Anmeldung beim Netzbetreiber
Was die NAV vorgibt
§ 19 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge so:
- Mitteilung: Ladeeinrichtungen sind dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitzuteilen. Eine Leistungsgrenze für die Mitteilung nennt die Verordnung nicht.
- Zustimmung: Sie ist erforderlich, wenn die gesamte Bemessungsleistung der Ladeeinrichtungen je elektrischer Anlage 12 kVA übersteigt. Der Netzbetreiber muss innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung antworten; verweigert er die Zustimmung, muss er den Grund, Abhilfemöglichkeiten und den Zeitbedarf nennen.
- Online: Seit 1. Januar 2024 müssen Netzbetreiber die Mitteilung über ihre Internetseite ermöglichen.
Eine 11-kW-Wallbox liegt damit unter der Zustimmungsgrenze, ist aber mitzuteilen. Wer mehrere Ladepunkte oder zusätzliche Verbraucher plant, rechnet die Summe der Bemessungsleistungen nach: Oberhalb von 12 kVA gilt die Zustimmungspflicht. Netzbetreiber fordern darüber hinaus eigene Angaben (Zähler, Hausanschlussdaten, Gerät, Schaltschema); das Formular steht auf ihrer Internetseite.
Einphasig oder dreiphasig
Netzbetreiber verlangen nach der VDE-AR-N 4100 eine symmetrische Belastung des Anschlusses. In ihren Informationsblättern nennen sie für einphasige Ladeeinrichtungen eine Grenze von 4,6 kVA Bemessungsscheinleistung; darüber ist dreiphasig anzuschließen (Beispiel: Information Anschluss von Ladeeinrichtungen, EVL, 04/2021). Welcher Wert für Ihren Netzbereich gilt, steht in der TAB Ihres Netzbetreibers.
Steuerbarkeit nach § 14a EnWG
Nach der Festlegung BK6-22-300 der Bundesnetzagentur vom 27. November 2023 zählen nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge, die ab 1. Januar 2024 in Betrieb gehen und mehr als 4,2 kW beziehen, als steuerbare Verbrauchseinrichtung. Bei mehreren solchen Geräten hinter einem Netzanschluss zählt die Summe. Der Netzbetreiber stellt die Anmeldung und die Bedingungen bereit (Beschluss BK6-22-300). Über welchen Weg die Ansteuerung läuft, legt der Netzbetreiber fest.
Schritte
- Wallbox und Anschlussleistung festlegen (Datenblatt).
- Mitteilung beim Netzbetreiber über dessen Internetseite oder Formular; Schaltschema und Gerätedaten bereithalten.
- Bei Gesamtleistung über 12 kVA oder erhöhtem Leistungsbedarf der Anlage: Zustimmung abwarten.
- Installation und Erstprüfung durch das im Installateurverzeichnis eingetragene Unternehmen.
- Inbetriebnahme erst nach Mitteilung (und gegebenenfalls Zustimmung).
Für Österreich und die Schweiz gelten andere Regeln; die Anmeldung läuft dort über den örtlichen Verteilnetzbetreiber, der Formular und Bedingungen vorgibt.
RCD und DC-Schutz
Ladeeinrichtungen können im Fehlerfall glatte Gleichfehlerströme erzeugen, die ein RCD Typ A oder F nicht sicher erfasst. Die DKE-Auslegung zu DIN VDE 0100-722:2019-06 (FAQ-Liste UK 221.5, Stand 03.12.2025) unterscheidet:
- Je Anschlusspunkt ein RCD mit höchstens 30 mA (722.411.3.3). Er kann in der Wallbox oder in der Hausinstallation sitzen.
- Schutz gegen Gleichfehlerströme (722.531.3.101): entweder ein RCD Typ B oder ein RCD Typ A oder F in Verbindung mit einer Fehlergleichstrom-Überwachung (RDC-DD).
- Wallbox mit eingebautem RCD Typ A und DC-Erkennung erfüllt die Forderung an den Anschlusspunkt. Für den Fehlerschutz nach DIN VDE 0100-410 kann zusätzlich ein RCD in der Unterverteilung nötig sein.
- Typ B ist nicht grundsätzlich erforderlich, wenn die Anforderungen je Anschlusspunkt erfüllt sind. Ein Typ-B-RCD hinter einem vorgeschalteten Typ-A- oder Typ-F-RCD schützt nicht zuverlässig, weil dieser durch Gleichfehlerströme unbemerkt blockiert werden kann.
Welche Kombination gilt, hängt von der konkreten Wallbox und deren Herstellerfreigabe ab: Die Montageanleitung nennt den vorgeschriebenen Schutz. Fragen Sie vor dem Kauf nach, ob die DC-Erkennung eingebaut ist und welcher vorgeschaltete RCD freigegeben ist. Die DKE-FAQ finden Sie unter dke.de.
Leitung auslegen
Der Querschnitt ergibt sich aus vier Bedingungen, die zusammen erfüllt sein müssen: Strombelastbarkeit bei der gewählten Verlegeart und bei Häufung mit anderen Leitungen, Spannungsfall, Abschaltbedingungen des Fehlerschutzes (Schleifenimpedanz) und Kurzschlussfestigkeit. Die DKE setzt eine Leitungsdimensionierung nach DIN VDE 0100-430 voraus. Eine Tabelle „11 kW gleich 2,5 mm²“ ohne Verlegeart und Länge ist deshalb nicht übertragbar. Für den Neubau gibt DIN 18015-1:2020-05 als Vorbereitung vor, vom Zählerschrank zum Ladeplatz eine Drehstromleitung mit einer Strombelastbarkeit von 32 A zu verlegen und ein Elektroinstallationsrohr für ein Netzwerkkabel danebenzuführen.
Beispiel: Spannungsfall einer 11-kW-Zuleitung
Annahmen: Drehstrom 400 V, Ladestrom 16 A je Phase (11 kW), Kupferleiter mit einem Leitwert von 56 m/(Ω·mm²) bei 20 °C, cos φ gleich 1. Der Spannungsfall wird nach ΔU = √3 · I · L / (κ · A) berechnet. Die Gesamtvorgabe nach DIN 18015-1 für den Weg von der Messeinrichtung bis zum Verbrauchsmittel liegt bei höchstens 3 Prozent; die Wallbox-Leitung verbraucht davon einen Anteil, den Rest braucht die Zuleitung zum Verteiler.
| Querschnitt | Länge | Spannungsfall | Anteil an 400 V |
|---|---|---|---|
| 5 x 2,5 mm² | 20 m | 3,96 V | 0,99 % |
| 5 x 2,5 mm² | 40 m | 7,92 V | 1,98 % |
| 5 x 4 mm² | 20 m | 2,47 V | 0,62 % |
| 5 x 4 mm² | 40 m | 4,95 V | 1,24 % |
| 5 x 6 mm² | 20 m | 1,65 V | 0,41 % |
| 5 x 6 mm² | 40 m | 3,30 V | 0,82 % |
Rechenbeispiel zum Spannungsfall allein. Es sagt nicht, ob der Querschnitt bei Ihrer Verlegeart ausreicht; bei Betriebstemperatur ist der Leitwert kleiner, der Spannungsfall also etwas höher.
Verlegeart
- Im Neubau: Leerrohr vom Verteiler zum Ladeplatz, damit sich die Leitung später tauschen lässt.
- Im Bestand: Aufputzkanal, Leerrohr oder Erdkabel; die Elektrofachkraft prüft Häufung und Umgebungsbedingungen.
- Erdkabel: geeigneten Leitungstyp und Verlegung nach DIN VDE 0100-520 wählen; Trasse einmessen und dokumentieren.
- Datenleitung parallel: Netzwerkkabel für Anbindung und Lastmanagement mitführen.
Standort-Wahl
- Nähe zum Stellplatz: Die Länge des Ladekabels bestimmt die Position; der Hersteller nennt Kabellängen und Steckertypen.
- Witterung: Carport oder Garage schützen; im Freien muss die Schutzart der Wallbox laut Datenblatt zum Standort passen.
- Zugänglichkeit: Bedienung, Wartung und Montagehinweise des Herstellers beachten.
- Frost und Hitze: Temperaturbereich der Wallbox im Datenblatt prüfen.
Lastmanagement
Lastmanagement begrenzt die Ladeleistung, damit die Anlage die zugesagte Leistung nicht überschreitet. Zwei Grundformen:
- Statisch: Die Ladeleistung wird fest auf einen Wert begrenzt.
- Dynamisch: Ein Messgerät am Hausanschluss oder Verteiler erfasst den Hausverbrauch, die Wallbox passt ihre Leistung an. Mehrere Wallboxen lassen sich zu einem Cluster koppeln.
Welche Lösung zur Wallbox passt, steht in deren Montageanleitung (freigegebene Messgeräte, Schnittstellen). Ob und wie ein Lastmanagement die beim Netzbetreiber mitzuteilende Leistung begrenzt, klärt der Netzbetreiber; bei mehreren Ladepunkten, einer Wärmepumpe oder einem kleinen Hausanschluss gehört die Frage in die Planung. Der Netzbetreiber kann außerdem über § 14a EnWG steuern.
PV-Anbindung
Wer mit Überschuss aus der PV-Anlage laden will, braucht eine Wallbox und ein Energiemanagement, die miteinander kommunizieren. Beim Laden mit Wechselstrom liegt die kleinste Ladestromstärke bei 6 A (IEC 61851-1). Das entspricht einphasig rund 1,4 kW (230 V mal 6 A) und dreiphasig rund 4,1 kW. Bei wenig Überschuss lädt eine Wallbox deshalb nur dann, wenn sie einphasig laden kann oder zwischen ein- und dreiphasig umschaltet; ob das Gerät das kann, steht im Datenblatt. Mehr zur Auslegung steht unter Photovoltaik.
Inbetriebnahme
Vor der ersten Nutzung steht die Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600: Besichtigen, Erproben, Messen. Dazu gehören für den Wallbox-Stromkreis die Durchgängigkeit des Schutzleiters, der Isolationswiderstand, die Schleifenimpedanz und die Auslösung der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen sowie, soweit die Anleitung es vorsieht, der Test der Gleichfehlerstrom-Überwachung. Dazu kommt der Funktionstest mit einem Fahrzeug. Das Prüfprotokoll gehört zusammen mit der Bestätigung der Mitteilung beim Netzbetreiber, den Montageunterlagen der Wallbox und dem Schaltplan in die Bauakte.
Beispielanschluss
Ein Beispiel für die Planung, nicht für die Ausführung ohne Elektrofachkraft:
- Annahmen: Einfamilienhaus mit Drehstromanschluss, Wallbox 11 kW (3 x 16 A) mit integrierter Gleichfehlerstrom-Überwachung laut Datenblatt, Stellplatz im Carport, Leitungsweg 20 m, Zuleitung nach DIN 18015-1 mit mindestens 32 A Strombelastbarkeit vorbereitet.
- Netzbetreiber: Mitteilung vor Inbetriebnahme; 11 kW liegen unter 12 kVA, die Zustimmung entfällt, solange die Summe aller Ladeeinrichtungen darunter bleibt. Steuerbarkeit nach § 14a EnWG vorsehen.
- Schutz: eigener Stromkreis mit dreipoligem Leitungsschutzschalter nach Bemessungsstrom der Wallbox, RCD nach Herstellerangabe der Wallbox; Typ und Nennwerte legt die Elektrofachkraft nach Montageanleitung fest.
- Leitung: Querschnitt nach den vier genannten Bedingungen; die Zuleitung ist für 32 A Strombelastbarkeit vorbereitet. Der Spannungsfall bei 20 m und 16 A beträgt bei 2,5 mm² 0,99 Prozent.
- Unterlagen: Mitteilung samt Bestätigung, Prüfprotokoll, Datenblatt und Montageanleitung, Stromkreisverzeichnis.
Planungscheckliste für Bauherren
- Wallbox gewählt: Leistung, Schutzart, Gleichfehlerstrom-Überwachung, Steuerbarkeit, Lastmanagement-Schnittstelle laut Datenblatt.
- Mitteilung beim Netzbetreiber vorbereitet; Summe der Ladeeinrichtungen gegen 12 kVA geprüft.
- Hausanschluss und Zählerplatz mit dem Netzbetreiber geklärt (Bedarf, Zusage).
- Standort mit Leitungsweg, Verlegeart und Länge festgelegt.
- Leerrohr und Datenleitung zum Ladeplatz im Neubau mitverlegt (DIN 18015-1).
- Elektrofachkraft aus dem Installateurverzeichnis mit Auslegung nach DIN VDE 0100-430 und -722 beauftragt.
- Prüfprotokoll, Bestätigung des Netzbetreibers und Herstellerunterlagen eingefordert.
- Förderung geprüft: aktuelle Programme unter Wallbox-Förderung.
Häufige Fehler bei der Wallbox-Installation
- Mitteilung beim Netzbetreiber vergessen. Sie ist vor der Inbetriebnahme nach § 19 NAV vorgeschrieben.
- RCD ohne Abstimmung mit der Wallbox. Ein Typ A ohne DC-Erkennung in der Wallbox oder davor schützt nicht gegen glatte Gleichfehlerströme.
- Typ-B-RCD hinter einem Typ-A-RCD. Der vorgeschaltete RCD kann den Schutz aufheben.
- Leitung nach Pauschale statt nach Auslegung. Verlegeart, Häufung, Länge und Spannungsfall fehlen.
- Lastmanagement nicht geklärt bei Wärmepumpe oder mehreren Ladepunkten.
- Summe der Ladeeinrichtungen nicht gegen 12 kVA gerechnet. Zusätzliche Wallboxen können die Zustimmungspflicht auslösen.
- Schutzart nicht zum Standort passend. Das Datenblatt entscheidet.
- Prüfprotokoll nicht eingefordert.
Weiterführende Themen
Quellen
- § 19 Niederspannungsanschlussverordnung
- FAQ-Liste zu DIN VDE 0100-722:2019-06 (DKE/UK 221.5)
- Bundesnetzagentur, Beschluss BK6-22-300
- DIN 18015-1:2020-05, Planungsgrundlagen - Fachbeitrag in de 12/2020
FAQ - Wallbox-Installation
Muss ich eine Wallbox beim Netzbetreiber anmelden?
Welche RCD-Schutzklasse braucht eine Wallbox?
Gilt für meine Wallbox die Steuerbarkeit nach § 14a EnWG?
Welcher Leitungsquerschnitt ist für die Wallbox richtig?
Wann braucht es ein Lastmanagement?
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