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Glossar

Wohn-Riester

Stand: 30. April 2026

Was bedeutet Wohn-Riester beim Hausbau?

Wohn-Riester hat zwei Formen: Entnahme des gesamten Riester-Kapitals für den Hauskauf (§ 92a EStG) oder ein Riester-Bausparvertrag / Riester-Darlehen. In beiden Fällen wird das genutzte Kapital im Wohnförderkonto aufgezeichnet und jährlich um 2 % (für 2024/2025) verzinst. Bei Renteneintritt muss dieser fiktive Betrag versteuert werden.

Voraussetzungen für Wohn-Riester: selbst genutzte Immobilie (kein Vermieten), Hauptwohnsitz in Deutschland, mindestens 3.000 EUR Mindestentnahmebetrag, Vertrag mit zugelassenem Anbieter. Die staatliche Grundzulage (175 EUR/Jahr für Erwachsene) und Kinderzulage (185/300 EUR) gelten auch für Wohn-Riester.

Nachgelagerte Besteuerung: Im Rentenalter muss das angesammelte Wohnförderkonto-Guthaben versteuert werden - entweder jährlich bis 85 oder in einer Einmalzahlung (mit 30 % Rabatt). Bei niedrigem Renteneinkommenssteuersatz kann das vorteilhaft sein.

Warum ist Wohn-Riester wichtig für Bauherren?

Wohn-Riester lohnt sich besonders bei: Personen mit Kindern (hohe Kinderzulagen), niedrigem Einkommen im Rentenalter erwartet (günstiger Steuersatz), frühem Vertragsabschluss (lange Ansparzeit). Nicht attraktiv bei: hohem Rentenein-kommen erwartet (hohe Steuerlast im Alter), fehlender langfristiger Planungssicherheit zur Selbstnutzung.

Hinweis: Wohn-Riester wird aktuell politisch diskutiert. Für aktuelle Konditionen und Förderbeträge bitte beim Finanzberater oder der Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) nachfragen.

Beispiel

Familie mit 2 Kindern, beide Elternteile sozialversicherungspflichtig: Jährliche Riester-Zulagen 175 + 175 + 2 × 185 = 720 EUR/Jahr. Über 20 Jahre Ansparzeit: 14.400 EUR Zulagen + Eigenkapital + Zinsen. Entnahme für Hauskauf: 60.000 EUR Riester-Kapital. Wohnförderkonto 60.000 EUR, jährliche Aufzinsung 2 % über 20 Jahre bis 67: ca. 89.000 EUR steuerpflichtig. Bei 30 % Rentensteuersatz: ca. 26.700 EUR Steuerlast - aber über 20 Jahre verteilt.

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