Was bedeutet Wohnfläche DIN 277 beim Hausbau?
Zwei Normen, zwei Konzepte: Die WoFIG-Wohnfläche (Wohnflächenverordnung, gültig ab 2004) gilt für Mietrecht und Sozialwohnungsbau. DIN 277 gilt für Planung, Baurechtsnachweise und Kostenkennwerte.
Wichtigste Unterschiede WoFIG vs. DIN 277:
- Dachschrägen: WoFIG: unter 1 m Höhe = 0 %, 1-2 m = 50 %, über 2 m = 100 %. DIN 277: keine Schrägenabzüge, alle Flächen zählen voll.
- Balkone/Terrassen: WoFIG: 25-50 % angerechnet. DIN 277: nicht zur Nutzfläche (eigene Kategorie).
- Keller, Technikräume: WoFIG: keine Wohnfläche. DIN 277: Technikfläche (eigene Kategorie).
- Treppe/Flur: WoFIG: zählt voll. DIN 277: Verkehrsfläche (eigene Kategorie, nicht Nutzfläche).
Im Exposé von Häusern und Wohnungen steht fast immer die WoFIG-Wohnfläche. Achten Sie auf den Hinweis „nach WoFIG" oder „nach DIN 277" - die Unterschiede können 10-20 % betragen.
Warum ist die Wohnfläche DIN 277 wichtig für Bauherren?
Beim Neubau-Bauvertrag oder Fertighaus-Angebot: immer nachfragen, nach welcher Norm die angegebene Wohnfläche berechnet wurde. Ein Fertighaus mit „150 m² nach DIN 277" hat in der Regel weniger WoFIG-Wohnfläche. Baudarlehen und KfW-Förderung beziehen sich auf die Nettogrundfläche nach DIN 277.
Beispiel
Dachgeschoss, 10 × 8 m Grundfläche, Drempel 80 cm, Dach 40°: DIN 277-Nutzfläche = 80 m² (volle Fläche). WoFIG-Wohnfläche: Abzug unter 1 m Höhe (ca. 12 m² je Seite = 24 m² × 0 %) + Fläche 1-2 m Höhe (ca. 8 m² je Seite = 16 m² × 50 % = 8 m²). Effektive Wohnfläche WoFIG: ca. 56 m². Differenz: 24 m² weniger als DIN 277 angibt.
Verwandte Begriffe
- Nutzfläche - DIN 277-Unterkategorie der Nettogrundfläche
- Kniestock - bestimmt maßgeblich WoFIG-Wohnfläche im DG
- Grundriss - Grundlage der Flächenberechnung nach DIN 277
- Wohnfläche berechnen - Schritt-für-Schritt nach WoFIG und DIN 277