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Carport

Carport Genehmigung: 16 Bundesländer im Vergleich

Carports werden in allen Ländern nach Fläche bemessen, die Freigrenzen reichen von 36 bis 60 m². An der Grenze gelten eigene Höhen- und Längenregeln.

Hausbau Journal Redaktion
Stand: 20. Oktober 2026 11 Min Lesezeit
Bauantrag und Dokumente - Carport Genehmigung
Freigrenzen für Carports: 36 bis 60 m² je nach Landesbauordnung.
50 m²
Freigrenze in 12 Ländern NI, TH 60 · MV 40 · SL 36
3 m
mittlere Wandhöhe RP 3,20 m, HE ohne Höhengrenze
9 m
Grenzbebauung je Grenze in den meisten Ländern

Drei Prüfschritte

Ob ein Carport gebaut werden darf, beantworten drei getrennte Fragen. Eine Freistellung im ersten Schritt sagt über die beiden anderen nichts.

  1. Verfahrensfreiheit (Landesbauordnung): Braucht der Carport einen Bauantrag? Das regelt die Liste der verfahrensfreien Vorhaben, meist in § 61 oder § 62 der jeweiligen Bauordnung. Jede dieser Bauordnungen sagt ausdrücklich, dass verfahrensfreie Vorhaben die öffentlich-rechtlichen Vorschriften trotzdem einhalten müssen.
  2. Planungsrechtliche Zulässigkeit (Bebauungsplan, BauNVO): Darf an dieser Stelle überhaupt ein Carport stehen? Baugrenzen, Festsetzungen zu Garagen und die Grundflächenzahl entscheiden. Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten werden nach § 19 Abs. 4 BauNVO auf die Grundfläche angerechnet.
  3. Grenzbebauung und Abstandsflächen (Landesbauordnung): Darf der Carport an die Grenze oder in den Abstand zum Nachbarn? Dafür gibt es in jedem Land eine eigene Regel mit Höhen- und Längengrenzen.

Schritt 1: Verfahrensfreiheit in allen 16 Ländern

LandVorschriftFlächeHöheGeltungsbereich und Besonderheiten
Baden-Württemberg§ 50 i. V. m. Anhang 1 Nr. 1 b LBO50 m² Grundflächemittl. Wandhöhe 3 mnicht im Außenbereich
BayernArt. 57 Abs. 1 Nr. 1 b BayBO50 m² Flächenach Art. 6 Abs. 7: mittl. Wandhöhe 3 mnicht im Außenbereich; bis 100 m², wenn eine Gemeindesatzung das regelt
Berlin§ 61 Abs. 1 Nr. 1 b BauO Bln50 m² Brutto-Grundflächemittl. Wandhöhe 3 mnicht im Außenbereich
Brandenburg§ 61 Abs. 2 Nr. 1 d BbgBO50 m² BGF je Baugrundstückmittl. Wandhöhe 3 mnicht im Außenbereich; im Bebauungsplangebiet eingeschossig bis 100 m² (Nr. 1 c)
Bremen§ 61 Abs. 1 Nr. 1 b BremLBO50 m² BGF je Baugrundstückmittl. Wandhöhe 3 mnicht im Außenbereich; Novelle ab 01.01.2027 angekündigt
HamburgAnlage zu § 61, I Nr. 1 b HBauO50 m² BGF je HauptgebäudeWandhöhe 3 mnicht im Außenbereich; keine Anzeigepflicht
HessenAnlage zu § 63, I Nr. 1.2 HBO50 m² Grundflächekeine Höhengrenze genanntGemeinde erhält die Bauvorlagen zur Kenntnis, Baubeginn frühestens nach 14 Tagen (Abschnitt IV Nr. 1); Zufahrten bis 200 m²
Mecklenburg-Vorpommern§ 61 Abs. 1 Nr. 1 b LBauO M-V40 m² BGFmittl. Wandhöhe 3 mnicht im Außenbereich; seit 12.06.2026 (vorher 30 m²)
NiedersachsenAnhang zu § 60 Nr. 1.2 NBauO60 m² Grundfläche je BaugrundstückHöhe 3 mnicht im Außenbereich
Nordrhein-Westfalen§ 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 b BauO NRW50 m² BGF insgesamtmittl. Wandhöhe 3 mnicht im Außenbereich
Rheinland-Pfalz§ 62 Abs. 1 Nr. 1 f LBauO50 m² Grundflächemittl. Wandhöhe 3,20 m, bei Giebeln Firsthöhe 4 mnicht im Außenbereich und nicht in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern
Saarland§ 61 Abs. 1 Nr. 1 b LBO36 m² BGFeingeschossig, mittl. Wandhöhe 3 mnicht im Außenbereich
Sachsen§ 61 Abs. 1 Nr. 1 b SächsBO50 m² BGF je Grundstückmittl. Wandhöhe 3 mnicht im Außenbereich
Sachsen-Anhalt§ 60 Abs. 1 Nr. 1 b BauO LSA50 m² Grundfläche3 mnicht im Außenbereich
Schleswig-Holstein§ 61 Abs. 1 Nr. 1 b LBO50 m² BGFmittl. Wandhöhe 3 mnur notwendige Garagen; der Außenbereich ist im Wortlaut nicht ausgenommen
Thüringen§ 63 Abs. 1 Nr. 1 b ThürBO60 m² Grundfläche3 mnicht im Außenbereich; seit 24.07.2026 (vorher 50 m²)

Stand: geltende Fassungen der Landesbauordnungen laut amtlichen Landesrechtsportalen, abgerufen am 20.10.2026. Hessen nennt im Tatbestand nur Garagen; ob ein offener Carport darunter fällt, beantwortet dort die Bauaufsicht. Örtliche Satzungen und Bebauungspläne können strengere Vorgaben machen.

→ Details für Bayern: Carport Genehmigung Bayern

→ Details für NRW: Carport Genehmigung NRW

Schritt 2: Bebauungsplan und Grundflächenzahl

  • Garagen-Festsetzungen: Ein Bebauungsplan kann festlegen, wo Garagen und Carports stehen dürfen, wie viele und mit welcher Dachform. Diese Festsetzungen gelten auch für verfahrensfreie Carports.
  • Baugrenzen: Ob ein Carport außerhalb der überbaubaren Fläche stehen darf, hängt vom Plan ab. § 23 Abs. 5 BauNVO lässt das für bauliche Anlagen zu, die nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind, wenn der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt.
  • Grundflächenzahl: Carport und Zufahrt zählen nach § 19 Abs. 4 BauNVO mit. Sie dürfen die zulässige Grundfläche um bis zu 50 % überschreiten, höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8, sofern der Plan nichts anderes bestimmt.
  • Gestaltungssatzungen: Gemeinden können über örtliche Bauvorschriften Materialien, Farben und Dachformen vorgeben.

Den Plan gibt es bei der Gemeinde, vielfach auch im Geoportal. Entscheidend sind die Textfestsetzungen.

Schritt 3: Grenzbebauung und Abstandsflächen

Gebäude brauchen Abstandsflächen, meist 0,4 H und mindestens 3 m, in Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen mindestens 2,50 m. Garagen und Carports dürfen aber in allen Ländern unter Bedingungen ohne eigene Abstandsfläche an der Grenze stehen:

LandVorschriftHöheLänge je GrenzeGesamtlängeBesonderheit
BW§ 6 Abs. 1 Nr. 2 LBOWandhöhe 3 m9 m15 mWandfläche bis 25 m²
BYArt. 6 Abs. 7 BayBOmittl. 3 m9 m15 m-
BE§ 6 Abs. 8 BauO Blnmittl. 3 m9 m inkl. Dachüberstand15 mDachneigung bis 45°
BB§ 6 Abs. 8 BbgBOmittl. 3 m9 m15 mDachneigung bis 45°
HB§ 6 Abs. 8 Nr. 1 BremLBOmittl. 3 m9 m18 mCarports ausdrücklich genannt
HH§ 6 Abs. 8 HBauOmittl. 3 m9 m15 m-
HE§ 6 Abs. 10 HBOmittl. 3 mkeine eigene Längengrenze15 man der Grenze oder mind. 1 m entfernt; Wandfläche bis 25 m² je Nachbargrenze
MV§ 6 Abs. 8 Nr. 1 LBauO M-Vmittl. 3 m9 m15 m-
NI§ 5 Abs. 8 NBauO3 m9 m15 man der Grenze oder bis 1 m Abstand
NW§ 6 Abs. 8 BauO NRWmittl. 3 m9 m18 mgilt auch für angebaute Garagen
RP§ 8 Abs. 8 LBauOmittl. 3,20 m12 m18 mDachneigung zur Grenze bis 45°, Giebel bis 4 m
SL§ 8 Abs. 2 Nr. 4 LBOmittl. 3 m, First 4 m12 m15 mnicht direkt an der Grenze: mind. 1 m
SN§ 6 Abs. 8 SächsBO3 m9 m15 m-
ST§ 6 Abs. 9 BauO LSA3 m9 m15 m-
SH§ 6 Abs. 8 LBO3 m9 m18 m-
TH§ 6 Abs. 7 ThürBO3 m9 m18 mDächer bis 45° bleiben außer Betracht

Die Gesamtlänge zählt alle Grenzbauten auf dem Grundstück zusammen, also auch Gartenhaus oder Geräteschuppen. Soll ein Carport die Grenzregeln überschreiten und auf dem Nachbargrundstück eine Abstandsfläche beanspruchen, braucht es in den meisten Ländern eine Baulast. Bayern kennt keine Baulast: Dort muss die Fläche rechtlich oder tatsächlich gesichert sein oder der Nachbar schriftlich zustimmen (Art. 6 Abs. 2 BayBO).

Beispiel NRW: Doppelcarport an der Grenze

Einfamilienhaus im Bebauungsplangebiet, geplant ist ein Doppelcarport 6,00 × 5,50 m mit Flachdach, mittlere Wandhöhe 2,60 m, mit der 6-m-Seite an der seitlichen Grundstücksgrenze. Auf dem Grundstück steht bereits ein Gerätehaus mit 4 m Länge an der hinteren Grenze.

  1. Verfahren: Brutto-Grundfläche 6,00 × 5,50 = 33 m², unter 50 m²; Wandhöhe 2,60 m, unter 3 m. Verfahrensfrei nach § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 b BauO NRW. Der Rauminhalt (hier rund 86 m³) spielt dafür keine Rolle.
  2. Bebauungsplan: Erlaubt er Garagen an dieser Stelle, und reicht die Grundflächenzahl für Carport plus Zufahrt? Das steht im Plan, nicht in der Bauordnung.
  3. Grenze: 6 m an der seitlichen Grenze, unter 9 m. Mit dem Gerätehaus sind es 10 m Grenzbebauung, unter der Gesamtgrenze von 18 m (§ 6 Abs. 8 BauO NRW). Zulässig ohne eigene Abstandsfläche.

Würde der Carport auf 6,00 × 9,00 m (54 m²) wachsen, bräuchte er eine Baugenehmigung, und eine 9-m-Seite an der Grenze bliebe gerade noch zulässig.

Anlehncarport

Ein an das Haus angebauter Carport fällt unter dieselben Flächen- und Höhengrenzen wie ein freistehender. NRW stellt in § 6 Abs. 8 ausdrücklich klar, dass die Grenzregel auch für Garagen gilt, die keine selbständigen Gebäude sind. Wie das eigene Land angebaute Carports einordnet, beantwortet im Zweifel die untere Bauaufsichtsbehörde.

Wenn ein Bauantrag nötig ist

Liegt der Carport über der Freigrenze oder im Außenbereich, folgt das Verfahren der jeweiligen Landesbauordnung, für Garagen meist das vereinfachte Verfahren. Typische Unterlagen sind Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und gegebenenfalls Standsicherheitsnachweis. Fristen und Gebühren unterscheiden sich je Land und Behörde; die Länderseiten zum Bauantrag nennen die gesetzlichen Fristen.

FAQ - Carport Genehmigung

Brauche ich für einen Carport bis 50 m² keine Genehmigung?
In zwölf Ländern sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze bis 50 m² verfahrensfrei, in Niedersachsen und Thüringen bis 60 m², in Mecklenburg-Vorpommern bis 40 m² und im Saarland bis 36 m². Fast überall gilt zusätzlich eine mittlere Wandhöhe bis 3 m (Rheinland-Pfalz 3,20 m), und im Außenbereich entfällt die Freistellung meist. Auch Nordrhein-Westfalen misst nach Fläche: 50 m² Brutto-Grundfläche, keine Kubikmetergrenze.
Was passiert, wenn ich einen Carport ohne Genehmigung baue, obwohl eine nötig wäre?
Die Bauaufsicht kann einen Bauantrag verlangen, die Nutzung untersagen oder die Beseitigung anordnen, wenn sich rechtmäßige Zustände nicht anders herstellen lassen. In Bayern regelt das Art. 76 BayBO, eine Frist nennt die Vorschrift nicht. Zusätzlich droht ein Bußgeld, in Bayern nach Art. 79 BayBO bis 500.000 Euro.
Muss ich meinen Nachbarn fragen, bevor ich einen Carport baue?
Nicht, wenn der Carport die Grenzregel des Landes einhält, etwa in den meisten Ländern 3 m Wandhöhe und 9 m Länge je Grenze. Soll er darüber hinaus eine Abstandsfläche auf dem Nachbargrundstück beanspruchen, braucht es in den meisten Ländern eine Baulast; in Bayern, das keine Baulast kennt, eine rechtliche oder tatsächliche Sicherung oder die schriftliche Zustimmung des Nachbarn (Art. 6 Abs. 2 BayBO).
Darf ein Carport direkt an der Grundstücksgrenze stehen?
Ja, in allen Ländern unter Bedingungen. Meist sind es eine mittlere Wandhöhe bis 3 m, 9 m Länge je Grenze und 15 oder 18 m Gesamtlänge aller Grenzbauten. Abweichend: Rheinland-Pfalz 3,20 m und 12 m je Grenze, Saarland 12 m je Grenze, Hessen ohne eigene Längengrenze je Grenze, aber mit 25 m² Wandfläche. Der Bebauungsplan kann Garagen an der Grenze trotzdem ausschließen.
Hausbau Journal Redaktion

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