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Grundstück

Bodenklassen und Homogenbereiche

Seit der VOB/C 2015 beschreiben projektbezogene Homogenbereiche den Baugrund, nicht mehr die sieben Bodenklassen der DIN 18300.

Hausbau Journal Redaktion
Stand: 20. Oktober 2026 7 Min Lesezeit
Bagger beim Aushub - Bodenklassen und Homogenbereiche
Aushub einer Baugrube: Was der Boden dem Gerät entgegensetzt, beschreiben heute Homogenbereiche mit Kennwerten.

Homogenbereiche: die heutige Beschreibung des Baugrunds

Ein Homogenbereich ist ein begrenzter Bereich aus einer oder mehreren Boden- oder Felsschichten, die sich hinsichtlich der einsetzbaren Erdbaugeräte vergleichbar verhalten. Eingeteilt wird im Zustand vor dem Lösen, und zwar getrennt für jedes Gewerk: Erdarbeiten, Rammarbeiten und Bohrarbeiten bekommen eigene Homogenbereiche. Für jeden Bereich werden Eigenschaften und Kennwerte mit ihrer ermittelten Bandbreite angegeben.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) fasst die Umstellung so: Seit 2015 sind nach der VOB beziehungsweise DIN 18300:2016-09 projektspezifisch zu definierende Homogenbereiche anstatt der bisher allgemein definierten Bodenklassen festzulegen. Die Beschreibung des Bodens folgt damit der Bauaufgabe des einzelnen Projekts; ein Bereich kann auch mehrere Schichten umfassen, wenn sie sich für die eingesetzten Geräte ähnlich verhalten.

Wer den Boden beschreibt und wer ihn bewertet, hat sich dabei verschoben: Der Auftraggeber legt die Homogenbereiche für das Projekt fest (in der Praxis auf Grundlage des Baugrundgutachtens), und ob ein Boden mit dem geplanten Gerät gut zu lösen ist, beurteilt der Bauunternehmer anhand der Kennwerte. Eine Kurzangabe wie „Klasse 4“ gibt es dafür nicht mehr.

Kennwerte im Baugrundgutachten

Für jeden Homogenbereich nennt ein Gutachten Angaben wie:

  • ortsübliche Bezeichnung und Bodengruppe nach DIN 18196
  • Korngrößenverteilung und Massenanteil an Steinen und Blöcken
  • Feuchtdichte und Wassergehalt
  • undränierte Scherfestigkeit, Konsistenzzahl, Plastizitätszahl und Lagerungsdichte
  • organischer Anteil

Jede dieser Angaben steht mit einer Bandbreite im Gutachten, nicht als Einzelwert. Zusammen mit den Schichtgrenzen und dem Grundwasserstand sind sie die Grundlage jeder Kalkulation. Die Bodengruppe nach DIN 18196 (Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke) steht daneben für die Tragfähigkeit und Setzungsempfindlichkeit; diese beurteilen Gutachter und Tragwerksplaner, nicht die Lösbarkeit beim Aushub.

Was Erdarbeiten kosten lässt

Die Kosten ergeben sich nicht aus einer Klasse, sondern aus mehreren Größen, die im Gutachten oder in der Planung stehen:

  • Lösbarkeit: Welches Gerät ist nötig (Bagger, Hydraulikhammer, Fräse), und wie schnell kommt es voran? Das folgt aus Korngrößen, Steinanteil, Scherfestigkeit und Konsistenz der Homogenbereiche.
  • Mengen: Baugrube samt Arbeitsraum, Leitungsgräben, Böschung oder Verbau, Oberboden getrennt.
  • Wasser: Grundwasser- oder Stauwasserstand im Verhältnis zur Aushubtiefe; ob Wasserhaltung nötig ist und wie lange.
  • Transport: Weg zur Verwertungs- oder Entsorgungsstelle und Menge, die abgefahren statt wieder eingebaut wird.
  • Entsorgungsweg: Boden, der nicht verwertet werden kann oder schadstoffbelastet ist, wird anders entsorgt als unbelasteter Aushub.

Einzelne Preise je Kubikmeter taugen deshalb nur im Zusammenhang mit genau diesen Annahmen. Zwei Angebote lassen sich erst vergleichen, wenn sie dieselben Homogenbereiche, Mengen und Leistungen enthalten.

Checkliste: Angaben für vergleichbare Erdarbeitsangebote

  1. Baugrundgutachten als Anlage mit Homogenbereichen für die Erdarbeiten, Schichtgrenzen und Kennwerten samt Bandbreite.
  2. Grundwasser- und Stauwasserstand aus dem Gutachten und die Festlegung, wer eine Wasserhaltung ausführt und bezahlt.
  3. Mengen und Abrechnungsart: Baugrube, Arbeitsraum, Gräben; Abrechnung nach Aufmaß oder pauschal.
  4. Baugrubensicherung: Böschung oder Verbau, mit Angabe, wer sie plant.
  5. Oberboden: getrennt abtragen, wo er zwischengelagert wird, ob er wieder eingebaut wird.
  6. Wiedereinbau oder Abfuhr: welche Mengen bleiben auf dem Grundstück, welche gehen zu welcher Verwertungs- oder Entsorgungsstelle.
  7. Schadstoffverdacht: wie mit auffälligem Boden umgegangen wird und wer die Kosten trägt.
  8. Unvorhergesehenes: wie Fels, Findlinge oder abweichende Schichten behandelt werden, mit schriftlicher Nachtragsregelung.
  9. Gleicher Leistungsumfang in allen Angeboten, die verglichen werden.

Alte Bodenklassen lesen

Ältere Gutachten, Leistungsverzeichnisse und Verträge arbeiten mit den Klassen der DIN 18300 (Fassung 2012). Das LBEG listet sie wie folgt auf:

KlasseBezeichnung (frühere Einteilung)
1Oberboden
2Fließende Bodenarten
3Leicht lösbare Bodenarten
4Mittelschwer lösbare Bodenarten
5Schwer lösbare Bodenarten
6Leicht lösbarer Fels und vergleichbare Bodenarten
7Schwer lösbarer Fels

Die Klassen beschrieben die Lösbarkeit, nicht die Tragfähigkeit. Eine allgemeingültige Umrechnungstabelle in Homogenbereiche gibt es nicht, weil Homogenbereiche projektbezogen aus gemessenen Kennwerten entstehen. Wer ein altes Gutachten für ein neues Angebot nutzen will, lässt vom Gutachter klären, ob die Beschreibung ausreicht oder ergänzt werden muss. Das LBEG bietet seine Karte der Bodenklassen nach DIN 18300 (Fassung 2012) nur für einen Übergangszeitraum weiter an, weil die Klassen in Altprojekten teils noch verwendet werden.

Homogenbereiche im Bauvertrag

Im Bauvertrag und im Angebot des Tiefbauers sollten die Homogenbereiche des Baugrundgutachtens als Grundlage stehen. Dann ist klar, auf welchen Boden die Preise gerechnet sind. Eine Klausel wie „Kalkulation auf Basis Bodenklasse 3-4 nach DIN 18300“ bezieht sich auf eine Norm, die so nicht mehr gilt, und lässt offen, welche Eigenschaften gemeint sind. Trifft der Aushub auf Boden, der von den beschriebenen Kennwerten abweicht, entsteht die Grundlage für eine Nachtragsregelung; wie sie im Einzelnen lautet, gehört in den Vertrag und sollte juristisch geprüft werden.

Beispiel: aus dem Gutachten zur Leistungsbeschreibung

Homogenbereich (Muster)Bodenart laut GutachtenWas das Angebot dazu klären muss
Ahumoser OberbodenGetrennt abtragen, Zwischenlager, Wiedereinbau im Garten
Bweicher bis steifer SchluffVerhalten bei Nässe, Gerät, Wiedereinbau oder Abfuhr, Wasserhaltung
Cmitteldicht gelagerter SandVerbau oder Böschung, Verwertungsweg des Aushubs

Die drei Bereiche und ihre Bodenarten sind ein Muster zur Veranschaulichung; im Gutachten stünden dazu die Kennwerte mit Bandbreiten, auf die sich das Angebot bezieht.

FAQ - Bodenklassen und Homogenbereiche

Gibt es die Bodenklassen nach DIN 18300 noch?
Nicht mehr in der aktuellen Norm. Mit der VOB/C 2015 und der DIN 18300:2016-09 wurden die Boden- und Felsklassen durch projektspezifisch festgelegte Homogenbereiche ersetzt. Die Klassen 1 bis 7 tauchen nur noch in älteren Gutachten, Leistungsverzeichnissen und Verträgen auf.
Was ist ein Homogenbereich?
Ein begrenzter Bereich aus einer oder mehreren Boden- oder Felsschichten mit vergleichbaren Eigenschaften hinsichtlich der einsetzbaren Erdbaugeräte. Er wird im Zustand vor dem Lösen eingeteilt und mit Eigenschaften und Kennwerten samt ermittelter Bandbreite beschrieben, getrennt für jedes Gewerk wie Erdarbeiten oder Bohrarbeiten.
Steht im Baugrundgutachten noch eine Bodenklasse?
In aktuellen Gutachten stehen Homogenbereiche mit Kennwerten. Eine Bodenklasse finden Sie nur in älteren Gutachten oder dort, wo bewusst auf die frühere Einteilung Bezug genommen wird.
Wie viel teurer wird der Aushub bei schwierigem Boden?
Das lässt sich nicht aus einer Klasse ablesen. Kosten entstehen durch das nötige Gerät, die Menge, Wasserhaltung, Transportweg und Entsorgungsweg. Vergleichbar sind Angebote nur, wenn sie dieselben Homogenbereiche, Mengen und Leistungen zugrunde legen.
Kann ich alte Bodenklassen in Homogenbereiche umrechnen?
Nein, eine allgemeingültige Umrechnung gibt es nicht. Homogenbereiche werden projektbezogen aus gemessenen Kennwerten gebildet. Für neue Erdarbeitsangebote braucht der Bauunternehmer ein Gutachten mit Homogenbereichen.

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