Die Leistungsbeschreibung ist das Herz jedes Bauvertrags. Wer hier sorgfältig prüft, schützt sich vor fünfstellig hohen Nachträgen. Wer pauschale Beschreibungen akzeptiert, ist im Festpreis-Vertrag faktisch ungeschützt - jede strittige Auslegung geht zugunsten des Bauunternehmers, weil er als Fachmann gelten muss.
Was ist die Leistungsbeschreibung?
Die Leistungsbeschreibung ist der Teil des Bauvertrags, der genau definiert, welches Bauwerk der Unternehmer schuldet. Sie umfasst alle Bauteile, Materialien, Ausführungen und technischen Anlagen mit ihren jeweiligen Spezifikationen.
Rechtliche Bedeutung
Bei strittigen Auslegungen ist die Leistungsbeschreibung der zentrale Auslegungs-Massstab. Was hier steht, ist im Festpreis enthalten. Was nicht steht, ist nicht eingerechnet - der Bauunternehmer kann Nachträge geltend machen.
Beweisbedeutung im Streitfall
Bei einem Mangel-Streit nach Bauabnahme ist die Leistungsbeschreibung das wichtigste Beweismittel. Wer behauptet, eine bestimmte Material-Qualität schuldet zu sein, muss zeigen, dass sie in der Beschreibung steht. Bei pauschalen Formulierungen wird das schwer.
Verknüpfung mit Festpreis
Festpreis und Leistungsbeschreibung sind untrennbar verbunden. Detail unter Festpreis-Bauvertrag. Faustregel: Der Festpreis ist nur so verbindlich wie die Leistungsbeschreibung detailliert ist.
Pflichtinhalte nach § 650i BGB
Beim Verbraucherbauvertrag schreibt § 650i BGB in Verbindung mit Art. 249 EGBGB konkrete Pflicht-Inhalte vor. Sechs Bereiche müssen abgedeckt sein:
1. Art und Umfang der Bauarbeiten
Detaillierte Beschreibung des Bauvorhabens: Gebäudetyp (Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus), Wohnfläche, Anzahl der Geschosse, Keller-Ausführung (vollunterkellert, teilunterkellert, ohne Keller), Bauweise (Massivbau, Holzbau, Mischbau).
2. Bauausführung mit Konstruktion und Materialien
Konkrete Material-Spezifikation pro Bauteil:
- Bodenplatte/Keller: Material, Stärke, Abdichtung
- Außenmauerwerk: Material (Ziegel, Kalksandstein, Beton), Stärke, Dämmung mit WLS-Wert
- Innenmauerwerk: Material, Wandstärke
- Decken: Material (Stahlbeton, Filigran, Holzbalken), Schallschutz-Klasse
- Dachkonstruktion: Pfetten- vs. Sparren- vs. Kehlbalken, Eindeckungs-Material
3. Energie- und Dämmstandard
Konkrete energetische Spezifikation:
- GEG-Konformität oder Effizienzhaus-Standard (40, 55 oder Plus)
- U-Werte aller Außenbauteile
- Luftdichtheit n50 mit Prüfwert (Blower-Door-Test)
- Heizungsart und Spezifikation
- Photovoltaik / Solarthermie (falls vorhanden)
4. Technische Anlagen
Detail-Spezifikation aller technischen Anlagen:
- Heizungsanlage: Hersteller, Modell, Leistung, Effizienz (COP, Wirkungsgrad)
- Warmwasser-Bereitung: System (Speicher, Frischwasser-Station)
- Lüftungsanlage: System (zentral/dezentral), Hersteller, Modell
- Sanitär-Installation: Marken-Sets (Villeroy & Boch, Duravit, Grohe, Hansgrohe etc.)
- Elektroinstallation: Anzahl Steckdosen pro Raum, Schalter-Typen, Smart-Home-Vorrüstung
5. Innenausbau
Material-Spezifikation aller Innenausbau-Bereiche:
- Bodenbeläge pro Raum (Fliesen, Parkett, Laminat) mit Material und Hersteller
- Innentüren: Modell, Material, Beschläge
- Wandbeschichtungen: Putz-Typ, Farb-System
- Fensterbänke: Material innen und außen
- Treppe: Material, Konstruktion
6. Außenanlagen
Was im Festpreis enthalten ist:
- Hausanschlüsse (Strom, Wasser, Abwasser, Gas, Telekommunikation)
- Pflasterung Eingangsbereich, Garageneinfahrt
- Außenbeleuchtung
- Einfriedung (Zaun, Hecke)
- Bepflanzung und Erdarbeiten
Vollständige vs. funktionale Leistungsbeschreibung
Zwei Hauptformen der Leistungsbeschreibung mit deutlich unterschiedlichem Schutz für den Bauherrn:
Vollständige Leistungsbeschreibung
Listet alle Bauteile, Materialien und Ausführungen detailliert auf - typisch 15 bis 30 Seiten. Beispiel: „3-fach-Verglasung Schueco AWS 75, Ug max. 0,7 W/m2K“ statt „moderne Fenster“. Für Bauherren immer besser, weil klar definiert ist, was geschuldet ist.
Funktionale Leistungsbeschreibung
Definiert nur das gewünschte Endergebnis (zum Beispiel „Effizienzhaus 55 mit moderner Heizungsanlage“) und lässt dem Bauunternehmer freie Material-Wahl. Für öffentliche Auftraggeber bei Sondervorhaben üblich, für Privatbauherren beim Standard-Hausbau gefährlich.
Empfehlung für Bauherren
Vollständige Leistungsbeschreibung verlangen. Wenn der Bauunternehmer nur eine funktionale Beschreibung anbietet, externe Prüfung dringend empfehlen oder anderen Bauunternehmer wählen.
Mischformen
In der Praxis sind Mischformen üblich: Bauteile mit hohem Streit-Potenzial (Heizung, Fenster, Sanitär) detailliert beschrieben, andere Bereiche (zum Beispiel Wandfarben) funktional. Akzeptabel, wenn die wichtigsten Bereiche detailliert sind.
Prüf-Liste mit 12 Bereichen
Eine systematische Prüfung der Leistungsbeschreibung umfasst 12 Bereiche:
Bereich 1: Erdarbeiten und Fundamente
- Bodenklasse und Aushub-Volumen mit Aufpreis-Tabelle bei abweichender Klasse
- Fundament-Typ (Bodenplatte, Streifenfundament, Vollunterkellerung)
- Abdichtung (schwarze oder weiße Wanne, Bitumen-Anstrich)
- Drainage und Frostschutz
Bereich 2: Außenmauerwerk
- Material und Stärke (zum Beispiel Poroton T8 36,5 cm)
- Dämmstoff-Typ und WLS-Wert (zum Beispiel Mineralwolle WLS 035, 18 cm)
- Außenputz-System
- U-Wert Außenwand
Bereich 3: Innenmauerwerk und Trockenbau
- Tragend vs. nicht tragend
- Material und Wandstärke pro Wandtyp
- Schallschutz-Anforderungen (DIN 4109)
Bereich 4: Decken
- Material (Stahlbeton, Filigran, Holzbalken)
- Schallschutz-Klasse
- Bewehrungs-Spezifikation bei Stahlbeton
Bereich 5: Dach
- Konstruktion (Pfetten-, Sparren-, Kehlbalken)
- Dämmstoff und WLS-Wert
- Eindeckungs-Material (Ton-, Beton-, Schiefer-Dachziegel)
- Dachfenster-Typ und Hersteller (Velux, Roto)
- Dachrinne und Fallrohre
Bereich 6: Fenster und Außentüren
- Hersteller und Modell
- Material (Holz, Kunststoff, Aluminium, Mischmaterial)
- Verglasung (3-fach mit Ug-Wert)
- Öffnungs-Mechaniken (Dreh-Kipp, Schiebe, Hebe-Schiebe)
- Beschläge und Sicherheitsausstattung
Bereich 7: Heizung
- System (Wärmepumpe Luft-Wasser, Sole-Wasser, Gas-Brennwert, Pellets)
- Hersteller und Modell mit Leistung
- Effizienz (COP, Wirkungsgrad)
- Pufferspeicher und Heizflächen (Fußbodenheizung, Heizkörper)
- Regelung (Smart-Home-Anbindung, App-Steuerung)
Bereich 8: Sanitär
- Marken-Sets (Villeroy & Boch, Duravit, Grohe, Hansgrohe)
- Anzahl Bad und Gast-WC
- Dusche/Badewanne-Spezifikation
- Trinkwasser-Hygienekonzept
Bereich 9: Elektroinstallation
- Anzahl Steckdosen pro Raum (DIN 18015)
- Schalter-Typen und Hersteller
- Smart-Home-Vorrüstung (KNX, EnOcean, WLAN)
- Beleuchtung (Decken-, Wand-, Außenbeleuchtung)
- Sicherheitssystem (Rauchmelder, Einbruchschutz)
Bereich 10: Lüftung
- System (zentral mit Wärmerückgewinnung, dezentral)
- Hersteller und Modell
- Wärmerückgewinnungsgrad
Bereich 11: Innenausbau
- Bodenbeläge pro Raum mit Material und Hersteller
- Innentüren: Modell, Material, Beschläge
- Wandbeschichtungen: Putz-Typ, Farbe
- Treppe: Material, Konstruktion, Geländer
- Fensterbänke innen
Bereich 12: Außenanlagen
- Hausanschlüsse (alle Medien)
- Pflasterung mit Material und Fläche
- Einfriedung
- Außenbeleuchtung
- Bepflanzung (oft optional)
Häufige Lücken in Leistungsbeschreibungen
Sechs typische Lücken, die zu Nachträgen führen:
Lücke 1: Smart-Home-Vorrüstung fehlt
Standardmäßig nur Basis-Elektroinstallation. Wer Smart-Home möchte, zahlt 2.500 bis 8.000 EUR Aufpreis - oft erst nach Vertragsabschluss erkennbar.
Lücke 2: Photovoltaik-Vorrüstung
Leerrohre für spätere PV-Installation oft nicht im Standard. Aufpreis 800 bis 2.000 EUR. Bei Effizienzhaus 40 Plus-Standard ohnehin Pflicht.
Lücke 3: Außenbeleuchtung und Steckdosen
Außenbeleuchtung an Eingang, Garage, Terrasse oft nicht detailliert. Außensteckdosen ebenfalls häufig minimal. Aufpreis 1.500 bis 4.000 EUR.
Lücke 4: Hochwertige Bodenbeläge
Standardmäßig Laminat oder einfache Fliesen. Wer hochwertigen Parkett oder Naturstein möchte, zahlt typisch 5.000 bis 15.000 EUR Aufpreis. Im Vertrag explizit fixieren.
Lücke 5: Garage oder Carport
Häufig nicht im Bauträger-Festpreis enthalten. Aufpreis Garage 12.000 bis 25.000 EUR, Carport 4.000 bis 10.000 EUR.
Lücke 6: Bepflanzung und finale Außenanlagen
Standardmäßig nur Erdarbeiten und Pflasterung am Hauseingang. Garten und finale Bepflanzung oft Bauherren-Eigenleistung oder Aufpreis 8.000 bis 25.000 EUR.
Beispiele aus der Praxis
Drei typische Leistungsbeschreibungs-Konstrukte mit ihrer Bewertung:
Beispiel A: Sehr gute Leistungsbeschreibung
22 Seiten Detail-Beschreibung. Beispiel-Auszug Heizung: „Luft-Wasser-Wärmepumpe Bosch Compress 7000i AW 7, Heizleistung 7 kW, COP 3,9 bei A2/W35, Innen- und Außeneinheit, Pufferspeicher 200 Liter, Fußbodenheizung in allen Aufenthaltsräumen, Heizkörper im Bad, Smart-Home-Anbindung über Bosch Connect.“ Ergebnis: minimaler Streit-Potenzial, klare Verbindlichkeit.
Beispiel B: Standard-Leistungsbeschreibung
12 Seiten mit moderater Detail-Tiefe. Beispiel-Auszug Heizung: „Luft-Wasser-Wärmepumpe Marke Bosch oder gleichwertig, mindestens 7 kW Heizleistung, COP mindestens 3,8, Pufferspeicher mindestens 200 Liter, Fußbodenheizung in Aufenthaltsräumen.“ Ergebnis: akzeptabel, einige Detail-Streitpunkte möglich.
Beispiel C: Pauschale Leistungsbeschreibung
5 Seiten mit minimaler Detail-Tiefe. Beispiel-Auszug Heizung: „Moderne Wärmepumpenanlage für Effizienzhaus-Standard 55, Fußbodenheizung in Wohnräumen.“ Ergebnis: hohes Streit-Potenzial, 30.000 bis 80.000 EUR Nachträge wahrscheinlich.
Rechtsfolgen bei lückenhaften Beschreibungen
Was passiert rechtlich, wenn die Leistungsbeschreibung lückenhaft ist?
Auslegung zugunsten welcher Partei?
Bei strittigen Auslegungen geht der Streit oft zugunsten des Bauunternehmers, weil er als Fachmann gilt - ihm wird unterstellt, dass er erkennen konnte, was üblich und angemessen ist. Bei Verbraucherbauverträgen (§ 650i BGB) gilt jedoch ein modifizierter Standard: Unklare Klauseln gehen tendenziell zu Lasten des Verwenders (also des Unternehmers).
AGB-rechtliche Prüfung
Wenn die Leistungsbeschreibung als Allgemeine Geschäftsbedingung gilt (AGB-rechtlich vom Bauunternehmer vorgegeben), unterliegt sie der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Klauseln, die den Verbraucher unangemessen benachteiligen, sind unwirksam. Pauschale Beschreibungen wie „Schlüsselfertige Errichtung“ ohne Detail können so angegriffen werden.
Beweislastumkehr nach Abnahme
Nach Bauabnahme ist die Beweislast für Mängel beim Bauherrn. Wer behauptet, eine Leistung sei unzureichend, muss zeigen, was geschuldet war. Bei pauschalen Beschreibungen wird dieser Beweis schwer.
Verhinderbarkeit durch externe Prüfung
Die meisten Leistungsbeschreibungs-Probleme sind durch externe Prüfung vor Vertragsabschluss verhinderbar. Bauanwalt 800 bis 1.500 EUR, Bauherrenschutzbund 100 bis 250 EUR. Bei einem 350.000-EUR-Bauvertrag rechnet sich die Prüfung mehrfach.
Material-Spezifikationen im Detail
Was bedeutet eine ordentliche Material-Spezifikation in der Praxis?
Heizung-Spezifikation gut gemacht
Statt „moderne Wärmepumpe“: „Luft-Wasser-Wärmepumpe Bosch Compress 7000i AW 7 oder gleichwertig (Vaillant aroTHERM plus VWL 75/6, Viessmann Vitocal 250-A AWO-M-E-AC 251.A04). Heizleistung mindestens 7 kW bei A2/W35, COP mindestens 3,8 nach EN 14511. Inverter-Technik. Pufferspeicher 200 Liter mit Solarthermie-Vorrüstung. Smart-Home-Steuerung über WLAN.“ So ist klar, was geschuldet ist.
Fenster-Spezifikation gut gemacht
Statt „Kunststofffenster“: „Kunststofffenster Schueco Living Slim oder Veka Softline 82 oder gleichwertig. 3-fach-Verglasung mit Warm-Edge-Abstandhalter, Ug max. 0,7 W/m2K, Uw max. 0,9 W/m2K, Schallschutzklasse 4 nach DIN EN 12758. Drei-Scheiben-Aufbau 4-18-4-18-4. Beschläge Roto NT mit Pilzkopfverriegelung WK2.“
Sanitär-Spezifikation gut gemacht
Statt „hochwertige Sanitärausstattung“: „Sanitärkeramik Villeroy & Boch Subway 3.0, Armaturen Grohe Eurosmart Cosmopolitan, Dusche Hansgrohe Croma Select 280 mit Showertablet 700, Badewanne Kaldewei Cayono 180x80, freistehendes WC mit Tip-on-Sitz und SoftClose, Waschtischunterschrank LeicktKabinett mit beiderseits ausziehbaren Schüben.“
Was „oder gleichwertig“ bedeutet
Die Klausel „oder gleichwertig“ ist akzeptabel, wenn klar ist, was „gleichwertig“ bedeutet. Spezifikation muss Hersteller und Qualitätskriterien (technische Eckdaten, Zertifizierungen, Prüfwerte) enthalten. Nur dann ist nachprüfbar, ob ein eingesetztes Alternativ-Produkt wirklich gleichwertig ist.
Anlagen zur Leistungsbeschreibung
Was gehört zur Leistungsbeschreibung als Anlage?
Bauantragsunterlagen
Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Lageplan, Baubeschreibung der Bauantragsunterlagen sind Teil der Leistungsbeschreibung. Wichtig: Die Bauantragsunterlagen müssen mit der Detail-Leistungsbeschreibung übereinstimmen - Widersprüche führen zu Streit.
Energiekonzept
Bei KfW-Effizienzhaus die energetische Berechnung mit U-Werten, Luftdichtheit, Heizungs-Konzept. Vom Energieberater erstellt, im Vertrag mit angehängt.
Sonderwunsch-Liste
Alle Sonderwünsche mit Aufpreisen vor Vertragsabschluss in einer Liste fixiert. Diese Liste ist Teil des Vertrags und sollte explizit referenziert werden.
Bodengutachten und Vermessung
Bei detaillierter Festpreis-Kalkulation oft als Anlage relevant, weil das Bodengutachten für die Erdarbeiten die Bemessungsgrundlage ist.
Vertragsprüfung in der Praxis
Wie geht eine externe Prüfung der Leistungsbeschreibung konkret ab?
Schritt 1: Vollständigkeit prüfen
Sind alle 12 Prüf-Bereiche abgedeckt? Gibt es offensichtliche Lücken (Smart-Home, PV-Vorrüstung, Garage)? Ist die Beschreibung in jedem Bereich detailliert genug?
Schritt 2: Material-Spezifikationen prüfen
Bei jedem Bauteil: Hersteller und Modell genannt? Qualitätskriterien definiert? Ist „gleichwertig“ objektiv prüfbar?
Schritt 3: Klausel-Auslegung prüfen
Gibt es problematische Klauseln (Materialfortschreibung, Nachtrags-Aufschlag, fiktive Abnahme)? Sind sie AGB-rechtlich vertretbar?
Schritt 4: Verbesserungs-Vorschläge
Bauanwalt oder Bauherrenschutzbund liefern konkrete Verbesserungs-Vorschläge: welche Klauseln ändern, welche Ergänzungen einfordern, welche Anlagen erstellen lassen.
Schritt 5: Verhandlung mit Bauunternehmer
Mit den Vorschlägen in die Verhandlung gehen. Gute Bauunternehmer akzeptieren sinnvolle Verbesserungen, weil sie ihre Position stärken (klare Verbindlichkeit, weniger Streit-Potenzial). Wer alle Verbesserungen ablehnt, ist suspekt.
Checkliste der pflicht-zu-prüfenden Punkte
Für die Schnellprüfung 20 zentrale Punkte einer Leistungsbeschreibung:
- Mindestens 15 Seiten Detail-Beschreibung
- Bodenklasse und Aushub-Volumen mit Aufpreis-Tabelle
- Außenmauerwerk mit U-Wert, Dämmstoff, Hersteller
- Fenster mit Hersteller, 3-fach-Verglasung, Ug-Wert
- Außentüren mit Sicherheitsausstattung
- Heizung mit Hersteller, Modell, Leistung, COP
- Warmwasser-Bereitung explizit geregelt
- Lüftung mit System und Hersteller
- Sanitär-Marken-Sets pro Bad
- Elektroinstallation mit Anzahl Steckdosen pro Raum
- Smart-Home-Vorrüstung (KNX, EnOcean, WLAN)
- PV-Vorrüstung (Leerrohre, Zählerschrank)
- Außenbeleuchtung und Außensteckdosen
- Bodenbeläge pro Raum mit Material und Hersteller
- Innentüren mit Modell und Beschlägen
- Treppe mit Material und Konstruktion
- Hausanschlüsse alle Medien
- Pflasterung Eingang/Garage mit Fläche
- Garage oder Carport eingerechnet oder ausgeschlossen
- Außenanlagen-Bepflanzung explizit geregelt
Wer alle Punkte abdeckt, hat eine gute Beschreibung
Wenn die Leistungsbeschreibung 18 oder mehr dieser 20 Punkte explizit und detailliert abdeckt, ist sie für private Bauherren akzeptabel. Bei weniger als 14 Punkten ist die Beschreibung zu pauschal - externe Prüfung und Nachverhandlung dringend empfohlen.
Leistungsbeschreibung vergleichen
Bei drei Vergleichsangeboten verschiedener Bauunternehmer ist die Leistungsbeschreibung der wichtigste Vergleichsmaßstab.
Identische Leistungsbasis schaffen
Damit die Angebote vergleichbar sind, sollten alle drei Bauunternehmer die gleiche Leistungsbeschreibung-Grundlage haben - typisch ein vom Bauherrn (oder seinem Architekten) erstelltes Anforderungs-Profil. Sonst vergleicht man Äpfel mit Birnen.
Was bei nominell gleichen Bausummen zu prüfen ist
Wenn drei Anbieter bei 350.000 EUR Festpreis liegen, können die Leistungen massiv unterschiedlich sein. Beispiel: Anbieter A bietet 3-fach-Verglasung Schueco AWS 75 (hochwertig), Anbieter B 3-fach-Verglasung mit Standard-Profil, Anbieter C 2-fach-Verglasung. Bei nominell gleicher Bausumme ist Anbieter A typisch 5.000 bis 8.000 EUR mehr Wert als Anbieter C - obwohl der Festpreis identisch ist.
Vergleichs-Tabelle erstellen
Für jeden Prüf-Bereich eine Vergleichs-Tabelle erstellen: Was bietet Anbieter A, B, C? Material-Spezifikation, Hersteller, Qualitätsklasse. Diese Tabelle entlarvt schnell, welcher Anbieter wirklich das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.
Diese systematische Vergleichs-Arbeit kostet typisch 6 bis 10 Stunden - bei einem 350.000-EUR-Bauvertrag ist das die mit Abstand wertvollste Investition vor Vertragsabschluss.
Updates der Beschreibung während der Bauphase
Auch nach Vertragsabschluss kann die Leistungsbeschreibung relevant bleiben.
Sonderwünsche dokumentieren
Wenn während der Bauphase Sonderwünsche äußert werden (zum Beispiel andere Fliese als ursprünglich vorgesehen), müssen diese schriftlich als Nachtrag dokumentiert werden. Klarer Vermerk: was wird statt was vereinbart, welcher Aufpreis wird fällig, wer trägt eventuelle Verzögerungs-Folgen.
Material-Änderungen durch den Bauunternehmer
Wenn der Bauunternehmer ein anderes als ursprünglich spezifiziertes Material einsetzen will (zum Beispiel weil das Original nicht verfügbar ist), muss er die Gleichwertigkeit nachweisen. Vor jeder solchen Änderung schriftliche Genehmigung des Bauherrn einholen.
Prüfung bei Bauabnahme
Bei der Bauabnahme ist die Leistungsbeschreibung das wichtigste Prüf-Werkzeug: Wurde alles geliefert, was vereinbart war? Stimmen die eingesetzten Materialien mit den Spezifikationen überein? Bei Abweichungen sind sie im Abnahmeprotokoll zu dokumentieren.
Häufige Fehler bei der Leistungsbeschreibung
- Pauschale Beschreibung akzeptiert. „Schlüsselfertig nach Anlage 1“ ohne Detail eröffnet 30.000 bis 80.000 EUR Nachtragsrisiko.
- Funktionale statt vollständige Beschreibung. Lass dem Bauunternehmer freie Material-Wahl, Bauherr ist ohne Kontrolle.
- Lücken bei Smart-Home, PV-Vorrüstung, Außenbeleuchtung. Spätere Nachrüstung 2.000 bis 8.000 EUR.
- Garage oder Carport nicht eingerechnet. 4.000 bis 25.000 EUR Aufpreis.
- Bodenklassen-Vorbehalt ohne Aufpreis-Tabelle. Unkontrollierte Mehrkosten bei abweichender Bodenklasse.
- Externe Prüfung übersprungen. 100 bis 1.500 EUR sparen, 30.000 bis 80.000 EUR riskieren.
- Material-Spezifikation mit „oder gleichwertig“. Ohne explizite Definition was „gleichwertig“ bedeutet, sind Streitigkeiten programmiert.
Prüfpunkte vor Vertragsunterschrift
Acht zentrale Punkte:
- Vollständige Leistungsbeschreibung mit mindestens 15 Seiten?
- Alle 12 Prüf-Bereiche detailliert beschrieben?
- Material-Spezifikationen mit Hersteller und Modell?
- Effizienzhaus-Standard mit U-Werten und Blower-Door-Test?
- Smart-Home-Vorrüstung explizit geregelt?
- Garage oder Carport eingerechnet oder explizit ausgeschlossen?
- Bodenklassen-Vorbehalt mit Aufpreis-Tabelle?
- Externe Prüfung durch Bauanwalt oder Bauherrenschutzbund erfolgt?
FAQ - Leistungsbeschreibung
Was muss in einer Leistungsbeschreibung nach § 650i BGB stehen?
Was ist der Unterschied zwischen vollständiger und funktionaler Leistungsbeschreibung?
Was passiert bei lückenhafter Leistungsbeschreibung?
Wie sieht eine gute Leistungsbeschreibung aus?
Wer erstellt die Leistungsbeschreibung?
Sollte ich die Leistungsbeschreibung anwaltlich prüfen lassen?
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