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Glossar

KfW 297

Was bedeutet KfW 297 beim Hausbau?

KfW 297 ist das Kreditprogramm der KfW für Privatpersonen, die ein neues Wohngebäude oder eine neue Wohneinheit selbst bewohnen wollen ("Selbstnutzung"). Es ist Teil der Programmfamilie "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) und wird über die Hausbank vergeben.

  • Antragsberechtigt: natürliche Personen, die das geförderte Gebäude oder die Wohneinheit selbst bewohnen. Gefördert werden Neubau und Ersterwerb innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme, die Wohnnutzung ist für mindestens zehn Jahre vorgeschrieben.
  • Drei Förderstufen: „Klimafreundliches Wohngebäude“ (Effizienzhaus 40 und Treibhausgas-Anforderung im Lebenszyklus), „Klimafreundliches Wohngebäude - mit QNG“ (zusätzlich Zertifikat QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) und befristet „Effizienzhaus 55 - Wohngebäude“ (ohne Lebenszyklusanalyse, aber mit gültiger Baugenehmigung bei Antrag).
  • Kreditbetrag: bis 100.000 EUR je Wohneinheit für Effizienzhaus 55 und Klimafreundliches Wohngebäude, bis 150.000 EUR je Wohneinheit mit QNG. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, das Grundstück nicht.
  • Laufzeit: mindestens 4 Jahre; endfällig bis 10 Jahre oder als Annuitätendarlehen bis 10 Jahre (1 bis 2 tilgungsfreie Jahre), bis 25 Jahre (1 bis 3) oder bis 35 Jahre (1 bis 5), Zinsbindung höchstens 10 Jahre. Kein Tilgungszuschuss, Teilrückzahlungen ausgeschlossen.
  • Heizung: keine Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie, in den Stufen auf Effizienzhaus-40-Basis zusätzlich keine Biomasse.
  • Antrag: vor Vorhabenbeginn bei einem frei wählbaren Finanzierungspartner, auf Grundlage der „Bestätigung zum Antrag“ eines Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste des Bundes.

Die Stufe Effizienzhaus 55 läuft laut KfW, bis die Bundesmittel aufgebraucht sind, längstens für Anträge bis 31.12.2026. Der Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarkt und enthält eine Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Es gilt der Satz am Tag der Zusage oder der günstigere bei Antragseingang, die jeweils geltenden Höchstsätze stehen in der Konditionenübersicht der KfW. Grundlage: KfW-Merkblatt 297/298, Stand 07/2026, gültig ab 30.07.2026, abgerufen am 20.10.2026.

Warum ist KfW 297 wichtig für Bauherren?

KfW 297 ist das zentrale Förderinstrument für private Selbstnutzer im Neubau. Wer das geförderte Wohngebäude oder die Wohneinheit nicht selbst bewohnt (Vermietung, Eigentümergemeinschaft, juristische Person), muss stattdessen KfW 298 beantragen - gleiche Stufen und Beträge, aber andere Programmnummer. Für flächeneffiziente Neubauten im Niedrigpreissegment gibt es KfW 296 (Effizienzhaus 55 mit Treibhausgas-Anforderung, Mindestzahl an Wohnräumen und Kostengrenze), Familien mit Kindern und geringem bis mittlerem Einkommen prüfen KfW 300. Für dieselbe Wohneinheit lässt sich 297/298 weder mit 296 noch mit 300 kombinieren.

Beispiel

Familie baut ein Einfamilienhaus zur Selbstnutzung im Effizienzhaus-40-Standard mit Luft-Wasser-Wärmepumpe und hält laut Lebenszyklusanalyse den Treibhausgas-Grenzwert ein, ohne QNG-Siegel: KfW-297-Darlehen bis 100.000 EUR. Mit zusätzlicher QNG-Zertifizierung steigt der Kreditrahmen auf bis zu 150.000 EUR. Antrag vor Abschluss des Bauvertrags, mit Bestätigung zum Antrag (BzA) eines Energieeffizienz-Experten.

Verwandte Begriffe

  • KfW 298 - inhaltsgleiches Programm für Nicht-Selbstnutzer
  • KfW 296 - Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment, Effizienzhaus 55 mit Treibhausgas-Anforderung
  • KfW 261 - Förderkredit mit Tilgungszuschuss für Sanierung
  • KfW 297/298 Leitfaden - Konditionen, Voraussetzungen, Antragsweg
  • KfW-Förderung Überblick - alle Programme vergleichen
Hausbau Journal Redaktion

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