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Glossar

KfW 159

Stand: 30. April 2026

Was bedeutet KfW 159 beim Hausbau?

KfW 159 ist der Kredit-Baustein des Programms „Altersgerecht Umbauen". Gefördert werden Umbaumaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden, nicht im Neubau. Förderfähige Maßnahmen umfassen zwei Kategorien:

  • Wohnumfeldmaßnahmen: Abbau von Stufen, Schwellen, stufenlose Eingangsbereiche, Aufzüge, Rampen, Bewegungsflächen ≥ 120 × 120 cm, Badumbau (bodengleiche Dusche, Haltegriffe), Türverbreiterung auf ≥ 80 cm lichte Breite.
  • Einbruchschutz: Einbruchsichere Türen (RC2+), Fensterrüstung, Rollläden mit Antrieb, Alarmanlage, Videokameras.

Kreditbetrag: bis zu 50.000 EUR pro Wohneinheit. Laufzeit: 4-30 Jahre, tilgungsfreie Anlaufzeit 1-5 Jahre möglich. Zinssatz: orientiert am KfW-Kapitalmarkt - in der Regel unter Bankkonditionen. Antrag: vor Maßnahmenbeginn über die Hausbank einreichen.

Warum ist KfW 159 wichtig für Bauherren?

KfW 159 ist primär für Bestandseigentümer relevant - wer einen Altbau kauft oder umbaut und barrierefrei gestalten will. Für Neubauten gibt es keine Förderung über KfW 159; hier sind energetische Programme (KfW 261) und die BEG relevant. Wer jedoch einen Bestandskauf mit Umbau plant, kann KfW 159 und KfW 261 kombinieren.

Hinweis: Seit 2023 gibt es auch den Zuschuss KfW 455 für Barrierereduzierung (10-12,5 % des Investitionsvolumens). Kredit 159 und Zuschuss 455 sind kombinierbar.

Beispiel

Badumbau altersgerecht: bodengleiche Dusche (3.500 EUR), Haltegriffe + Duschsitz (800 EUR), Türverbreiterung auf 90 cm (1.200 EUR), rutschfester Bodenbelag (600 EUR). Gesamt: 6.100 EUR. KfW 159 Kredit: 6.100 EUR, Laufzeit 10 Jahre, aktueller KfW-Zinssatz ca. 4-5 % (Stand April 2026). Monatliche Rate: ca. 63 EUR. Dazu KfW 455 Zuschuss 10 %: 610 EUR geschenkt.

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