Was ist eine Schlichtungsstelle im Baubereich?
Eine Schlichtungsstelle ist eine neutrale Instanz, die zwischen streitenden Parteien vermittelt. Im Baubereich sind das spezialisierte Einrichtungen, die Streitigkeiten zwischen Bauherren und Bauunternehmen, Handwerkern oder Architekten ohne Gerichtsverfahren klären.
Das Verfahren ist freiwillig - beide Parteien müssen der Schlichtung zustimmen. Ein Schlichtungsvorschlag ist nicht bindend, kann aber zu einem verbindlichen Vergleich werden, wenn beide Seiten zustimmen.
Die wichtigsten Anlaufstellen in Deutschland
Gütegemeinschaft Schlichtung im Bauwesen
Die Gütegemeinschaft Schlichtung im Bauwesen ist eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach dem VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz). Sie ist auf Bau- und Werkvertragsstreitigkeiten spezialisiert und bietet neutrale, sachkundige Schlichtung. Verfahrensgebühren: je nach Streitwert, bei Verbraucherstreitigkeiten auf max. 350 Euro gedeckelt.
Bauherren-Schutzbund (BSB)
Der Bauherren-Schutzbund ist die größte private Interessenvertretung für Bauherren in Deutschland. Mitglieder (80 bis 150 Euro/Jahr) erhalten Beratung, technische Baubegleitung und Unterstützung bei Streitigkeiten. Der BSB kooperiert mit Schlichtungsstellen und kann Sachverständige empfehlen. Besonders stark bei: Bauträger-Streitigkeiten, technische Mängelbeurteilung.
Verbraucherzentralen der Bundesländer
Verbraucherzentralen bieten Erstberatung zu Bauvertragsrechten und kennen die regionalen Schlichtungsstellen. Erste Anlaufstelle für Bauherren, die sich nicht sicher sind, welcher Weg richtig ist. Kosten: 30 bis 80 Euro für Erstberatung, oft auch kostenlos mit Mitgliedschaft.
Handwerkskammern und Innungen
Bei Streitigkeiten mit Handwerksbetrieben bieten Handwerkskammern und Innungen teilweise eigene Schlichtungsverfahren an. Diese sind weniger unabhängig als externe Stellen - aber die Kammern haben Interesse daran, das Vertrauen in das Handwerk zu erhalten und nehmen Streitigkeiten ernst.
Architektenkammer
Bei Streitigkeiten mit Architekten oder Planern sind die Architektenkammern der jeweiligen Bundesländer zuständig. Verstöße gegen Berufspflichten können dort gemeldet werden. Für zivilrechtliche Forderungen sind die allgemeinen Schlichtungsstellen die bessere Option.
Wie läuft das Schlichtungsverfahren ab?
- Antrag stellen: Schriftlicher Antrag bei der Schlichtungsstelle mit Beschreibung des Streits, Nennung der Gegenseite, Dokumentation (Mängelfotos, Schriftwechsel).
- Zustimmung der Gegenseite: Die Schlichtungsstelle fragt den Auftragnehmer, ob er am Verfahren teilnehmen möchte. Lehnt er ab, endet das Verfahren - der Klageweg bleibt offen.
- Sachverständigen-Einschaltung: Bei technischen Fragen beauftragt die Schlichtungsstelle einen Sachverständigen, der die Mängel prüft. Kosten werden auf die Parteien verteilt.
- Schlichtungsvorschlag: Der Schlichter erarbeitet einen Lösungsvorschlag und legt ihn beiden Parteien vor.
- Einigung oder Ablehnung: Wenn beide zustimmen, wird der Vorschlag zur verbindlichen Vereinbarung. Bei Ablehnung: Klageweg.
Kosten: Schlichtung vs. Gerichtsprozess
| Kosten-Element | Schlichtung | Gerichtsprozess |
|---|---|---|
| Verfahrensgebühr | 200 - 800 € | Gerichtskosten nach GKG: 3.000 - 15.000 € je nach Streitwert |
| Anwaltskosten | Optional, 500 - 2.000 € | Pflicht bei LG+, 2.000 - 10.000 € |
| Sachverständiger | 500 - 2.000 € | 2.000 - 8.000 € |
| Zeitaufwand | 3 - 6 Monate | 2 - 5 Jahre |
| Risiko | Einigungszwang nur bei Zustimmung | Unterlegener zahlt alle Kosten |
Stand: April 2026. Bei Streitwerten unter 5.000 Euro ist Schlichtung fast immer die bessere Option.
Wann ist Schlichtung sinnvoll - wann nicht?
Schlichtung ist sinnvoll wenn...
- Der Streitwert unter 30.000 Euro liegt - bei höheren Beträgen lohnt sich trotzdem der Anwalt.
- Beide Parteien grundsätzlich gesprächsbereit sind.
- Technische Fragen im Vordergrund stehen - Sachverständige klären den Sachverhalt schnell.
- Die Beziehung zum Auftragnehmer nicht vollständig zerrüttet ist.
- Die Verjährungsfrist droht abzulaufen - Schlichtung hemmt die Frist.
Direkter Klageweg ist besser wenn...
- Der Auftragnehmer insolvent ist oder kurz davor steht.
- Der Auftragnehmer eine Schlichtung ablehnt oder nicht reagiert.
- Arglistige Täuschung im Raum steht - hier ist anwaltliche Beratung unbedingt nötig.
- Ein Einstweiliger Rechtsschutz nötig ist (z.B. Baustopp).
FAQ - Schlichtungsstelle Bau 2026
Ist das Schlichtungsverfahren bindend?
Kann ich während eines Schlichtungsverfahrens noch klagen?
Was kostet die Schlichtung beim Bauherren-Schutzbund?
Brauche ich einen Anwalt beim Schlichtungsverfahren?
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