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Grundstück

Baulasten: Verzeichnis, Wegerecht, Länder

Baulasten stehen nicht im Grundbuch, binden aber jeden künftigen Eigentümer. Bayern kennt sie nicht, Brandenburg wieder seit 2016.

Hausbau Journal Redaktion
Stand: 20. Oktober 2026 9 Min Lesezeit
Grundstücksgrenzen mit Vermessungspflöcken - Baulast
Baulasten: oft unsichtbar, aber rechtlich bindend für alle künftigen Eigentümer.
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Länder mit Baulast nicht in Bayern
Eintragung
macht sie wirksam z. B. § 85 Abs. 1 BauO NRW
Verzicht
der Behörde beendet sie z. B. § 85 Abs. 3 BauO NRW

Was ist eine Baulast?

Die Landesbauordnungen beschreiben die Baulast weitgehend gleich. In NRW lautet § 85 Abs. 1: Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde kann der Eigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Die Baulast wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirkt auch gegenüber Rechtsnachfolgern.

  • Form: Die Erklärung braucht die Schriftform; die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt sein, wenn sie nicht vor der Bauaufsicht geleistet oder dort anerkannt wird (§ 85 Abs. 2 BauO NRW).
  • Ende: Die Baulast geht durch Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn kein öffentliches Interesse an der Baulast mehr besteht, und wird mit der Löschung wirksam (§ 85 Abs. 3 BauO NRW).
  • Zweck: Meist ermöglicht sie ein Bauvorhaben, das sonst an einer Anforderung scheitern würde, etwa an der Zufahrt, den Abstandsflächen oder den Stellplätzen.

Die Baulast in den 16 Ländern

LandVorschriftEinsicht
Baden-Württemberg§§ 71, 72 LBO; Verzeichnis bei der Gemeindeberechtigtes Interesse
Bayernkeine Baulast; Sicherung über Dienstbarkeiten im GrundbuchGrundbuch, § 12 GBO
Berlin§ 84 BauO Blnberechtigtes Interesse
Brandenburg§ 84 BbgBO, seit 01.07.2016berechtigtes Interesse; Vermessungsingenieure und Notare ohne Darlegung
Bremen§ 82 BremLBOberechtigtes Interesse
Hamburg§ 83 HBauOberechtigtes Interesse
Hessen§ 85 HBOberechtigtes Interesse
Mecklenburg-Vorpommern§ 83 LBauO M-Vberechtigtes Interesse; Vermessungsingenieure, Notare und Anwälte im Notarauftrag ohne Darlegung
Niedersachsen§ 81 NBauOberechtigtes Interesse
Nordrhein-Westfalen§ 85 BauO NRWberechtigtes Interesse; bei Vermessungsingenieuren grundsätzlich anzunehmen
Rheinland-Pfalz§ 86 LBauOberechtigtes Interesse
Saarland§ 83 LBOberechtigtes Interesse
Sachsen§ 83 SächsBOberechtigtes Interesse
Sachsen-Anhalt§ 82 BauO LSAberechtigtes Interesse; Notare, Anwälte im Notarauftrag und Vermessungsingenieure ohne Darlegung
Schleswig-Holstein§ 83 LBOberechtigtes Interesse
Thüringen§ 90 ThürBOberechtigtes Interesse

Stand: geltende Fassungen laut amtlichen Landesrechtsportalen, abgerufen am 20.10.2026.

Bayern: Sicherung im Grundbuch

Das Wort Baulast kommt in der BayBO nicht vor. Wo sie eine Sicherung verlangt, etwa für die Zufahrt eines Grundstücks, spricht sie von einer gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde rechtlich gesicherten Zufahrt (Art. 4 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 BayBO); bei Abstandsflächen auf dem Nachbargrundstück von rechtlicher oder tatsächlicher Sicherung oder schriftlicher Zustimmung des Nachbarn (Art. 6 Abs. 2). Für die rechtliche Sicherung sieht eine bayerische Verwaltungsvorschrift die beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Freistaats vor, bei der die Landratsämter den Freistaat vertreten. Welche Form im Einzelfall verlangt wird, legt die Bauaufsicht fest. Solche Sicherungen stehen in Abteilung II des Grundbuchs.

Brandenburg: Baulast seit 2016

Brandenburg hat die Baulast mit dem Novellierungsgesetz vom 19.05.2016 zum 01.07.2016 wieder eingeführt (§ 84 BbgBO). Vorher wurde über beschränkte persönliche Dienstbarkeiten gesichert; solche Altsicherungen gelten fort (§ 84 Abs. 6). Wer in Brandenburg kauft, braucht deshalb beides: Baulastenverzeichnis und Grundbuch.

Häufige Arten

  • Zugangs- oder Zufahrtsbaulast: sichert die Erschließung eines Hinterliegergrundstücks über einen Streifen des Vorderliegers.
  • Abstandsflächenbaulast: Ein Nachbar übernimmt einen Teil der Abstandsfläche, die das Gebäude auf dem anderen Grundstück braucht. Auf dieser Fläche darf er dann selbst entsprechend weniger bauen.
  • Stellplatzbaulast: sichert notwendige Stellplätze auf einem anderen Grundstück, soweit das Landesrecht Stellplätze verlangt.
  • Vereinigungsbaulast: Mehrere Grundstücke werden bauordnungsrechtlich als ein Grundstück behandelt, etwa für ein Gebäude über eine Flurstücksgrenze.

Ein Fall, zwei Rechte: Wegerecht und Zugangsbaulast

Ein Hinterliegergrundstück erreicht die Straße nur über einen 3 m breiten Streifen auf dem Vordergrundstück. Zwei verschiedene Rechtsinstrumente können diesen Weg sichern:

FrageGrunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht)Zugangsbaulast
Rechtsnaturprivatrechtlich, § 1018 BGBöffentlich-rechtlich, Landesbauordnung
Wer ist berechtigt?der jeweilige Eigentümer des Hinterliegergrundstücksdie Bauaufsicht kann die Freihaltung durchsetzen
Wo eingetragen?Grundbuch, Abteilung II des belasteten GrundstücksBaulastenverzeichnis der Bauaufsicht
Wer darf einsehen?wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 GBO)wer ein berechtigtes Interesse darlegt (Landesrecht)
Wie endet sie?durch Aufhebung und Löschung im Grundbuchnur durch Verzicht der Bauaufsicht
Was leistet sie?Nutzungsrecht des Nachbarn gegenüber dem EigentümerNachweis der gesicherten Erschließung im Baugenehmigungsverfahren

Die Baulast ist eine Verpflichtung gegenüber der Behörde; ein Nutzungsrecht des Nachbarn begründet sie nach dem Wortlaut der Bauordnungen nicht. Umgekehrt können die beiden Eigentümer eine Grunddienstbarkeit ohne die Behörde aufheben, die Baulast dagegen endet nur durch Verzicht der Bauaufsicht. Deshalb kann es nötig sein, beide nebeneinander einzutragen. Ein privates Wegerecht ersetzt also keine Erschließungssicherung, und eine Baulast ersetzt kein Wegerecht. Mehr dazu unter Wegerecht am Grundstück.

Auskunft: zwei Nachweise vor dem Kauf

Für das Beispielgrundstück (Vordergrundstück mit Weg zum Hinterlieger) braucht ein Käufer zwei getrennte Auskünfte:

  1. Auszug aus dem Baulastenverzeichnis bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Stadt oder Landratsamt; in Baden-Württemberg die Gemeinde). Antrag mit Flurstücksbezeichnung und Darlegung des berechtigten Interesses, etwa einer konkreten Kaufabsicht mit Zustimmung des Eigentümers. Ergebnis: Zugangsbaulast eingetragen oder Fehlanzeige.
  2. Grundbuchauszug beim Grundbuchamt, das berechtigte Interesse nach § 12 GBO darlegen. In Abteilung II stehen Dienstbarkeiten wie das Geh- und Fahrtrecht für den Hinterlieger.

Steht die Baulast im Verzeichnis, aber kein Wegerecht im Grundbuch, fehlt dem Hinterlieger womöglich das private Nutzungsrecht. Steht nur das Wegerecht im Grundbuch, kann der Bauaufsicht die Sicherung der Erschließung fehlen. Gebühren und Bearbeitungszeiten legt jede Behörde selbst fest.

Aufhebung einer Baulast

Eine Baulast endet nicht von selbst und nicht durch Vereinbarung der Nachbarn. Die Bauaufsicht verzichtet, wenn das öffentliche Interesse entfallen ist; vorher sollen Verpflichtete und Begünstigte angehört werden (§ 85 Abs. 3 BauO NRW). Typische Fälle: Das Hinterliegergrundstück ist anders erschlossen, das Gebäude, für das die Abstandsfläche übernommen wurde, ist abgebrochen, oder die gesicherten Stellplätze werden nicht mehr benötigt.

Häufige Fehler

  • Nur ins Grundbuch geschaut: Baulasten stehen dort nicht.
  • Nur ins Baulastenverzeichnis geschaut: Private Dienstbarkeiten stehen dort nicht.
  • Wegerecht für Erschließung gehalten: Ein privates Geh- und Fahrtrecht ersetzt keine öffentlich-rechtliche Sicherung.
  • Bayern wie die anderen Länder behandelt: Ohne Baulast steht die Sicherung im Grundbuch, etwa als Dienstbarkeit zugunsten des Freistaats.
  • Brandenburg falsch eingeordnet: Dort gibt es seit 2016 wieder Baulasten, dazu ältere Dienstbarkeiten.
  • Auf Aufhebung gehofft: Nur die Behörde kann verzichten, und nur ohne öffentliches Interesse.

Verwandte Themen

FAQ - Baulasten

Was sind Baulasten?
Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die ein Eigentümer durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernimmt, etwa einen Streifen als Zufahrt für ein Hinterliegergrundstück freizuhalten. Sie werden mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber späteren Eigentümern (so § 85 Abs. 1 BauO NRW). Bayern kennt keine Baulast.
Wo erfahre ich, ob ein Grundstück mit Baulasten belastet ist?
Im Baulastenverzeichnis der unteren Bauaufsichtsbehörde, in Baden-Württemberg bei der Gemeinde. Einsehen darf, wer ein berechtigtes Interesse darlegt, etwa eine konkrete Kaufabsicht. Einige Länder befreien Notare und Vermessungsingenieure von der Darlegung. Private Dienstbarkeiten stehen dagegen im Grundbuch und erfordern eine eigene Auskunft beim Grundbuchamt.
Was ist der Unterschied zwischen Baulast und Grunddienstbarkeit?
Die Grunddienstbarkeit (§ 1018 BGB) ist privatrechtlich, steht im Grundbuch und gibt dem Nachbarn ein Nutzungsrecht; die beiden Eigentümer können sie aufheben. Die Baulast ist öffentlich-rechtlich, steht im Baulastenverzeichnis, sichert eine bauordnungsrechtliche Anforderung gegenüber der Behörde und endet nur durch deren Verzicht. Für ein Hinterliegergrundstück kann es beide brauchen.
Kann ich eine Baulast aufheben lassen?
Nur die Bauaufsichtsbehörde kann auf eine Baulast verzichten, und sie muss es tun, wenn kein öffentliches Interesse mehr daran besteht; vorher sollen Verpflichtete und Begünstigte angehört werden (§ 85 Abs. 3 BauO NRW). Der Verzicht wird mit der Löschung wirksam.
Gibt es in Bayern und Brandenburg Baulasten?
In Bayern nicht. Dort verlangt die BayBO eine rechtliche Sicherung, die in der Regel als Dienstbarkeit im Grundbuch erfolgt, auch zugunsten des Freistaats. Brandenburg hat die Baulast zum 01.07.2016 wieder eingeführt (§ 84 BbgBO); ältere Sicherungen über Dienstbarkeiten gelten dort fort.
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