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Bauherrenrecht

Schlichtungsstelle Bau 2026: Verfahren, Kosten, Anlaufstellen

Baumängel-Streit muss nicht sofort vor Gericht landen. Schlichtungsverfahren sind schneller, günstiger - und führen häufiger zu einer Einigung als Prozesse.

Hausbau Journal Redaktion
Stand: 29. April 2026 9 Min Lesezeit
Beratungsgespräch am Schreibtisch - Schlichtung Bau
Eine neutrale Schlichtungsstelle kann Baumängel-Streit lösen, bevor ein teurer Gerichtsprozess nötig wird.
200 - 800 €
Schlichtungskosten je nach Streitwert und Stelle
3 - 6 Monate
Verfahrensdauer vs. 2-5 Jahre vor Gericht
~60 %
Einigungsquote bei professioneller Schlichtung

Was ist eine Schlichtungsstelle im Baubereich?

Eine Schlichtungsstelle ist eine neutrale Instanz, die zwischen streitenden Parteien vermittelt. Im Baubereich sind das spezialisierte Einrichtungen, die Streitigkeiten zwischen Bauherren und Bauunternehmen, Handwerkern oder Architekten ohne Gerichtsverfahren klären.

Das Verfahren ist freiwillig - beide Parteien müssen der Schlichtung zustimmen. Ein Schlichtungsvorschlag ist nicht bindend, kann aber zu einem verbindlichen Vergleich werden, wenn beide Seiten zustimmen.

Die wichtigsten Anlaufstellen in Deutschland

Gütegemeinschaft Schlichtung im Bauwesen

Die Gütegemeinschaft Schlichtung im Bauwesen ist eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach dem VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz). Sie ist auf Bau- und Werkvertragsstreitigkeiten spezialisiert und bietet neutrale, sachkundige Schlichtung. Verfahrensgebühren: je nach Streitwert, bei Verbraucherstreitigkeiten auf max. 350 Euro gedeckelt.

Bauherren-Schutzbund (BSB)

Der Bauherren-Schutzbund ist die größte private Interessenvertretung für Bauherren in Deutschland. Mitglieder (80 bis 150 Euro/Jahr) erhalten Beratung, technische Baubegleitung und Unterstützung bei Streitigkeiten. Der BSB kooperiert mit Schlichtungsstellen und kann Sachverständige empfehlen. Besonders stark bei: Bauträger-Streitigkeiten, technische Mängelbeurteilung.

Verbraucherzentralen der Bundesländer

Verbraucherzentralen bieten Erstberatung zu Bauvertragsrechten und kennen die regionalen Schlichtungsstellen. Erste Anlaufstelle für Bauherren, die sich nicht sicher sind, welcher Weg richtig ist. Kosten: 30 bis 80 Euro für Erstberatung, oft auch kostenlos mit Mitgliedschaft.

Handwerkskammern und Innungen

Bei Streitigkeiten mit Handwerksbetrieben bieten Handwerkskammern und Innungen teilweise eigene Schlichtungsverfahren an. Diese sind weniger unabhängig als externe Stellen - aber die Kammern haben Interesse daran, das Vertrauen in das Handwerk zu erhalten und nehmen Streitigkeiten ernst.

Architektenkammer

Bei Streitigkeiten mit Architekten oder Planern sind die Architektenkammern der jeweiligen Bundesländer zuständig. Verstöße gegen Berufspflichten können dort gemeldet werden. Für zivilrechtliche Forderungen sind die allgemeinen Schlichtungsstellen die bessere Option.

Wie läuft das Schlichtungsverfahren ab?

  1. Antrag stellen: Schriftlicher Antrag bei der Schlichtungsstelle mit Beschreibung des Streits, Nennung der Gegenseite, Dokumentation (Mängelfotos, Schriftwechsel).
  2. Zustimmung der Gegenseite: Die Schlichtungsstelle fragt den Auftragnehmer, ob er am Verfahren teilnehmen möchte. Lehnt er ab, endet das Verfahren - der Klageweg bleibt offen.
  3. Sachverständigen-Einschaltung: Bei technischen Fragen beauftragt die Schlichtungsstelle einen Sachverständigen, der die Mängel prüft. Kosten werden auf die Parteien verteilt.
  4. Schlichtungsvorschlag: Der Schlichter erarbeitet einen Lösungsvorschlag und legt ihn beiden Parteien vor.
  5. Einigung oder Ablehnung: Wenn beide zustimmen, wird der Vorschlag zur verbindlichen Vereinbarung. Bei Ablehnung: Klageweg.

Kosten: Schlichtung vs. Gerichtsprozess

Kosten-ElementSchlichtungGerichtsprozess
Verfahrensgebühr200 - 800 €Gerichtskosten nach GKG: 3.000 - 15.000 € je nach Streitwert
AnwaltskostenOptional, 500 - 2.000 €Pflicht bei LG+, 2.000 - 10.000 €
Sachverständiger500 - 2.000 €2.000 - 8.000 €
Zeitaufwand3 - 6 Monate2 - 5 Jahre
RisikoEinigungszwang nur bei ZustimmungUnterlegener zahlt alle Kosten

Stand: April 2026. Bei Streitwerten unter 5.000 Euro ist Schlichtung fast immer die bessere Option.

Wann ist Schlichtung sinnvoll - wann nicht?

Schlichtung ist sinnvoll wenn...

  • Der Streitwert unter 30.000 Euro liegt - bei höheren Beträgen lohnt sich trotzdem der Anwalt.
  • Beide Parteien grundsätzlich gesprächsbereit sind.
  • Technische Fragen im Vordergrund stehen - Sachverständige klären den Sachverhalt schnell.
  • Die Beziehung zum Auftragnehmer nicht vollständig zerrüttet ist.
  • Die Verjährungsfrist droht abzulaufen - Schlichtung hemmt die Frist.

Direkter Klageweg ist besser wenn...

  • Der Auftragnehmer insolvent ist oder kurz davor steht.
  • Der Auftragnehmer eine Schlichtung ablehnt oder nicht reagiert.
  • Arglistige Täuschung im Raum steht - hier ist anwaltliche Beratung unbedingt nötig.
  • Ein Einstweiliger Rechtsschutz nötig ist (z.B. Baustopp).

FAQ - Schlichtungsstelle Bau 2026

Ist das Schlichtungsverfahren bindend?
Ein Schlichtungsvorschlag ist grundsätzlich nicht bindend - beide Parteien müssen zustimmen. Wenn beide zustimmen, wird der Vorschlag zu einer verbindlichen Vereinbarung (Vergleich). Lehnt eine Seite ab, kann trotzdem der Klageweg beschritten werden. Das Schlichtungsverfahren hemmt außerdem die Verjährung - die Gewährleistungsfrist läuft während des Verfahrens nicht weiter.
Kann ich während eines Schlichtungsverfahrens noch klagen?
Ja. Das Schlichtungsverfahren ist freiwillig und ein separater Schritt. Wenn es scheitert, steht der Klageweg offen. Bei bestimmten Schlichtungsstellen (Ombudsleute nach VSBG) muss das Schlichtungsverfahren erst abgeschlossen sein, bevor Klage eingereicht werden kann. Im BGB-Bauvertrag gibt es keine gesetzliche Pflicht zur vorherigen Schlichtung.
Was kostet die Schlichtung beim Bauherren-Schutzbund?
Der Bauherren-Schutzbund (BSB) bietet für seine Mitglieder Beratung und Schlichtungsunterstützung. Die Mitgliedschaft kostet je nach Bundesland 80 bis 150 Euro pro Jahr. Schlichtungsverfahren selbst werden über anerkannte Schlichtungsstellen geführt. Wer kein Mitglied ist, zahlt für Einzelberatungen Stundengebühren von 80 bis 120 Euro.
Brauche ich einen Anwalt beim Schlichtungsverfahren?
Beim außergerichtlichen Schlichtungsverfahren ist kein Anwalt vorgeschrieben - der Bauherr kann sich selbst vertreten. Bei größeren Streitwerten oder komplexen technischen Fragen ist anwaltliche Begleitung aber empfehlenswert. Kosten: 150 bis 300 Euro pro Stunde. Bei einem Vergleichserfolg können die Anwaltskosten manchmal in den Vergleich einbezogen werden.
Hausbau Journal Redaktion

Der unabhängige Hausbau-Ratgeber für private Bauherren in Deutschland. Recherchiert aus Primärquellen, ergänzt durch eigene Bauerfahrung und Bauherren-Interviews. Mehr über die Redaktion →