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Versicherung

Wohngebäude­versicherung: Auswahlkriterien und Angebotsliste

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht, aber sie deckt das größte Einzelrisiko am fertigen Haus. Welche Gefahren sie einschließt, welche Leistungen im Tarif stehen sollten und wie Angebote vergleichbar werden.

Hausbau Journal Redaktion
Stand: 20. Oktober 2026 8 Min Lesezeit
Modernes Einfamilienhaus mit Garten - Wohngebäudeversicherung
Wohngebäudeversicherung: Basisschutz für das fertige Haus.

Versicherte Gefahren

Standardtarife enthalten nach Finanztip drei Bausteine, nach den Musterbedingungen VGB 2022 geregelt:

  • Feuer (A 3): Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion. Eingeschlossen sind fest eingebaute elektrische Installationen. Rauchmelder sind in den meisten Bundesländern Pflicht; fehlen sie, kann der Versicherte im Schadensfall auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben.
  • Leitungswasser (A 4): Schäden durch Leitungswasser und Frost sowie andere Bruchschäden, einschließlich der Folgeschäden durch ausgetretenes Wasser.
  • Sturm und Hagel (A 5): Sturmschäden ab Windstärke acht, Hagelschäden. Mitversichert sind Folgeschäden, etwa Regen durch ein abgedecktes Dach.

Was nicht gedeckt ist

Nach den Musterbedingungen des GDV nie versichert, so Finanztip:

  • Kriegsschäden und Folgen innerer Unruhen
  • Kernenergie, etwa ein Reaktorunfall in der Nähe
  • Vorsätzlich verursachte Schäden (im Gegensatz zur groben Fahrlässigkeit)
  • Schäden durch Bergbau, meist ausgeschlossen; dafür haftet das Bergbauunternehmen
  • Sturmflut, in der überwiegenden Zahl der Tarife nicht versichert

Nur manche Tarife, oft gegen Aufpreis, decken Grund- und Regenwasser, leichten Sturm unter Windstärke acht und Wärmepumpen. Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Erdrutsch und Lawinen gehören in den Elementarschaden-Baustein; auch Rückstau muss dort ausdrücklich eingeschlossen sein, und die Versicherer verlangen in der Regel eine funktionierende Rückstauklappe. Mehr dazu: Elementarschadenversicherung.

Versicherungssumme: der Neubauwert

Versichert werden sollte der Neubauwert, also die Summe, die nötig wäre, das Haus in gleicher Größe und Ausstattung zum Zeitpunkt des Schadens wieder aufzubauen. Die Versicherer bieten dafür das Quadratmetermodell oder den gleitenden Neuwert (Wert 1914) an; damit ist das Haus nach Finanztip stets zur aktuellen Bausumme versichert. Die Berechnung übernehmen Versicherer oder Vergleichsportale anhand der Angaben zum Gebäude. Der Kaufpreis oder der Marktwert des Grundstücks gehören nicht dazu.

Leistungen, die im Tarif stehen sollten

Finanztip hat Mindestkriterien aufgestellt, weil der günstigste angezeigte Tarif sie in dessen Untersuchung nicht immer erfüllte. Diese Leistungen sollte ein Angebot enthalten:

LeistungWarum sie zählt
Grobe Fahrlässigkeit mitversichertOhne sie muss der Versicherte Schäden selbst tragen, die etwa durch eine unbeaufsichtigte Kerze oder nicht beheizte Räume im Winter entstehen
Abbruch-, Aufräum-, Bewegungs- und SchutzkostenEntfernen von Baumteilen vom Dach nach einem Sturm, Aufräumen nach Hochwasser
Folgen von ÜberspannungsschädenBlitzeinschlag in der Nähe kann Schäden an den Stromleitungen im Gebäude verursachen; die Versicherung zahlt nur bei ausdrücklicher Absicherung
Kurzschluss- und SengschädenOhne versichertes Ereignis wie Brand oder Blitz nur bei ausdrücklicher Absicherung
Mehrkosten durch behördliche AuflagenEtwa zusätzlicher Wärmeschutz beim Wiederaufbau nach einem Brand
Dekontamination des ErdreichsMuss gesondert abgesichert sein
Wasserrohre außerhalb des Gebäudes auf dem GrundstückRohre, die der Versorgung des Gebäudes dienen
Schäden durch EinbrücheSchäden am Gebäude können teuer werden; laut Finanztip macht der Baustein die Versicherung nicht teurer
Rückstau (bei Elementarschaden-Baustein)Kein Elementarschaden im Sinne der Bedingungen, muss ausdrücklich eingeschlossen werden
HotelkostenWenn das Haus nach Brand oder Hochwasser nicht bewohnbar ist; Finanztip empfiehlt mindestens 100 Tage

Selbstbeteiligung und Beitrag

Der Beitrag hängt von Größe, Baujahr, Ausstattung und Neubauwert ab; je neuer das Haus, desto günstiger. Eine konkrete allgemeine Beitragsaussage ist laut Finanztip wegen der vielen Variablen nicht möglich. Den größten Aufschlag verlangen die Versicherer für den Elementarschaden-Baustein: in der Finanztip-Abfrage zwischen 8 und 580 Prozent, abhängig von Adresse und Versicherer. Wer Beitrag sparen will, kann nach dem Vergleich eine höhere Selbstbeteiligung prüfen; die von Finanztip ausgewählten Tarife sahen 500 Euro Selbstbeteiligung vor. Leistungen, die als weniger wichtig gelten, senken den Beitrag nach der Finanztip-Analyse nicht relevant.

Bauphase und Beginn

Während des Hausbaus lässt sich eine Wohngebäudeversicherung bereits als Feuerrohbauversicherung abschließen. Sie schützt das unfertige Haus gegen Blitzschlag und Feuer und ist meist beitragsfrei, wenn der Vertrag so geschlossen wird, dass die Feuerrohbauversicherung bei Fertigstellung in die Wohngebäudeversicherung übergeht; ab dann zahlt der Bauherr Beiträge. Diebstahl von der Baustelle ist damit nicht abgesichert, dafür ist die Bauleistungsversicherung nötig. Im Vergleichsportal wird dazu statt „Wohngebäude“ das Merkmal „Feuerrohbau“ gewählt; nach dem Einzug muss der Versicherer informiert werden, damit die Feuerrohbau-Phase endet. Mehr dazu: Feuerrohbauversicherung und Bauleistungsversicherung.

Angebotsvergleichsliste

Ein Vergleich ist nur aussagekräftig, wenn alle Angebote dieselben Angaben zugrunde legen: Wohnfläche, Baujahr, Bauweise, Dachform, Adresse, Nebengebäude, Selbstbeteiligung. Je Angebot sind diese Punkte zu notieren:

PunktAngebot AAngebot BAngebot C
Beitrag pro Jahr (gleiche Angaben, gleiche Selbstbeteiligung)
Versicherungssumme / Berechnungsgrundlage (gleitender Neuwert oder Quadratmeter)
Selbstbeteiligung je Schaden
Grobe Fahrlässigkeit mitversichert, bis zu welcher Summe
Sturm: ab Windstärke 8 oder ohne Mindestwindstärke
Elementarschäden: Beitragsaufschlag, Rückstau eingeschlossen, Rückstauklappe verlangt
Überspannung, Kurzschluss- und Sengschäden
Hotelkosten: Dauer in Tagen
Wärmepumpe, Photovoltaik, Nebengebäude mitversichert
Feuerrohbau in der Bauphase beitragsfrei, Dauer der Frist in Monaten
Bedingungswerk und Stand (zum Beispiel VGB 2022)

Vergleichsportale zeigen nach Finanztip nur einen Teil der Versicherer, die großen Anbieter fehlen meist. Ergänzend lohnt ein Angebot über einen Versicherungsberater oder den Hausratversicherer.

FAQ - Wohngebäudeversicherung

Wann muss die Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden?
Gesetzlich ist sie nicht vorgeschrieben (Finanztip, Stand 20. August 2025). Wer baut, schließt sie sinnvollerweise schon vor Baubeginn ab und lässt sie in der Bauphase als Feuerrohbauversicherung laufen; ab Fertigstellung zahlt er dann den regulären Beitrag. Ob die Bank einen Nachweis verlangt, steht im Kreditvertrag.
Was bedeutet gleitender Neuwert?
Versichert wird der Neubauwert: die Summe, die nötig wäre, das Haus in gleicher Größe und Ausstattung zum Zeitpunkt des Schadens wieder aufzubauen. Die Versicherer bieten dafür das Quadratmetermodell oder den gleitenden Neuwert (Wert 1914) an, bei dem die Summe mit den Baupreisen mitwächst (Finanztip).
Ist die Elementarschadenversicherung enthalten?
Nein, ohne den Zusatzbaustein zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht für Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Erdrutsch und Lawinen. Finanztip nennt den Baustein ein Muss, wenn das Gebäude in einem Risikogebiet liegt, etwa an einem Fluss oder an einem Hang. Der Aufschlag war in der Finanztip-Abfrage je nach Adresse und Versicherer zwischen 8 und 580 Prozent hoch.
Ab welcher Windstärke zahlt die Sturmversicherung?
Sturmschäden sind ab Windstärke acht versichert, Hagelschäden gesondert (VGB 2022, Abschnitt A 5, nach Finanztip). Einige Versicherer verzichten auf eine bestimmte Windstärke.
Was ist bei einem Hausbau mit Wärmepumpe oder Photovoltaik zu beachten?
Wärmepumpen sind nach Finanztip nicht standardmäßig in der Wohngebäudeversicherung abgesichert; viele Anbieter schließen sie in einem hochpreisigen Tarif ein oder gegen Aufpreis. Im Vertrag oder beim Versicherer nachfragen, ebenso bei Photovoltaik-Anlagen.

Quelle: Finanztip: Wohngebäudeversicherung (Stand 20. August 2025), dort mit Verweis auf die Musterbedingungen VGB 2022 des GDV.

Hausbau Journal Redaktion

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