hausbaujournal.com
Garten

Pool Genehmigung: alle Bundesländer im Vergleich

Bis 100 m³ Beckeninhalt braucht ein Pool in den meisten Ländern kein Verfahren. Entscheidend sind Außenbereich, Überdachung und Bebauungsplan.

Hausbau Journal Redaktion
Stand: 20. Oktober 2026 10 Min Lesezeit
Pool Genehmigung
Einbaupool: verfahrensfrei meist bis 100 m³ Beckeninhalt.
100 m³Freigrenze in 14 LändernBY und SL ohne Grenze
50 mAußenbereich in NI, NRW, SHmax. Entfernung zum Wohngebäude
0Länder mit freier fester Überdachungnur luftgetragene genannt

Der bundesweite Prüfablauf

  1. Beckeninhalt ermitteln: Länge × Breite × mittlere Wassertiefe bzw. Herstellerangabe. Ein Becken 8 × 4 m mit 1,5 m Tiefe hat 48 m³.
  2. Lage klären: Bebauungsplangebiet, unbeplanter Innenbereich oder Außenbereich? Davon hängt ab, ob die Freistellung überhaupt greift.
  3. Landesregel anwenden: Grenze und Bedingungen des Landes, dazu die Frage, ob eine Überdachung geplant ist.
  4. Bebauungsplan und GRZ prüfen: Ein Pool zählt als Nebenanlage auf die Grundfläche (§ 19 Abs. 4 BauNVO). Baugrenzen und Festsetzungen gelten auch für verfahrensfreie Becken.
  5. Abstand und Nebenanlagen prüfen: Löst das Becken eine Abstandsfläche aus? Wo steht die Technik, braucht ein Pumpenhaus Abstand?
Verfahrensfrei ≠ rechtsfrei

Alle 16 Landesbauordnungen schreiben ausdrücklich vor, dass verfahrensfreie Vorhaben die öffentlich-rechtlichen Vorschriften trotzdem einhalten müssen. Ein Becken, das gegen den Bebauungsplan verstößt, ist rechtswidrig, auch wenn kein Antrag nötig war.

Ländermatrix: Schwimmbecken

LandVorschriftVerfahrensfrei bisAußenbereichÜberdachung
Baden-WürttembergAnhang 1 Nr. 6 e LBOWasserbecken 100 m³nur für Land- oder Forstwirtschaftluftgetragen bis 100 m², nur Innenbereich (Nr. 8 f)
BayernArt. 57 Abs. 1 Nr. 10 a BayBOohne Volumengrenzenicht verfahrensfreitemporär luftgetragen
Berlin§ 61 Abs. 1 Nr. 10 a BauO Bln100 m³nicht verfahrensfreiluftgetragen
Brandenburg§ 61 Abs. 2 Nr. 6 g BbgBOWasserbecken 100 m³ als Nebenanlage zu einem Wohngebäudekeine Einschränkung im WortlautBeckenabdeckungen bis 100 m² (Nr. 10 g)
Bremen§ 61 Abs. 1 Nr. 10 a BremLBO100 m³nicht verfahrensfreiluftgetragen
HamburgAnlage zu § 61, I Nr. 10 a HBauO100 m³nicht verfahrensfrei, auch nicht in Kleingartenanlagenluftgetragen
HessenAnlage zu § 63, I Nr. 6.6 HBOWasserbecken 100 m³ und 2 m Tiefe; über 1,50 m Tiefe mit Bescheinigung zur Standsicherheit (Abschnitt IV Nr. 3)keine Außenbereichsklausel im Wortlautluftgetragen bis 100 m² (Nr. 9.5)
Mecklenburg-Vorpommern§ 61 Abs. 1 Nr. 10 a LBauO M-V100 m³nicht verfahrensfreiluftgetragen
NiedersachsenAnhang zu § 60 Nr. 9.6 NBauOWasserbecken 100 m³nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumenluftgetragen bis 100 m² (Nr. 9.7)
Nordrhein-Westfalen§ 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 10 a BauO NRW100 m³wie Niedersachsen (50 m)luftgetragen
Rheinland-Pfalz§ 62 Abs. 1 Nr. 5 a LBauOWasserbecken im Freien 100 m³nicht verfahrensfreiluftgetragen bis 100 m² (Nr. 7 b)
Saarland§ 61 Abs. 1 Nr. 8 b LBOohne Volumengrenzenicht verfahrensfreiluftgetragen
Sachsen§ 61 Abs. 1 Nr. 10 a SächsBO100 m³nicht verfahrensfreiluftgetragen
Sachsen-Anhalt§ 60 Abs. 1 Nr. 10 a BauO LSA100 m³nicht verfahrensfreiluftgetragen
Schleswig-Holstein§ 61 Abs. 1 Nr. 10 a LBO100 m³wie Niedersachsen (50 m)luftgetragen bis 100 m², nicht im Außenbereich (Nr. 10 b)
Thüringen§ 63 Abs. 1 Nr. 10 a ThürBO100 m³nicht verfahrensfreiluftgetragen

Stand: geltende Fassungen laut amtlichen Landesrechtsportalen, abgerufen am 20.10.2026. Feste Überdachungen wie Schiebehallen nennt keine Landesbauordnung als verfahrensfrei.

Detailinfos: Pool genehmigungsfrei Bayern und Pool genehmigungsfrei NRW mit GRZ-Flächenblatt.

Abstandsflächen: Wann ein Becken eine auslöst

Abstandsflächen gelten vor Gebäuden. Andere Anlagen lösen sie nur aus, wenn von ihnen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen. Einige Länder knüpfen das an Höhen: NRW an mehr als 2 m mit gebäudegleicher Wirkung oder mehr als 1 m bei betretbaren Anlagen (§ 6 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW), Niedersachsen an mehr als 1 m (§ 5 Abs. 1 Satz 2 NBauO). Ein ebenerdig eingelassenes Becken erreicht diese Höhen nicht. Anders kann es bei einem hoch eingebauten Becken mit umlaufender Terrasse aussehen.

  • Technik- oder Pumpenhaus: Ein kleines Gebäude braucht Abstandsflächen oder muss die Grenzbau-Regel des Landes einhalten, meist 3 m mittlere Wandhöhe und 9 m je Grenze. Die Werte je Land stehen bei der Carport-Genehmigung.
  • Terrasse um den Pool: zählt je nach Plan zur Grundfläche; Bayern nimmt ebenerdige Terrassen ausdrücklich von den Abstandsflächen aus (Art. 6 Abs. 1 BayBO).
  • Nachbarrecht: Lärm, Spritzwasser und Sichtschutz sind Zivilrecht und unabhängig von der Bauordnung.

Innen- und Außenbereich

Im Bebauungsplangebiet und im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) gelten die Freigrenzen der jeweiligen Landesbauordnung. Im Außenbereich (§ 35 BauGB) stellen die meisten Länder Schwimmbecken gar nicht frei; Niedersachsen, NRW und Schleswig-Holstein nur ein Becken als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Wohngebäudes. Auch dann bleibt die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB eine eigene Frage. Ob ein Grundstück im Außenbereich liegt, beantwortet die Gemeinde.

Sonderfälle

Überschwemmungs- und Wasserschutzgebiete

In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Errichtung baulicher Anlagen nach § 78 Abs. 4 WHG grundsätzlich untersagt; die zuständige Behörde kann im Einzelfall eine Ausnahme genehmigen. In Wasserschutzgebieten regelt die jeweilige Schutzgebietsverordnung, was erlaubt ist. Auskunft gibt die Untere Wasserbehörde.

Denkmalschutz

Auf oder neben denkmalgeschützten Grundstücken vorab die Untere Denkmalbehörde fragen.

Entleeren und Rückspülwasser

Poolwasser in ein Gewässer oder den Boden einzuleiten, ist eine wasserrechtliche Benutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG). Für die Kanalisation gilt die Entwässerungssatzung der Gemeinde. Vor der ersten Entleerung klären, wohin das Wasser darf.

Was das Bauamt für eine Auskunft braucht

  • Flurstück, Lageplan mit Beckenlage und Abständen zu allen Grenzen
  • Beckenmaße, Tiefe und Beckeninhalt in m³
  • Einbauart: eingelassen, teilweise erhöht, aufgestellt
  • geplante Überdachung oder Abdeckung mit Bauart
  • Lage und Maße von Technikschacht oder Pumpenhaus
  • Terrassen und Wege um das Becken mit Fläche (für die GRZ)
  • Ziel von Entleerung und Rückspülwasser

Häufige Fragen: Pool Genehmigung

Brauche ich für meinen Gartenpool eine Baugenehmigung? ▼
In 14 Ländern nicht, solange der Beckeninhalt 100 m³ nicht übersteigt und das Grundstück nicht im Außenbereich liegt; Bayern und das Saarland nennen keine Volumengrenze. Ein Becken 8 × 4 m mit 1,5 m Tiefe hat 48 m³. Bebauungsplan und Grundflächenzahl gelten trotzdem.
Wie nah darf mein Pool an die Grundstücksgrenze? ▼
Ein ebenerdig eingelassenes Becken ist kein Gebäude und löst in der Regel keine Abstandsfläche aus; NRW und Niedersachsen knüpfen Abstandsflächen für solche Anlagen ausdrücklich an Höhen über 1 bzw. 2 m. Ein Pumpenhaus dagegen ist ein Gebäude und braucht Abstand oder muss die Grenzbau-Regel einhalten. Baugrenzen im Bebauungsplan können zusätzlich einschränken.
Brauche ich für eine Poolüberdachung eine Genehmigung? ▼
Für feste Überdachungen wie Schiebehallen meist ja: Keine Landesbauordnung nennt sie als verfahrensfrei. Luftgetragene Überdachungen sind in den meisten Ländern zusammen mit dem Becken frei, teils bis 100 m² Grundfläche.
Was gilt für einen Aufstellpool? ▼
Auch ein aufgestellter Pool ist eine bauliche Anlage, wenn er durch eigene Schwere auf dem Boden ruht, so etwa § 2 Abs. 1 BauO NRW. Für ihn gelten deshalb dieselben Freigrenzen wie für Einbaubecken. Übliche Aufstellpools liegen weit unter 100 m³.
Hausbau Journal Redaktion

Der unabhängige Hausbau-Ratgeber für private Bauherren in Deutschland. Recherchiert aus Primärquellen, ergänzt durch eigene Bauerfahrung. Mehr über die Redaktion →