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Grundflächenzahl

Grundflächenzahl GRZ - Berechnung mit Beispielen 2026

Die Grundflächenzahl GRZ verstehen, berechnen und optimieren: GRZ I und II, BauNVO-Maximalwerte, Überschreitung mit Garagen und Stellplätzen, Sonderfälle, Befreiungen - mit konkreten Rechnungen für Standardgrundstücke 2026.

Hausbau Journal Redaktion
Stand: 27. April 2026 13 Min Lesezeit
Architekt mit Bauplan und Berechnungen für Grundflächenzahl
Die GRZ entscheidet, wie viel Grundstücksfläche bebaut werden darf - meist 30 bis 40 Prozent in Wohngebieten.
0,3-0,4
GRZ-Standard Wohngebiete
+50 %
GRZ II Bonus für Nebenanlagen
0,8
GRZ-II-Maximum absolut

Was ist die Grundflächenzahl GRZ?

Die Grundflächenzahl GRZ ist eine zentrale Maßzahl der städtebaulichen Planung. Sie regelt das Verhältnis der überbauten Grundfläche zur gesamten Grundstücksfläche - ein Verhältnis ohne Einheit, ausgedrückt als Dezimalzahl. GRZ 0,3 bedeutet: 30 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.

Festgesetzt wird die GRZ im Bebauungsplan der Gemeinde. Die Maximalwerte sind in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) für jede Gebietsart geregelt. Konkrete Bebauungspläne dürfen unter den BauNVO-Werten bleiben, aber nicht darüber. Die GRZ wirkt zusammen mit der Geschossflächenzahl GFZ - die GRZ regelt die Grundfläche, die GFZ regelt das Volumen.

Hintergrund der GRZ: Städtebaulich wird die Versiegelung des Bodens begrenzt, ökologisch der Anteil naturnaher Flächen geschützt, optisch die Dichte der Bebauung gesteuert. In dichten Innenstädten höhere GRZ (bis 1,0), in Wohngebieten am Stadtrand niedrigere (0,3 bis 0,4).

GRZ berechnen

Die Berechnung folgt einer einfachen Formel:

maximale Grundfläche = Grundstücksfläche x GRZ

Beispiel: Grundstück 600 Quadratmeter, GRZ laut B-Plan 0,3. Maximale Grundfläche: 600 x 0,3 = 180 Quadratmeter. Bei einem rechteckigen Hausgrundriss von 9 x 20 Meter genau ausgenutzt - mehr geht nicht ohne GRZ-II-Bonus oder Befreiung.

Was zählt zur Grundfläche?

  • Senkrechte Projektion der äußeren Gebäudemaße aufs Grundstück
  • Erker und Vorbauten ab 1,5 Meter Auskragung
  • Wintergärten und überdachte Terrassen mit festem Dach
  • Garagen und Carports (in der GRZ II)
  • Befestigte Wege und Stellplätze (in der GRZ II)

Was zählt nicht zur Grundfläche?

  • Balkone untergeordneter Größe (über 1,5 Meter Auskragung wird einbezogen)
  • Dachüberstände bis 0,75 Meter
  • Untergeordnete Vorbauten (Eingangsüberdachung, Mülltonnenbox)
  • Unbefestigte Gartenwege und Grünflächen
  • Teich, Pool, Sandkasten ohne befestigte Umrandung

GRZ I und GRZ II

Die Trennung zwischen GRZ I und GRZ II ist eine der wichtigsten Verfeinerungen der Berechnung. GRZ I regelt das Hauptgebäude, GRZ II zusätzlich die Nebenanlagen.

GRZ I - das Hauptgebäude

Im Bebauungsplan steht meist nur ein GRZ-Wert - das ist die GRZ I. Sie gilt für das Hauptgebäude (Wohnhaus). Wenn der B-Plan 0,3 festlegt, gilt das für die Wohnhaus-Grundfläche.

GRZ II - mit Nebenanlagen

Nach Paragraph 19 Absatz 4 BauNVO darf die zulässige Grundfläche durch Nebenanlagen, Garagen, Stellplätze, Wege bis zu 50 Prozent überschritten werden, maximal aber bis 0,8. Das Ergebnis ist die GRZ II.

Beispiele:

  • GRZ I = 0,2: GRZ II = 0,3 (50 Prozent mehr)
  • GRZ I = 0,3: GRZ II = 0,45
  • GRZ I = 0,4: GRZ II = 0,6
  • GRZ I = 0,6: GRZ II = 0,8 (Maximum gilt, nicht 0,9)

Was zählt zur GRZ II?

  • Garagen und Carports
  • Stellplätze (auch unbefestigte mit Schotter)
  • Befestigte Wege und Zufahrten
  • Untergeordnete Nebenanlagen (Mülltonnenbox, Geräteschuppen)
  • Überdachte Terrassen, Pergolen mit fester Konstruktion
  • Tiefgaragenausfahrten

Beispielrechnungen

Beispiel 1: Standard-Wohngebiet

Grundstück 700 Quadratmeter, B-Plan-Festsetzung GRZ 0,3.

  • GRZ I (Hauptgebäude): 700 x 0,3 = 210 Quadratmeter Hausgrundfläche
  • GRZ II (mit Nebenanlagen): 700 x 0,45 = 315 Quadratmeter
  • Spielraum für Garage, Stellplätze, Wege: 315 - 210 = 105 Quadratmeter

Bei einem Wohnhaus 11 x 18 Meter (198 Quadratmeter) bleibt für die Doppelgarage (38 Quadratmeter), zwei Außenstellplätze (30 Quadratmeter) und Zufahrten plus Hauseingang (35 Quadratmeter) genau Platz - die GRZ II wird gerade noch eingehalten.

Beispiel 2: Knappes Grundstück

Grundstück 400 Quadratmeter, GRZ 0,3.

  • GRZ I: 400 x 0,3 = 120 Quadratmeter Hausgrundfläche
  • GRZ II: 400 x 0,45 = 180 Quadratmeter
  • Verbleibend für Nebenanlagen: 60 Quadratmeter

Mit einem Hausgrundriss 10 x 12 Meter (120 Quadratmeter) ist GRZ I voll ausgereizt. 60 Quadratmeter für Garage, Stellplätze und Zufahrten - knapp für eine Doppelgarage mit Zufahrt. Lösung: Reihenhaus oder Carport statt Doppelgarage.

Beispiel 3: Großzügiges Grundstück

Grundstück 1.200 Quadratmeter, GRZ 0,4.

  • GRZ I: 1.200 x 0,4 = 480 Quadratmeter Hausgrundfläche
  • GRZ II: 1.200 x 0,6 = 720 Quadratmeter

Hier ist GRZ kein Engpass. Selbst ein luxuriöses Wohnhaus mit 200 Quadratmeter Grundfläche nutzt nur 17 Prozent der GRZ I aus. Solche großzügigen Grundstücke kommen vor allem im ländlichen Raum vor.

Überschreitung mit Garagen und Stellplätzen

Die häufigste Optimierung ist die volle Ausnutzung der GRZ II durch geschickte Anordnung von Nebenanlagen. Praktische Hinweise:

Tiefgarage statt oberirdischer Garage

Eine Tiefgarage zählt nicht zur GRZ - nur die oberirdische Ausfahrt. Wer mehr Wohnraum auf einem knappen Grundstück realisieren will, kann mit Tiefgarage die GRZ-Belastung deutlich reduzieren. Mehrkosten 25.000 bis 50.000 Euro pro Stellplatz, lohnt sich bei beengten Grundstücken in Boomregionen.

Carport statt Garage

Carports zählen ebenfalls zur GRZ II - in dieser Hinsicht kein Vorteil. Bei Stellplatzfragen aber oft günstiger und unkomplizierter. Wer Stellplatzbedarf erfüllen muss, kommt mit überdachtem Carport oft günstiger weg als mit Garage.

Mehrere Stellplätze hintereinander

Bei Reihenstellplätzen (zweite Reihe vor der ersten) zählen alle als Stellplätze. Bei Bedarf für 3 oder 4 Stellplätze (Familie mit 2 Autos plus Besucher) Reihenanordnung oft platzsparender.

Kleine Nebenanlagen sammeln

Eingangsüberdachung, Mülltonnenbox, Briefkastenanlage - jede einzelne unter 1 Quadratmeter Grundfläche bleibt meist außerhalb der GRZ-Berechnung. Kompaktes Zusammenfassen aber günstig für die Flächenbilanz.

Sonderfälle und Befreiungen

Befreiung nach Paragraph 31 Absatz 2 BauGB

Wenn die GRZ nicht eingehalten werden kann, ist Befreiung möglich. Voraussetzungen: Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich vertretbar, Würdigung nachbarlicher Interessen. In der Praxis wird eine 5- bis 10-prozentige Überschreitung der GRZ II häufig genehmigt, größere Überschreitungen seltener.

Vollgeschossige Tiefgarage

Tiefgaragen, die nur unterirdisch sind, zählen nicht zur GRZ. Wenn die Tiefgarage aber an einer Seite oberirdisch sichtbar wird (Hanggrundstück), kann sie ganz oder teilweise zur GRZ zählen. Hier hilft eine genaue Vorprüfung beim Bauamt.

GRZ in alten Bebauungsplänen

Sehr alte B-Pläne arbeiten teilweise mit anderen Maßzahlen (Bauziffer, Baudichte, Gebäudefläche je Hektar). Hier muss umgerechnet werden. Bauamt klärt die Übersetzung im Einzelfall.

Innenbereich ohne B-Plan

Im Paragraph-34-Gebiet ohne B-Plan gilt die Eigenart der näheren Umgebung als Maßstab. Wer ein Haus mit 35 Prozent Grundflächen-Anteil bauen will, wo die Nachbarn 15 Prozent realisiert haben, wird abgelehnt. GRZ-ähnliche Werte werden hier informell aus der Umgebung abgeleitet.

Maximalwerte BauNVO

GebietsartKürzelGRZ-MaximumTypische B-Plan-Werte
Reines WohngebietWR0,40,2-0,4
Allgemeines WohngebietWA0,40,3-0,4
Besonderes WohngebietWB0,60,4-0,6
DorfgebietMD0,60,4-0,6
MischgebietMI0,60,4-0,6
KerngebietMK1,00,6-1,0
GewerbegebietGE0,80,6-0,8
IndustriegebietGI0,90,7-0,9
SondergebietSO0,8variabel

Wer Wohngebäude plant, fällt typisch ins WA oder WR mit Maximum 0,4. Konkreter Wert je nach Bebauungsplan und Lage des Grundstücks. In dichten Innenstädten (MK) sind weit höhere Werte möglich - hier wird kompakter Wohnraum geschaffen.

GRZ-Optimierung in der Hausplanung

Wer auf knappem Grundstück baut, kann mit verschiedenen Maßnahmen die GRZ optimal nutzen.

Mehrgeschossigkeit statt breite Bauweise

Eine kompakte zweigeschossige Bauweise ergibt mehr Wohnfläche bei gleicher Grundfläche als eine flache, breitere Bauweise. 100 Quadratmeter Grundfläche x 2 Vollgeschosse = 200 Quadratmeter Wohnfläche - viel besser als 150 Quadratmeter Grundfläche x 1 Vollgeschoss.

Kompakter Grundriss

Quadratische oder rechteckige Grundrisse ohne Versprünge nutzen die Grundfläche optimal. Erker und L-Förmen reduzieren die Effizienz.

Tiefgarage statt Außenstellplätze

Wo Tiefgarage wirtschaftlich darstellbar ist, spart sie GRZ-II-Anteile - und schafft Flexibilität für Garten und Außenflächen.

Multifunktionale Nutzung

Stellplätze unter dem Carport, Spielhof gleichzeitig als Zufahrt - clevere Mehrfachnutzung reduziert die Gesamtfläche.

Häufige Fehler bei der GRZ-Berechnung

Vorbauten und Erker vergessen

Vorbauten ab 1,5 Meter Auskragung zählen zur Grundfläche. Wer einen größeren Erker plant und ihn nicht einrechnet, übersteigt die GRZ.

GRZ I und II verwechselt

Im B-Plan steht meist nur GRZ I. Wer das als GRZ II liest, plant zu großzügig.

Wege nicht eingerechnet

Befestigte Zufahrten und Wege zählen zur GRZ II. Wer 50 Quadratmeter Pflastereinfahrt plant, muss das in die Bilanz aufnehmen.

Pool als Nebenanlage übersehen

Pools mit befestigter Umrandung oder dauerhafter Aufstellung können zur GRZ zählen. Schnelle Klärung mit dem Bauamt vor Beauftragung.

Tiefgarage falsch eingeordnet

Eine Tiefgarage, die ans Tageslicht reicht (Hanggrundstück), zählt teilweise zur GRZ. Bei reinem Untergeschoss kein Anteil.

GRZ und Versickerungspflicht

Eine hohe GRZ-Auslastung bedeutet hohe Versiegelung des Grundstücks. Viele Kommunen verlangen, dass Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert werden muss - vor allem in Trennsystem-Gebieten. Wer 80 Prozent des Grundstücks versiegelt, hat wenig Versickerungsfläche und braucht oft eine Rigole oder Sickerschacht.

Auch ökologisch wirkt eine hohe GRZ-Auslastung: weniger Grünflächen, höhere Aufheizung, geringere Biodiversität. Manche Kommunen mildern das mit Begrünungsauflagen für Dach und Fassade ab. In Berlin und Hamburg gibt es bereits Pilotprojekte mit Begrünungspflicht ab bestimmter GRZ.

GRZ-Check vor Grundstückskauf

Vor dem Notarvertrag sollte die GRZ aus dem Bebauungsplan abgelesen und mit der Hausplanung verglichen werden. Eine vereinfachte Berechnung:

  1. Grundstücksfläche aus dem Liegenschaftsplan
  2. GRZ-Wert aus dem Bebauungsplan
  3. Maximale Hausgrundfläche = Grundstücksfläche x GRZ I
  4. Maximaler Gesamtanteil mit Nebenanlagen = Grundstücksfläche x GRZ II (1,5 x GRZ I, max. 0,8)
  5. Vergleich mit Wunsch-Hausgröße plus geplanter Garage und Stellplätze

Wer auf einem 350-Quadratmeter-Grundstück mit GRZ 0,3 ein 150-Quadratmeter-Haus mit Doppelgarage plant, sollte den Stiftungswert vor dem Kauf prüfen - es passt rechnerisch nur eingeschränkt.

GRZ-Änderungen während des Bauprojekts

Wenn während der Bauphase Änderungen anfallen (Anbau, Wintergarten, zusätzliche Stellplätze), muss neu geprüft werden, ob die GRZ noch eingehalten ist. Häufiger Praxisfall: Bauherr will nachträglich einen Wintergarten anbauen, die GRZ I oder II ist aber bereits voll ausgeschöpft. Lösung: Befreiung beantragen oder Wintergarten als untergeordneten Vorbau ohne festes Dach planen.

Zusammenspiel mit anderen B-Plan-Festsetzungen

Die GRZ steht selten allein. Im Bebauungsplan finden sich zusätzlich Festsetzungen zu Geschosszahl, Dachform, Firsthöhe, Bauweise (offen, geschlossen, abweichend) und Baufenster. Alle Festsetzungen müssen gemeinsam eingehalten werden - die GRZ ist eine notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung.

Beispiel: Ein Grundstück mit GRZ 0,4 erlaubt theoretisch eine sehr breite Bauweise. Wenn aber das Baufenster nur 8 Meter breit ist, kann die GRZ nicht voll ausgeschöpft werden. Wer die maximale Hausfläche realisieren will, muss das Zusammenspiel aller Festsetzungen prüfen.

Praxis-Tipp: GRZ in Verbindung mit dem Architekten

Erfahrene Architekten kennen die GRZ-Optimierung im Detail. In der Vorplanung (HOAI Lph 2) wird typischerweise der Grundriss-Entwurf so gestaltet, dass GRZ I voll ausgenutzt und die Nebenanlagen-Reserve in der GRZ II möglich ist. Wer einen guten Architekten hat, profitiert von kleinen Tricks: Erker knapp unter der 1,5-Meter-Grenze, untergeordnete Nebenanlagen, optimierte Stellplatz-Anordnung.

Cross-Links

FAQ - GRZ 2026

Was ist die GRZ?
Die Grundflächenzahl GRZ ist das Verhältnis der überbauten Fläche zur Grundstücksfläche. GRZ 0,3 bedeutet: maximal 30 Prozent des Grundstücks dürfen mit Gebäudegrundfläche überbaut werden. Bei einem 600-Quadratmeter-Grundstück also maximal 180 Quadratmeter Hausgrundfläche. Festsetzung erfolgt im Bebauungsplan, Maximalwerte aus der BauNVO.
Was ist der Unterschied zwischen GRZ I und GRZ II?
GRZ I ist die zulässige Grundfläche des Hauptgebäudes. GRZ II umfasst zusätzlich Garagen, Stellplätze, Wege, untergeordnete Nebenanlagen. GRZ II darf in den meisten Fällen die GRZ I um 50 Prozent überschreiten, maximal aber 0,8. Bei einer GRZ I von 0,3 ergibt sich eine GRZ II von 0,45 - Hauptgebäude, Garage und Wege zusammen dürfen 45 Prozent des Grundstücks belegen.
Welche GRZ-Werte sind in der BauNVO maximal vorgesehen?
Reines Wohngebiet (WR): GRZ 0,4. Allgemeines Wohngebiet (WA): GRZ 0,4. Mischgebiet (MI): GRZ 0,6. Kerngebiet (MK): GRZ 1,0. Gewerbegebiet (GE): GRZ 0,8. Industriegebiet (GI): GRZ 0,9. Diese Werte sind die Obergrenzen - der konkrete Bebauungsplan kann niedrigere Werte festlegen. Bei Wohngebieten in Reihenhaussiedlungen typisch 0,3 bis 0,4.
Was zählt zur Grundfläche?
Zur Grundfläche zählt die senkrechte Projektion der äußeren Gebäudemaße auf das Grundstück - also die Fläche, die der Hausumriss auf dem Grundstück einnimmt. Auch Erker und Vorbauten ab einer bestimmten Größe (über 1,5 Meter Auskragung). Nicht zur Grundfläche zählen oberirdische Balkone untergeordneter Größe, Dachüberstände bis 0,75 Meter, untergeordnete Vorbauten.
Kann die GRZ überschritten werden?
Ja, mit zwei Mechanismen: erstens GRZ II mit 50 Prozent Bonus für Nebenanlagen wie Garagen, Stellplätze und Wege bis maximal 0,8. Zweitens: Befreiung nach Paragraph 31 Absatz 2 BauGB, wenn Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die zweite Variante ist seltener und braucht oft Nachbarunterschriften.
Was passiert bei GRZ-Überschreitung im Bestand?
Bestehende Gebäude, die heute über der GRZ liegen würden, genießen Bestandsschutz - sie dürfen weiter bestehen. Bei Erweiterungen oder Neubau auf dem Grundstück gilt jedoch die heutige GRZ. Wer beim Anbau die GRZ überschreitet, braucht Befreiung. Häufige Fehlerquelle: alte Bestände mit Garagen, die in der heutigen GRZ-II-Berechnung als Bonus nicht mehr ausreichen.
Hausbau Journal Redaktion

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