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KfW-Förderung

KfW 297/298 - Klimafreundlicher Neubau 2026

Konditionen, Voraussetzungen, Antragsweg und konkrete Beispielrechnung für die wichtigste Neubau-Förderung 2026 - inklusive QNG-Zertifikat und Bankdarlehens-Kombination.

Hausbau Journal Redaktion
Stand: 26. April 2026 14 Min Lesezeit
Modernes nachhaltiges Haus mit Solardach - Klimafreundlicher Neubau
KfW 297/298 fördert den klimafreundlichen Neubau mit zinsverbilligten Darlehen bis 150.000 Euro pro Wohneinheit.
150.000 €
Max. KfW 298 pro Wohneinheit, mit QNG
2,5 %
Typischer Effektivzins 10 J. Bindung, 35 J. Laufzeit
~ 21.000 €
Zinsersparnis 10 Jahre vs. Bankdarlehen bei 150 T€

Das KfW 297/298-Programm ist seit März 2023 das zentrale Förderinstrument für den klimafreundlichen Neubau in Deutschland. Es löste das frühere "Effizienzhaus 40 Plus"-Programm ab und brachte zwei wesentliche Neuerungen: zum einen die Aufteilung in zwei Förderstufen (Standard und QNG), zum anderen die strikte Trennung von Energie- und CO2-Anforderungen.

KfW 297 vs. KfW 298 - der Unterschied

KfW 297 - Standard

Der Standard-Tarif für den klimafreundlichen Neubau. Anforderungen:

  • Effizienzhaus 40: Primärenergiebedarf maximal 40 Prozent eines Referenzgebäudes.
  • Treibhausgas-Anforderung: maximal 24 kg CO2-Äquivalent pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr über den Lebenszyklus.
  • Keine fossile Heizung: Wärmepumpe, Pellet- oder Solarheizung, kein Gas, kein Öl.
  • Förderhöhe: bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit als zinsverbilligtes Darlehen.

KfW 298 - mit QNG-Zertifikat

Die höhere Förderstufe mit umfassenderen Nachhaltigkeitsanforderungen:

  • Alle Anforderungen von KfW 297 plus zusätzlich:
  • QNG-Zertifikat (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude): bewertet das Gebäude über 6 Qualitätskategorien (Ökologie, Ökonomie, Soziokulturelles, Technik, Prozesse, Standort).
  • Strengere Materialanforderungen: recyclebare und schadstoffarme Materialien.
  • Förderhöhe: bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit als zinsverbilligtes Darlehen.

Wann lohnt sich der Aufpreis für KfW 298?

Das QNG-Zertifikat verursacht zusätzliche Kosten von typisch 3.000 bis 7.000 Euro für die Zertifizierung selbst, plus 5 bis 8 Prozent erhöhte Bauplanungs- und Materialkosten. Bei einem 500.000-Euro-Neubau sind das insgesamt 28.000 bis 47.000 Euro Mehraufwand. Im Gegenzug gibt es 50.000 Euro mehr Förderdarlehen, was über 10 Jahre Bindung rund 7.000 Euro Zinsersparnis bringt.

Wirtschaftlich also knapp positiv, aber nicht überwältigend. Der eigentliche Wert liegt im langfristigen Wohnkomfort, niedrigeren Betriebskosten und höherer Wertbeständigkeit der Immobilie. Wer ohnehin nachhaltig bauen will, sollte KfW 298 wählen. Wer rein nach Förderbetrag rechnet, ist mit KfW 297 oft besser.

Konditionen April 2026

Effektivzinsen nach Zinsbindungsvariante

ZinsbindungTilgungsfreie AnlaufphaseEffektivzins April 2026
5 Jahre1 Jahr1,95 %
5 Jahre3 Jahre2,25 %
10 Jahre1 Jahr2,15 %
10 Jahre3 Jahre2,55 %
10 Jahre5 Jahre2,85 %

Stand: April 2026. Quelle: KfW Privatpersonen Neubau. Konditionen können sich monatlich ändern.

Laufzeitvarianten

  • Mindestlaufzeit: 4 Jahre (mit 1 oder 2 Jahren tilgungsfreier Anlaufphase).
  • Maximale Laufzeit: 35 Jahre.
  • Tilgungsfreie Anlaufphase: 1 bis 5 Jahre.
  • Sondertilgung: während der Zinsbindung gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich, nach Ablauf zinsbindungsfrei.

Voraussetzungen für die Förderung

Antragsteller-Anforderungen

  • Privatperson, Wohnungsunternehmen, Genossenschaft oder gemeinnütziger Träger.
  • Eigentümer oder Erbbauberechtigter des zu fördernden Grundstücks.
  • Bonitätsprüfung durch die Hausbank (KfW selbst prüft die Bonität nicht).

Objektanforderungen

  • Neubau eines Wohngebäudes in Deutschland (auch Ersatzneubau nach Abriss).
  • Erstmaliger Erwerb innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme (für Käufer von Bauträger-Häusern).
  • Eigene Nutzung oder Vermietung (beides förderfähig).
  • Mindestens Effizienzhaus 40 plus Treibhausgas-Anforderungen.
  • Keine fossile Heizung (Gas, Öl, Kohle, Flüssiggas).

Heizungsanforderungen im Detail

Erlaubt sind alle Heizungsformen, die nicht auf fossilen Brennstoffen basieren: Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser), Pelletheizungen, Solarthermie als Hauptheizung, Fernwärme aus erneuerbaren Quellen oder Hochbetrachtung-Brennwertkessel mit Bio-Methan oder Bio-Öl. Die Standardlösung 2026 ist die Luft-Wasser-Wärmepumpe in Kombination mit Photovoltaik plus Stromspeicher.

QNG-Zertifikat erklärt

Das QNG ist ein staatliches Qualitätssiegel für nachhaltige Gebäude. Es wurde 2021 als Voraussetzung für die höhere Förderung in der KfW eingeführt und löst die früher genutzten DGNB- und BNB-Zertifikate für Förderzwecke ab.

Die 6 Qualitätskategorien des QNG

  1. Ökologische Qualität: Lebenszyklus-Analyse, Treibhausgas-Bilanz, Materialauswahl.
  2. Ökonomische Qualität: Lebenszykluskosten, Wirtschaftlichkeit, Wertstabilität.
  3. Soziokulturelle und funktionale Qualität: Wohnkomfort, Innenraumluft, Barrierefreiheit, Schallschutz.
  4. Technische Qualität: Schutz vor Schimmel, Brandschutz, Schadstoffemissionen.
  5. Prozessqualität: Planungsprozess, Bauprozess-Dokumentation.
  6. Standortqualität: Risiken am Standort (Hochwasser, Lärm), Mikroklimaanpassung.

QNG-Stufen: Plus und Premium

Es gibt zwei QNG-Niveaus: QNG-Plus (mittlere Anforderungen, Voraussetzung für KfW 298) und QNG-Premium (höhere Anforderungen, hauptsächlich für gewerbliche Bauten und besondere Förderprogramme). Für Privatpersonen reicht QNG-Plus.

Kosten der QNG-Zertifizierung

Die Zertifizierung selbst kostet rund 3.000 bis 7.000 Euro für ein Einfamilienhaus, je nach Größe und Komplexität. Die Zertifizierung wird von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle (DGNB, BNB oder NaWoh) durchgeführt. Die Kosten sind durch das BAFA-Förderprogramm "Bundesförderung effiziente Gebäude" zu rund 50 Prozent förderfähig.

Antragsweg Schritt für Schritt

  1. Energieberater einschalten (Monat -6 bis -3 vor Baubeginn). Auswahl aus der offiziellen Liste auf energie-effizienz-experten.de. Der Berater plant die energetischen Maßnahmen mit dem Architekten und stellt die Berechnungen für die KfW.
  2. Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen. Der Energieberater dokumentiert die geplanten Werte und bestätigt die Förderfähigkeit. Diese BzA ist Voraussetzung für den KfW-Antrag.
  3. Antrag bei der Hausbank stellen (vor Baubeginn). Mit der BzA wird bei der Hausbank oder einem Vermittler der KfW-Antrag gestellt. Wichtig: vor Baubeginn, sonst entfällt die Förderung.
  4. KfW-Zusage abwarten (2 bis 6 Wochen). Die KfW prüft den Antrag formal. Bei positiver Zusage ist das Darlehen verbindlich.
  5. Bauausführung mit Baubegleitung. Während der Bauphase kontrolliert der Energieberater regelmäßig die Einhaltung der geplanten Werte.
  6. Bestätigung nach Durchführung (BnD) (innerhalb 6 Monate nach Fertigstellung). Der Energieberater bestätigt, dass die geplanten Werte tatsächlich erreicht wurden. Erst dann ist die Förderung final.
  7. QNG-Zertifizierung (parallel zur Bauphase). Bei KfW 298 muss die QNG-Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle durchgeführt werden - parallel zur Bauphase und vor der BnD.

Beispielrechnung: 500.000-Euro-Hausbau mit KfW 298

Annahmen

  • Hauspreis (Grundstück plus Bau plus Nebenkosten): 500.000 Euro
  • Eigenkapital: 100.000 Euro (20 Prozent)
  • Effizienzhaus 40 plus QNG-Zertifikat
  • 10 Jahre Zinsbindung, 3 Prozent Tilgung

Finanzierungsmix

  • KfW 298: 150.000 Euro zu 2,5 Prozent Effektivzins
  • Bankdarlehen: 250.000 Euro zu 3,9 Prozent Effektivzins
  • Mischzinssatz: rund 3,38 Prozent

Ergebnis nach 10 Jahren

  • Gesamte Monatsrate: rund 2.187 Euro
  • Gezahlte Zinsen über 10 Jahre: rund 117.000 Euro
  • Restschuld nach 10 Jahren: rund 286.000 Euro

Vergleich ohne KfW-Förderung

  • 400.000 Euro Bankdarlehen zu 3,9 Prozent
  • Monatsrate: rund 2.300 Euro (113 Euro mehr)
  • Zinsen über 10 Jahre: rund 138.000 Euro (21.000 Euro mehr)
  • Restschuld nach 10 Jahren: rund 296.000 Euro (10.000 Euro mehr)

Wirtschaftliche Bewertung

Mit KfW 298 spart der Bauherr über 10 Jahre rund 31.000 Euro (Zinsen plus niedrigere Restschuld). Den 25.000 bis 40.000 Euro Mehrkosten für QNG-Zertifizierung und entsprechende Bauausführung steht damit ein knapp positiver wirtschaftlicher Vorteil gegenüber - plus die langfristigen Vorteile niedrigerer Betriebskosten und höherer Wertbeständigkeit.

Kombination mit Bankdarlehen und BAFA

Klassisches Mischfinanzierungs-Modell

KfW-Darlehen decken selten den gesamten Finanzierungsbedarf. Typisch ist eine Mischfinanzierung aus Eigenkapital, KfW-Darlehen und Bankdarlehen. Bei einem 500.000-Euro-Bau:

  • Eigenkapital: 100.000 bis 150.000 Euro (20 bis 30 Prozent)
  • KfW 297 oder 298: 100.000 oder 150.000 Euro
  • Bankdarlehen: Restbetrag (typisch 200.000 bis 300.000 Euro)

Reihenfolge der Tilgung

Bei späteren Sondertilgungen oder Anschlussfinanzierungen sollte zuerst das teurere Bankdarlehen getilgt werden (3,9 Prozent), erst dann das günstigere KfW-Darlehen (2,5 Prozent). Faustregel: immer das teuerste Darlehen zuerst.

Kombination mit BAFA-Heizungsförderung

Im Neubau ist die fossile Heizung bei KfW 297/298 ohnehin ausgeschlossen - eine Wärmepumpe ist Pflicht. Die BAFA-Heizungsförderung greift hier nicht für den Neubau, sondern primär für Heizungstausch im Bestand. Bei Sanierungs-Vorhaben kann die Kombination KfW 261 plus BAFA-Heizungsförderung sehr lukrativ sein.

Kombination mit Bundesländer-Förderung

Die meisten Bundesländer-Förderungen lassen sich mit KfW 297/298 kombinieren - oft mit zusätzlichen 20.000 bis 50.000 Euro Förderdarlehen oder Zuschüssen. Insbesondere für Familien mit Kindern bieten viele Bundesländer Familien-Boni. Detail-Artikel: Bayern, NRW.

Häufige Fehler bei KfW 297/298

  • Antrag nach Baubeginn stellen. Wer mit dem Bau begonnen hat (auch nur Erdaushub oder Vermessung), bevor der KfW-Antrag gestellt ist, verliert die Förderung komplett. Frühzeitig planen.
  • QNG-Zertifizierung zu spät einleiten. Das QNG-Verfahren braucht 6 bis 12 Monate. Wer die Zertifizierung erst kurz vor Bauabnahme startet, verpasst die KfW 298-Förderung und muss auf KfW 297 zurückfallen.
  • Falscher Energieberater. Nur Berater aus der offiziellen Liste sind antragsberechtigt. Ein nicht-zertifizierter Berater bedeutet keine Förderung.
  • Heizung mit fossilen Anteilen. Auch eine Hybridheizung mit kleinem Gas-Anteil disqualifiziert für die KfW-Förderung. Strikt erneuerbar bleiben.
  • Treibhausgas-Anforderung übersehen. Die 24 kg CO2/m²/Jahr-Grenze über den Lebenszyklus ist seit 2024 zusätzlich zur Effizienzhaus 40-Vorgabe zu erfüllen. Bei traditionellem Massivbau mit viel Beton kann das knapp werden - Holz- oder Hybridkonstruktionen sind hier oft günstiger.
  • Bauausführung weicht von Planung ab. Wenn die Wärmepumpe statt der geplanten Variante eine andere Variante wird, kann die Förderfähigkeit gefährdet sein. Änderungen immer mit dem Energieberater abstimmen.
  • BnD-Frist verstreichen lassen. Die Bestätigung nach Durchführung muss innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung eingereicht werden, sonst entfallen Tilgungszuschüsse (bei KfW 297/298 nicht relevant, aber bei KfW 261).

Was kostet ein KfW 297/298-Haus mehr als ein Standardhaus?

Ein berechtigter Einwand: KfW 297/298 erfordert einen energetisch besseren Standard als das gesetzliche Minimum (GEG). Was bedeutet das in Euro?

Mehrkosten für Effizienzhaus 40 gegenüber GEG-Mindeststandard

  • Höherwertige Wärmedämmung (Außenwand, Dach, Bodenplatte): +15.000 bis +25.000 Euro
  • Dreifachverglaste Fenster mit U-Wert ≤ 0,8: +5.000 bis +10.000 Euro
  • Wärmepumpe statt Gasheizung: +10.000 bis +20.000 Euro
  • Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung: +10.000 bis +18.000 Euro
  • Photovoltaik plus Stromspeicher: +20.000 bis +30.000 Euro (oft ohnehin gewünscht)

Summe Mehrkosten EH 40: rund 60.000 bis 100.000 Euro gegenüber GEG-Mindeststandard.

Mehrkosten für QNG-Zertifizierung (für KfW 298)

  • QNG-Zertifizierungsgebühr: 3.000 bis 7.000 Euro
  • Höherwertige, recyclebare Materialien: +10.000 bis +20.000 Euro
  • Erweiterte Planungs- und Dokumentationskosten: +5.000 bis +10.000 Euro

Summe Mehrkosten QNG: 18.000 bis 37.000 Euro zusätzlich zu EH 40.

Wirtschaftlichkeit über 20 Jahre

Den Mehrkosten von 60.000 bis 100.000 Euro für EH 40 stehen über 20 Jahre Nutzungsdauer typisch 25.000 bis 40.000 Euro niedrigere Heizkosten gegenüber - plus die KfW-Förderung von rund 21.000 bis 31.000 Euro Zinsersparnis über 10 Jahre. Insgesamt ist die Investition wirtschaftlich knapp neutral, mit deutlichem Plus bei langfristiger Nutzung über 25 bis 30 Jahre.

Vergleich mit den Vorgänger-Programmen

KfW 297/298 löste 2023 mehrere ältere Förderprogramme ab. Wer noch alte Informationen aus den Jahren 2018-2022 hat, sollte die wichtigsten Unterschiede kennen.

Das alte Effizienzhaus 40 Plus (bis 2022)

Bot Tilgungszuschüsse von 25 Prozent auf bis zu 120.000 Euro Darlehen - also bis zu 30.000 Euro direkter Cash-Bonus. Klang attraktiver als die heutige Zinsverbilligung. Wirtschaftlich war es bei den damaligen Niedrigzinsen (Zinssätze unter 1 Prozent für die KfW-Anteile) tatsächlich besser. Bei heutigen Zinsen von 3,9 Prozent ist die KfW 297/298-Zinsverbilligung in vielen Fällen wertvoller, weil sie auf einer höheren Zinsbasis greift.

Das alte KfW 153 (Energieeffizient Bauen, bis 2021)

Förderte Effizienzhaus 55, 40 und 40 Plus mit zinsverbilligten Darlehen plus Tilgungszuschüssen. Wurde 2022 in das aktuelle System überführt. Wichtige Änderung: EH 55 ist im Neubau nicht mehr förderfähig, nur noch im Bestand (KfW 261).

Was bleibt gleich

  • Antragsweg über die Hausbank, kein direkter Antrag bei der KfW.
  • Energieberater Pflicht.
  • Antrag vor Baubeginn.
  • Hausbankprinzip (KfW-Darlehen kommen über Hausbank zur Auszahlung).

Welche Bauweisen erleichtern KfW 297/298?

Die Treibhausgas-Anforderung über den Lebenszyklus (max. 24 kg CO2/m²/Jahr) führt dazu, dass nicht jede Bauweise gleich gut für KfW 297/298 geeignet ist. Drei Bauweisen im Vergleich:

Holzbau und Holzhybrid

Klarer Sieger bei der CO2-Bilanz. Holz bindet CO2 statt es freizusetzen, was die Lebenszyklus-Bilanz deutlich entlastet. Bei reinem Holzbau (z.B. KLH-Massivholz oder Holzrahmenbau) ist die 24-kg-Grenze meist mühelos erreicht. Auch Holzhybrid (Holzdecken auf Beton-Sockel) ist sehr gut geeignet.

Massivbau in Ziegel oder Kalksandstein

Mit höherer Aufmerksamkeit auf Materialien und Wärmedämmung erreichbar. Ziegel haben eine moderate CO2-Bilanz, Kalksandstein ist leicht ungünstiger. In Kombination mit Holzfassade und reduzierten Beton-Anteilen funktioniert auch der Massivbau für KfW 297. Für KfW 298 wird es mit reinem Massivbau zunehmend knapp.

Beton und Stahlbeton

Schwierigste Variante. Beton hat eine hohe CO2-Bilanz aufgrund der Zement-Produktion. Bei reinem Massivbau in Stahlbeton wird die 24-kg-Grenze oft nicht eingehalten - hier sind alternative Zement-Varianten (CEM II oder III) und Recycling-Beton notwendig, um die Bilanz zu entlasten.

Praxis-Empfehlung 2026

Wer KfW 298 sicher erreichen will, sollte Holzbau oder Holzhybrid erwägen. Wer beim klassischen Massivbau bleiben will, sollte den Energieberater frühzeitig in die Materialwahl einbeziehen - er kann die CO2-Bilanz schon in der Planungsphase optimieren und kostspielige Nachbesserungen vermeiden.

KfW 297/298 im Bauverlauf - 9 Monate Beispiel

Der typische Bauverlauf eines KfW 297/298-Hausbaus von Antragstellung bis Fertigstellung. Dauer hängt stark von der Bauweise ab (Massivbau braucht länger als Fertighaus).

Monat -6 bis -3: Vorbereitung

Energieberater einbeziehen, Architektenplanung mit energetischen Anforderungen abstimmen. Bauträger oder Generalunternehmer auswählen. Bauverträge mit klaren energetischen Vorgaben gestalten.

Monat -2: Antragsphase

Energieberater erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA). KfW-Antrag bei der Hausbank stellen. Bauantrag bei der Gemeinde einreichen. Baufinanzierung verbindlich machen.

Monat 0: KfW-Zusage und Baubeginn

KfW-Zusage typisch 2 bis 4 Wochen nach Antrag. Erst dann Baubeginn (Erdarbeiten, Fundament). Wer vorher beginnt, verliert die Förderung komplett.

Monat 1 bis 6: Rohbau und Hülle

Klassische Bauphase: Bodenplatte oder Keller, Wände, Geschossdecken, Dach. Energieberater begleitet die Bauphase mit periodischen Begehungen, prüft die Einhaltung der geplanten Werte (Dämmstärken, Luftdichtheit, etc.).

Monat 7 bis 8: Haustechnik und Innenausbau

Wärmepumpe, Lüftungsanlage und Photovoltaik werden installiert. Innenausbau mit Putz, Fußboden, Türen. Blower-Door-Test zur Kontrolle der Luftdichtheit (Voraussetzung für KfW-Förderung bei dichten Häusern).

Monat 9: Bauabnahme und BnD

Offizielle Bauabnahme. Energieberater erstellt die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Einreichung bei der KfW über die Hausbank. Bei QNG-Zertifizierung: parallel die QNG-Prüfung abschließen.

Monat 10 bis 12: Einzug und letzte Förderbearbeitung

Einzug. Letzte Förderzusagen werden durch die KfW final freigegeben. Tilgungsvarianten und Sondertilgungs-Pläne können angepasst werden.

Energiebedarf-Rechnung verstehen - was Bauherren wissen müssen

Die Effizienzhaus-Berechnung erfolgt nach DIN V 18599 - einer komplexen Norm, die den Energiebedarf eines Gebäudes über mehrere Bilanzkreise berechnet (Heizung, Warmwasser, Lüftung, Klimatisierung, Beleuchtung). Der Energieberater übersetzt die Bauplanung in Werte und prüft, ob die KfW-Anforderungen erfüllt sind.

Schlüsselgrößen der EH 40-Berechnung

  • Primärenergiebedarf (Qp): Energieaufwand für alle Energieanwendungen, gewichtet mit Primärenergiefaktoren. Soll-Wert max. 40 Prozent eines Referenzgebäudes.
  • Transmissionswärmeverlust (HT): Wärmeverlust über die Gebäudehülle. Soll-Wert max. 55 Prozent des Referenzgebäudes.
  • Endenergiebedarf: die tatsächlich benötigte Endenergie (Strom, Gas, Pellets, etc.) ohne Primärenergie-Gewichtung.

Was die Werte praktisch bedeuten

Ein typisches Effizienzhaus 40 hat einen Primärenergiebedarf von rund 25 bis 35 kWh/m²/Jahr (im Vergleich: ein "normales" Neubauhaus nach GEG-Mindeststandard liegt bei rund 60 bis 70 kWh/m²/Jahr). Bei einem 150-Quadratmeter-Haus entspricht das einem Endenergiebedarf von rund 3.500 bis 5.000 kWh pro Jahr - Strom für Wärmepumpe, Lüftung und Warmwasser - was bei aktuellen Strompreisen rund 1.200 bis 1.700 Euro Heizkosten pro Jahr bedeutet.

Haustechnik bei KfW 297/298 - was funktioniert

Die Haustechnik ist der zweite große Hebel für KfW 297/298. Drei Standardlösungen:

Standard 1: Luft-Wasser-Wärmepumpe plus PV

Die häufigste Lösung 2026. Eine moderne Luft-Wasser-Wärmepumpe (Jahresarbeitszahl 4,0+) deckt den Heizwärme- und Warmwasserbedarf. Eine Photovoltaik-Anlage von 8 bis 12 kWp auf dem Dach plus Stromspeicher von 8 bis 12 kWh erhöht den Eigenverbrauch und senkt die Stromkosten. Investitionskosten: 35.000 bis 55.000 Euro für die Haustechnik insgesamt.

Standard 2: Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdwärme) plus PV

Höhere Effizienz (Jahresarbeitszahl 4,5+), aber höhere Investitionskosten durch Bohrungen oder Flächenkollektoren. Erdwärme braucht ein Bodengutachten, das die hydrogeologischen Verhältnisse prüft. Vorteil: lange Lebensdauer (50+ Jahre bei der Bohrung), niedrigere Betriebskosten. Investitionskosten: 50.000 bis 75.000 Euro.

Standard 3: Pelletheizung plus Solarthermie

Klassische Variante für ländliche Räume mit Holzlager-Möglichkeit. Pelletheizung deckt Heizung und Warmwasser, Solarthermie unterstützt im Sommer. Vorteil: vollständig erneuerbar, oft günstiger als Wärmepumpe in der Investition. Nachteil: Pellet-Lagerung braucht Platz, Pelletpreise schwanken. Investitionskosten: 30.000 bis 45.000 Euro.

Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

Bei dichten Häusern (Effizienzhaus 40 ist faktisch luftdicht) ist eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung praktisch unverzichtbar. Sie sorgt für gute Innenraumluftqualität und gewinnt 70 bis 85 Prozent der Wärme zurück. Investitionskosten: 10.000 bis 18.000 Euro für ein Einfamilienhaus.

Praxis-Tipps für den Förderantrag

Tipp 1: Mehrere Energieberater anfragen

Energieberater unterscheiden sich deutlich in Honorar, Erfahrung mit KfW-Förderungen und Auslastung. Mindestens drei Berater anfragen. Wichtige Frage: wie viele KfW 297/298-Anträge hat der Berater in den letzten 12 Monaten erfolgreich abgewickelt?

Tipp 2: Frühzeitig mit der Hausbank sprechen

Nicht alle Banken sind gleich erfahren mit KfW-Anträgen. Direktbanken (ING, Comdirect) und auf Baufinanzierung spezialisierte Vermittler (Interhyp, Dr. Klein) wickeln oft schneller und kompetenter ab als kleine Filialbanken.

Tipp 3: Bauverträge KfW-tauglich gestalten

Bauverträge sollten klare Regelungen zu Energieanforderungen, Heizungsart und Materialwahl enthalten. Wenn der Bauträger spätere Änderungen einseitig vornimmt, kann das die KfW-Förderfähigkeit gefährden. Im Vertrag verankern, dass Änderungen mit Energieberater-Zustimmung erfolgen müssen.

Tipp 4: Dokumentation sorgfältig führen

Während der Bauphase Fotos und Dokumente zu allen relevanten energetischen Maßnahmen sammeln. Bei späteren Streitigkeiten über die Förderfähigkeit ist eine lückenlose Dokumentation entscheidend.

Tipp 5: Tilgungsfreie Anlaufphase mit Bedacht wählen

KfW 297/298 erlaubt eine tilgungsfreie Anlaufphase von 1 bis 5 Jahren. Klingt entlastend, kostet aber bares Geld - in der tilgungsfreien Phase werden nur Zinsen gezahlt, die Restschuld bleibt unverändert. Wer keinen klaren Liquiditäts-Engpass hat, sollte die kürzeste Anlaufphase (1 Jahr) wählen.

Tipp 6: Bauträger-Verträge auf KfW-Tauglichkeit prüfen

Wenn das Haus von einem Bauträger schlüsselfertig gekauft wird, muss der Vertrag explizit KfW 297/298-Konformität garantieren. Bauträger versprechen oft "förderfähiges Haus", liefern aber tatsächlich nur GEG-Mindeststandard. Ohne klare Vertragsklauseln und Energieberater-Bestätigung ist die Förderung gefährdet.

FAQ - KfW 297/298 Klimafreundlicher Neubau 2026

Was ist der Unterschied zwischen KfW 297 und KfW 298?
Beide Programme fördern den klimafreundlichen Neubau. KfW 297 ist der Standard mit 100.000 Euro Darlehensobergrenze pro Wohneinheit (Effizienzhaus 40 plus QNG-Modul "Klimafreundlich"). KfW 298 erhöht die Darlehensobergrenze auf 150.000 Euro pro Wohneinheit, setzt aber das vollständige QNG-Zertifikat ("Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude") voraus - mit umfassenderen Nachhaltigkeitsanforderungen.
Wer kann KfW 297/298 beantragen?
Privatpersonen, die ein neues Wohngebäude in Deutschland bauen oder erstmals erwerben (innerhalb der ersten 12 Monate nach Bauabnahme). Auch Wohnungsunternehmen, gemeinnützige Träger und Genossenschaften sind antragsberechtigt. Wichtig: Antrag immer vor Baubeginn, mit zertifiziertem Energieberater.
Wie hoch ist der Effektivzins April 2026?
Bei 10 Jahren Zinsbindung und 5 Jahren tilgungsfreier Anlaufphase liegt der Effektivzins bei rund 2,15 bis 2,85 Prozent (je nach Tilgungsvariante und Bonität). Bei 5 Jahren Zinsbindung leicht günstiger (rund 1,95 bis 2,55 Prozent). Im Vergleich zu Bankzinsen 2026 (3,8 bis 4,2 Prozent) eine deutliche Ersparnis.
Welche energetischen Anforderungen muss das Haus erfüllen?
Mindestens Effizienzhaus 40 (40 Prozent Primärenergiebedarf eines Referenzgebäudes) plus zusätzliche Anforderungen an die Treibhausgas-Emissionen über den Lebenszyklus. Für KfW 298 zusätzlich das vollständige QNG-Zertifikat mit umfassenden Nachhaltigkeitskriterien (Materialauswahl, Recyclingfähigkeit, Innenraumluft, Klimaanpassung).
Bekomme ich einen Tilgungszuschuss bei KfW 297/298?
Nein. Im Gegensatz zu den älteren KfW-Programmen gibt es bei 297/298 keinen Tilgungszuschuss. Die Förderung erfolgt rein über die Zinsverbilligung. Tilgungszuschüsse gibt es nur noch im Sanierungsprogramm KfW 261 (5 bis 40 Prozent je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard).
Kann ich auch beim Kauf eines neuen Hauses KfW 297/298 nutzen?
Ja, beim Erstkauf einer Neubau-Wohneinheit innerhalb der ersten 12 Monate nach Bauabnahme. Voraussetzung: das Gebäude erfüllt die Effizienzhaus-40-Anforderungen plus die Klimafreundlichkeits-Kriterien. Der Bauträger oder Verkäufer muss die entsprechenden Zertifikate liefern.
Hausbau Journal Redaktion

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