Was bedeutet GRZ beim Hausbau?
Die GRZ (§ 19 BauNVO) regelt die horizontale Bebauungsdichte. Berechnung: GRZ = Grundfläche des Gebäudes / Grundstücksfläche. Die Grundfläche umfasst die Außenmaße des Erdgeschosses.
Wichtig: Nebenanlagen wie Terrasse, Garage, Carport, Stellplätze, Zufahrten und Zisternen zählen ebenfalls zur Grundfläche - dürfen die GRZ aber um bis zu 50 % überschreiten (§ 19 Abs. 4 BauNVO). Konkret: Bei GRZ 0,3 darf das Hauptgebäude maximal GRZ 0,3 erreichen, mit Nebenanlagen zusammen maximal GRZ 0,45 (= 0,3 × 1,5).
Typische GRZ-Werte: 0,2-0,3 in reinen Wohngebieten (WR), 0,3-0,4 in allgemeinen Wohngebieten (WA), 0,6-0,8 in Gewerbegebieten. Kein B-Plan vorhanden: § 34 BauGB greift - die Bebauung muss sich in die nähere Umgebung einfügen.
Warum ist die GRZ wichtig für Bauherren?
Wer ein großes Haus auf einem kleinen Grundstück plant, wird die GRZ als echte Grenze spüren. Bei 500 m² Grundstück und GRZ 0,3: maximal 150 m² Haus-Grundfläche. Wer zusätzlich Garage (30 m²), Terrasse (20 m²) und Zufahrt (15 m²) plant, kommt auf 65 m² Nebenanlagen - erlaubt wäre hier bis zu 75 m² (50 % von 150 m²). Knapp kalkuliert.
Die GRZ beeinflusst auch Regenwasserversickerung und Gartenfläche. Strenge GRZ-Werte in Neubaugebieten sind ein Mittel der Gemeinden gegen Überhitzung und Überschwemmung.
Beispiel
Grundstück 600 m², B-Plan GRZ 0,3: Zulässige Hauptgebäude-Grundfläche 180 m². Geplant: EFH mit 130 m² EG-Grundfläche + Garage angebaut 30 m² + Terrasse 25 m² + Zufahrtsfläche 20 m² = 75 m² Nebenanlagen. Hauptgebäude (130 m²) + Nebenanlagen (75 m²) = 205 m² gesamt. Zulässige GRZ inkl. Nebenanlagen: 180 × 1,5 = 270 m² - passt.
Verwandte Begriffe
- GRZ ausführlich - Berechnung mit allen Nebenanlagen und Sonderfällen
- GFZ - Schwesterkennzahl für die Vertikale (Geschossfläche)
- Bebauungsplan - enthält GRZ und GFZ als Festsetzungen
- Garage - zählt bei der GRZ als Nebenanlage