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Glossar

Nutzfläche

Stand: 30. April 2026

Was bedeutet Nutzfläche beim Hausbau?

DIN 277 teilt die Grundfläche eines Gebäudes in drei Kategorien: Nutzungsfläche (NUF), Technikfläche (TF) und Verkehrsfläche (VF). Zusammen ergeben sie die Nettogrundfläche (NGF). Die Bruttogrundfläche (BGF) enthält zusätzlich die Wandquerschnittsflächen.

Im privaten Wohnungsbau relevant sind: Nutzungsflächen 1-7 (Wohnen, Schlafen, Kochen, Sanitär, Hobby) als direkte Nutzfläche; Verkehrsflächen (Flure, Treppen, Eingangsbereiche) zählen nicht zur Nutzfläche; Technikflächen (Heizraum, HWR) zählen nicht zur Wohnfläche.

Unterschied Nutzfläche vs. Wohnfläche: Die Wohnfläche nach WoFIG/II. BV berücksichtigt Schrägen (unter 1 m gar nicht, 1-2 m zur Hälfte, über 2 m voll) und schließt Balkone nur teilweise ein. Die Nutzfläche nach DIN 277 hat keine Schrägen-Abzüge. Deshalb ist die Nutzfläche immer gleich oder größer als die Wohnfläche.

Warum ist die Nutzfläche wichtig für Bauherren?

Bauanträge, Bebauungspläne und KfW-Anträge (KfW 297/298) verwenden die Nettogrundfläche nach DIN 277. Im Exposé eines Hauses steht dagegen meist die Wohnfläche nach WoFIG. Beide Angaben nicht verwechseln - bei einem DG-Ausbau kann die DIN 277-Nutzfläche um 15-25 % über der Wohnfläche nach WoFIG liegen.

Beispiel

EFH EG: Wohnzimmer 30 m², Küche 12 m², HWR 8 m² (Technikraum), Flur/Diele 8 m² (Verkehrsfläche). DIN 277-Nutzfläche: 42 m² (nur Wohn- und Küchenraum). Wohnfläche nach WoFIG: ebenfalls 42 m² (EG ohne Schrägen). DG mit 8 m² unter 1 m Höhe: Nutzfläche 50 m², Wohnfläche nach WoFIG: 50 - 8 = 42 m².

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