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Glossar

Erschließung

Stand: 30. April 2026

Was bedeutet Erschließung beim Hausbau?

Man unterscheidet öffentliche und private Erschließung. Die öffentliche Erschließung (Straße, Hauptleitungen im öffentlichen Bereich) wird von der Gemeinde durchgeführt - der Grundstückseigentümer zahlt einen Erschließungsbeitrag nach § 127 BauGB. Die private Erschließung (Hausanschlüsse vom Grundstücksrand zum Gebäude) liegt beim Bauherrn.

Erschließungsstand beim Grundstückskauf: „Vollerschlossen" bedeutet alle Anschlüsse vorhanden. „Teilerschlossen" bedeutet: manche Anschlüsse fehlen oder müssen noch verlegt werden. Das beeinflusst den Grundstückspreis - ein unerschlossenes Grundstück kostet weniger, aber der Bauherr trägt die Erschließungskosten.

Typische Erschließungskosten (Hausanschlüsse vom Straßenrand zum Haus, Länge ca. 15-20 m): Strom ca. 1.500-3.000 EUR, Wasser ca. 1.500-3.000 EUR, Abwasser ca. 2.000-5.000 EUR, Telekommunikation/Glasfaser ca. 500-1.500 EUR. Gesamt: 5.500-12.500 EUR je nach Leitungsführung und Bodenverhältnissen.

Warum ist die Erschließung wichtig für Bauherren?

Wer ein Grundstück kauft, muss den Erschließungsstand genau prüfen. Fehlende oder unvollständige Erschließung sind Baunebenkosten, die im Budget eingeplant werden müssen. Manche Gemeinden verlangen bei neuen Baugebieten einen Erschließungsbeitrag von 10.000-30.000 EUR zusätzlich zum Grundstückspreis.

Beispiel

Neubaugebiet am Stadtrand, 500 m² Grundstück: Kaufpreis 250.000 EUR, „teilerschlossen" (Straße fertig, Strom und Wasser am Grundstücksrand). Hausanschlusskosten: Strom 2.200 EUR + Wasser 2.800 EUR + Abwasser 4.500 EUR + Glasfaser 900 EUR = 10.400 EUR. Effektiver Grundstückspreis inkl. Erschließung: 260.400 EUR.

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Hausbau Journal Redaktion

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