserspeicher integriert mit Heizung
  • Bei Wärmepumpe Speicher 200-300 Liter
  • Solarthermie-Anlage kann Warmwasser teilweise erzeugen
  • Bei größeren Haushalten Frischwasserstation
  • Zirkulationspumpe nur mit Zeitsteuerung (Energieeinsparung)

Sommerlicher Wärmeschutz

Mit der zunehmenden Erwärmung wird der sommerliche Wärmeschutz immer wichtiger. Maßnahmen:

  • Außenliegender Sonnenschutz (Rollladen, Raffstore, Markisen)
  • Wärmespeicherfähige Bauteile (Massivbau)
  • Begrünung der Fassade oder Dachs
  • Lüftungsanlage mit Bypass für Sommernächte
  • Helle Dacheindeckung und Fassade

Bei Planung des Sommerhitzeschutzes sollte mit dem Architekten und Energieberater abgestimmt werden, wie hoch der Aufwand sein muss. In manchen Lagen (Dachgeschosswohnungen, Südausrichtung mit großen Fenstern) ist eine aktive Kühlung über reversible Wärmepumpe sinnvoll.

Energieausweis für Hauskäufer

Beim Verkauf einer Immobilie muss der Energieausweis vorgelegt werden - schon im Inserat ist die Effizienzklasse anzugeben. Käufer können daraus die zukünftigen Energiekosten abschätzen. Bei einem 200-Quadratmeter-Haus:

  • EH 55 (Klasse B): jährlich 800-1.200 € Energiekosten (Wärmepumpe, Strom)
  • Bestand Klasse D: jährlich 1.800-3.000 € (Gas oder Öl)
  • Bestand Klasse F oder G: jährlich 3.000-5.500 €

Über 30 Jahre Lebensdauer summieren sich die Mehrkosten eines ineffizienten Hauses auf 50.000 bis 100.000 Euro. Hinzu kommt: bei steigenden Energiepreisen wird der Vorteil größer, und energieineffiziente Häuser verlieren am Marktwert.

Bundesländer mit zusätzlichen Anforderungen

Über das GEG hinaus haben einige Bundesländer eigene Vorschriften:

  • Baden-Württemberg: PV-Pflicht für Wohnneubauten seit 2022. Mindestens 60 Prozent der Dachfläche mit PV-Modulen belegt
  • NRW: PV-Pflicht für gewerbliche Neubauten seit 2024, Wohnneubauten ab 2025
  • Berlin: Solarpflicht (PV oder Solarthermie) für Wohnneubauten seit 2023
  • Hamburg: Solarpflicht ab 2025 für Wohnneubauten
  • Niedersachsen: Solarpflicht ab 2026 für Wohnneubauten

Diese Pflichten kommen zur GEG-Anforderung dazu - der Energieausweis muss die PV-Anlage berücksichtigen und der Bauantrag muss einen Solaranlagennachweis enthalten.

Zukunft des GEG - was 2027 und 2030 erwartet

Die GEG-Anforderungen werden weiter verschärft. In der Diskussion für 2027 bis 2030:

  • Neuer Mindeststandard EH 50 oder EH 45 ab 2028
  • Höhere EE-Quote (75 bis 100 Prozent) bei Heizungen
  • Pflicht zu PV-Anlage auch im EFH-Neubau (Bundesländer wie BW haben das schon)
  • Begrünungspflicht für Dächer und Fassaden
  • Strenge Anforderungen an Sommerhitzeschutz

Wer 2026 baut, sollte beim Standard etwas vorsorglich planen - EH 40 statt EH 55 macht das Haus zukunftssicher und schützt vor späteren Wertminderungen.

Passivhaus als höchster Standard

Das Passivhaus ist eine Schwedische Erfindung mit höchster Energieeffizienz. Anforderungen:

  • Heizwärmebedarf maximal 15 kWh/m² pro Jahr
  • Primärenergiebedarf maximal 120 kWh/m² pro Jahr (alle Endenergien)
  • Luftwechselrate n50 maximal 0,6 1/h (sehr luftdicht)
  • Verglasung mit U-Wert maximal 0,80 W/m²K
  • Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Pflicht

Mehrkosten gegenüber EH 55 etwa 50.000 bis 80.000 Euro. Heizkosten praktisch null - die Wärme der Bewohner und Geräte reicht aus, plus etwas Solareinstrahlung. Im Neubau-Markt 2026 noch eine Nische, aber wachsend.

Gebäudehülle im Detail

Außenwand

Die Außenwand macht den größten Teil der wärmeabgebenden Hülle aus. Bei einem 200-Quadratmeter-EFH typisch 250 bis 300 Quadratmeter Außenwandfläche. Standardaufbau für EH 55:

  • 17,5 cm Mauerwerk Kalksandstein oder Porenbeton
  • 16-20 cm Wärmedämmverbundsystem (WDVS) mit Mineralwolle oder Polystyrol
  • Außenputz
  • U-Wert: 0,20-0,24 W/m²K

Für EH 40 stärkere Dämmung (24-30 cm), gegebenenfalls Hochleistungsdämmstoffe (Holzfaser, Vakuumdämmplatten). Mehrkosten 8.000 bis 15.000 Euro für die Außenwand.

Dach

Das Dach ist nach der Außenwand die zweitgrößte Hüllfläche. Aufbau für EH 55:

  • Sparrenkonstruktion mit Zwischensparrendämmung 22-24 cm
  • Aufsparrendämmung 6-10 cm zusätzlich
  • Dampfbremse innen, Unterspannbahn außen
  • Dacheindeckung
  • U-Wert: 0,15-0,18 W/m²K

Boden gegen Erdreich

Bodenplatte mit Wärmedämmung unterhalb (Perimeterdämmung) oder oberhalb (im Estrichaufbau). Aufbau für EH 55:

  • Sauberkeitsschicht
  • Wärmedämmung 10-14 cm Polystyrol oder Mineralwolle
  • Stahlbeton-Bodenplatte 25 cm
  • Estrich auf Dämmung
  • Bodenbelag
  • U-Wert: 0,25-0,30 W/m²K

Fenster

Standardfenster EH 55: Dreifachverglasung mit Argon-Füllung, Kunststoff- oder Holzrahmen. U-Wert Fenster (UW) 0,90 bis 1,10 W/m²K. Für EH 40 hochwertige Dreifachverglasung mit U-Wert 0,80 bis 0,95 W/m²K - oft mit Aluminium-Holz-Rahmen oder reinem Holzrahmen.

Fensteranschluss

Der Fensteranschluss zur Wand ist eine kritische Wärmebrücke. Eine korrekte Detailausführung mit Dämmung der Fensterleibung und einem dauerelastischen Anschluss verhindert Wärmebrücken.

Anlagentechnik im Detail

Wärmepumpen-Auslegung

Wärmepumpe muss zur Heizleistung des Gebäudes passen. Bei EH 55 typisch 5 bis 8 kW, bei EH 40 nur 3 bis 6 kW (weniger Heizlast wegen besserer Dämmung). Zu groß dimensionierte Wärmepumpen takten zu oft, was den Verschleiß erhöht und die Effizienz senkt.

Sole-Wasser vs. Luft-Wasser

Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdsonden, Erdkollektoren) hat höhere Effizienz (JAZ 4,0-4,5), aber höhere Investition (5.000-10.000 € Mehrkosten gegenüber Luft-Wasser). Lohnt sich bei Verfügbarkeit und langfristiger Nutzung. Luft-Wasser-Wärmepumpe günstiger, JAZ 2,8-3,8, kein Bohraufwand.

Lüftungsanlage

Bei EH 40 oft eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung sinnvoll. Frischluft wird über die Abluft erwärmt - 70 bis 90 Prozent Wärmerückgewinnung. Investition 5.000 bis 12.000 Euro, im Betrieb energiesparend.

Photovoltaikanlage

Bei EH 40 Plus ist eine PV-Anlage Pflicht, mindestens 0,02 kWp pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei einem 200-Quadratmeter-Haus also mindestens 4 kWp. Investition 8.000 bis 16.000 Euro, dazu Batteriespeicher 3 bis 8 kWh für 5.000 bis 10.000 Euro.

Energieeffizienzklassen A+ bis H

Im Energieausweis wird das Gebäude in Effizienzklassen A+ bis H eingeteilt:

KlasseEndenergiebedarfBewertung
A+< 30 kWh/m²aPassivhaus-Niveau
A30-50 kWh/m²aEH 40, höchste Effizienz
B50-75 kWh/m²aEH 55, sehr gut
C75-100 kWh/m²aguter Standard
D100-130 kWh/m²aBestand mit Sanierung
E130-160 kWh/m²atypischer Altbau
F160-200 kWh/m²aschlechter Altbau
G200-250 kWh/m²asehr ineffizient
H> 250 kWh/m²akritisch

Berechnungsmethode DIN V 18599

Der Energieausweis wird nach DIN V 18599 berechnet. Diese Norm hat 12 Teile mit detaillierten Berechnungsverfahren für:

  • Heizwärmebedarf
  • Trinkwarmwasserbedarf
  • Hilfsenergie
  • Lüftung und Klimatisierung
  • Beleuchtung
  • Anlagentechnik (Heizung, Kühlung, Lüftung)

Berechnungen werden mit spezialisierter Software durchgeführt (Hottgenroth, Kern, IBP-18599). Energieberater geben Maße, Materialien und Anlagentechnik ein, die Software berechnet die Energiebilanz.

Cross-Links

FAQ - Energieausweis Neubau 2026

Was regelt das GEG?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit 2020 das zentrale Bundesgesetz für energetische Anforderungen an Gebäude. Es vereint frühere Regelungen (EnEG, EnEV, EEWärmeG) und legt Mindestanforderungen für Wärmedurchgang (U-Werte), Primärenergiebedarf, Anlagentechnik und erneuerbare Energien fest. Bei Neubauten 2026: mindestens Effizienzhaus 55 Standard, EE-Anteil 65 Prozent, Bedarfs-Energieausweis Pflicht.
Was ist der Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?
Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf aus den Bauteil-U-Werten und der Anlagentechnik - unabhängig vom Nutzerverhalten. Beim Neubau Pflicht. Verbrauchsausweis basiert auf den realen Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre - reicht beim Verkauf von Bestandsgebäuden ab Baujahr 1977 oder nach Sanierung. Bedarfsausweis ist objektiver, Verbrauchsausweis günstiger.
Was ist Effizienzhaus 55?
Effizienzhaus 55 (EH 55) bedeutet: das Gebäude verbraucht maximal 55 Prozent der Primärenergie eines Referenzgebäudes nach GEG. Mindeststandard für Neubauten 2026. EH 40 ist noch effizienter (40 Prozent), KfW-förderfähig. EH 40 Plus zusätzlich mit erneuerbaren Energien (PV plus Speicher) - höchste Förderung. Die Zahl gibt den Primärenergiebedarf in Prozent des Referenzwerts an.
Was ist die EE-Pflicht 65 Prozent?
Seit 2024 müssen Heizungen, die in Neubauten oder bei Heizungstausch installiert werden, mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen. Erfüllt durch: Wärmepumpe (alle Energie aus Strom + Erdwärme/Luftwärme), Hybrid-Heizungen mit Wärmepumpe und Backup, Biomasse-Heizungen, Fernwärme aus erneuerbaren Quellen. Reine Gas- oder Ölheizungen sind nur mit Wasserstoff-Vorbereitung zulässig.
Was kostet der Energieausweis fürs Neubau-EFH?
Bedarfsausweis fürs Standard-EFH 300 bis 800 Euro. Inklusive aller Berechnungen (U-Werte, Wärmebrücken, Anlagentechnik, EE-Anteil) und GEG-Nachweis. Bei größeren Projekten oder Sondersituationen (Mischkonstruktion, Hanglage) bis 1.500 Euro. Energieberater nach Paragraph 88 GEG, eingetragen in der dena-Liste, dürfen Energieausweise erstellen.
Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Bei wesentlichen Änderungen (Heizungstausch, Sanierung, Erweiterung) muss er aktualisiert werden. Beim Verkauf der Immobilie muss der Energieausweis im Inserat angegeben sein und beim Besichtigungstermin vorgelegt werden - sonst Bußgelder bis 15.000 Euro.
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