Der Prüfablauf in vier Stufen
1. Landesbauordnung: Braucht der Zaun einen Bauantrag?
Einfriedungen bis 2 m Höhe sind in den meisten Ländern verfahrensfrei, außer im Außenbereich, so etwa § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 a BauO NRW und Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO, der Sichtschutzzäune und Terrassentrennwände ausdrücklich nennt. Abweichungen:
- Baden-Württemberg (Anhang 1 Nr. 7 LBO) und Rheinland-Pfalz (§ 62 Abs. 1 Nr. 6 a LBauO) nennen für Einfriedungen im Innenbereich keine Höhengrenze; in Rheinland-Pfalz sind sie ohne eigene Abstandsfläche nur bis 2 m zulässig, ausgenommen sind dort zudem Kulturdenkmäler und ihre Umgebung.
- Hessen stellt im Außenbereich offene Einfriedungen frei (Anlage zu § 63, I Nr. 7.1 HBO).
- Niedersachsen erlaubt im Außenbereich Einfriedungen bis 2 m nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen (Anhang Nr. 6.1 NBauO).
- Bremen nimmt Mauern im Geltungsbereich einer Gestaltungssatzung von der Freistellung aus (§ 61 Abs. 1 Nr. 7 a BremLBO).
Geschlossene Einfriedungen und Mauern bis 2 m dürfen in vielen Ländern ohne eigene Abstandsfläche an der Grenze stehen, in Bayern nach Art. 6 Abs. 7 Nr. 3 BayBO, in NRW nach § 6 Abs. 8 Nr. 5 BauO NRW.
2. Landesnachbarrecht: Lage und Art gegenüber dem Nachbarn
Das Nachbarrecht ist Zivilrecht und gilt unabhängig von der Bauordnung. Dreizehn Länder haben ein Nachbarrechtsgesetz, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern nicht. Beispiele:
- Baden-Württemberg: Tote Einfriedungen außer Drahtzäunen brauchen gegenüber Nachbargrundstücken einen Grenzabstand in Höhe der Mehrhöhe über 1,50 m (§ 11 Abs. 2 NRG); gegenüber landwirtschaftlich genutzten Grundstücken mindestens 0,50 m.
- Nordrhein-Westfalen: Eine Einfriedung muss ortsüblich sein, sonst gilt eine etwa 1,20 m hohe Einfriedung als Maßstab (§ 35 NachbG NRW); 0,50 m Abstand nur gegenüber Außenbereichsgrundstücken ohne Baulandfestsetzung (§ 36).
- Sachsen: Jeder darf sein Grundstück einfrieden, ortsübliche Einfriedungen auch auf der Grenze (§ 4 SächsNRG); eine Höhenvorgabe gibt es nicht.
- Sachsen-Anhalt: Lässt sich keine ortsübliche Einfriedung feststellen, darf ein bis 2 m hoher Zaun errichtet werden (§ 23 NbG).
- Bayern: Das AGBGB enthält keine Regeln zu Zäunen; es gelten Bauordnung, Bebauungsplan und das allgemeine Nachbarrecht des BGB.
3. Einfriedungspflicht: Muss überhaupt eingefriedet werden?
Mehrere Nachbarrechtsgesetze geben dem Nachbarn einen Anspruch darauf, dass ein bebautes Grundstück eingefriedet wird, etwa NRW (§ 32 NachbG), Berlin, Brandenburg und Niedersachsen. Verlangt werden kann dann nur eine ortsübliche Einfriedung; wo sich keine feststellen lässt, nennen die Gesetze eine etwa 1,20 m hohe Einfriedung, meist einen Maschendrahtzaun (unter anderem NRW, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen), bzw. 1,25 m (Berlin, Brandenburg). Baden-Württemberg kennt eine Einfriedungspflicht nur im Außenbereich gegenüber landwirtschaftlicher Nutzung (§ 7 Abs. 4 NRG).
4. Örtliche Vorschriften: Bebauungsplan und Gestaltungssatzung
Bebauungspläne und Gestaltungssatzungen regeln häufig Höhe, Material und Art von Einfriedungen, besonders im Vorgarten. Hamburg schreibt landesweit vor, dass Einfriedungen im Vorgarten nur durchbrochen und bis 1,50 m hoch sein dürfen (§ 8 Abs. 3 HBauO). Die Festsetzungen für das eigene Grundstück erfragt man bei der Gemeinde.
Zwei Beispiele: verfahrensfrei, aber nicht zulässig
- Baden-Württemberg, Sichtschutzzaun aus Holz, 1,80 m, direkt auf der Grenze zum Nachbargarten: Bauordnungsrechtlich verfahrensfrei, denn Einfriedungen im Innenbereich nennen keine Höhengrenze. Nach § 11 Abs. 2 NRG muss ein solcher Zaun aber 1,80 - 1,50 = 0,30 m von der Grenze entfernt stehen. Der Nachbar kann verlangen, dass er versetzt wird. Ein Maschendrahtzaun gleicher Höhe dürfte auf der Grenze bleiben.
- Hamburg, geschlossener Zaun 1,80 m im Vorgarten: Verfahrensfrei, weil unter 2 m (Anlage zu § 61, I Nr. 7 a HBauO). Zulässig ist im Vorgarten aber nur eine durchbrochene Einfriedung bis 1,50 m (§ 8 Abs. 3 HBauO).
Zauntypen nach dem Rechts- und Standortcheck
Erst wenn Höhe, Lage und Art feststehen, lohnt die Materialfrage. Was die gängigen Typen rechtlich und baulich auslösen:
| Typ | Sichtschutz | Rechtlich zu beachten | Fundament |
|---|---|---|---|
| Maschendraht, Doppelstabmatte | keiner bzw. mit Streifen | Drahtzäune sind in Baden-Württemberg vom Grenzabstand für tote Einfriedungen ausgenommen; gilt oft als ortsübliche Einfriedung | Punktfundamente je Pfosten |
| Holz-Sichtschutz, WPC-Zaun | vollständig | tote Einfriedung, je nach Land Grenzabstand ab bestimmter Höhe; Vorgarten-Vorgaben beachten | Punktfundamente nach Herstellerangabe |
| Metall-Stabzaun | gering | wie Doppelstabmatte; Gestaltungssatzungen regeln oft Farbe und Form | Punktfundamente |
| Gabione, Mauer | vollständig | Mauer bzw. geschlossene Einfriedung; ohne eigene Abstandsfläche meist nur bis 2 m | Streifenfundament, frostfrei gegründet |
| Hecke | nach einigen Jahren | keine Einfriedung im Sinne der Bauordnung, aber Pflanzabstände nach Nachbarrecht | keines |
Details zu den Materialien: Holzzaun, Metallzaun, WPC-Zaun, Gabionenzaun. Pflanzabstände für Hecken je Land stehen unter Sichtschutz im Garten.
Fundament und Montage
Fundamentmaße, Pfostenraster und Abstand zum Boden gibt der Hersteller des Zaunsystems vor; Angebote nur vergleichen, wenn sie dasselbe System und dieselben Fundamente beschreiben. Bei Mauern und Gabionen wird frostfrei gegründet. Wer am Hang baut, plant Stufen oder schräg angepasste Felder je nach System.
Welcher Zaun für welche Situation?
- Abgrenzung ohne Sichtschutz: Doppelstabmatte oder Maschendraht; gilt vielerorts als ortsüblich und ist in Baden-Württemberg vom Grenzabstand für tote Einfriedungen ausgenommen.
- Sichtschutz an der Terrasse: Holz oder WPC dort, wo gesessen wird, an der übrigen Grenze ein offener Zaun. Höhe und Abstand nach Landesrecht klären.
- Vorgarten: zuerst Bebauungsplan und Gestaltungssatzung lesen, in Hamburg gilt § 8 Abs. 3 HBauO.
- Naturnaher Garten: Hecke statt Zaun, mit dem Pflanzabstand für die geplante Endhöhe.
- Kinder und Pool: Eine Absicherung mit Zaun und selbstschließendem Tor senkt das Risiko. Ob eine Pflicht besteht, regeln weder Bauordnung noch Nachbarrecht allgemein; Hersteller und Haftpflichtversicherung beraten.
Häufige Fragen zum Gartenzaun
Wie hoch darf ein Gartenzaun sein? ▼
Bauordnungsrechtlich sind Einfriedungen in den meisten Ländern bis 2 m Höhe verfahrensfrei, außer im Außenbereich; Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nennen im Innenbereich keine Höhengrenze. Daneben gelten das Nachbarrecht des Landes, in Baden-Württemberg etwa Grenzabstand für tote Einfriedungen über 1,50 m, und örtliche Vorgaben, in Hamburg im Vorgarten durchbrochen bis 1,50 m.
Muss ich meinen Nachbarn fragen, wenn ich einen Zaun baue? ▼
Für einen Zaun auf dem eigenen Grundstück, der Bauordnung, Nachbarrecht und Bebauungsplan einhält, nicht. Auf die Grenze dürfen Einfriedungen je nach Land nur ortsüblich oder mit Einwilligung des Nachbarn gesetzt werden, in Sachsen-Anhalt etwa nur mit Einwilligung oder als gemeinsame Einfriedung. Mehrere Nachbarrechtsgesetze verlangen außerdem eine Anzeige vorab, in Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen zwei Wochen, in Sachsen-Anhalt vier Wochen vorher.
Muss ich mein Grundstück einzäunen? ▼
Eine allgemeine Pflicht gibt es nicht. Mehrere Nachbarrechtsgesetze, etwa in NRW, Berlin, Brandenburg und Niedersachsen, geben dem Nachbarn aber einen Anspruch auf Einfriedung eines bebauten Grundstücks. Verlangt werden kann dann nur eine ortsübliche Einfriedung, ersatzweise ein Zaun von etwa 1,20 bis 1,25 m.
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