Drei Planungsgrößen
1. Wasserstand
Maßgeblich ist der Bemessungswasserstand, also der höchste Grund- oder Hochwasserstand (HGW/HHW), mit dem über die Lebensdauer des Gebäudes zu rechnen ist. Er kommt aus dem Baugrundgutachten. Der bei der Bohrung gemessene Wasserstand ist nur eine Momentaufnahme, bei der Abdichtung zählt der Höchststand, nicht der aktuelle. Wasserstandsmessungen der Wasserbehörden und Messreihen der Länder helfen, diesen Höchststand zu beurteilen. In wenig durchlässigem Boden ohne Dränung ist mit Stauwasser zu rechnen; der Bemessungswasserstand liegt dann bei Geländeoberkante.
2. Maßgebliche Wassereinwirkung
DIN 18533 ordnet die Einwirkung auf die Abdichtung einer Klasse zu:
| Klasse | Einwirkung |
|---|---|
| W1.1-E | Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser bei Bodenplatten und erdberührten Wänden |
| W1.2-E | wie W1.1-E, aber mit Dränung |
| W2.1-E | Drückendes Wasser, mäßige Einwirkung: bis 3 m Eintauchtiefe |
| W2.2-E | Drückendes Wasser, hohe Einwirkung: mehr als 3 m Eintauchtiefe |
| W3-E | Nicht drückendes Wasser auf erdüberschütteten Decken |
| W4-E | Spritzwasser und Bodenfeuchte am Wandsockel sowie Kapillarwasser in und unter Wänden |
Bei der Weißen Wanne gelten andere Klassen: Die WU-Richtlinie unterscheidet Beanspruchungsklasse 1 (ständig oder zeitweise drückendes Wasser) und Beanspruchungsklasse 2 (Bodenfeuchte, kapillar gebundenes oder ablaufendes Wasser). Die Klassen beider Regelwerke dürfen nicht vermischt werden.
3. Nutzung des Kellers
Die Nutzung legt fest, wie dicht der Keller sein muss. Bei der Abdichtung heißt das Raumnutzungsklasse: RN2-E gilt für übliche Anforderungen an die Trockenheit der Raumluft (Aufenthaltsräume, Kellernutzung in üblichen Wohngebäuden), RN1-E für geringe Anforderungen wie Tiefgaragen, RN3-E für hohe Anforderungen. Bei der WU-Konstruktion entspricht dem die Nutzungsklasse: Klasse A lässt keinen Wasserdurchtritt in flüssiger Form und keine Feuchtstellen zu, Klasse B toleriert Feuchtstellen an Rissen und Fugen.
Zwei Wege zum dichten Keller
Abdichtung nach DIN 18533 (Schwarze Wanne)
Die Konstruktion ist nicht wasserundurchlässig, eine außenliegende Abdichtung übernimmt die Dichtfunktion. Sie besteht aus einem Gesamtsystem: Untergrundvorbereitung, Hohlkehle, Grundierung, Abdichtungsschicht, Schutz- und gegebenenfalls Drainschicht, lagenweises Verfüllen. Welche Bauart für welche Wassereinwirkungs- und Rissklasse zulässig ist, regelt die Norm. Eine Bitumendickbeschichtung ist dort für W1-E, W2.1-E und W4-E (Wände) sowie für Bodenplatten bei W1-E und W2.1-E aufgeführt, jeweils bei den Rissklassen R1-E bis R3-E. Die Abdichtung ist nach dem Verfüllen nicht mehr zugänglich; Beschädigungen beim Verfüllen und durch spätere Setzungen müssen deshalb durch Schutzschichten und sorgfältiges Verfüllen vermieden werden. Details im Glossar: Schwarze Wanne.
WU-Konstruktion nach WU-Richtlinie (Weiße Wanne)
Die tragende Konstruktion aus wasserundurchlässigem Beton übernimmt die Dichtfunktion. Dafür braucht es ein WU-Konzept: Beanspruchungs- und Nutzungsklasse, Entwurfsgrundsatz (Risse vermeiden, Rissbreiten begrenzen oder einzelne Risse planmäßig abdichten), Bauteildicken, Bewehrung, Fugenplan sowie abgedichtete Durchdringungen. Kritisch sind Arbeitsfugen, Dehnfugen und Durchdringungen; ihre Ausführung bestimmt die Dichtheit. Fugen lassen sich bei Bedarf injizieren, aber nur bei Fehlstellen, die erkannt werden. Details im Glossar: Weiße Wanne.
Wie die Wahl begründet wird
Eine pauschale Pflicht zu einem der beiden Systeme gibt es nicht. Die Entscheidung folgt aus folgenden Fragen, die Planer und Baugrundgutachter beantworten:
| Frage | Wo die Antwort steht |
|---|---|
| Wie hoch steht das Wasser im Verhältnis zur Sohle? Wie lange und wie oft? | Baugrundgutachten: Bemessungswasserstand, Wasserart |
| Welche Wassereinwirkungs- beziehungsweise Beanspruchungsklasse folgt daraus? | Planung nach DIN 18533 oder WU-Richtlinie |
| Welche Rissbeanspruchung ist im Untergrund zu erwarten? | Tragwerksplanung; Rissklasse R1-E bis R3-E |
| Wie wird der Keller genutzt? | Raumnutzungsklasse beziehungsweise Nutzungsklasse |
| Ist die Ausführung beherrschbar (Fugen, Durchdringungen, Betonierabschnitte, Verfüllen)? | Ausschreibung, Bauleitung, Erfahrung der ausführenden Firmen |
| Reicht der Nachweis des Systems für den Anwendungsfall? | Systemnachweis des Herstellers beziehungsweise WU-Konzept |
Bei mehr als 3 m Eintauchtiefe (W2.2-E) beschreibt ein Hersteller seine Abdichtung nur „in Anlehnung an DIN 18533“ als schriftlich zu vereinbarende Abweichung. In solchen Fällen muss besonders genau geprüft werden, was nachgewiesen ist.
Eine Dränung nach DIN 4095 kann bei wenig durchlässigem Boden Stauwasser vermeiden und damit die Einwirkung auf W1.2-E begrenzen, wenn sie dauerhaft funktioniert und die unterste Abdichtungsebene mindestens 50 cm über dem Bemessungswasserstand liegt. Steht Grundwasser über der Abdichtungsebene, ersetzt sie die Abdichtung nicht.
Beispiel
| Annahme laut Baugrundgutachten | Folgerung |
|---|---|
| Höchster Grundwasserstand 1,5 m unter Geländeoberkante, Unterkante Bodenplatte 2,8 m unter Geländeoberkante | 1,3 m Wasserdruckhöhe: drückendes Wasser, mäßige Einwirkung (W2.1-E); bei Weißer Wanne Beanspruchungsklasse 1 |
| Keller mit Aufenthaltsräumen (Hobbyraum, Büro) | RN2-E beziehungsweise Nutzungsklasse A |
| Konzept A | Außenabdichtung nach DIN 18533 mit nachgewiesenem System für W2.1-E und die zu erwartende Rissklasse, Schutzschicht, Perimeterdämmung |
| Konzept B | WU-Konstruktion in Nutzungsklasse A mit Entwurfsgrundsatz a oder c, Fugenplan und Nachweis gegen Auftrieb durch den Tragwerksplaner |
| Versicherungsfrage (getrennt dokumentiert) | Bedingungen von Wohngebäude- und Elementarschadenversicherung prüfen; keine Ableitung aus dem gewählten Abdichtungssystem |
Versicherung: eine eigene Frage
Die technische Abdichtung und die Versicherungsdeckung beantworten verschiedene Fragen. Eine dichte Wanne ist keine Deckungszusage, und eine Elementarschadenversicherung macht eine mangelhafte Abdichtung nicht zu einem versicherten Schaden.
- Elementarschäden wie Überschwemmung und Rückstau gehören meist nicht zum Standardumfang der Wohngebäudeversicherung; sie lassen sich nur als Elementarschadenbaustein zu einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung einschließen.
- Grundwasserschäden sind laut Verbraucherzentrale nur versichert, wenn das Grundwasser an die Oberfläche tritt und dann ins Haus gelangt. Steigt es von unten ins Mauerwerk, besteht kein Schutz; ein Nachweis des Schadenshergangs ist oft schwierig.
- Rückstauschäden können unversichert bleiben, wenn keine funktionstüchtige Rückstausicherung vorhanden ist.
Was im Einzelfall gilt, entscheiden die Vertragsbedingungen: versicherte Gefahren, Ausschlüsse und Obliegenheiten. Mehr dazu unter Elementarschadenversicherung und Rückstauschutz.
Häufige Fehler
- Den Wasserstand der Bohrung als Bemessungswasserstand nehmen. Maßgeblich ist der höchste zu erwartende Stand, nicht der Stand im trockenen Sommer.
- Wassereinwirkung und Nutzung vermischen. Eine Kellernutzung als Aufenthaltsraum verlangt anderes als ein Lagerkeller, auch bei gleichem Wasserstand.
- Klassen der DIN 18533 und der WU-Richtlinie gleichsetzen. W2-E und Beanspruchungsklasse 1 beschreiben nicht dasselbe Regelwerk.
- Eine Betonklasse als Dichtheitsnachweis ansehen. Bei der Weißen Wanne zählen Fugen, Durchdringungen und Rissbegrenzung.
- Komponenten verschiedener Hersteller mischen. Der Systemnachweis gilt für das gelieferte Gesamtsystem.
- Drainage als Ersatz für die Abdichtung ansehen. Sie wirkt nur unter den Bedingungen der Norm.
- Versicherungsschutz aus der Schadenart ableiten. Gedeckt ist, was die Bedingungen sagen.
Bei Wassereinbruch
- Strom im betroffenen Bereich abschalten, bevor Sie hineingehen.
- Wasser mit Pumpe oder Nasssauger entfernen, Wertsachen sichern.
- Schaden mit Fotos und Video dokumentieren, Versicherung informieren.
- Einen Sachverständigen für Bauwerksabdichtung die Ursache klären lassen: Kommt das Wasser von außen (Grundwasser, Sickerwasser) oder von innen (Leitung, Kondensat)? Die Ursache bestimmt die Sanierung.
Alternativen zum Vollkeller
Wo der Wasserstand eine aufwendige Lösung verlangt, kann eine Bodenplatte ohne Keller oder ein nur teilweise im Boden liegendes Untergeschoss weniger Kontakt mit dem Wasser bedeuten. Technik- und Hauswirtschaftsräume wandern dann ins Erdgeschoss oder in einen Anbau. Die Abwägung finden Sie unter Bodenplatte oder Keller.
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