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Glossar

BEG

Was bedeutet BEG beim Hausbau?

Für Bauherren ist die BEG vor allem ein Begriff, den sie abgrenzen müssen: Wer neu baut, beantragt keine BEG-Einzelmaßnahme und keinen Effizienzhaus-Sanierungskredit. Die Neubaukredite 297/298 vergibt die KfW im Auftrag des Bauministeriums, und laut Merkblatt 297/298 (Stand 07/2026) ist eine zusätzliche BEG-Förderung für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen. Die BEG wird wichtig, sobald ein bestehendes Haus gekauft und saniert wird.

Förderlandkarte, Stand Oktober 2026

ProgrammVorhabenZuständigFörderart (Richtlinie ab 21.07.2026)
BEG EM, HeizungWärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Wärmenetzanschluss im BestandKfW, Zuschuss 458Zuschuss 30 %, mit Boni höchstens 70 % (80 % bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 €); förderfähig im Zeitraum 21.07.2026 bis 31.01.2027 höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit, danach halbjährlich 750 € weniger
BEG EM, Hülle und AnlagentechnikDämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung im BestandBAFAZuschuss 15 %, plus 5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan auf die Kosten über 30.000 €; förderfähig höchstens 30.000 €, mit Sanierungsfahrplan 60.000 € für die erste Wohneinheit
BEG WGSanierung eines Wohngebäudes zum EffizienzhausKfW, Kredit 261Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit mit Tilgungszuschuss je nach Effizienzhaus-Stufe und Boni
BEG NWGSanierung von Büro-, Gewerbe- und anderen NichtwohngebäudenKfWKredit beziehungsweise Zuschuss für Unternehmen und öffentliche Träger
Nicht BEG: Klimafreundlicher NeubauNeubau und Ersterwerb von WohngebäudenKfW, Kredit 297/298zinsverbilligter Kredit bis 100.000 €, mit QNG-Siegel 150.000 € je Wohneinheit, ohne Tilgungszuschuss; befristete Stufe Effizienzhaus 55 bis 100.000 €

Quellen: Richtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1 (Nr. 8.3 und 8.4), KfW-Produktseiten 261 und 297/298 sowie Merkblatt 297/298, abgerufen am 20.10.2026. Die Boni und Höchstbeträge der BEG EM sind gestaffelt und ändern sich mit Stichtagen ab 2027.

Was für alle Programme gilt

Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden, als Beginn gilt der Abschluss eines Liefer- oder Bauvertrags. Planung und Beratung dürfen vorher stattfinden. Bei der Heizungsförderung reicht für den Antrag die Erklärung eines Fachunternehmens. Für Maßnahmen an der Hülle, für den Sanierungsfahrplan-Bonus und für die Effizienzhaus-Kredite 261 und 297/298 ist ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes einzubinden.

Verwandte Begriffe

  • KfW-Förderung - Überblick über alle KfW-Programme
  • KfW 297/298 - Neubauförderung außerhalb der BEG
  • KfW 261 - BEG-Kredit für die Sanierung zum Effizienzhaus
  • Effizienzhaus 40 - Neubau-Standard für die Kredite 297/298
  • GEG - gesetzliche Energieanforderungen als Mindeststandard
  • Energieeffizienz - Überblick Energiestandards beim Hausbau
Hausbau Journal Redaktion

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