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Bauantrag Bayern

Bauantrag Bayern 2026 - BayBO, Freistellung, Praxis

Bauantrag in Bayern 2026: BayBO, Genehmigungsfreistellung Artikel 58, vereinfachtes Verfahren, gesetzliche Fristen, Gebühren, digitaler Bauantrag - mit Praxisbeispielen.

Hausbau Journal Redaktion
Stand: 17. Oktober 2026 17 Min Lesezeit
Bayerische Landschaft mit Einfamilienhaus - Bauantrag Bayern
Bayern führt mit Genehmigungsfreistellung Artikel 58 - der schnellste Weg zum Bauen 2026.
1 Monat
Genehmigungsfreistellung bis Baubeginn, Art. 58
1-2 ‰
Genehmigungsgebühr der Baukosten, vereinfachtes Verfahren
50 m²
verfahrensfrei Garagen / Carports

BayBO 2026 - Überblick

Die Bayerische Bauordnung (BayBO) regelt das Bauordnungsrecht im Freistaat Bayern. Seit 2025 haben vier Modernisierungsgesetze sie umfassend geändert, die aktuelle Fassung gilt seit dem 1. Mai 2026. Die BayBO ist im Vergleich zu anderen Landesbauordnungen besonders bauherrenfreundlich strukturiert.

Wichtige Eckpunkte der BayBO

  • Artikel 58: Genehmigungsfreistellung in B-Plan-Gebieten (außer Sonderbauten)
  • Artikel 59: Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für alle Vorhaben außer Sonderbauten
  • Artikel 60: Vollverfahren nur für Sonderbauten
  • Artikel 6: Abstandsflächen 0,4H, Mindestabstand 3 Meter; in Städten über 250.000 Einwohnern 1H mit 16-Meter-Privileg
  • Artikel 57: Verfahrensfreie Vorhaben (großzügig)
  • Artikel 71: Bauvoranfrage

Änderungen 2021 bis 2026

  • Februar 2021: Abstandsflächen 0,4H statt 1H (außer in Gemeinden über 250.000 Einwohnern), Genehmigungsfiktion für Wohngebäude im vereinfachten Verfahren, Grundlage für den digitalen Bauantrag.
  • Januar 2025: Mehr verfahrensfreie Vorhaben, darunter Terrassenüberdachungen bis 30 Quadratmeter und der Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken samt Gauben. Bauanträge gehen seither immer an die untere Bauaufsichtsbehörde statt an die Gemeinde, die Behörde prüft sie binnen drei Wochen auf Vollständigkeit. Baugenehmigungen und Vorbescheide gelten einheitlich vier Jahre.
  • Oktober 2025: Stellplätze sind nur noch herzustellen, wenn die Gemeinde das per Satzung verlangt; geändert wurden auch Spielplatz- und Satzungsrecht.
  • Januar und April 2026: Abstimmung der Genehmigungsfiktion mit den „Bauturbo“-Fristen des Baugesetzbuchs (Art. 82c) und neue Regeln für verfahrensfreie Werbeanlagen.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Bayerische Bauordnung und Vollzugshinweise. Eine PV-Pflicht für Wohnneubauten gibt es in Bayern weiterhin nicht.

Verfahrensarten in Bayern

Vollverfahren (Artikel 60 BayBO)

Das Genehmigungsverfahren mit umfassender Prüfung gilt nur für Sonderbauten nach Art. 2 Abs. 4 BayBO, etwa Hochhäuser, große Verkaufsstätten oder Versammlungsstätten. Ein Einfamilienhaus kommt auch im Außenbereich oder mit Befreiungen ins vereinfachte Verfahren. Genehmigungsgebühr: 1 bzw. 2 Promille der Baukosten für den planungsrechtlichen Teil plus bis zu 2 Promille für den bauordnungsrechtlichen Teil, dazu gegebenenfalls die Vergütung für bautechnische Prüfungen.

Vereinfachtes Verfahren (Artikel 59 BayBO)

Das Regelverfahren für alle Vorhaben außer Sonderbauten, auch im Außenbereich. Geprüft wird:

  • Bauplanungsrecht (§§ 29 bis 38 BauGB)
  • Abstandsflächen (Art. 6)
  • örtliche Bauvorschriften, etwa Gestaltungs- oder Stellplatzsatzung
  • beantragte Abweichungen

Bei Wohngebäuden gilt die Genehmigung als erteilt, wenn die Behörde nicht binnen drei Monaten entscheidet; die Frist beginnt drei Wochen nach Eingang des Antrags oder der nachgeforderten Unterlagen (Art. 68 Abs. 2 BayBO mit Art. 42a BayVwVfG). Wer einen förmlichen Bescheid will, kann vor Fristablauf in Textform auf die Fiktion verzichten. Gebühr 1 Promille der Baukosten im Bebauungsplan, sonst 2 Promille, mindestens 75 Euro; prüft die Behörde den Brandschutz, kommen bis zu 1,5 Promille dazu. Verantwortung für nicht geprüfte Bereiche (Statik, Brandschutz, GEG) liegt beim Bauherrn.

Genehmigungsfreistellung (Artikel 58 BayBO)

Die bayerische Besonderheit. Voraussetzungen:

  • Kein Sonderbau
  • Geltungsbereich eines qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Vorhaben widerspricht weder den Festsetzungen noch örtlichen Bauvorschriften
  • Erschließung gesichert
  • Gemeinde verlangt nicht binnen eines Monats das vereinfachte Verfahren

Eingereicht werden alle Unterlagen bei der Gemeinde, nicht bei der Bauaufsichtsbehörde. Es entsteht keine Genehmigung, sondern das Recht zu bauen, wenn die Gemeinde nicht das vereinfachte Genehmigungsverfahren verlangt. Eine staatliche Gebühr fällt nicht an; nur wenn die Gemeinde vorzeitig mitteilt, dass sie kein Verfahren verlangt, darf sie dafür nach ihrer Kostensatzung eine Gebühr erheben.

Verfahrensfreie Vorhaben (Artikel 57 BayBO)

Sehr großzügige Liste. Verfahrensfrei in Bayern:

  • Garagen und Carports bis 50 Quadratmeter, außer im Außenbereich
  • Gartenhäuser ohne Aufenthaltsraum, Toilette und Feuerstätte bis 75 Kubikmeter, außer im Außenbereich
  • Terrassenüberdachungen bis 30 Quadratmeter
  • Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden ohne Größengrenze
  • Anlagen der Haustechnik wie Wärmepumpen
  • Einfriedungen und Mauern bis 2,0 Meter Höhe, außer im Außenbereich
  • Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken samt Gauben, zwei Wochen vorher bei der Gemeinde anzuzeigen
  • Werbeanlagen unter bestimmten Größen

Genehmigungsfreistellung Artikel 58 im Detail

Die Genehmigungsfreistellung ist Bayerns wichtigster Wettbewerbsvorteil bei Bauanträgen. Im Detail:

Voraussetzungen prüfen

Vor Einreichung muss geklärt sein:

  • Liegt das Grundstück in einem qualifizierten Bebauungsplan?
  • Stimmen alle Festsetzungen überein? (Geschosszahl, Dachform, GRZ, GFZ, Baufenster, Höhen)
  • Sind keine Befreiungen erforderlich?
  • Ist die Erschließung gesichert (Wasser, Abwasser, Strom, Verkehrsfläche)?
  • Sind die Nachbarn spätestens bei der Einreichung benachrichtigt?

Unterlagen einreichen

Eingereicht wird beim Gemeinde-Bauamt - nicht bei der Bauaufsicht. Unterlagen:

  • Bauantragsformular
  • Amtlicher Lageplan
  • Bauzeichnungen mit allen Maßen
  • Baubeschreibung
  • Wohnflächenberechnung
  • Statischer Nachweis (vom Tragwerksplaner)
  • Energieausweis
  • Entwässerungsplan
  • Stellplatznachweis

Ein Monat bis Baubeginn

Einen Monat nach Vorlage bei der Gemeinde darf gebaut werden, früher, wenn die Gemeinde schriftlich mitteilt, dass sie kein Genehmigungsverfahren verlangt. Ist die Gemeinde nicht selbst Bauaufsichtsbehörde, leitet sie die Unterlagen an das Landratsamt weiter. Die Gemeinde achtet vor allem darauf:

  • Liegt qualifizierter B-Plan vor?
  • Werden alle Festsetzungen eingehalten?
  • Ist die Erschließung gesichert?

Bei Zweifeln kann die Gemeinde innerhalb der Frist erklären, dass das vereinfachte Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, oder eine vorläufige Untersagung beantragen. Einen Anspruch darauf, dass sie das nicht tut, hat der Bauherr nicht. Wird erst mehr als vier Jahre später gebaut, sind die Unterlagen neu vorzulegen.

Risiko der Freistellung

Wichtig: bei Freistellung gibt es keine Baugenehmigung - keine behördliche Bestätigung der Rechtmäßigkeit. Bei späteren Streitfällen mit Nachbarn oder bei Mängeln liegt das Risiko vollständig beim Bauherrn. Wer Sicherheit will, beantragt stattdessen das vereinfachte Genehmigungsverfahren.

Unterlagen für den Bauantrag in Bayern

Pflicht-Unterlagen nach Bayerischer Bauvorlagenverordnung (BauVorlV):

  • Bayerisches Original-Bauantragsformular (kein anderes Bundesland-Formular)
  • Amtlicher Lageplan vom öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI)
  • Bauzeichnungen Grundrisse, Schnitte, Ansichten 1:100
  • Baubeschreibung mit allen wesentlichen Daten
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung nach WoFlV
  • Statischer Nachweis vom Tragwerksplaner
  • Energieausweis nach GEG (Bedarfsausweis)
  • Entwässerungsplan
  • Stellplatznachweis
  • Bei Befreiungen: separater Antrag mit Nachbarunterschriften

Eigenheiten in Bayern

Bayerische Sonderpunkte:

  • Bayerisches Original-Antragsformular ist Pflicht (auf bauantragsformulare.bayern.de)
  • Vermessungsingenieure sind in Bayern kammerorganisiert
  • Digitaler Bauantrag über die Online-Assistenten im BayernPortal
  • Lageplan darf bis 12 Monate alt sein (in einigen anderen Bundesländern nur 6 Monate)
  • Befreiungsantrag separat einzureichen

Gebühren in Bayern

Die Gebühren stehen landesweit einheitlich im Kostenverzeichnis zum Bayerischen Kostengesetz, Tarif-Nr. 2.I.1 (Bausachen):

AmtshandlungGebührBeispiel 350.000 € Baukosten
Vereinfachtes Verfahren im Bebauungsplan1 ‰ der Baukosten, mind. 75 €350 €
Vereinfachtes Verfahren sonst (z.B. Innenbereich)2 ‰ der Baukosten, mind. 75 €700 €
Zusätzlich bei Prüfung des Brandschutzesbis 1,5 ‰ der Baukostenbis 525 €
Vollverfahren (Sonderbauten)1 bzw. 2 ‰ plus bis 2 ‰ der Baukosten-
Genehmigungsfreistellungkeine staatliche Gebühr0 €
Vorbescheid40 bis 2.500 €-
Befreiung vom Bebauungsplan10 % des Nutzens der Befreiung, mind. 75 €-
Abweichung von der BayBO5 % des Nutzens der Abweichung, mind. 75 €-
Tektur, unwesentliche Änderung40 bis 1.750 €-

Quelle: Kostenverzeichnis zum Kostengesetz, Tarif-Nr. 2.I.1/1.24 bis 1.34. Prüfstatik, Vermessung und Planung kosten extra.

Kommunale Unterschiede

Die Sätze gelten für alle Bauaufsichtsbehörden gleich. Spielraum gibt es nur bei Rahmengebühren wie dem Vorbescheid und bei Gebühren der Gemeinde für die vorzeitige Mitteilung in der Genehmigungsfreistellung, die sie per Kostensatzung festlegt. Die Gebühr für die Freistellung selbst entfällt, wie etwa das Landratsamt Augsburg erklärt.

Fristen im Verfahren

Wie lange einzelne Bauämter brauchen, ist nicht amtlich erfasst. Verbindlich sind die Fristen der BayBO:

SchrittVereinfachtes VerfahrenGenehmigungsfreistellung
Einreichen beiunterer Bauaufsichtsbehörde (seit 2025)Gemeinde
VollständigkeitPrüfung binnen 3 Wochen (Art. 65)-
EntscheidungWohngebäude: Genehmigung gilt nach 3 Monaten als erteilt, Fristbeginn 3 Wochen nach Eingangkeine; Baubeginn nach 1 Monat
Baubeginnnach Zugang der Genehmigung und Baubeginnsanzeige mindestens 1 Woche vorhernach 1 Monat, früher bei schriftlichem Verzicht der Gemeinde
Geltungsdauer4 Jahre, verlängerbar um je 4 JahreNeuvorlage, wenn erst nach 4 Jahren gebaut wird

Fristen nach Art. 58, 65, 68 und 69 BayBO in der Fassung vom 1. Mai 2026, Quelle: BayBO auf gesetze-bayern.de.

Was Verfahren verlängert

  • Unvollständige Unterlagen: Die Frist beginnt erst nach der Nachreichung
  • Befreiungen: Nachbarbeteiligung dauert
  • Außenbereichslagen: zusätzliche Behördenbeteiligung
  • Denkmalpflege oder Naturschutz: weitere Fachstellen

Digitaler Bauantrag

Das Bauministerium stellt im BayernPortal Online-Assistenten bereit, über die Bauanträge und Anzeigen elektronisch eingereicht werden:

  • Hauptassistent für den Bauantrag, einzureichen vom bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser
  • Nachreichassistent für fehlende Unterlagen
  • Baubeginnsanzeige und Anzeige der Nutzungsaufnahme durch den Bauherrn
  • Anmeldung mit BayernID plus Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat, Firmen über das ELSTER-Unternehmenskonto

Eine qualifizierte elektronische Signatur ist nicht vorgesehen. Für sicherheitsrelevante Unterlagen wie Standsicherheits- und Brandschutznachweis verlangt etwa die Münchner Lokalbaukommission eine Unterschrift, ein Scan des unterschriebenen Originals genügt. Papieranträge nimmt sie weiterhin an. Quellen: Staatsministerium, Digitaler Bauantrag; Landeshauptstadt München.

Bayerische Sonderregeln

16-Meter-Privileg nur in Großstädten

In Gemeinden mit mehr als 250.000 Einwohnern - München, Nürnberg, Augsburg - gilt in Wohngebieten mit überwiegend kleinen Gebäuden 1H statt 0,4H. Dort genügt vor bis zu zwei Außenwänden von höchstens 16 Metern Länge 0,5H, mindestens 3 Meter (Art. 6 Abs. 5a BayBO). Nürnberg wendet weiterhin seine eigene Abstandsflächensatzung an.

Großzügige Verfahrensfreiheit

Garagen und Carports bis 50 Quadratmeter, Gartenhäuser bis 75 Kubikmeter, seit 2025 auch Terrassenüberdachungen bis 30 Quadratmeter und der Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken. Spart Genehmigungsverfahren und Gebühren.

Tektur statt Änderungsbauantrag

Bei kleineren Abweichungen während der Bauausführung kann eine Tektur, also ein Antrag auf Änderung der genehmigten Bauvorlagen, statt eines neuen Bauantrags gestellt werden. Berührt die Änderung das Vorhaben nicht in seinen Grundzügen, kostet sie 40 bis 1.750 Euro.

Anreizmodell PV statt Pflicht

Im Unterschied zu Baden-Württemberg, NRW und Berlin hat Bayern keine PV-Pflicht für Wohnneubauten - aber Anreize über das Bayerische Förderprogramm. Erleichtert die Planung.

Bauvoranfrage Artikel 71

Gebühr 40 bis 2.500 Euro je nach Aufwand. Der Vorbescheid gilt vier Jahre und lässt sich um jeweils bis zu vier Jahre verlängern. Sinnvoll vor Grundstückskauf bei unklarer Bebaubarkeit. Mehr unter Bauvoranfrage.

Praxis in den Großstädten

München

Zuständig ist die Lokalbaukommission, die Bauanträge digital und auf Papier annimmt. Strenge Stellplatzsatzung mit Ablöse 8.000-25.000 Euro je nicht erstellter Pkw-Stellplatz, Pflicht zu Fahrradstellplätzen. Die Genehmigungsgebühren sind dieselben wie im übrigen Bayern.

Nürnberg

Stadtgebiet meist mit qualifizierten B-Plänen, Genehmigungsfreistellung möglich. Bei den Abstandsflächen gilt die eigene Abstandsflächensatzung der Stadt.

Augsburg

Als Stadt mit mehr als 250.000 Einwohnern gilt in Wohngebieten mit überwiegend kleinen Gebäuden die Abstandsfläche 1H statt 0,4H.

Regensburg

Unter 250.000 Einwohnern, daher gilt die landesweite Abstandsfläche von 0,4H.

Würzburg, Ingolstadt

Mittelgroße Städte, für die wie im ganzen Land außerhalb der drei Großstädte 0,4H gilt.

Abstandsflächen in Bayern

Bayerische Abstandsflächen-Regelung Artikel 6 BayBO:

  • Standardabstand 0,4H, mindestens 3 Meter, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2H
  • In Gemeinden über 250.000 Einwohnern 1H, vor bis zu zwei Außenwänden bis 16 Meter Länge 0,5H
  • Garagen und Nebengebäude ohne eigene Abstandsfläche: mittlere Wandhöhe bis 3 Meter, je Grundstücksgrenze bis 9 Meter, insgesamt bis 15 Meter
  • Wärmepumpen mit Einhausung bis 2 Meter Höhe lösen keine Abstandsfläche aus

Bayerische Abstandsflächen sind im Vergleich zu anderen Bundesländern (Niedersachsen 0,5H) bauherrenfreundlich. Mehr unter Abstandsflächen.

Bauförderung in Bayern

Bayern bietet eigene Förderprogramme zusätzlich zur KfW. Eckpunkte:

  • BayernLabo-Darlehen: zinsverbilligt, bis zu einem Drittel der Gesamtkosten
  • Kinderzuschuss: 5.000 Euro je Kind, nur zusammen mit dem Darlehen
  • Kombination mit KfW-Programmen möglich
  • Regionale Förderungen mancher Landkreise

Mehr unter Bauförderung Bayern.

Häufige Fehler

Falsches Antragsformular

Andere Bundesländer-Formulare werden in Bayern zurückgewiesen. Aktuelle bayerische Vordrucke auf den Online-Portalen.

Genehmigungsfreistellung nicht erkannt

Manche Architekten reichen aus Gewohnheit einen Bauantrag ein, obwohl Freistellung möglich wäre. Dann wartet man auf den Bescheid statt einen Monat.

Befreiungen vergessen

Bei kleineren Befreiungen (z.B. 0,5 Meter über Firsthöhe) wird der separate Befreiungsantrag oft vergessen. Bauamt fordert nach.

Lageplan zu alt

In Bayern darf der Lageplan bis 12 Monate alt sein - bei längerer Lagerung Aktualisierung nötig.

Großstadt-Abstandsflächen übersehen

In München und Augsburg gilt in Wohngebieten mit überwiegend kleinen Gebäuden 1H statt 0,4H, in Nürnberg die städtische Satzung. Wer mit den landesweiten 0,4H plant, muss umplanen oder eine Abweichung beantragen.

Sonderfall Alpenraum und Tourismusregionen

In bayerischen Tourismusgebieten (Garmisch-Partenkirchen, Berchtesgaden, Oberammergau) und im Alpenraum gelten zusätzliche Vorgaben:

  • Einhaltung des bayerischen Alpenplans
  • Strenge Gestaltungssatzungen (alpenländischer Stil)
  • Naturschutzauflagen wegen Almlagen
  • Hochwasserschutz bei Lagen an Bächen und Flüssen
  • Schneelasten höher als im Flachland (Schneelastzone 3-4)

In Tourismusgemeinden gibt es oft auch Beschränkungen bei der Nutzung als Zweitwohnsitz. Vor Bauantrag mit der Gemeinde klären, ob für die geplante Nutzung Genehmigungen erforderlich sind.

Lokale Bauausschüsse

In bayerischen Gemeinden gibt es Bauausschüsse als Teil des Gemeinderats. Sie entscheiden bei wichtigen Bauanträgen mit, vor allem bei Befreiungen oder Sondersituationen. Sitzungen finden monatlich statt - das kann Bauanträge mit politischer Komponente um 4-6 Wochen verzögern. Bei Standardvorhaben in qualifizierten B-Plan-Gebieten spielt der Bauausschuss keine Rolle.

Hochwasser und Bauantrag in Bayern

In flussnahen Regionen (Donau, Isar, Inn, Main) können Hochwasserauflagen gelten. In HQ100-Gebieten (statistisch einmal in 100 Jahren überflutet) sind Bauauflagen verschärft:

  • Hochwasserangepasste Bauweise
  • Kein Wohnraum im Untergeschoss
  • Verzicht auf Keller oder hochwassersichere Ausführung
  • Untere Wasserbehörde beteiligt sich am Bauantrag

Vor Grundstückskauf in flussnahen Regionen Hochwassergefahrenkarte prüfen - im Geoportal des Bayerischen Landesamts für Umwelt verfügbar.

Bauabnahme in Bayern

Nach Bauausführung erfolgt die Bauabnahme. In Bayern gilt:

  • Anzeige der Fertigstellung beim Bauamt
  • Bestätigung der ordnungsgemäßen Ausführung durch den Bauleiter
  • Statiker-Bescheinigung über Standsicherheit
  • Bei Sonderbauten: zusätzliche Brandschutz-Bestätigung
  • Schornsteinfeger-Abnahme bei Heizungsanlagen
  • Schlussbescheinigung der Behörde

Mit Schlussbescheinigung gilt das Gebäude als rechtmäßig fertiggestellt. Erst dann ist es voll versicherbar und beleihbar. Die Schlussbescheinigung ist auch wichtig für spätere Verkäufe.

Vorlageberechtigung in Bayern

In Bayern dürfen folgende Personen Bauanträge unterzeichnen:

  • Architekten in der Bayerischen Architektenkammer
  • Bauingenieure mit Eintragung in die Bayerische Ingenieurkammer-Bau
  • Bei kleineren Wohnvorhaben (Einfamilienhäuser, Anbauten) auch erfahrene Bautechniker mit Anerkennung

Bayern ist hier etwas großzügiger als andere Bundesländer - bei Standardbauten können auch Bautechniker oder Maurermeister mit Sondergenehmigung bauvorlageberechtigt sein. Vor Beauftragung Vorlageberechtigung in der Kammer prüfen.

Praxis-Tipps für bayerische Bauherren

  • Vor Architektenwahl: Erfahrung mit BayBO und lokalem Bauamt prüfen
  • Bei B-Plan-Konformität: immer Genehmigungsfreistellung wählen
  • Vermessung früh beauftragen (4-8 Wochen Vorlauf bei ÖbVI)
  • Digitalen Bauantrag über das BayernPortal nutzen
  • Befreiungen vermeiden, wo möglich - Hausplan an B-Plan anpassen
  • Förderkombination BayernLabo plus KfW prüfen
  • Bei Tourismusgebieten Gestaltungssatzung vorab prüfen

Detail: BayernLabo-Darlehen

Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) vergibt zinsverbilligte Darlehen für Wohneigentum:

  • Darlehenshöhe: bis zu einem Drittel der Gesamtkosten, mindestens 15.000 Euro
  • Zinsverbilligung für 10 oder 15 Jahre, den aktuellen Zinssatz nennt die Kreisverwaltungsbehörde
  • Tilgung 2 Prozent jährlich, auf Antrag 1 Prozent
  • Einkommensgrenze nach Art. 11 BayWoFG: 71.000 Euro Gesamteinkommen für eine Familie mit zwei Kindern
  • Kombinierbar mit KfW-Programmen

Zum Darlehen gibt es seit Mai 2026 einen Kinderzuschuss von 5.000 Euro je Kind, auch für ein erwartetes Kind. Die frühere Bayerische Eigenheimzulage von 10.000 Euro ist Ende 2020 ausgelaufen. Mehr unter Bauförderung Bayern.

Komplette Kostenübersicht Bayern

Bei einem Standard-EFH mit 350.000 Euro Bauwerkskosten in Bayern fallen typisch folgende Kosten für die Bauantragsphase an:

  • Architektenhonorar HOAI Lph 1-4 (Honorarzone III): 18.000-24.000 €
  • Tragwerksplanung Lph 1-3: 2.500-3.500 €
  • Energieberater plus GEG-Nachweis: 600-1.000 €
  • Vermessung amtlicher Lageplan (ÖbVI): 1.200-2.200 €
  • Genehmigungsgebühr Bauamt: 350-700 € vereinfachtes Verfahren / keine staatliche Gebühr bei Freistellung
  • Bodengutachten (falls noch nicht vorhanden): 1.500-2.500 €

Summe für die Bauantragsphase 25.000-35.000 Euro - im bundesweiten Vergleich am unteren Ende, weil bayerische Architekten- und Vermessungs-Honorare moderat sind und Genehmigungsgebühren niedrig.

Typischer Bauablauf in Bayern

Wie sich ein bayerisches Bauprojekt typischerweise entfaltet:

  1. Grundstückskauf mit Notarvertrag
  2. Vorplanung beim Architekten (4-8 Wochen)
  3. Vermessung Lageplan beauftragen (4-6 Wochen Vorlauf)
  4. Statiker und Energieberater parallel beauftragen
  5. Bauantragsunterlagen vorbereiten (2-3 Wochen)
  6. Bei B-Plan-Konformität: Genehmigungsfreistellung
  7. Bei Befreiungen oder ohne B-Plan: vereinfachtes Verfahren
  8. Nach Baurecht: Baufirma beauftragen
  9. Baubeginn anzeigen (1 Woche vorher)
  10. Bauausführung mit Bauleiter-Überwachung
  11. Schlussbescheinigung nach Fertigstellung

Realistische Gesamtdauer auf dem Land: 8-12 Monate von Grundstückskauf bis Baurecht. In München: 10-15 Monate.

Dorfgebiet (MD) in bayerischen Kommunen

Bayern hat viele Gemeinden mit Dorfgebieten (MD nach BauNVO). Hier sind GRZ bis 0,6 und GFZ bis 1,2 möglich - höhere Bebauungsdichte als im Wohngebiet WA. Dorfgebiete erlauben auch landwirtschaftliche Nutzungen, Handwerk und kleines Gewerbe. Für reine Wohnzwecke meist überdimensioniert, in dörflichen Strukturen aber praxisnah.

Wer ein Grundstück in einem MD-Gebiet kauft, profitiert von der höheren GRZ und GFZ - kann also mehr Wohnfläche bauen als in einem reinen WA-Gebiet. Allerdings müssen Bauherren tolerieren, dass benachbarte Bauten gewerbliche Nutzungen haben können.

Energieeffizienz-Standards in Bayern

Für den Energiestandard eines Neubaus sind in Bayern vor allem die KfW-Programme maßgeblich. Das frühere 10.000-Häuser-Programm des Landes (2015 bis 2018) ist ausgelaufen, das BayernLabo-Darlehen knüpft nicht an einen Effizienzhaus-Standard an, sondern an das Einkommen.

Wer unter beiden Einkommensgrenzen liegt, kann KfW 300 mit dem BayernLabo-Darlehen kombinieren: Bei einem 600.000-Euro-Haus mit EH 40 und QNG sind das bis 270.000 Euro KfW und 200.000 Euro BayernLabo, zusammen rund 470.000 Euro Förderdarlehen. Vor Bauantrag mit Energieberater und Kreisverwaltungsbehörde die Förderkombination prüfen.

Münchner Besonderheiten

Die Stadt München hat einige Eigenheiten:

  • Abstandsfläche 1H statt 0,4H in Wohngebieten mit überwiegend kleinen Gebäuden
  • Strenge Stellplatzsatzung mit hohen Ablösebeträgen
  • Pflicht zu Fahrradstellplätzen (mindestens 1 pro Wohnung)
  • In Erhaltungssatzungsgebieten zusätzliche sanierungsrechtliche Genehmigung
  • Spezielle Hochhauskonzepte ab bestimmten Höhen
  • Dichter Bebauungsplan-Geltungsbereich, oft mit hohen GFZ-Werten

Wer in München bauen will, sollte ausreichend Zeit einkalkulieren und einen erfahrenen Münchner Architekten beauftragen.

Bayerische Bauauflagen und Stilvorgaben

In manchen bayerischen Gemeinden gibt es Gestaltungssatzungen, die das Bauen einschränken. Typische Vorgaben:

  • Satteldach mit Mindestneigung (z.B. 30-45 Grad) statt Flachdach
  • Bestimmte Dacheindeckungen (rote Tonziegel statt Schiefer oder Metall)
  • Holzfassaden in alpinen Regionen (Berchtesgaden, Werdenfels)
  • Erdgeschoss-Höhe mindestens 2,50 Meter
  • Verbot von zu modernen Architektur-Stilen in Dorfkernen

Vor Hausplanung Gestaltungssatzung prüfen - oft im Geoportal der Gemeinde verfügbar. Wer ohne Beachtung der Satzung plant, riskiert Ablehnung des Bauantrags.

Grundstückssituation in Bayern

Bayern hat sehr unterschiedliche Grundstücksmärkte. Im Münchner Umland Quadratmeterpreise bis 2.500 Euro, in ländlichem Niederbayern oder Oberfranken ab 80 Euro. Konsequenzen für den Bauantrag:

  • München: knappe Grundstücke führen zu Befreiungsanträgen wegen Abstandsflächen
  • Ländliche Lagen: häufig Außenbereichslagen mit Privilegierungs-Anforderungen
  • Mittelgroße Städte: meist qualifizierte B-Plan-Gebiete mit Genehmigungsfreistellung

Mehr unter Grundstückskosten 2026.

Beteiligte Behörden in Bayern

Im Bauantragsverfahren werden je nach Vorhaben verschiedene Behörden beteiligt:

  • Lokale Bauaufsichtsbehörde (Stadt oder Landratsamt)
  • Gemeinde-Bauamt bei Genehmigungsfreistellung
  • Untere Naturschutzbehörde bei Eingriffen in Natur
  • Untere Wasserbehörde bei Hochwassergefahr oder Trinkwasserschutz
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege bei Denkmalumfeld
  • Wasserwirtschaftsamt bei größeren Eingriffen
  • Landwirtschaftsbehörde bei Außenbereich-Privilegierung

Bauleitung in Bayern

Während der Bauphase ist nach BayBO eine Bauleitung Pflicht. Aufgaben:

  • Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung
  • Einhaltung der Genehmigung
  • Anzeige des Baubeginns 1 Woche vor Beginn
  • Anzeige der Bauteilrohbau-Fertigstellung
  • Schlussbescheinigung

Bauleiter muss vorlageberechtigt sein - in der Regel Architekt oder Bauingenieur. Bei Generalunternehmer-Modellen übernimmt der GU den Bauleiter. Mehrkosten 2.000-6.000 Euro über die Bauphase.

Schwarzbau in Bayern

Wer ohne erforderliche Genehmigung baut, riskiert Sanktionen nach Artikel 79 BayBO:

  • Bußgeld bis 50.000 Euro (in Sonderfällen mehr)
  • Baustopp-Anordnung
  • Beseitigungsanordnung im Extremfall
  • Verlust der Versicherbarkeit
  • Probleme bei späteren Verkäufen oder Beleihungen

Nachträgliche Legalisierung über Bauantrag im Bestand möglich, wenn das Vorhaben den heutigen Vorschriften entspricht. Sonst drohen Beseitigungsanordnungen, die durchgesetzt werden.

Rechtsmittel in Bayern

Bei Streitigkeiten mit dem Bauamt gibt es klare Rechtswege:

  • Kein Widerspruchsverfahren: Gegen baurechtliche Bescheide geht es in Bayern direkt zum Verwaltungsgericht (Art. 12 AGVwGO)
  • Klage beim Verwaltungsgericht (z.B. VG München, VG Regensburg), in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe
  • Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München
  • Anwaltskosten 1.500-4.000 Euro je Instanz

Vor dem Klageweg lohnt fast immer ein Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter und gegebenenfalls eine modifizierte Folgeanfrage. Inhaltliche Anpassungen führen oft schneller zum Ziel als das gerichtliche Verfahren.

Zusammenarbeit mit dem Bauamt

Die meisten bayerischen Bauämter bieten kostenlose Beratungstermine an. 30 Minuten Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter ersparen oft Wochen. Empfehlung: Termin früh in der Vorplanungsphase, mit konkreten Fragen vorbereitet.

Sachbearbeiter haben oft Lieblingsthemen und persönliche Schwerpunkte - manche legen Wert auf detaillierte Wärmebrücken-Berechnung, andere auf saubere Lagepläne, andere auf nachvollziehbare Statik. Wer diese Schwerpunkte kennt, kann den Bauantrag entsprechend vorbereiten.

Lokale Architekten in Bayern

In Bayern bauenden Bauherren empfehle ich lokal verwurzelte Architekten. Vorteile:

  • Vertraut mit BayBO-Eigenheiten
  • Kennen die zuständigen Sachbearbeiter persönlich
  • Wissen um lokale Bauvorhaben und Besonderheiten
  • Können Genehmigungsfreistellung gezielt empfehlen
  • Vertraut mit dem digitalen Antragsportal

Architekten finden über die Bayerische Architektenkammer (byak.de). Die Liste enthält alle eingetragenen Architekten mit Spezialisierungen und Kontaktdaten.

Zeitplan-Faustregeln für bayerische Bauherren

Realistische Zeitplanung für die Bauantragsphase in Bayern:

Vorlauf bis Einreichung

Ab erstem Architektengespräch bis fertige Bauantragsunterlagen: 4-6 Monate. Bei guter Vorbereitung und parallelen Beauftragungen (Vermessung, Statik, Energieberater) auch in 3 Monaten möglich.

Bearbeitung Bauamt

Vereinfachtes Verfahren für Wohngebäude: drei Wochen Vollständigkeitsprüfung, danach gilt die Genehmigung spätestens nach drei Monaten als erteilt. Genehmigungsfreistellung: Baubeginn einen Monat nach Vorlage bei der Gemeinde.

Gesamt vom ersten Gespräch bis Baurecht

Auf dem Land: 5-7 Monate. In Mittelstädten: 6-9 Monate. In München: 9-13 Monate.

Cross-Links

FAQ - Bauantrag Bayern 2026

Wie lange dauert ein Bauantrag in Bayern 2026?
Die BayBO setzt Fristen: Die Bauaufsichtsbehörde prüft den Antrag binnen drei Wochen auf Vollständigkeit (Art. 65). Bei Wohngebäuden im vereinfachten Verfahren gilt die Genehmigung als erteilt, wenn drei Monate nach Fristbeginn kein Bescheid vorliegt; die Frist beginnt drei Wochen nach Eingang des Antrags oder der nachgeforderten Unterlagen (Art. 68 Abs. 2). Bei der Genehmigungsfreistellung nach Artikel 58 darf einen Monat nach Vorlage der Unterlagen bei der Gemeinde gebaut werden.
Was ist die Genehmigungsfreistellung in Bayern?
Nach Artikel 58 BayBO braucht ein Vorhaben, das kein Sonderbau ist, keine Baugenehmigung, wenn es im Geltungsbereich eines qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt, dessen Festsetzungen einhält und die Erschließung gesichert ist. Die Unterlagen gehen an die Gemeinde, die Nachbarn benachrichtigt der Bauherr spätestens bei der Einreichung. Einen Monat danach darf gebaut werden, sofern die Gemeinde nicht erklärt, dass ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, oder eine vorläufige Untersagung beantragt.
Was kostet ein Bauantrag in Bayern 2026?
Die Gebühr steht landesweit im Kostenverzeichnis zum Kostengesetz. Im vereinfachten Verfahren kostet die Genehmigung 1 Promille der Baukosten, wenn das Haus im Bebauungsplan liegt, sonst 2 Promille, mindestens 75 Euro; der bauordnungsrechtliche Teil ist dort kostenfrei. Bei einem EFH mit 350.000 Euro Baukosten sind das 350 bzw. 700 Euro. Die Genehmigungsfreistellung kostet keine staatliche Gebühr. Dazu kommen Architektenhonorar, Vermessung, Statik, Energieausweis - insgesamt 25.000 bis 40.000 Euro für die Bauantragsphase.
Welche Unterlagen brauche ich in Bayern?
Standardunterlagen wie überall: bayerisches Original-Bauantragsformular, amtlicher Lageplan vom Vermessungsingenieur, Bauzeichnungen 1:100, Baubeschreibung, Wohnflächenberechnung, statischer Nachweis, Energieausweis nach GEG, Entwässerungsplan, Stellplatznachweis. Bei Befreiungen separater Antrag mit Nachbarunterschriften.
Welche Sonderregeln gelten in Bayern?
Bayern hat einige bauherrenfreundliche Sonderregeln: Abstandsflächen von 0,4 H, mindestens 3 Meter (in Städten über 250.000 Einwohnern 1 H), eine großzügige Liste verfahrensfreier Vorhaben (Garagen bis 50 Quadratmeter, Gartenhäuser bis 75 Kubikmeter, seit 2025 auch der Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken) und die Genehmigungsfreistellung in Bebauungsplangebieten. Stellplätze sind seit Oktober 2025 nur noch herzustellen, wenn die Gemeinde sie per Satzung verlangt.
Wie funktioniert der digitale Bauantrag in Bayern?
Der Freistaat stellt im BayernPortal Online-Assistenten für Bauantrag, Nachreichungen und Baubeginnsanzeige bereit. Den Bauantrag reicht der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser ein. Eine BayernID mit Benutzername und Passwort reicht dafür nicht, nötig ist die Anmeldung mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat. Für Standsicherheits- und Brandschutznachweise verlangt etwa die Münchner Lokalbaukommission weiter eine Unterschrift, ein Scan des unterschriebenen Originals genügt. Papieranträge sind dort weiterhin möglich.
Hausbau Journal Redaktion

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