Versicherte Gefahren
Standardtarife enthalten nach Finanztip drei Bausteine, nach den Musterbedingungen VGB 2022 geregelt:
- Feuer (A 3): Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion. Eingeschlossen sind fest eingebaute elektrische Installationen. Rauchmelder sind in den meisten Bundesländern Pflicht; fehlen sie, kann der Versicherte im Schadensfall auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben.
- Leitungswasser (A 4): Schäden durch Leitungswasser und Frost sowie andere Bruchschäden, einschließlich der Folgeschäden durch ausgetretenes Wasser.
- Sturm und Hagel (A 5): Sturmschäden ab Windstärke acht, Hagelschäden. Mitversichert sind Folgeschäden, etwa Regen durch ein abgedecktes Dach.
Was nicht gedeckt ist
Nach den Musterbedingungen des GDV nie versichert, so Finanztip:
- Kriegsschäden und Folgen innerer Unruhen
- Kernenergie, etwa ein Reaktorunfall in der Nähe
- Vorsätzlich verursachte Schäden (im Gegensatz zur groben Fahrlässigkeit)
- Schäden durch Bergbau, meist ausgeschlossen; dafür haftet das Bergbauunternehmen
- Sturmflut, in der überwiegenden Zahl der Tarife nicht versichert
Nur manche Tarife, oft gegen Aufpreis, decken Grund- und Regenwasser, leichten Sturm unter Windstärke acht und Wärmepumpen. Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Erdrutsch und Lawinen gehören in den Elementarschaden-Baustein; auch Rückstau muss dort ausdrücklich eingeschlossen sein, und die Versicherer verlangen in der Regel eine funktionierende Rückstauklappe. Mehr dazu: Elementarschadenversicherung.
Versicherungssumme: der Neubauwert
Versichert werden sollte der Neubauwert, also die Summe, die nötig wäre, das Haus in gleicher Größe und Ausstattung zum Zeitpunkt des Schadens wieder aufzubauen. Die Versicherer bieten dafür das Quadratmetermodell oder den gleitenden Neuwert (Wert 1914) an; damit ist das Haus nach Finanztip stets zur aktuellen Bausumme versichert. Die Berechnung übernehmen Versicherer oder Vergleichsportale anhand der Angaben zum Gebäude. Der Kaufpreis oder der Marktwert des Grundstücks gehören nicht dazu.
Leistungen, die im Tarif stehen sollten
Finanztip hat Mindestkriterien aufgestellt, weil der günstigste angezeigte Tarif sie in dessen Untersuchung nicht immer erfüllte. Diese Leistungen sollte ein Angebot enthalten:
| Leistung | Warum sie zählt |
|---|---|
| Grobe Fahrlässigkeit mitversichert | Ohne sie muss der Versicherte Schäden selbst tragen, die etwa durch eine unbeaufsichtigte Kerze oder nicht beheizte Räume im Winter entstehen |
| Abbruch-, Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten | Entfernen von Baumteilen vom Dach nach einem Sturm, Aufräumen nach Hochwasser |
| Folgen von Überspannungsschäden | Blitzeinschlag in der Nähe kann Schäden an den Stromleitungen im Gebäude verursachen; die Versicherung zahlt nur bei ausdrücklicher Absicherung |
| Kurzschluss- und Sengschäden | Ohne versichertes Ereignis wie Brand oder Blitz nur bei ausdrücklicher Absicherung |
| Mehrkosten durch behördliche Auflagen | Etwa zusätzlicher Wärmeschutz beim Wiederaufbau nach einem Brand |
| Dekontamination des Erdreichs | Muss gesondert abgesichert sein |
| Wasserrohre außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück | Rohre, die der Versorgung des Gebäudes dienen |
| Schäden durch Einbrüche | Schäden am Gebäude können teuer werden; laut Finanztip macht der Baustein die Versicherung nicht teurer |
| Rückstau (bei Elementarschaden-Baustein) | Kein Elementarschaden im Sinne der Bedingungen, muss ausdrücklich eingeschlossen werden |
| Hotelkosten | Wenn das Haus nach Brand oder Hochwasser nicht bewohnbar ist; Finanztip empfiehlt mindestens 100 Tage |
Selbstbeteiligung und Beitrag
Der Beitrag hängt von Größe, Baujahr, Ausstattung und Neubauwert ab; je neuer das Haus, desto günstiger. Eine konkrete allgemeine Beitragsaussage ist laut Finanztip wegen der vielen Variablen nicht möglich. Den größten Aufschlag verlangen die Versicherer für den Elementarschaden-Baustein: in der Finanztip-Abfrage zwischen 8 und 580 Prozent, abhängig von Adresse und Versicherer. Wer Beitrag sparen will, kann nach dem Vergleich eine höhere Selbstbeteiligung prüfen; die von Finanztip ausgewählten Tarife sahen 500 Euro Selbstbeteiligung vor. Leistungen, die als weniger wichtig gelten, senken den Beitrag nach der Finanztip-Analyse nicht relevant.
Bauphase und Beginn
Während des Hausbaus lässt sich eine Wohngebäudeversicherung bereits als Feuerrohbauversicherung abschließen. Sie schützt das unfertige Haus gegen Blitzschlag und Feuer und ist meist beitragsfrei, wenn der Vertrag so geschlossen wird, dass die Feuerrohbauversicherung bei Fertigstellung in die Wohngebäudeversicherung übergeht; ab dann zahlt der Bauherr Beiträge. Diebstahl von der Baustelle ist damit nicht abgesichert, dafür ist die Bauleistungsversicherung nötig. Im Vergleichsportal wird dazu statt „Wohngebäude“ das Merkmal „Feuerrohbau“ gewählt; nach dem Einzug muss der Versicherer informiert werden, damit die Feuerrohbau-Phase endet. Mehr dazu: Feuerrohbauversicherung und Bauleistungsversicherung.
Angebotsvergleichsliste
Ein Vergleich ist nur aussagekräftig, wenn alle Angebote dieselben Angaben zugrunde legen: Wohnfläche, Baujahr, Bauweise, Dachform, Adresse, Nebengebäude, Selbstbeteiligung. Je Angebot sind diese Punkte zu notieren:
| Punkt | Angebot A | Angebot B | Angebot C |
|---|---|---|---|
| Beitrag pro Jahr (gleiche Angaben, gleiche Selbstbeteiligung) | |||
| Versicherungssumme / Berechnungsgrundlage (gleitender Neuwert oder Quadratmeter) | |||
| Selbstbeteiligung je Schaden | |||
| Grobe Fahrlässigkeit mitversichert, bis zu welcher Summe | |||
| Sturm: ab Windstärke 8 oder ohne Mindestwindstärke | |||
| Elementarschäden: Beitragsaufschlag, Rückstau eingeschlossen, Rückstauklappe verlangt | |||
| Überspannung, Kurzschluss- und Sengschäden | |||
| Hotelkosten: Dauer in Tagen | |||
| Wärmepumpe, Photovoltaik, Nebengebäude mitversichert | |||
| Feuerrohbau in der Bauphase beitragsfrei, Dauer der Frist in Monaten | |||
| Bedingungswerk und Stand (zum Beispiel VGB 2022) |
Vergleichsportale zeigen nach Finanztip nur einen Teil der Versicherer, die großen Anbieter fehlen meist. Ergänzend lohnt ein Angebot über einen Versicherungsberater oder den Hausratversicherer.
FAQ - Wohngebäudeversicherung
Wann muss die Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden?
Was bedeutet gleitender Neuwert?
Ist die Elementarschadenversicherung enthalten?
Ab welcher Windstärke zahlt die Sturmversicherung?
Was ist bei einem Hausbau mit Wärmepumpe oder Photovoltaik zu beachten?
Quelle: Finanztip: Wohngebäudeversicherung (Stand 20. August 2025), dort mit Verweis auf die Musterbedingungen VGB 2022 des GDV.
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