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Energieeffizienz

Heizungsgesetz 2026 - was nach der 65-Prozent-Regel gilt

Welche Heizungen seit Juli 2026 erlaubt sind, wie die Bio-Treppe für Gas und Öl funktioniert und was Neubau, Bestand und Förderung jetzt bedeuten.

Hausbau Journal Redaktion
Stand: 16. Oktober 2026 15 Min Lesezeit
Wärmepumpe an Hauswand mit Solarpaneelen - Heizungsgesetz
Seit 29. Juli 2026 entscheiden Eigentümer wieder selbst, welche Heizung sie einbauen; für neue Gas- und Ölheizungen gilt ab 2029 die Bio-Treppe.
29.07.2026
65-Prozent-Regel gestrichen Inkrafttreten des GModG
10 bis 60 %
Bio-Treppe für Gas und Öl stufenweise 2029 bis 2040
bis 80 %
KfW-Zuschuss Heizungstausch bei kleinem Haushaltseinkommen

Was vom Heizungsgesetz übrig ist

Heizungsgesetz ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die GEG-Novelle, die der Bundestag im September 2023 beschlossen hat und die am 1. Januar 2024 in Kraft trat. Sie verlangte in § 71, dass jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt. Im Neubaugebiet galt das sofort, im Bestand erst, wenn die Kommune ihre Wärmeplanung vorgelegt hatte.

Die Koalition hat vereinbart, das Heizungsgesetz in dieser Form abzuschaffen; als Grund nennt das Bundeswirtschaftsministerium, dass der Absatz neuer Heizungen eingebrochen war. Am 10. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen, verkündet am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 226). Seit 29. Juli 2026 sind die §§ 71 bis 73 gestrichen: die 65-Prozent-Pflicht, die Beratungspflicht vor dem Einbau einer fossilen Heizung und die Betriebsverbote für alte Kessel. Den Rahmen des Gesetzes beschreibt die Seite GEG und Gebäudemodernisierungsgesetz.

Geblieben ist der Suchbegriff. Wer heute nach dem Heizungsgesetz fragt, meint die §§ 42 bis 46, die bestimmen, welche Heizung eingebaut werden darf und welche Zusatzpflichten daran hängen.

Zeitleiste: Vom Heizungsgesetz zum Gebäudemodernisierungsgesetz

DatumWas gilt oder geschieht
1. Januar 202465-Prozent-Pflicht nach § 71 GEG für neue Heizungen in Neubaugebieten, im Bestand gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung
24. Februar 2026Eckpunkte der Koalition für ein Gebäudemodernisierungsgesetz
13. Mai 2026Kabinettsbeschluss
Ende Juni 2026Frist für Großstädte in § 71 Absatz 8 vom 1. Juli auf den 1. November 2026 verschoben (BGBl. 2026 I Nr. 191)
10. Juli 2026Bundestag und Bundesrat beschließen das Gebäudemodernisierungsgesetz
29. Juli 2026§§ 71 bis 73 entfallen, Heizungsregeln in den §§ 42 bis 46, das GEG heißt GModG
1. Dezember 2026Frist für den Gesetzentwurf zur Grüngas- und Grünheizölquote (§ 42a)
1. Januar 2027Neue Referenzgebäude und Primärenergiefaktoren, schrittweise Solarpflicht für Neubauten
1. Januar 2029Bio-Treppe beginnt: 10 Prozent für Gas- und Ölheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut wurden
1. Januar 2030Bio-Treppe 15 Prozent, Nullemissionsstandard für alle Neubauten, Evaluierung des Gesetzes
2035 und 2040Bio-Treppe 30 und 60 Prozent
2045Brennstoffe für Gebäude vollständig klimaneutral, über die Quote der Lieferanten (§ 42a)

Quellen: GModG-Infoportal des BBSR, Gesetzestext nach BGBl. 2026 I Nr. 226. Stand: Oktober 2026.

Die zehn Heizungsoptionen nach § 42

§ 42 Absatz 2 zählt auf, welche Heizungen beim Austausch zulässig sind. Im Neubau gilt die Liste über § 10 entsprechend. Eigentümer können frei wählen oder kombinieren; zusätzliche Anforderungen hängen nur an einigen Optionen.

OptionZusätzliche Anforderung
Gas-, Öl- oder FlüssiggasheizungBio-Treppe nach § 43
Elektrische Wärmepumpekeine
Solarthermische AnlageKollektoren mit Prüfzeichen Solar Keymark (§ 44)
Biomasse oder WasserstoffFeste Biomasse nur in automatisch beschickten Öfen mit Wasser als Wärmeträger oder in Kesseln, mit zugelassenen Brennstoffen (§ 45)
Wärmepumpen-Hybridheizungerfüllt die Bio-Treppe, wenn die Wärmepumpe groß genug ist (§ 43 Absatz 5)
Solarthermie-HybridheizungBio-Treppe, der Solaranteil wird angerechnet (§ 43 Absatz 3)
Hocheffiziente KWK-Anlagegebäudeintegriert oder gebäudenah und netzintegriert
Stromdirektheizungim Bestand Hülle mindestens 30 Prozent besser als die Neubauanforderung (§ 46), im Neubau 45 Prozent (§ 10 Absatz 4); Ausnahme jeweils für das selbst bewohnte Haus mit höchstens zwei Wohnungen
Hausübergabestation für ein Wärmenetzkeine
Andere innovative Heizungslösungkeine festgelegte

Die Liste ist bewusst offen. Eine Wärmepumpe braucht seit Juli 2026 keinen Nachweis mehr, eine Gasheizung keine Beratung, ein Anschluss an das Wärmenetz keinen Nachweis über den Erneuerbaren-Anteil des Netzes. Mehr zu den einzelnen Systemen unter Wärmepumpe, Fernwärme, Pelletheizung, Solarthermie und Hybridheizung.

Die Bio-Treppe für Gas und Öl

Wer nach dem 29. Juli 2026 eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss nach § 43 sicherstellen, dass ein wachsender Teil der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff stammt. Betreibt jemand anderes die Anlage als der Eigentümer, etwa ein Contractor, trifft die Pflicht den Betreiber.

AbMindestanteil biogener Brennstoffe oder Wasserstoff
1. Januar 202910 Prozent
1. Januar 203015 Prozent
1. Januar 203530 Prozent
1. Januar 204060 Prozent

Quelle: § 43 Absatz 1 GModG. Stand: Oktober 2026.

Andere Wege, die Pflicht zu erfüllen

  • Wärmepumpen-Hybridheizung: gilt als erfüllt, wenn die Wärmepumpe am Teillastpunkt A nach DIN EN 14825 mindestens 30 Prozent der Leistung des Spitzenlasterzeugers erreicht, bei bivalent alternativem Betrieb 40 Prozent. In Häusern mit sechs und mehr Wohnungen ist ab 2040 nachzuweisen, welchen Anteil die Wärmepumpe tatsächlich liefert, wenn mehr als 30 Prozent angerechnet werden sollen.
  • Solarthermie: Von 2029 bis Ende 2034 erfüllt eine Anlage mit mindestens 0,04 m² Aperturfläche je m² Nutzfläche die Pflicht, in Häusern mit mehr als zwei Wohnungen 0,03 m². Ein Haus mit 150 m² Nutzfläche braucht also 6 m² Kollektorfläche. Wer mehr als 15 Prozent anrechnen will, braucht einen Nachweis.
  • Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung: Von 2029 bis Ende 2034 zählt sie, wenn sie mindestens 73 Prozent Wärme zurückgewinnt, eine Leistungszahl von mindestens 10 erreicht und die gesamte Fläche des Hauses versorgt.
  • Biomasse-Hybridheizung: Ein Pellet- oder Holzkessel in Kombination mit Gas oder Öl erfüllt die Pflicht über die feste Biomasse (§ 45 Absatz 2).

Wenn die alte Heizung 2028 ausfällt

Fällt die bestehende Heizung 2028 irreparabel aus und wird eine neue Gas- oder Ölheizung eingebaut, greift die Bio-Treppe erst zwölf Monate nach dem Einbau. Ab 2029 läuft bei einem Ausfall die zu diesem Zeitpunkt geltende Stufe zwölf Monate fort, danach gilt die dann aktuelle (§ 43 Absatz 7).

Was die Bio-Treppe kostet

Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Februar 2026 die Mehrkosten eines Biogas-Tarifs mit 10 Prozent Bioanteil nach Verivox-Tarifen beziffert: bis zu 0,52 Euro am Tag oder 16 Euro im Monat für ein Einfamilienhaus mit 23.000 kWh Jahresverbrauch. Bei Bioöl nennt es bis zu 0,75 Euro am Tag für 3.000 Liter im Jahr. Für den biogenen Anteil fällt kein CO₂-Preis an. Rechnet man die Gas-Preisdifferenz auf die Stufen hoch, ergibt sich folgendes Bild:

StufeBestandshaus, 23.000 kWh GasNeubau, 8.000 kWh Gas
10 Prozent (ab 2029)rund 190 € pro Jahrrund 66 € pro Jahr
15 Prozent (ab 2030)rund 285 € pro Jahrrund 99 € pro Jahr
30 Prozent (ab 2035)rund 569 € pro Jahrrund 198 € pro Jahr
60 Prozent (ab 2040)rund 1.139 € pro Jahrrund 396 € pro Jahr

Eigene Hochrechnung mit der vom Ministerium genannten Preisdifferenz von rund 8,3 Cent je kWh Biomethan (0,52 € × 365 Tage ÷ 2.300 kWh). Wie sich die Preise für Biomethan bis 2040 entwickeln, ist offen; der eingesparte CO₂-Preis ist nicht gegengerechnet.

Nach den Plänen der Bundesregierung soll der Schornsteinfeger die Einhaltung bei der ohnehin vorgeschriebenen Abgasprüfung kontrollieren. Praktisch heißt das: Wer eine Gasheizung einbaut, braucht ab 2029 einen Tarif mit Bioanteil und sollte die Verträge aufbewahren.

Was im Neubau gilt

Für Neubauten verweist § 10 seit Juli 2026 auf die Heizungsregeln der §§ 42 bis 45. Eine Gas- oder Ölheizung ist damit rechtlich wieder möglich, die Bio-Treppe gilt entsprechend. Unverändert bleibt die Grenze für den Jahres-Primärenergiebedarf: höchstens 55 Prozent eines Referenzgebäudes nach § 15. Diese Bilanz muss das Haus mit jeder Heizung einhalten, und mit dem Primärenergiefaktor 1,1 für Erdgas gegenüber 1,8 für Strom, den eine Wärmepumpe durch ihre Jahresarbeitszahl teilt, fällt das mit einer Wärmepumpe deutlich leichter.

Zwei Termine prägen die Entscheidung zusätzlich. Ab 1. Januar 2030 gilt für alle Neubauten der Nullemissionsstandard der EU-Gebäuderichtlinie; das Ministerium erwartet, dass Bauherren dann zwischen Wärmepumpe, Fernwärme und Biomasse wählen. Und wer die KfW-Förderung für ein Effizienzhaus 40 nach den Programmen 297 und 298 will, darf schon heute keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse einbauen. Das steht in den Technischen Mindestanforderungen der KfW. Den Vergleich der Systeme mit Kosten zeigt die Seite Heizung im Neubau.

Bauantrag vor dem 29. Juli 2026

Maßgeblich ist das Recht zum Zeitpunkt des Bauantrags oder der Bauanzeige (§ 111 Absatz 2). Wer vor dem 29. Juli 2026 beantragt hat, baut grundsätzlich nach dem alten GEG mit der 65-Prozent-Pflicht. Auf Verlangen gilt das neue Recht, solange über den Antrag nicht bestandskräftig entschieden ist (§ 111 Absatz 3). Bei genehmigungsfreien Vorhaben zählt der Eingang der Kenntnisgabe oder der Beginn der Bauausführung.

Heizungstausch und Defekt im Bestand

Für bestehende Häuser hat sich am meisten geändert. Eine laufende Heizung darf weiterbetrieben und repariert werden, unabhängig von ihrem Alter; das Betriebsverbot für Kessel nach 30 Jahren ist mit § 72 entfallen, ebenso das Enddatum 2044 für den fossilen Betrieb. Muss die Heizung ersetzt werden, gilt die freie Wahl aus § 42, und nur für eine neue Gas- oder Ölheizung kommt die Bio-Treppe hinzu.

Häuser mit Heizkörpern

In unsanierten Häusern mit kleinen Heizkörpern braucht eine Wärmepumpe oft 50 bis 55 Grad Vorlauf. Dort ist eine Wärmepumpen-Hybridheizung ein Weg, der die Bio-Treppe ohne Biomethan-Tarif erfüllt, sofern die Wärmepumpe mindestens 30 Prozent der Leistung des Gaskessels erreicht. Vor dem Kauf lohnt ein hydraulischer Abgleich der bestehenden Heizkörper: Erst danach lässt sich beurteilen, ob 35 oder 45 Grad Vorlauf reichen. Mehr unter Hybridheizung.

Kommunale Wärmeplanung: wichtig, aber kein Stichtag mehr

Unter dem alten Recht hing die 65-Prozent-Pflicht im Bestand am Wärmeplan der Gemeinde. Diese Kopplung ist entfallen; die Frist für Großstädte, zuletzt auf den 1. November 2026 verschoben, spielt für die Heizungswahl keine Rolle mehr. Die Wärmeplanung bleibt nach den Worten des Ministeriums trotzdem ein zentrales Instrument, weil sie zeigt, wo ein Wärmenetz kommen soll. Für kleine Kommunen bis 15.000 Einwohner will die Bundesregierung den Aufwand um bis zu 80 Prozent senken.

Gebiet im WärmeplanWas es für die Heizungswahl bedeutet
WärmenetzgebietAnschluss an Fernwärme ist geplant; vor einer teuren Einzelheizung den Zeitplan beim Versorger erfragen
PrüfgebietNetz möglich, aber nicht sicher; Wärmepumpe als Plan B mitdenken
Gebiet für dezentrale Versorgungkein Netz geplant; Wärmepumpe oder Biomasse im eigenen Haus
WasserstoffnetzgebietGasversorgung mit Wasserstoff in Aussicht; zählt bei der Bio-Treppe mit, Zeitpläne meist nach 2030

Förderung und Kosten 2026

Im Neubau gibt es keinen eigenen Heizungszuschuss. Die Heizung ist Teil des Effizienzhaus-Kredits nach den KfW-Programmen 297 und 298, mehr unter KfW 297/298. Beim Heizungstausch im Bestand zahlt die KfW den Zuschuss 458 für Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie, Wärmenetzanschlüsse und wasserstofffähige Heizungen unter Bedingungen. Gas- und Ölheizungen ohne Wasserstoffbetrieb fördert sie nicht.

BausteinHöheBedingung
Grundförderung30 %alle geförderten Heizungen
Klimageschwindigkeitsbonus16 %selbst genutzte Wohnung, Ersatz einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung; sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, für Anträge ab 1. August 2028 entfällt er
Einkommensbonus40 / 30 / 10 %zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €, mit minderjährigem Kind jeweils 10.000 € mehr
Höchstquote70 %, bei bis 30.000 € Einkommen 80 %der förderfähigen Kosten
Förderfähige Kosten28.000 € für die erste Wohneinheitsinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 €

Quelle: KfW, Heizungsförderung für Privatpersonen (458), Konditionen seit 21. Juli 2026. Für das erste Quartal 2027 ist ein Wertschöpfungsbonus angekündigt, der die Grundförderung für Wärmepumpen aus Drittstaaten senken könnte. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Die Reihenfolge entscheidet über die Förderung: zuerst einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage abschließen, dann den Antrag im Kundenportal Meine KfW stellen, dann mit der Umsetzung beginnen. Eine Bedingung lässt sich nicht nachträglich in den Vertrag aufnehmen, ein Vertrag ohne sie gilt als Vorhabenbeginn. Eine provisorische Heizung bei einem Defekt ist förderfähig.

Beispielrechnung Neubau-Heizung 2026

Konkrete Annahmen: 140 m² Wohnfläche, Effizienzhaus 55 (gesetzliches Neubau-Niveau), 8.000 kWh Heizwärmebedarf pro Jahr.

Variante A: Luft-Wasser-Wärmepumpe

  • Investition: 28.000 € (komplett mit Speicher und Inbetriebnahme)
  • JAZ: 4,2
  • Strombedarf: 1.905 kWh pro Jahr
  • Stromkosten Wärmepumpentarif (28 ct/kWh): 533 € pro Jahr
  • Wartung: 200 € pro Jahr
  • Betriebskosten gesamt: rund 733 € pro Jahr

Variante B: Pelletheizung

  • Investition: 33.000 € (mit Pufferspeicher und Lagerraum)
  • Pellet-Bedarf: 1.700 kg pro Jahr
  • Pelletpreis 2026 (rund 360 €/t): 612 €
  • Wartung und Schornsteinfeger: 350 € pro Jahr
  • Betriebskosten gesamt: rund 962 € pro Jahr

Variante C: Fernwärme-Anschluss

  • Investition: 8.000 € Anschluss plus 4.000 € Übergabestation
  • Wärmebezug: 8.000 kWh
  • Fernwärme-Preis 2026 (12 ct/kWh inkl. Grundgebühr): 960 € pro Jahr
  • Wartung Übergabestation: 80 € pro Jahr
  • Betriebskosten gesamt: rund 1.040 € pro Jahr

Über 20 Jahre schneidet die Wärmepumpe in dieser Rechnung am besten ab, vorausgesetzt, der Wärmepumpenstrom-Tarif bleibt erhalten und der Strompreis steigt nicht stärker als die Pelletpreise. Eine Gasheizung fehlt im Vergleich, weil ihre Betriebskosten ab 2029 vom Preis für Biomethan abhängen, der sich nicht für 20 Jahre abschätzen lässt; die heutige Preisdifferenz zeigt die Hochrechnung unter Bio-Treppe. Mehr Kostenrecherche unter Wärmepumpe Kosten 2026.

Praxis-Tipps für Eigentümer und Bauherren

Im Neubau: Heizlast ehrlich rechnen

Eine fundierte Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 verhindert die Überdimensionierung der Wärmepumpe. Beispiel: ein gut gedämmtes 140-m²-Haus hat 4 bis 5 kW Heizlast. Wer einfach 8 kW einbaut (Marktstandard), zahlt 2.000 bis 4.000 Euro mehr und bekommt eine taktende, ineffiziente Anlage. Mehr unter Wärmepumpen-JAZ.

Aufstellplatz prüfen vor Beauftragung

Bei der Luft-Wasser-Wärmepumpe ist der Aufstellplatz oft die Knacknuss. Mindestabstand zum Nachbargrundstück, Abstrahlrichtung, Schallschutz, Zugänglichkeit für Wartung. Wer den Aufstellplatz erst nach Vertragsabschluss klärt, riskiert Lärmkonflikte mit Nachbarn. Mehr unter Wärmepumpe und Lärm.

Bei Gas: Brennstoff mitplanen

Wer sich für eine neue Gasheizung entscheidet, sollte vor dem Einbau klären, ob der örtliche Versorger einen Tarif mit Biomethan-Anteil anbietet und was er kostet. Ab 2029 ist er Pflicht, und die Stufen 2035 und 2040 verdreifachen und versechsfachen den Anteil.

Wartungsvertrag früh abschließen

Wärmepumpen brauchen 1x pro Jahr eine Wartung (Filter, Dichtigkeit, Steuerung). Wer den Wartungsvertrag erst nach Inbetriebnahme abschließt, zahlt oft 30 bis 50 Prozent mehr als bei Ankoppelung an den Lieferantrag. Pellet-Heizungen brauchen zusätzlich Schornsteinfeger-Termine und Asche-Entleerung.

Häufige Fehler nach der Reform

  • Mit der 65-Prozent-Regel argumentieren. Angebote und Beratungen aus dem ersten Halbjahr 2026 beziehen sich oft noch auf § 71. Für Einbauten nach dem 29. Juli 2026 gilt sie nicht mehr.
  • Gasheizung ohne Brennstoffplan. Die Bio-Treppe macht aus einer günstigen Anschaffung eine Heizung mit steigenden Brennstoffkosten, die erst ab 2029 sichtbar werden.
  • Hybridheizung mit zu kleiner Wärmepumpe. Unter 30 Prozent der Spitzenlast am Teillastpunkt A erfüllt die Hybridheizung die Bio-Treppe nicht über die Wärmepumpe.
  • Förderantrag falsch terminiert. Ohne Vertrag mit Förderbedingung vor dem Antrag gibt es keinen KfW-Zuschuss. Auch beim Heizungsdefekt.
  • Klimageschwindigkeitsbonus verschenken. Er sinkt ab 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte. Wer ohnehin tauschen will, verliert mit jedem Halbjahr Wartezeit Zuschuss.
  • Heizlast-Berechnung als Formalität. Im Bestand kann die Heizlast deutlich niedriger sein als die installierte Leistung - eine kleinere Wärmepumpe spart 4.000 bis 8.000 Euro.
  • Wärmenetz-Anschluss als sicher annehmen. Auch in Wärmenetzgebieten kann der Anschluss sich verzögern oder ausbleiben. Plan B (Wärmepumpe oder Pellet) sollte parallel vorbereitet sein.
  • Lärmschutz unterschätzen. Im verdichteten Wohngebiet liegt das Lärm-Limit nachts bei 35 dB(A) am Nachbarfenster. Eine schlecht aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe sprengt diesen Wert leicht. Lärmprognose vor Bestellung Pflicht.

Was ab 2027 kommt

  • 1. Januar 2027: Neue Referenzgebäude und Primärenergiefaktoren, die den Anteil erneuerbarer Energien einbeziehen, dazu eine schrittweise Solarpflicht für Neubauten. Bei der KfW sinken ab Februar Höchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus.
  • Bis 1. Dezember 2026: Die Bundesregierung soll ein Gesetz zur Grüngas- und Grünheizölquote vorlegen, das die Lieferanten bis 2045 zur vollständigen Umstellung auf klimaneutrale Brennstoffe verpflichtet.
  • 1. Januar 2030: Nullemissionsstandard für alle Neubauten und eine Evaluierung des Gesetzes. Zeigt sie, dass der Gebäudesektor sein Klimaziel verfehlt, will die Bundesregierung nachsteuern.

FAQ - Heizungsgesetz 2026

Gilt die 65-Prozent-erneuerbar-Pflicht noch?
Nein. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind die §§ 71 bis 73 seit 29. Juli 2026 gestrichen. Neue Heizungen werden aus einem Katalog von zehn Optionen gewählt, für Gas- und Ölheizungen gilt ab 2029 die Bio-Treppe. Für Bauanträge vor dem 29. Juli 2026 gilt grundsätzlich noch das alte Recht; auf Verlangen das neue, solange über den Antrag nicht bestandskräftig entschieden ist.
Darf ich wieder eine Gasheizung einbauen?
Ja, im Bestand und im Neubau. Ab 2029 müssen mindestens 10 Prozent der Wärme aus Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff stammen, ab 2030 15, ab 2035 30 und ab 2040 60 Prozent. Im Neubau muss das Haus zusätzlich den Primärenergie-Höchstwert einhalten, und ab 2030 gilt dort der Nullemissionsstandard. Für die KfW-Förderung im Neubau ist eine Gasheizung ausgeschlossen.
Muss meine alte Heizung nach 30 Jahren raus?
Nein. Das Betriebsverbot für alte Heizkessel stand in § 72 GEG und ist seit 29. Juli 2026 gestrichen, ebenso das Enddatum 2044 für den fossilen Betrieb. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Erst eine neu eingebaute Gas- oder Ölheizung fällt unter die Bio-Treppe.
Was kostet die Bio-Treppe?
Das Bundeswirtschaftsministerium nennt für einen Gastarif mit 10 Prozent Bioanteil Mehrkosten von bis zu 16 Euro im Monat bei 23.000 kWh Jahresverbrauch, für Bioöl bis zu 23 Euro im Monat bei 3.000 Litern. Hochgerechnet auf die Stufen sind das in einem Bestandshaus bei heutiger Preisdifferenz rund 190 Euro im Jahr ab 2029 und rund 1.140 Euro ab 2040.
Wie hoch ist der KfW-Zuschuss für eine Wärmepumpe im Bestand?
Zuschuss 458: 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus beim Ersatz einer alten fossilen Heizung im selbst genutzten Haus und 10 bis 40 Prozent Einkommensbonus. Höchstens 70 Prozent, bei bis zu 30.000 Euro Haushaltseinkommen 80 Prozent, von bis zu 28.000 Euro förderfähigen Kosten. Ab Februar 2027 sinken Bonus und Höchstbetrag halbjährlich.
Was ändert sich 2027?
Zum 1. Januar 2027 werden die Referenzgebäude neu gefasst, die Primärenergiefaktoren beziehen den Anteil erneuerbarer Energien ein, und für Neubauten beginnt schrittweise eine Solarpflicht. Bei der KfW-Heizungsförderung sinken ab 1. Februar 2027 der Klimageschwindigkeitsbonus und der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten; für das erste Quartal ist ein Wertschöpfungsbonus angekündigt.

Quellen

Hausbau Journal Redaktion

Der unabhängige Hausbau-Ratgeber für private Bauherren in Deutschland. Recherchiert aus Primärquellen, ergänzt durch eigene Bauerfahrung. Mehr über die Redaktion →