Was ist ein Baulückenkataster?
Die Gemeinde kann nach § 200 Abs. 3 BauGB sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in Karten oder Listen erfassen, auf der Grundlage eines Lageplans mit Flur- und Flurstücksnummern, Straßennamen und Grundstücksgrößen; das Verzeichnis heißt Baulandkataster und darf elektronisch geführt werden. Veröffentlichen darf sie es nur, soweit die Eigentümer nicht widersprochen haben, und sie muss die Veröffentlichung vorher einen Monat im Voraus bekanntmachen und auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Deshalb sind Baulückenkataster nie vollständig.
Karte, Börse, internes Kataster
- Öffentliche kommunale Karte: Die Gemeinde zeigt nummerierte Baulücken im Geoportal oder als Übersichtskarte mit Angaben zum Planungsrecht, ohne Eigentümernamen.
- Vermittlung durch die Gemeinde (Börse): Interessenten melden sich bei der Stadtplanung; die Stadt leitet die Kontaktdaten an den Eigentümer weiter. Teils nehmen Städte nur Baulücken auf, deren Eigentümer zugestimmt haben.
- Nicht öffentliches Kataster: Die Gemeinde kann Flächen erfassen, ohne sie zu veröffentlichen; veröffentlicht werden darf nur ohne Widerspruch der Eigentümer. Ein solches Kataster liegt bei der Verwaltung und ist nicht frei einsehbar.
Beispiele kommunaler Angebote
Die Beispiele zeigen, wie unterschiedlich die Angebote sind (Behördenseiten, Stand 20.10.2026). Sie sind eine Auswahl, kein Verzeichnis.
| Stadt | Was es gibt | Grenzen |
|---|---|---|
| Fröndenberg/Ruhr (NRW) | Baulückenkataster im GeoPortal: Baulücken rot und nummeriert, Angaben zum Planungsrecht; Einsicht der Unterlagen im Fachbereich Planen, Bauen. Die Stadt gibt Interessenten-Kontaktdaten an die Eigentümer weiter. | Keine Eigentümerdaten. Keine Gewähr für Vollständigkeit (Widerspruchsrecht) und für sofortige Bebaubarkeit; Angaben zum Planungsrecht nur als Hinweis; rechtsverbindliche Auskunft nur schriftlich vom Fachbereich. |
| Salzgitter (Niedersachsen) | Baulückenkataster mit Vermittlung: Interessierte füllen ein Formular aus und stimmen der Weitergabe ihrer Kontaktdaten an den Eigentümer zu; Formular nur für Privatpersonen. | Nur Baulücken, deren Eigentümer zugestimmt haben; Eigentümer werden nicht genannt, Preise verhandeln Sie mit ihnen. Keine Ansprüche nach Planungs- oder Baurecht, verbindlich nur Bauvoranfrage oder Bauantrag. |
| Wiesbaden (Hessen) | Baulandkataster: je Ortsbezirk Übersichtskarte mit nummerierten Standorten und ein PDF je Baulücke mit Angaben zum Planungsrecht. Letzte Überprüfung 2023. | Private Eigentümer nur als „privat“ gekennzeichnet; ob sie bauen oder verkaufen wollen, ist nicht bekannt. Keine Vermittlung. Altlasten nicht vermerkt (Umweltamt fragen). Angaben ohne Gewähr. |
| Dortmund (NRW) | Erstes stadtweites Baulückenkataster mit rund 640 Baulücken im unbeplanten Innenbereich (Stand 31.12.2025) und weiteren Flächen in bestehenden Bebauungsplänen. Die Stadt kündigte am 08.09.2026 an, es nach Bekanntmachung im Amtsblatt als Web-App im Geoportal zu veröffentlichen. | Zum Redaktionsstand noch nicht öffentlich. Eigentümerdaten werden nicht veröffentlicht; ein Eintrag sagt nichts über Verkaufsbereitschaft. |
Wer in einer anderen Gemeinde sucht, beginnt beim Geoportal und der Stadtplanung dieser Gemeinde und fragt dort nach Baulückenkataster, Baulandkataster oder Flächenmanagement.
Eigentümer erreichen
Über die Gemeinde
Der übliche Weg: Sie nennen der Stadtplanung die Nummer der Baulücke oder das Flurstück und Ihre Kontaktdaten; die Stadt gibt sie an den Eigentümer weiter und weist ihn zugleich auf sein Widerspruchsrecht hin. Das Verfahren und die Kontaktdaten der Eigentümer bleiben datenschutzrechtlich geschützt.
Grundbucheinsicht ist kein Weg
Einsicht in das Grundbuch setzt ein berechtigtes Interesse voraus (§ 12 GBO). Das OLG München hat am 18.02.2026 (34 Wx 36/26 e) entschieden, dass die Einsicht nicht dazu dienen darf, den Namen eines Eigentümers zu ermitteln: Ein Kaufinteressent kann allenfalls nach Eintritt in Kaufverhandlungen mit dem Eigentümer ein berechtigtes Interesse haben, ein Nachbar nur mit konkreten, aus der räumlichen Nähe folgenden Gründen. Die Begründung: Der Eigentümer entscheidet selbst, ob und wann er sich meldet, er will vielleicht gar nicht verkaufen.
Musteranschreiben
Das Anschreiben geht an die zuständige Stelle der Gemeinde (Stadtplanung, Bauamt), nicht direkt an den Eigentümer, und enthält:
- Grundstückskennung: Baulückennummer laut Kataster, Straße, Gemarkung und Flurstück.
- Nutzungsziel: Selbstnutzung als Einfamilienhaus, geplante Wohnfläche und Geschosszahl in Grundzügen, damit der Eigentümer und die Stadt die Anfrage einordnen können.
- Ihre Kontaktdaten und die ausdrückliche Zustimmung zur Weitergabe an den Eigentümer.
- Erklärung als Privatperson, wenn die Stadt Makler ausschließt.
- Bitte um Hinweise zum Planungsrecht, ohne daraus einen Anspruch abzuleiten.
Betreff: Anfrage zur Baulücke [Nummer / Straße, Gemarkung, Flurstück]
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir suchen ein Grundstück für den Bau eines selbst genutzten Einfamilienhauses in [Ortsteil]. In Ihrem Baulückenkataster ist das Grundstück [Nummer / Flurstück] verzeichnet. Wir bitten Sie, unsere Kontaktdaten an den Eigentümer weiterzugeben, falls dieser grundsätzlich bereit ist, über einen Verkauf zu sprechen. Wir stimmen der Weitergabe ausdrücklich zu und handeln als Privatpersonen. Zusätzlich bitten wir um Hinweise, welches Planungsrecht für das Grundstück gilt.
[Name, Anschrift, Telefon, E-Mail]
Bleibt eine Antwort aus, entscheidet der Eigentümer; weitere Anfragen sollten diese Entscheidung respektieren.
Baurecht prüfen: Baulücke heißt nicht Bauanspruch
Fröndenberg, Salzgitter und Wiesbaden weisen darauf hin, dass sie eine grundsätzliche Bebaubarkeit annehmen, daraus aber keine Ansprüche nach Planungs- oder Baurecht folgen. Verbindlich klärt das eine Bauvoranfrage oder ein Bauantrag. Je nach Lage richtet sich die Zulässigkeit nach einem Bebauungsplan (§ 30 BauGB) oder nach der Umgebungsbebauung im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB); die Kataster kennzeichnen teils, welche Grundlage gilt. Hinzu kommen Fragen, die ein Kataster nicht beantwortet: Erschließung, Baugrund, Altlasten (siehe Altlastenkataster), Abstandsflächen und Nachbarrechte.
Häufige Fehler
- Eintrag im Kataster als Verkaufsangebot lesen. Die Verkaufsbereitschaft ist meist unbekannt.
- Mit dem Kataster eine vollständige Übersicht erwarten. Eigentümer können der Veröffentlichung widersprechen, und Baulücken können inzwischen bebaut sein.
- Den Eigentümer über das Grundbuch suchen. Dafür besteht ohne berechtigtes Interesse kein Einsichtsrecht.
- Vor der Bauvoranfrage kaufen oder Zusagen machen. Die Bebaubarkeit wird erst durch die Bauaufsicht verbindlich.
- Den Planungsrechts-Hinweis im Kataster als Genehmigung nehmen. Die Städte bezeichnen ihn selbst als Hinweis.
FAQ - Baulückenkataster
Was ist ein Baulückenkataster?
Gibt es ein Landesportal oder ein bundesweites Baulückenkataster?
Wie erreiche ich den Eigentümer einer Baulücke?
Heißt ein Eintrag im Kataster, dass der Eigentümer verkaufen will?
Ist eine Baulücke im Kataster baureif?
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