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Altlastenkataster 2026 - alle 16 Bundesländer

Wo eine Altlasten-Anfrage zwingend zur Vorprüfung gehört: Direktverweise zu allen Bundesländer-Katastern, Anfrage-Workflow, Praxis bei Verdachtsfällen.

Hausbau Journal Redaktion
Stand: 27. April 2026 11 Min Lesezeit
Industriebrache mit kontaminierter Fläche - Altlasten
Altlasten: bei ehemaliger gewerblicher Nutzung im Umfeld zwingend prüfen vor dem Kauf.
20-80 €
Anfrage je nach Bundesland
2-6 Wochen
Bearbeitung Auskunftsverfahren
10k-100k €+
Sanierungskosten bei nachgewiesener Altlast

Was sind Altlasten?

Altlasten sind im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) definiert als Altablagerungen (geschlossene oder verlassene Mülldeponien, ehemalige Auffüllungen) und Altstandorte (Grundstücke stillgelegter Anlagen, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde), die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren hervorrufen können.

Klassische Altlasten-Quellen

  • Ehemalige Tankstellen und Raffinerien (Mineralöl)
  • Galvanik-Betriebe (Schwermetalle wie Chrom, Nickel, Cadmium)
  • Chemische Reinigungen (chlorierte Kohlenwasserstoffe)
  • Industrielle Lackierereien (Lösemittel)
  • Mülldeponien, Bauschuttdeponien
  • Munitionsverdachtsflächen aus Kriegszeiten
  • Gaswerke (Teer, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)
  • Aufschüttungen mit kontaminiertem Material

Verdachtsfläche vs. eingestufte Altlast

Die Bundesländer unterscheiden zwischen Altlasten-Verdachtsflächen (Annahme einer möglichen Kontamination, noch nicht untersucht) und eingestuften Altlasten (Kontamination nachgewiesen, gegebenenfalls Sanierungsbedarf). Beide werden im Kataster geführt.

Bundesländer-Kataster im Überblick

BundeslandBehörde / PortalOnline-Zugang
Baden-WürttembergLUBW Bodenschutzfachinformationssystemfür Behörden, Antrag schriftlich
BayernBodeninformationssystem ABuDIS, kommunale StellenAntrag schriftlich
BerlinBodenbelastungskataster der SenatsverwaltungFIS-Broker (öffentlich, eingeschränkt)
BrandenburgLandesamt für Umwelt (LfU), BodenkatasterAntrag schriftlich
BremenSenatorin für Umwelt, Klima, WissenschaftAntrag schriftlich
HamburgBehörde für Umwelt, Klima, Energie und AgrarwirtschaftOnline-Auskunft teilweise möglich
HessenHessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und GeologieAntrag schriftlich
Mecklenburg-VorpommernLandesamt für Umwelt, Naturschutz und GeologieAntrag schriftlich
NiedersachsenLandkreise und kreisfreie Städte (untere Bodenschutzbehörde)Antrag schriftlich, kommunal
Nordrhein-WestfalenLandesumweltamt LANUV, kreisfreie Städte und KreiseAntrag schriftlich, teils online
Rheinland-PfalzLandesamt für Umwelt, kommunale StellenAntrag schriftlich
SaarlandLandesamt für Umwelt- und ArbeitsschutzAntrag schriftlich
SachsenLandesamt für Umwelt, Landwirtschaft und GeologieAntrag schriftlich
Sachsen-AnhaltLandesamt für UmweltschutzAntrag schriftlich
Schleswig-HolsteinLandesamt für Landwirtschaft, Umwelt, ländliche RäumeAntrag schriftlich
ThüringenLandesamt für Umwelt, Bergbau und NaturschutzAntrag schriftlich

Stand: April 2026. In den meisten Bundesländern liegt die Zuständigkeit bei den Unteren Bodenschutzbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte) - nur dort kann eine konkrete Auskunft eingeholt werden.

Kommunal vs. landesweit

In den meisten Bundesländern liegen die Detailinformationen bei den Unteren Bodenschutzbehörden (Landratsamt oder kreisfreie Stadt). Die Landesämter führen oft nur eine Übersicht. Für eine konkrete Anfrage zu einem konkreten Grundstück immer bei der lokalen Unteren Bodenschutzbehörde anfragen.

Anfrage stellen

Was angeben

  • Adresse und Flurstücknummer des Grundstücks
  • Begründung des Interesses (Kaufabsicht)
  • Eigene Kontaktdaten
  • Optional: Vollmacht des Verkäufers oder Bestätigung der Verkaufsabsicht

Form

Schriftlich per E-Mail oder Brief an die Untere Bodenschutzbehörde des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Manche Behörden bieten Online-Formulare an.

Bearbeitungszeit und Kosten

2 bis 6 Wochen Bearbeitungszeit, Kosten je nach Bundesland und Aufwand 20 bis 80 Euro.

Inhalt der Auskunft

Bei Treffer im Kataster: Art der Verdachts- oder Altlast, bisherige Untersuchungsstatus, gegebenenfalls Sanierungsstand. Bei keinem Treffer: schriftliche Bestätigung, dass kein Eintrag vorliegt - „Negativ-Auskunft". Beide sind wertvoll für die Kaufentscheidung.

Rechtswert der Auskunft

Eine Negativ-Auskunft bedeutet nicht, dass garantiert keine Altlasten vorliegen - sie sagt nur aus, dass die Behörde nichts Nachteiliges weiß. Bei stark verdachtsbehafteten Lagen (ehemaliges Industriegrundstück) reicht die Negativ-Auskunft nicht; zusätzlich Bodenuntersuchung sinnvoll.

Verdachtsfall: was tun?

Schritt 1: Altlasten-Sachverständigen einschalten

Bei jedem Verdachtshinweis - sei es im Kataster, sei es aus der Historie des Grundstücks - sollte ein Altlasten-Sachverständiger eingeschaltet werden. In Deutschland gibt es bekannt gegebene Sachverständige nach Paragraph 18 BBodSchG, die für Untersuchung und Bewertung qualifiziert sind.

Schritt 2: Orientierende Untersuchung

Erste Untersuchung mit 2 bis 4 Bohrungen, Bodenproben aus verdächtigen Tiefen, Laboranalyse auf relevante Schadstoffe. Kosten 2.000 bis 5.000 Euro. Ergebnis: Bestätigung oder Entkräftung des Verdachts.

Schritt 3: Detailuntersuchung bei Belastung

Wenn die orientierende Untersuchung Hinweise auf Belastungen gibt: Detailuntersuchung mit mehr Bohrungen, Eingrenzung der Schadensquelle, Tiefenausdehnung, gegebenenfalls Grundwasseruntersuchung. Kosten 5.000 bis 25.000 Euro.

Schritt 4: Gefährdungsabschätzung

Bewertung, ob die Belastung für die geplante Nutzung (Wohnbebauung) eine Gefahr darstellt. Maßgeblich sind die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmenwerte. Bei Werten unter den Prüfwerten oft kein Sanierungsbedarf, bei Werten darüber Sanierungspflicht.

Schritt 5: Sanierung oder Kaufverzicht

Wenn Sanierungsbedarf besteht: Kosten oft sechsstellig. Bei tiefen Belastungen kann auch Bodenaustausch in Tiefen von mehreren Metern nötig sein. In diesen Fällen oft wirtschaftlich nicht tragbar - Verzicht auf den Kauf vernünftiger als Sanierungsabenteuer.

Sanierung und Kosten

Sanierungsmethoden

  • Bodenaustausch: belastetes Material wird ausgehoben und entsorgt, ersetzt durch unbelastetes - bei kleineren Belastungen Standardlösung. Kosten 100 bis 500 Euro pro Tonne
  • In-situ-Verfahren: Schadstoffe werden im Boden behandelt (biologisch, chemisch, thermisch) - bei großflächigen Belastungen
  • Sicherung statt Sanierung: belastetes Material bleibt im Boden, wird aber durch Versiegelung oder Umschließung gegen weitere Ausbreitung gesichert
  • Pump-and-treat-Verfahren bei Grundwasserbelastung: kontaminiertes Grundwasser wird abgepumpt und gereinigt

Kosten-Spannen

  • Kleine Belastung (50-100 Tonnen Bodenaustausch): 10.000-50.000 Euro
  • Mittlere Belastung (Tankstelle, Galvanik): 50.000-200.000 Euro
  • Große Belastung (Industriealtlast): 200.000 Euro bis mehrere Millionen

Förderung

Manche Bundesländer fördern Altlasten-Sanierungen, vor allem bei städtebaulichem Interesse (Konversionsflächen). Antrag bei den Landesumweltbehörden. Förderquoten typisch 30 bis 70 Prozent, bei Privatpersonen oft niedriger als bei kommunalen oder gewerblichen Sanierungen.

Häufige Fehler bei Altlasten

  • Auf Altlastenanfrage verzichten. Auch bei unauffälligen Wohngebieten lohnt sich die Anfrage - Kosten 20 bis 80 Euro, Risiko-Reduktion enorm.
  • Verdachtshinweise im Exposé übergehen. „Ehemalige Tankstelle nebenan" oder „Aufgefülltes Gelände" sind klare Warnsignale.
  • Negativ-Auskunft als Garantie ansehen. Sie sagt nur, dass die Behörde nichts weiß - bei verdachtsbelasteten Lagen zusätzlich untersuchen.
  • Sachverständige zu spät einschalten. Vor Notarvertrag, nicht danach.
  • Sanierungspflicht als Käufer übernehmen. Im Notarvertrag klar regeln, wer die Sanierungskosten trägt.
  • Konversionsflächen ungeprüft kaufen. Ehemalige Militär-, Bahn- oder Industrieflächen brauchen vor jedem Kauf detaillierte Altlastenuntersuchung.

Historische Recherche eines Grundstücks

Auch wenn das Altlastenkataster keine Treffer zeigt, kann eine historische Recherche Hinweise auf mögliche Belastungen geben - vor allem bei verdachtsbelasteten Lagen.

Historische Karten

Die Vermessungsämter der Bundesländer führen historische Karten oft seit dem 19. Jahrhundert. Wer sie einsieht, kann frühere Nutzungen erkennen: ehemalige Industriebetriebe, Tankstellen, Bahnanlagen, Mülldeponien. Kosten: 20 bis 100 Euro für historische Auszüge.

Adressbücher und Branchenbücher

Historische Adress- und Branchenbücher in lokalen Stadtarchiven dokumentieren, welche Gewerbe an einer Adresse angesiedelt waren. Bei Verdachtshinweisen sehr wertvoll.

Luftbildauswertung

Historische Luftbilder (oft seit den 1940er Jahren verfügbar) zeigen Veränderungen in der Geländeoberfläche, ehemalige Aufschüttungen oder Anlagen. Über die Vermessungsämter oder kommerzielle Anbieter erhältlich.

Zeitzeugen-Befragung

Ältere Anwohner kennen oft die Geschichte eines Grundstücks - was früher an dieser Stelle stand, ob es Auffälligkeiten gab. Eine 30-minütige Konversation kann mehr ergeben als ein Tag Archivrecherche.

Altlasten im Kaufvertrag regeln

Wenn Altlasten-Verdacht oder nachgewiesene Belastung besteht, sollte das im Kaufvertrag klar geregelt werden - sonst entstehen später Konflikte.

Offenlegungspflicht des Verkäufers

Verkäufer sind nach Rechtsprechung verpflichtet, ihnen bekannte Altlasten oder Verdachtshinweise dem Käufer offenzulegen. Bei Verschweigen kann der Käufer arglistige Täuschung geltend machen und vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.

Sanierungspflicht zuweisen

Im Notarvertrag sollte klar formuliert sein, wer für Sanierungskosten aufkommt - der Verkäufer als Verursacher oder der Käufer als neuer Eigentümer. Standardlösung: Verkäufer trägt nachgewiesene Altlasten zum Stichtag, Käufer trägt nach Übergabe entstehende Verunreinigungen.

Garantie- und Haftungsausschlüsse

Verkäufer versuchen oft, sämtliche Mängel- und Schadensersatzhaftung auszuschließen („gekauft wie gesehen"). Bei Altlasten-Verdacht sollte explizit klargestellt werden, dass der Haftungsausschluss nicht für ihm bekannte oder erkennbare Altlasten gilt.

Bedingung im Vertrag

Bei laufenden Untersuchungen kann der Notarvertrag unter der Bedingung geschlossen werden, dass die Altlastenuntersuchung kein Sanierungsbedarf zeigt. Wenn doch: Rücktrittsrecht des Käufers ohne Schaden.

Typische Altlasten-Quellen im Detail

Welche Schadstoffe sind bei welchen historischen Nutzungen typisch? Übersicht der häufigsten Konstellationen.

Tankstellen und Werkstätten

Mineralöl, Benzin, Dieselrückstände im Boden. Auswirkung auf Grundwasser möglich. Bei Verdacht orientierende Untersuchung mit Bohrungen und Bodenanalyse auf Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW), BTEX-Aromaten. Sanierung oft mit Bodenaustausch oder In-situ-Verfahren.

Galvanik und Metallverarbeitung

Schwermetalle wie Chrom, Nickel, Cadmium, Zink in Boden und Grundwasser. Schwer abbaubar, oft langwierige Sanierung mit Bodenaustausch. Untersuchung auf Schwermetalle nach Standardanalytik.

Chemische Reinigung

Chlorierte Kohlenwasserstoffe (LCKW). Sehr persistent, breiten sich weit im Grundwasser aus. Sanierung extrem aufwendig - oft Pump-and-treat-Verfahren über Jahre.

Lackierereien und Druckereien

Lösemittel, Schwermetalle, organische Verbindungen. Untersuchung breit angelegt nötig.

Mülldeponien und Aufschüttungen

Vielfältige Belastungen, abhängig vom abgelagerten Material. Bei Verdacht umfassende Untersuchung mit Vielzahl an Analysen.

Munitionsverdachtsflächen

Aus Kriegszeiten verbliebene Munition. Sondersituation - hier ist nicht Boden-Sanierung Thema, sondern Kampfmittelräumung. Spezialfirmen mit Räumdienst.

Spezialfall Munitions-Verdachtsflächen

Aus den Weltkriegen blieben in vielen Regionen Deutschlands Munitions-Verdachtsflächen. Sie sind in den Kampfmittel-Datenbanken der Bundesländer erfasst.

Kampfmittel-Räumdienst

Bei Verdachtsfällen werden Spezialfirmen mit der Sondierung beauftragt - mit Magnetometern, geophysikalischen Verfahren und Bohrungen. Bei Treffern erfolgt die Bergung durch Kampfmittelräumdienste der Länder.

Kosten und Verantwortung

Bei kommunalen oder landeseigenen Grundstücken trägt oft die öffentliche Hand die Räumkosten. Bei Privatgrundstücken muss der Eigentümer aufkommen - Kosten von 5.000 bis 100.000 Euro je nach Befund.

Bauablauf bei Verdachtsflächen

Vor Aushub muss die Sondierung abgeschlossen sein. Der Bauablauf verzögert sich um typisch 4 bis 12 Wochen, bei größeren Befunden auch länger.

Rechtliche Folgen für den Eigentümer

Wer Eigentümer eines altlastenbelasteten Grundstücks ist, trägt mehrere rechtliche Verpflichtungen.

Sanierungspflicht

Nach Bundes-Bodenschutzgesetz haftet zuerst der Verursacher, dann der aktuelle Eigentümer. Wer ein belastetes Grundstück erbt oder kauft, kann zur Sanierung verpflichtet werden.

Untersuchungspflicht

Bei begründetem Verdacht kann die untere Bodenschutzbehörde Untersuchungen anordnen. Die Kosten trägt zunächst der Adressat der Anordnung - mit Möglichkeit, vom Verursacher Erstattung zu verlangen.

Mitteilungspflicht

Wer als Eigentümer Hinweise auf Altlasten erhält (zum Beispiel beim Aushub), ist zur Mitteilung an die Behörde verpflichtet.

Versicherung gegen Altlasten

Spezielle Umweltschadenversicherungen können Altlasten-Risiken abdecken. Bei verdachtsbelasteten Grundstücken vor Kauf prüfen, ob solche Versicherungen verfügbar und finanzierbar sind.

Finanzierung bei Altlasten-Risiken

Banken bewerten altlastenbehaftete Grundstücke vorsichtig. Drei Punkte sind bei der Baufinanzierung relevant.

Beleihungswert

Banken setzen den Beleihungswert bei Altlasten-Risiken oft niedriger an. Das reduziert die maximale Darlehenssumme und kann höhere Eigenkapitalanforderungen auslösen.

Sanierungs-Klausel

Manche Banken verlangen, dass die Sanierung vor Auszahlung des Darlehens abgeschlossen ist. Das kann den Bauablauf erheblich verzögern.

Versicherungs-Pflicht

Banken können den Abschluss einer Umweltschadenversicherung als Bedingung für die Auszahlung verlangen. Vor Vertragsabschluss prüfen, ob solche Versicherungen für das konkrete Grundstück verfügbar sind.

Zukunft der Altlasten-Erfassung

Die Altlasten-Kataster werden kontinuierlich vervollständigt und digitalisiert.

Digitalisierung

Bis 2030 wird in den meisten Bundesländern eine flächendeckende digitale Erfassung erwartet. Das vereinfacht Recherchen erheblich.

Klimawandel als Faktor

Bei steigenden Grundwasserständen oder veränderter Wasserverteilung können bislang stabile Altlasten plötzlich aktiv werden - mit Verbreitung von Schadstoffen ins Grundwasser. Die Bodenschutzbehörden bewerten Altlasten zunehmend dynamisch.

Förderprogramme

Bei kommunalen Konversionsflächen werden Altlasten-Sanierungen oft umfassend gefördert. Bei privaten Wohnbauten ist die Förderung restriktiver.

Praxis-Tipps zur Anfrage

Drei Tipps, die die Auskunft beim Altlastenkataster erleichtern.

Vollständige Adresse

Adresse und Flurstücknummer angeben - bei Doppelnamen oder Ortsteilen sonst Fehlzuordnungen möglich.

Begründung anfügen

Schriftliche Begründung des berechtigten Interesses (Kaufabsicht) erleichtert die Bearbeitung. Manche Behörden geben Auskunft nur mit Verkäufer-Bestätigung.

Ergänzende Unterlagen

Wenn vorhanden, vorhandene Bodenuntersuchungen oder historische Unterlagen mitschicken - das hilft der Behörde, ein vollständiges Bild zu zeichnen.

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FAQ - Altlastenkataster

Was sind Altlasten?
Altlasten sind nach Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) Altablagerungen oder Altstandorte, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für Einzelne oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Klassische Beispiele: ehemalige Tankstellen, Industriestandorte, Galvanik-Betriebe, Mülldeponien, Munitionslager. Verdachtsflächen werden in den Altlastenkatastern der Bundesländer geführt.
Wie hoch ist das Risiko, Altlasten unter einem Wohnbaugrundstück zu finden?
In klassischen Wohngebieten gering. Höher bei Grundstücken in der Nähe ehemaliger Industrie oder Gewerbe, bei Konversionsflächen (umgenutzte Militär- oder Bahnflächen) und bei aufgefüllten Geländen. In dieser Konstellation gehört vor dem Kauf eine Anfrage beim Altlastenkataster zwingend dazu.
Was kostet eine Auskunft beim Altlastenkataster?
Typisch 20 bis 80 Euro je nach Bundesland und Umfang. In manchen Bundesländern (Hamburg, Berlin) kostenlos für Privatpersonen, in anderen (Bayern, NRW) kostenpflichtig. Anfrage-Bearbeitung dauert 2 bis 6 Wochen.
Was steht in der Auskunft?
Ob das Grundstück als Altlasten-Verdachtsfläche oder eingestufte Altlast geführt wird. Bei Verdachtsfällen die Art der vermuteten Belastung (zum Beispiel „ehemalige Tankstelle 1965-1985") und gegebenenfalls bisherige Untersuchungen. Bei eingestuften Altlasten die Schadstoffe und der Sanierungsstatus.
Was tun bei einem Verdachtsfall?
Ein Altlasten-Sachverständiger sollte beauftragt werden. Erste Untersuchung (orientierende Untersuchung mit 2 bis 4 Bohrungen, Bodenanalysen) kostet 2.000 bis 5.000 Euro. Bei nachgewiesenen Belastungen folgen Detailuntersuchung, Gefährdungsabschätzung und gegebenenfalls Sanierung - die Kosten können von 10.000 bis weit über 100.000 Euro reichen. Bei nicht-finanzierbarer Sanierung ist Verzicht auf den Kauf oft die einzig vernünftige Option.
Wer haftet für Altlasten?
Nach BBodSchG haftet zuerst der Verursacher, dann der aktuelle Eigentümer. Wer ein altlastenbelastetes Grundstück kauft, ohne von den Altlasten zu wissen, kann sanierungspflichtig werden - selbst wenn er nicht der Verursacher ist. Deshalb ist die Vorabprüfung essenziell. Bei nachgewiesenen Altlasten lassen sich die Sanierungspflichten manchmal vom Verkäufer übernehmen oder anteilig im Kaufpreis berücksichtigen.
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