Was bedeutet Wegerecht beim Hausbau?
Das Wegerecht ist eine Grunddienstbarkeit nach § 1018 BGB und wird ins Grundbuch in Abteilung II eingetragen. Es gibt dem begünstigten Grundstück (herrschendes Grundstück) das Recht, das belastete Grundstück auf einem bestimmten Streifen zu nutzen. Varianten:
- Fußwegerecht: Nur zu Fuß nutzbar, kein Fahrzeugzugang
- Fahrtrecht: Mit Fahrzeugen befahrbar (meist für Hinterlieger-Grundstücke ohne direkte Straßenanbindung)
- Leitungsrecht: Spezialfall für unterirdische Leitungen (Strom, Wasser, Gas)
Im Grundbuchauszug steht: Streifen (Breite und Lage), Art der Nutzung, zugunsten welches Grundstücks. Alle Folge-Eigentümer des belasteten Grundstücks müssen das Wegerecht dulden - es erlischt nicht beim Verkauf.
Warum ist das Wegerecht wichtig für Bauherren?
Wer ein Grundstück kauft, muss Abt. II des Grundbuchs genau prüfen. Ein eingetragenes Fahrtrecht kann die Bebauungsfreiheit stark einschränken: Auf dem Wegerecht-Streifen darf nichts gebaut werden, das den Zugang verhindert. Ein 3 m breiter Wegerecht-Streifen entlang der Grundstücksgrenze reduziert die bebaubare Fläche und kann GRZ-Berechnungen verändern.
Wert minderung: Je nach Lage und Intensität des Wegerechts kann es den Grundstückswert um 5-20 % mindern. Löschung: Nur mit Zustimmung des begünstigten Grundstückseigentümers und notarieller Urkunde möglich.
Beispiel
Grundstückskauf: Im Grundbuchauszug Abt. II lautet Eintrag: „Fahrtrecht für die Eigentümer des Grundstücks Flurstück 45 über einen 3 m breiten Streifen entlang der östlichen Grundstücksgrenze." Konsequenz: 3 × 30 m = 90 m² darf nicht bebaut werden, muss befahrbar bleiben. Geplante Garage genau auf diesem Streifen: nicht zulässig. Kaufpreis muss entsprechend verhandelt werden.
Verwandte Begriffe
- Wegerecht beim Grundstück - ausführlicher Artikel mit Rechtsfragen
- Grundbuch - Abt. II enthält alle Dienstbarkeiten
- Baulast - ähnliches Instrument im Bauordnungsrecht
- Grundstückskauf - Wegerecht bei der Grundstücksprüfung