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Radon im Neubau: was Pflicht ist und was im Vorsorgegebiet dazukommt

Warum die Bodenplatte allein nicht reicht, wenn die Leitungen undicht durch sie hindurchgehen, und wie man nach dem Einzug für 30 bis 50 Euro Gewissheit bekommt.

Hausbau Journal Redaktion
Stand: 22. Oktober 2026 11 Min Lesezeit
Arbeiter verlegen auf einer Baustelle eine schwarze gasdichte Folie auf Schotter und Dämmung, bevor die Bodenplatte betoniert wird
Abdichtung unter der Bodenplatte vor dem Betonieren (Symbolbild)
300
Bq/m³ Referenzwert im Jahresmittel
+16 %
Lungenkrebsrisiko je 100 Bq/m³
6
Bundesländer mit Vorsorgegebieten

Was Radon ist und warum es den Neubau betrifft

Radon entsteht beim Zerfall von Uran, das in Gestein und Boden in unterschiedlicher Menge vorkommt. Das Gas steigt durch die Bodenluft auf und sammelt sich dort, wo es nicht entweichen kann: in Kellern und Erdgeschossräumen. Im Freien verdünnt es sich auf Werte, die das BfS für Deutschland mit 3 bis 30 Becquerel pro Kubikmeter angibt. In einem Haus kann es ein Vielfaches davon sein.

Das Risiko ist gut untersucht. Nach einer BfS-Auswertung der Jahre 2018 bis 2022 gehen rund 6,3 Prozent aller Lungenkrebstodesfälle in Deutschland rechnerisch auf Radon in Wohnungen zurück, regional deutlich mehr: Thüringen liegt bei 10,0 Prozent, Sachsen bei 9,5 Prozent, Berlin bei 3,2 Prozent. Das Risiko steigt um etwa 16 Prozent je 100 Bq/m³ langfristiger Raumluftkonzentration, und einen Schwellenwert, unter dem Radon sicher harmlos ist, gibt es nach Einschätzung des BfS nicht.

Ein Neubau hat dabei eine Eigenheit, die oft übersehen wird. Je dichter die Gebäudehülle, desto weniger Luftaustausch nach außen. Ein Haus, das den Blower-Door-Test mit Bestwerten besteht, lässt auch Radon schlechter entweichen, wenn es einmal drin ist. Der Schutz muss deshalb unten ansetzen, am Kontakt zum Boden.

Die Pflicht für jeden Neubau: § 123 Strahlenschutzgesetz

Seit dem 31. Dezember 2018 gilt: Wer ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen errichtet, hat geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern oder erheblich zu erschweren. So steht es in § 123 Abs. 1 StrlSchG, und das gilt bundesweit.

Wie die Pflicht erfüllt wird, regelt Satz 2 in zwei Stufen. Erstens müssen die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Feuchteschutz eingehalten werden. Zweitens müssen in den Radon-Vorsorgegebieten zusätzlich die Vorgaben der Strahlenschutzverordnung beachtet werden. Satz 3 lässt ausdrücklich offen, die Pflicht auch auf andere Weise zu erfüllen.

Für die meisten Bauherren außerhalb der Vorsorgegebiete heißt das: Eine fachgerecht abgedichtete Bodenplatte oder ein fachgerecht abgedichteter Keller erfüllt die Pflicht. Wie die Abdichtung gegen Bodenfeuchte und drückendes Wasser ausgeführt wird, hängt vom Baugrund ab, mehr dazu unter Bodenplatte oder Keller und Grundwasser und Keller.

Radon-Vorsorgegebiete: wo mehr verlangt wird

Die Länder mussten bis Ende 2020 Gebiete festlegen, in denen in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit Überschreitungen des Referenzwerts zu rechnen ist. Laut Bundesamt für Strahlenschutz haben das sechs Länder getan:

Bundesland Radon-Vorsorgegebiete (Auswahl)
Baden-WürttembergGemeinden in den Kreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach, Ortenau, Rottweil, Schwarzwald-Baar und Waldshut
BayernLandkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge
Niedersachsenper Allgemeinverfügung festgelegte Gemeinden
Sachsenvor allem Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis, Landkreis Zwickau
Sachsen-Anhaltper Bekanntmachung festgelegte Gebiete
Thüringenunter anderem Teile von Altenburger Land, Gotha, Greiz, Hildburghausen, Ilm-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt, Schmalkalden-Meiningen, Sonneberg, Wartburgkreis

Quelle: BfS, Seite aktualisiert 13.10.2025, Karte und Gemeindeliste mit Stand 15.06.2021. Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein haben keine Vorsorgegebiete festgelegt.

Ob das eigene Grundstück in einem Vorsorgegebiet liegt, steht in der Gemeindeliste beim BfS und in den Bekanntmachungen des Landes. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Die Frage gehört an den Anfang der Planung, gemeinsam mit dem Bodengutachten, weil sie die Ausführung der Bodenplatte bestimmt.

Wer knapp außerhalb eines Vorsorgegebiets baut, sollte die Grenze nicht als Entwarnung lesen. Das BfS empfiehlt auch dort Messungen, besonders in benachbarten Gebieten. Geologie hält sich nicht an Gemeindegrenzen.

Bauliche Maßnahmen: was § 154 StrlSchV zur Wahl stellt

In Vorsorgegebieten gilt die Pflicht nach § 154 StrlSchV als erfüllt, wenn zusätzlich zum Feuchteschutz mindestens eine der folgenden fünf Maßnahmen umgesetzt wird:

Nr. Maßnahme nach § 154 StrlSchV Wie sie im Einfamilienhaus aussieht
1Senkung der Radonkonzentration unter dem GebäudeKiesschicht oder Flächendrainage unter der Bodenplatte, über die Bodenluft abgeführt wird
2Gezielte Beeinflussung des Druckunterschieds zwischen Innenraum und Bodenluftnur zulässig, wenn der diffusive Eintritt durch Standort oder Bauweise begrenzt ist
3Begrenzung der Rissbildung und diffusionshemmende Betonsorte mit ausreichender DickeBodenplatte aus wasserundurchlässigem Beton mit rissbegrenzender Bewehrung
4Absaugung von Radon an Randfugen oder unter AbdichtungenAbsaugleitung unter der Bodenplatte, die bei Bedarf mit einem Ventilator betrieben wird
5Diffusionshemmende, konvektionsdicht verarbeitete Materialien oder Konstruktionenradondichte Folie oder Bahn unter der Bodenplatte, an Stößen und Durchführungen verklebt

Quelle: § 154 StrlSchV. Die praktische Umsetzung beschreibt die Vornorm DIN/TS 18117-1 zu baulichen und lüftungstechnischen Maßnahmen zum Radonschutz.

In der Praxis wählen die meisten Planer bei Einfamilienhäusern die Nummer 3 oder die Nummer 5, oft beide. Eine Bodenplatte aus wasserundurchlässigem Beton schützt laut BfS gegen Bodenfeuchte und damit auch gegen Radon, eine Radonschutzfolie darunter dichtet zusätzlich ab. Eine sinnvolle Ergänzung ist es, die Leitung für eine spätere Absaugung (Nummer 4) beim Bau gleich mit einzulegen. Sie kostet im Rohbau wenig und lässt sich aktivieren, wenn die Messung nach dem Einzug zu hohe Werte zeigt.

Zu den Kosten: Eine BfS-Studie zur Radonsanierung bestehender Häuser nennt für einen Radonbrunnen rund 500 bis 1.500 Euro und für eine Radondrainage 900 bis 2.900 Euro Mehrkosten. Im Neubau liegt der Aufwand meist darunter, weil Bodenplatte und Abdichtung ohnehin hergestellt werden und nur ihre Ausführung angepasst wird. Belastbare Zahlen liefert nur ein Angebot für das konkrete Haus.

Wo Radon trotzdem eindringt

Das BfS betont, dass Radon auch durch kleinste Öffnungen gelangt. Eine perfekte Bodenplatte nützt wenig, wenn ihre Durchdringungen undicht sind. Die typischen Schwachstellen liegen deshalb nicht in der Fläche:

  • Hausanschlüsse. Wasser, Strom, Telekommunikation und gegebenenfalls Gas kommen durch die Bodenplatte oder die Kellerwand. Gas- und wasserdichte Durchführungen, etwa eine Mehrspartenhauseinführung, schließen diese Öffnungen dauerhaft.
  • Abwasserleitungen. Grundleitungen und Bodenabläufe gehen durch die Platte. Jede Durchführung braucht eine abgedichtete Manschette.
  • Fugen und Risse. Arbeitsfugen zwischen Bodenplatte und Kellerwand, Setzrisse, Randfugen. Hier setzt die Absaugung nach Nummer 4 an.
  • Kellertreppe und offene Verbindungen. Ein offener Treppenabgang verbindet den Keller mit dem Wohnraum. Eine dichte Kellertür hält Radon dort, wo es entsteht.
  • Leerrohre. Ein leeres Rohr durch die Bodenplatte ist ein Schornstein für Bodenluft, bis es verschlossen wird. Mehr dazu unter Leerrohre im Neubau.

Eine kontrollierte Wohnraumlüftung ist kein Radonschutz im Sinne der Verordnung, sorgt aber für einen stetigen Luftwechsel. Sie verdünnt, was trotz Abdichtung hereinkommt, und hilft damit, den Referenzwert zu halten.

Messen nach dem Einzug

Nur eine Messung zeigt, ob die Maßnahmen wirken. Das BfS empfiehlt passive Exposimeter, kleine Dosen, die ein qualitätsgeprüftes Labor per Post schickt und nach drei bis zwölf Monaten auswertet. Die Kosten liegen laut BfS bei etwa 30 bis 50 Euro pro Messung einschließlich Auswertung. Ideal sind zwölf Monate, weil Radonwerte im Tages- und Jahresverlauf stark schwanken. Gemessen wird in den Aufenthaltsräumen im Keller und im Erdgeschoss, die am längsten genutzt werden, in der Regel Schlaf- und Wohnzimmer.

Liegt das Jahresmittel unter 300 Bq/m³, ist der Referenzwert eingehalten. Liegt es darüber, ist die vorbereitete Absaugleitung der schnellste Weg: Ventilator anschließen, nach einigen Monaten erneut messen.

Häufige Fehler beim Radonschutz

  • Den Status des Grundstücks nicht prüfen. Ob ein Vorsorgegebiet vorliegt, gehört vor die Planung der Bodenplatte, nicht in die Bauabnahme.
  • Nur die Fläche abdichten. Durchführungen von Leitungen und Leerrohren sind die häufigsten Eintrittswege.
  • Die Absaugleitung weglassen. Im Rohbau kostet sie wenig, nachträglich ist sie eine Baustelle.
  • Den Referenzwert für einen Grenzwert halten. 300 Bq/m³ ist eine Handlungsschwelle. Jede Absenkung darunter senkt das Risiko weiter.
  • Nie messen. Eine Messung für 30 bis 50 Euro ist der einzige Nachweis, dass der Schutz funktioniert.

FAQ - Radon im Neubau

Muss ich im Neubau etwas gegen Radon tun?
Ja. Nach § 123 Strahlenschutzgesetz muss jeder, der ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen errichtet, geeignete Maßnahmen treffen, um das Eindringen von Radon aus dem Boden zu verhindern oder erheblich zu erschweren. Außerhalb der Radon-Vorsorgegebiete gilt die Pflicht als erfüllt, wenn die anerkannten Regeln der Technik zum Feuchteschutz eingehalten werden. In Vorsorgegebieten kommt mindestens eine zusätzliche Maßnahme nach § 154 Strahlenschutzverordnung dazu.
Wo gibt es Radon-Vorsorgegebiete?
Laut Bundesamt für Strahlenschutz haben Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Radon-Vorsorgegebiete festgelegt, etwa Gemeinden im Südschwarzwald, im Landkreis Wunsiedel, im Erzgebirge und Vogtland sowie in Teilen Thüringens. Die anderen zehn Länder haben keine. Maßgeblich sind die Bekanntmachungen der Länder, das BfS führt eine Karte und eine Gemeindeliste.
Wie hoch darf die Radonkonzentration in Wohnräumen sein?
Das Strahlenschutzgesetz nennt einen Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter im Jahresmittel. Das ist ausdrücklich kein Grenzwert, sondern eine Schwelle, oberhalb derer Maßnahmen angezeigt sind. Einen Wert, unter dem Radon sicher unbedenklich ist, gibt es laut BfS nicht: Das Lungenkrebsrisiko steigt um etwa 16 Prozent je 100 Bq/m³ langfristiger Konzentration.
Was kostet eine Radonmessung?
Passive Exposimeter, die drei bis zwölf Monate im Raum liegen und dann im Labor ausgewertet werden, kosten laut BfS etwa 30 bis 50 Euro pro Messung einschließlich Auswertung. Ideal ist eine Messdauer von zwölf Monaten, weil die Werte im Jahresverlauf stark schwanken.
Reicht eine weiße Wanne gegen Radon?
Eine Bodenplatte aus wasserundurchlässigem Beton schützt laut BfS gegen Bodenfeuchte und damit auch gegen Radon, und außerhalb der Vorsorgegebiete erfüllt der fachgerechte Feuchteschutz die gesetzliche Pflicht. Die Schwachstellen liegen aber selten in der Fläche, sondern an Rissen, Fugen und Durchführungen. In Vorsorgegebieten verlangt die Verordnung mindestens eine zusätzliche Maßnahme.

Quellen

Hausbau Journal Redaktion

Der unabhängige Hausbau-Ratgeber für private Bauherren in Deutschland. Recherchiert aus Primärquellen, ergänzt durch eigene Bauerfahrung. Mehr über die Redaktion →