Was sind Altlasten?
Altlasten sind im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) definiert als Altablagerungen (geschlossene oder verlassene Mülldeponien, ehemalige Auffüllungen) und Altstandorte (Grundstücke stillgelegter Anlagen, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde), die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren hervorrufen können.
Klassische Altlasten-Quellen
- Ehemalige Tankstellen und Raffinerien (Mineralöl)
- Galvanik-Betriebe (Schwermetalle wie Chrom, Nickel, Cadmium)
- Chemische Reinigungen (chlorierte Kohlenwasserstoffe)
- Industrielle Lackierereien (Lösemittel)
- Mülldeponien, Bauschuttdeponien
- Munitionsverdachtsflächen aus Kriegszeiten
- Gaswerke (Teer, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)
- Aufschüttungen mit kontaminiertem Material
Verdachtsfläche vs. eingestufte Altlast
Die Bundesländer unterscheiden zwischen Altlasten-Verdachtsflächen (Annahme einer möglichen Kontamination, noch nicht untersucht) und eingestuften Altlasten (Kontamination nachgewiesen, gegebenenfalls Sanierungsbedarf). Beide werden im Kataster geführt.
Bundesländer-Kataster im Überblick
| Bundesland | Behörde / Portal | Online-Zugang |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | LUBW Bodenschutzfachinformationssystem | für Behörden, Antrag schriftlich |
| Bayern | Bodeninformationssystem ABuDIS, kommunale Stellen | Antrag schriftlich |
| Berlin | Bodenbelastungskataster der Senatsverwaltung | FIS-Broker (öffentlich, eingeschränkt) |
| Brandenburg | Landesamt für Umwelt (LfU), Bodenkataster | Antrag schriftlich |
| Bremen | Senatorin für Umwelt, Klima, Wissenschaft | Antrag schriftlich |
| Hamburg | Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft | Online-Auskunft teilweise möglich |
| Hessen | Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie | Antrag schriftlich |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie | Antrag schriftlich |
| Niedersachsen | Landkreise und kreisfreie Städte (untere Bodenschutzbehörde) | Antrag schriftlich, kommunal |
| Nordrhein-Westfalen | Landesumweltamt LANUV, kreisfreie Städte und Kreise | Antrag schriftlich, teils online |
| Rheinland-Pfalz | Landesamt für Umwelt, kommunale Stellen | Antrag schriftlich |
| Saarland | Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz | Antrag schriftlich |
| Sachsen | Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie | Antrag schriftlich |
| Sachsen-Anhalt | Landesamt für Umweltschutz | Antrag schriftlich |
| Schleswig-Holstein | Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt, ländliche Räume | Antrag schriftlich |
| Thüringen | Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz | Antrag schriftlich |
Stand: April 2026. In den meisten Bundesländern liegt die Zuständigkeit bei den Unteren Bodenschutzbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte) - nur dort kann eine konkrete Auskunft eingeholt werden.
Kommunal vs. landesweit
In den meisten Bundesländern liegen die Detailinformationen bei den Unteren Bodenschutzbehörden (Landratsamt oder kreisfreie Stadt). Die Landesämter führen oft nur eine Übersicht. Für eine konkrete Anfrage zu einem konkreten Grundstück immer bei der lokalen Unteren Bodenschutzbehörde anfragen.
Anfrage stellen
Was angeben
- Adresse und Flurstücknummer des Grundstücks
- Begründung des Interesses (Kaufabsicht)
- Eigene Kontaktdaten
- Optional: Vollmacht des Verkäufers oder Bestätigung der Verkaufsabsicht
Form
Schriftlich per E-Mail oder Brief an die Untere Bodenschutzbehörde des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Manche Behörden bieten Online-Formulare an.
Bearbeitungszeit und Kosten
2 bis 6 Wochen Bearbeitungszeit, Kosten je nach Bundesland und Aufwand 20 bis 80 Euro.
Inhalt der Auskunft
Bei Treffer im Kataster: Art der Verdachts- oder Altlast, bisherige Untersuchungsstatus, gegebenenfalls Sanierungsstand. Bei keinem Treffer: schriftliche Bestätigung, dass kein Eintrag vorliegt - „Negativ-Auskunft". Beide sind wertvoll für die Kaufentscheidung.
Rechtswert der Auskunft
Eine Negativ-Auskunft bedeutet nicht, dass garantiert keine Altlasten vorliegen - sie sagt nur aus, dass die Behörde nichts Nachteiliges weiß. Bei stark verdachtsbehafteten Lagen (ehemaliges Industriegrundstück) reicht die Negativ-Auskunft nicht; zusätzlich Bodenuntersuchung sinnvoll.
Verdachtsfall: was tun?
Schritt 1: Altlasten-Sachverständigen einschalten
Bei jedem Verdachtshinweis - sei es im Kataster, sei es aus der Historie des Grundstücks - sollte ein Altlasten-Sachverständiger eingeschaltet werden. In Deutschland gibt es bekannt gegebene Sachverständige nach Paragraph 18 BBodSchG, die für Untersuchung und Bewertung qualifiziert sind.
Schritt 2: Orientierende Untersuchung
Erste Untersuchung mit 2 bis 4 Bohrungen, Bodenproben aus verdächtigen Tiefen, Laboranalyse auf relevante Schadstoffe. Kosten 2.000 bis 5.000 Euro. Ergebnis: Bestätigung oder Entkräftung des Verdachts.
Schritt 3: Detailuntersuchung bei Belastung
Wenn die orientierende Untersuchung Hinweise auf Belastungen gibt: Detailuntersuchung mit mehr Bohrungen, Eingrenzung der Schadensquelle, Tiefenausdehnung, gegebenenfalls Grundwasseruntersuchung. Kosten 5.000 bis 25.000 Euro.
Schritt 4: Gefährdungsabschätzung
Bewertung, ob die Belastung für die geplante Nutzung (Wohnbebauung) eine Gefahr darstellt. Maßgeblich sind die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmenwerte. Bei Werten unter den Prüfwerten oft kein Sanierungsbedarf, bei Werten darüber Sanierungspflicht.
Schritt 5: Sanierung oder Kaufverzicht
Wenn Sanierungsbedarf besteht: Kosten oft sechsstellig. Bei tiefen Belastungen kann auch Bodenaustausch in Tiefen von mehreren Metern nötig sein. In diesen Fällen oft wirtschaftlich nicht tragbar - Verzicht auf den Kauf vernünftiger als Sanierungsabenteuer.
Sanierung und Kosten
Sanierungsmethoden
- Bodenaustausch: belastetes Material wird ausgehoben und entsorgt, ersetzt durch unbelastetes - bei kleineren Belastungen Standardlösung. Kosten 100 bis 500 Euro pro Tonne
- In-situ-Verfahren: Schadstoffe werden im Boden behandelt (biologisch, chemisch, thermisch) - bei großflächigen Belastungen
- Sicherung statt Sanierung: belastetes Material bleibt im Boden, wird aber durch Versiegelung oder Umschließung gegen weitere Ausbreitung gesichert
- Pump-and-treat-Verfahren bei Grundwasserbelastung: kontaminiertes Grundwasser wird abgepumpt und gereinigt
Kosten-Spannen
- Kleine Belastung (50-100 Tonnen Bodenaustausch): 10.000-50.000 Euro
- Mittlere Belastung (Tankstelle, Galvanik): 50.000-200.000 Euro
- Große Belastung (Industriealtlast): 200.000 Euro bis mehrere Millionen
Förderung
Manche Bundesländer fördern Altlasten-Sanierungen, vor allem bei städtebaulichem Interesse (Konversionsflächen). Antrag bei den Landesumweltbehörden. Förderquoten typisch 30 bis 70 Prozent, bei Privatpersonen oft niedriger als bei kommunalen oder gewerblichen Sanierungen.
Häufige Fehler bei Altlasten
- Auf Altlastenanfrage verzichten. Auch bei unauffälligen Wohngebieten lohnt sich die Anfrage - Kosten 20 bis 80 Euro, Risiko-Reduktion enorm.
- Verdachtshinweise im Exposé übergehen. „Ehemalige Tankstelle nebenan" oder „Aufgefülltes Gelände" sind klare Warnsignale.
- Negativ-Auskunft als Garantie ansehen. Sie sagt nur, dass die Behörde nichts weiß - bei verdachtsbelasteten Lagen zusätzlich untersuchen.
- Sachverständige zu spät einschalten. Vor Notarvertrag, nicht danach.
- Sanierungspflicht als Käufer übernehmen. Im Notarvertrag klar regeln, wer die Sanierungskosten trägt.
- Konversionsflächen ungeprüft kaufen. Ehemalige Militär-, Bahn- oder Industrieflächen brauchen vor jedem Kauf detaillierte Altlastenuntersuchung.
Historische Recherche eines Grundstücks
Auch wenn das Altlastenkataster keine Treffer zeigt, kann eine historische Recherche Hinweise auf mögliche Belastungen geben - vor allem bei verdachtsbelasteten Lagen.
Historische Karten
Die Vermessungsämter der Bundesländer führen historische Karten oft seit dem 19. Jahrhundert. Wer sie einsieht, kann frühere Nutzungen erkennen: ehemalige Industriebetriebe, Tankstellen, Bahnanlagen, Mülldeponien. Kosten: 20 bis 100 Euro für historische Auszüge.
Adressbücher und Branchenbücher
Historische Adress- und Branchenbücher in lokalen Stadtarchiven dokumentieren, welche Gewerbe an einer Adresse angesiedelt waren. Bei Verdachtshinweisen sehr wertvoll.
Luftbildauswertung
Historische Luftbilder (oft seit den 1940er Jahren verfügbar) zeigen Veränderungen in der Geländeoberfläche, ehemalige Aufschüttungen oder Anlagen. Über die Vermessungsämter oder kommerzielle Anbieter erhältlich.
Zeitzeugen-Befragung
Ältere Anwohner kennen oft die Geschichte eines Grundstücks - was früher an dieser Stelle stand, ob es Auffälligkeiten gab. Eine 30-minütige Konversation kann mehr ergeben als ein Tag Archivrecherche.
Altlasten im Kaufvertrag regeln
Wenn Altlasten-Verdacht oder nachgewiesene Belastung besteht, sollte das im Kaufvertrag klar geregelt werden - sonst entstehen später Konflikte.
Offenlegungspflicht des Verkäufers
Verkäufer sind nach Rechtsprechung verpflichtet, ihnen bekannte Altlasten oder Verdachtshinweise dem Käufer offenzulegen. Bei Verschweigen kann der Käufer arglistige Täuschung geltend machen und vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
Sanierungspflicht zuweisen
Im Notarvertrag sollte klar formuliert sein, wer für Sanierungskosten aufkommt - der Verkäufer als Verursacher oder der Käufer als neuer Eigentümer. Standardlösung: Verkäufer trägt nachgewiesene Altlasten zum Stichtag, Käufer trägt nach Übergabe entstehende Verunreinigungen.
Garantie- und Haftungsausschlüsse
Verkäufer versuchen oft, sämtliche Mängel- und Schadensersatzhaftung auszuschließen („gekauft wie gesehen"). Bei Altlasten-Verdacht sollte explizit klargestellt werden, dass der Haftungsausschluss nicht für ihm bekannte oder erkennbare Altlasten gilt.
Bedingung im Vertrag
Bei laufenden Untersuchungen kann der Notarvertrag unter der Bedingung geschlossen werden, dass die Altlastenuntersuchung kein Sanierungsbedarf zeigt. Wenn doch: Rücktrittsrecht des Käufers ohne Schaden.
Typische Altlasten-Quellen im Detail
Welche Schadstoffe sind bei welchen historischen Nutzungen typisch? Übersicht der häufigsten Konstellationen.
Tankstellen und Werkstätten
Mineralöl, Benzin, Dieselrückstände im Boden. Auswirkung auf Grundwasser möglich. Bei Verdacht orientierende Untersuchung mit Bohrungen und Bodenanalyse auf Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW), BTEX-Aromaten. Sanierung oft mit Bodenaustausch oder In-situ-Verfahren.
Galvanik und Metallverarbeitung
Schwermetalle wie Chrom, Nickel, Cadmium, Zink in Boden und Grundwasser. Schwer abbaubar, oft langwierige Sanierung mit Bodenaustausch. Untersuchung auf Schwermetalle nach Standardanalytik.
Chemische Reinigung
Chlorierte Kohlenwasserstoffe (LCKW). Sehr persistent, breiten sich weit im Grundwasser aus. Sanierung extrem aufwendig - oft Pump-and-treat-Verfahren über Jahre.
Lackierereien und Druckereien
Lösemittel, Schwermetalle, organische Verbindungen. Untersuchung breit angelegt nötig.
Mülldeponien und Aufschüttungen
Vielfältige Belastungen, abhängig vom abgelagerten Material. Bei Verdacht umfassende Untersuchung mit Vielzahl an Analysen.
Munitionsverdachtsflächen
Aus Kriegszeiten verbliebene Munition. Sondersituation - hier ist nicht Boden-Sanierung Thema, sondern Kampfmittelräumung. Spezialfirmen mit Räumdienst.
Spezialfall Munitions-Verdachtsflächen
Aus den Weltkriegen blieben in vielen Regionen Deutschlands Munitions-Verdachtsflächen. Sie sind in den Kampfmittel-Datenbanken der Bundesländer erfasst.
Kampfmittel-Räumdienst
Bei Verdachtsfällen werden Spezialfirmen mit der Sondierung beauftragt - mit Magnetometern, geophysikalischen Verfahren und Bohrungen. Bei Treffern erfolgt die Bergung durch Kampfmittelräumdienste der Länder.
Kosten und Verantwortung
Bei kommunalen oder landeseigenen Grundstücken trägt oft die öffentliche Hand die Räumkosten. Bei Privatgrundstücken muss der Eigentümer aufkommen - Kosten von 5.000 bis 100.000 Euro je nach Befund.
Bauablauf bei Verdachtsflächen
Vor Aushub muss die Sondierung abgeschlossen sein. Der Bauablauf verzögert sich um typisch 4 bis 12 Wochen, bei größeren Befunden auch länger.
Rechtliche Folgen für den Eigentümer
Wer Eigentümer eines altlastenbelasteten Grundstücks ist, trägt mehrere rechtliche Verpflichtungen.
Sanierungspflicht
Nach Bundes-Bodenschutzgesetz haftet zuerst der Verursacher, dann der aktuelle Eigentümer. Wer ein belastetes Grundstück erbt oder kauft, kann zur Sanierung verpflichtet werden.
Untersuchungspflicht
Bei begründetem Verdacht kann die untere Bodenschutzbehörde Untersuchungen anordnen. Die Kosten trägt zunächst der Adressat der Anordnung - mit Möglichkeit, vom Verursacher Erstattung zu verlangen.
Mitteilungspflicht
Wer als Eigentümer Hinweise auf Altlasten erhält (zum Beispiel beim Aushub), ist zur Mitteilung an die Behörde verpflichtet.
Versicherung gegen Altlasten
Spezielle Umweltschadenversicherungen können Altlasten-Risiken abdecken. Bei verdachtsbelasteten Grundstücken vor Kauf prüfen, ob solche Versicherungen verfügbar und finanzierbar sind.
Finanzierung bei Altlasten-Risiken
Banken bewerten altlastenbehaftete Grundstücke vorsichtig. Drei Punkte sind bei der Baufinanzierung relevant.
Beleihungswert
Banken setzen den Beleihungswert bei Altlasten-Risiken oft niedriger an. Das reduziert die maximale Darlehenssumme und kann höhere Eigenkapitalanforderungen auslösen.
Sanierungs-Klausel
Manche Banken verlangen, dass die Sanierung vor Auszahlung des Darlehens abgeschlossen ist. Das kann den Bauablauf erheblich verzögern.
Versicherungs-Pflicht
Banken können den Abschluss einer Umweltschadenversicherung als Bedingung für die Auszahlung verlangen. Vor Vertragsabschluss prüfen, ob solche Versicherungen für das konkrete Grundstück verfügbar sind.
Zukunft der Altlasten-Erfassung
Die Altlasten-Kataster werden kontinuierlich vervollständigt und digitalisiert.
Digitalisierung
Bis 2030 wird in den meisten Bundesländern eine flächendeckende digitale Erfassung erwartet. Das vereinfacht Recherchen erheblich.
Klimawandel als Faktor
Bei steigenden Grundwasserständen oder veränderter Wasserverteilung können bislang stabile Altlasten plötzlich aktiv werden - mit Verbreitung von Schadstoffen ins Grundwasser. Die Bodenschutzbehörden bewerten Altlasten zunehmend dynamisch.
Förderprogramme
Bei kommunalen Konversionsflächen werden Altlasten-Sanierungen oft umfassend gefördert. Bei privaten Wohnbauten ist die Förderung restriktiver.
Praxis-Tipps zur Anfrage
Drei Tipps, die die Auskunft beim Altlastenkataster erleichtern.
Vollständige Adresse
Adresse und Flurstücknummer angeben - bei Doppelnamen oder Ortsteilen sonst Fehlzuordnungen möglich.
Begründung anfügen
Schriftliche Begründung des berechtigten Interesses (Kaufabsicht) erleichtert die Bearbeitung. Manche Behörden geben Auskunft nur mit Verkäufer-Bestätigung.
Ergänzende Unterlagen
Wenn vorhanden, vorhandene Bodenuntersuchungen oder historische Unterlagen mitschicken - das hilft der Behörde, ein vollständiges Bild zu zeichnen.
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