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Heizraum 2026 - Vorgaben, Maße, Brandschutz

Bei Pellet, Öl oder Gas-Brennwert ist der Heizraum ein eigener Raum mit Brandschutzanforderungen. F90-Wände, T30-Tür, Lüftung, Schornstein und bei Pellet ein Schüttraum von 6 bis 8 m³ - die wichtigsten Vorgaben kompakt erklärt.

Hausbau Journal Redaktion
Stand: 29. April 2026 14 Min Lesezeit
Pellet-Heizung mit Pellet-Lager im Heizraum - Heizraum planen
Bei Pelletheizung gehört das Pellet-Lager mit Schüttraum (6 bis 8 m³) und der Heizkessel hinter F90-Wände und T30-Tür.
6 - 8 m³
Pellet-Schüttraum für 4 - 6 to Jahresverbrauch
F90 / T30
Brandschutz Wände 90 Min., Tür 30 Min.
FeuVO
Maßgeblich Feuerungsverordnung der Länder

Heizraum: Definition und Abgrenzung

Ein Heizraum ist ein eigener Raum für Feuerstätten mit fossilem Brennstoff (Öl, Gas) oder Festbrennstoff (Pellet, Scheitholz, Hackschnitzel). Er unterliegt besonderen Brandschutz- und Lüftungsanforderungen, weil bei Verbrennung Wärme, Abgase und im Schadensfall Feuer entstehen können. Bauordnungsrechtlich ist der Heizraum kein Aufenthaltsraum, sondern ein Sonderraum mit Schutzfunktion.

Die genauen Anforderungen ergeben sich aus der Feuerungsverordnung (FeuVO) des jeweiligen Bundeslandes. Sie regelt: Aufstellung von Feuerstätten, Lüftung und Verbrennungsluftzufuhr, Schornstein-Anschluss, Brandschutz-Anforderungen an umgebende Bauteile, Brennstoff-Lagerung. Die FeuVOs der Länder weichen im Detail voneinander ab, folgen aber alle der gleichen Grundlogik.

Wann der Heizraum Pflicht ist

Bei Feuerstätten über 50 kW Nennwärmeleistung ist ein eigener Heizraum baurechtlich vorgeschrieben. Im Einfamilienhausbereich (typisch 6 bis 15 kW) ist die Pflicht weniger streng - dort dürfen kleinere Feuerstätten in geeigneten Räumen aufgestellt werden, sofern Lüftung, Brandschutz und Schornsteinanschluss eingehalten werden. In der Praxis ist bei Pellet, Öl oder Gas dennoch ein eigener Raum sinnvoll: Brennstofflagerung, Geräuschtrennung und Wartungszugang sprechen dafür.

Wann kein Heizraum nötig ist

Bei Wärmepumpen-Heizungen entfällt die Heizraum-Pflicht vollständig. Wärmepumpen sind keine Feuerstätten - sie verbrennen nichts. Sie kommen in den Technikraum, der unter normalen Wohnungsbau-Brandschutzanforderungen steht (F30 statt F90, normale Tür statt T30). Das ist einer der praktischen Vorteile der Wärmepumpe gegenüber Pellet- oder Öl-Heizungen.

FeuVO und Landesbauordnungen

Die Feuerungsverordnung regelt sechs Bereiche, die für den Heizraum maßgeblich sind. Die Verordnungen der Länder sind in den Grundzügen ähnlich, in Details unterschiedlich.

Aufstellung der Feuerstätte

Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen (typisch 40 cm seitlich, 80 cm nach vorne), Standsicherheit auf nicht brennbarer Bodenfläche, geeignete Fläche zum Aufstellen.

Verbrennungsluftzufuhr

Pro kW Nennwärmeleistung mindestens 1,6 cm² Lüftungsöffnung, mindestens aber 150 cm² Querschnitt. Direkter Anschluss an Außenluft erforderlich - keine Verbrennungsluft aus Wohnräumen entnehmen. Bei modernen Anlagen mit konzentrischer Abgasleitung erfolgt die Verbrennungsluftzufuhr über die äußere Hülle der Abgasleitung.

Schornstein-Anschluss

Geeigneter Schornstein nach DIN EN 1443, Querschnitt nach Heizleistung dimensioniert (Schornsteinfeger berechnet), Brennstoff-passende Materialqualität (säurefester Edelstahl oder Keramik bei Brennwert, Schamotte bei Festbrennstoff). Maximaler waagerechter Verbindungsweg vom Kessel zum Schornstein typisch 2 bis 3 Meter.

Brandschutz der Umfassungsbauteile

Wände und Decke des Heizraums in F90-Qualität, Türen in T30 mit Selbstschließung. Bei Lagerung von mehr als 5.000 Liter Heizöl oder vergleichbar großen Pellet-Mengen verschärfte Anforderungen. Im Einfamilienhausbereich reichen typisch F90 plus T30.

Brennstoff-Lagerung

Lagerräume für Pellet oder Öl getrennt vom Heizkessel-Raum, ebenfalls in F90 mit T30-Tür. Pellet-Lager mit Schüttkupplungen für Tankwagen-Befüllung, Öl-Lager mit Auffangwanne und Leck-Sensor. Maximalmengen je nach FeuVO begrenzt - im Einfamilienhausbereich praktisch nicht relevant.

Bedienbarkeit und Zugänglichkeit

Heizraum von außen oder über separaten Zugang erreichbar, Wartungsfreiraum vor dem Kessel mindestens 1,00 m, Beleuchtung ausreichend. Tür mindestens 80 cm breit für Schornsteinfeger und Service-Techniker.

Heizraum vs. Technikraum: der wesentliche Unterschied

Die Begriffe werden im Volksmund oft vermischt - bauordnungsrechtlich sind es zwei verschiedene Räume mit unterschiedlichen Anforderungen.

Heizraum bei Verbrennungsheizung

Pellet, Holz, Öl, Gas-Brennwert: Brandschutz F90, Tür T30, eigene Verbrennungsluftzufuhr, Schornstein-Anschluss, Brennstofflagerung. Mehrkosten gegenüber Technikraum etwa 2.000 bis 5.000 Euro für Bauausführung (F90-Wände, Spezialtür, Lüftungsdurchführung).

Technikraum bei Wärmepumpen-Heizung

Wärmepumpe, Pufferspeicher, KWL, Hausanschluss, PV-Komponenten: normale F30-Wände, normale Tür, Anbindung an Wohnraumlüftung, kein Schornstein, keine Brennstofflagerung. Standardmäßig in jedem Wohnhaus integrierbar. Mehr unter Technikraum.

Hybrid-Lösungen

Wer eine Pelletheizung mit PV und Batteriespeicher kombiniert, hat zwei Räume zu planen: Heizraum für den Pelletkessel mit Lager, Technikraum für PV-Wechselrichter, Batterie und Hausanschluss. Diese Trennung ergibt sich aus den unterschiedlichen Brandschutzanforderungen - sie kann nicht aufgeweicht werden.

Pellet-Lager und Schüttraum

Bei Pelletheizungen ist die Brennstofflagerung der Hauptplanungspunkt. Pellets sind sperriger und voluminöser als Öl bei gleichem Energiegehalt - das verlangt mehr Lagerraum.

Volumen-Faustregeln

Pellet-Energiedichte: 1 to Pellet entspricht etwa 500 Liter Heizöl-Äquivalent. Schüttdichte 650 kg/m³, das heißt: 1 to Pellet braucht 1,5 m³ Schüttraum. Bei einem Einfamilienhaus mit 4 bis 6 to Jahresverbrauch ergibt das 6 bis 9 m³ reines Pellet-Volumen. Plus 30 % Reserve für Nicht-Volllast und kompletten Vorrat ergibt sich ein Schüttraum von 8 bis 12 m³.

Schüttraum-Geometrie

Bei Schneckenförderung verlangt der Schüttraum einen schrägen Boden (45 Grad Neigung empfohlen, mindestens 35 Grad), damit Pellets selbständig zur Förderschnecke nachrutschen. Der Schrägboden reduziert das nutzbare Volumen - aus 10 m³ Brutto-Volumen wird 7 bis 8 m³ effektive Pellet-Lagerung. Schüttraum-Mindestgröße bei Schnecke etwa 6 m² Grundfläche bei 2,40 m Raumhöhe, also 14 m³ Brutto.

Schüttkupplungen für Tankwagen

Pellets werden per Tankwagen geliefert und in den Schüttraum geblasen. Zwei Schüttkupplungen werden eingebaut: eine für die Lieferung (Befüllen mit Druckluft), eine für die Entlüftung (Staub-Abluft). Position der Kupplungen an der Außenwand, in 1,00 bis 1,40 m Höhe, mit kurzer Anfahrtsmöglichkeit für den Tankwagen (maximal 30 m Schlauchlänge).

Wand- und Bodenanforderungen

Lagerraum-Wände in F90, glatt und stoßfest (Pellets prallen mit hoher Geschwindigkeit auf die Wände bei Befüllung). Trockene Lagerung Pflicht - Feuchtigkeit zerstört Pellets. Empfohlen: Holzverkleidung der Wände auf der Innenseite des Schüttraums, weil Pellets sonst zerstoßen werden und Feinstaub entsteht. Beton- oder Mauerwerkswände dahinter geben den F90-Brandschutz.

Öl-Tank und Auffangwanne

Öl-Heizungen werden in Neubauten 2026 wegen des Heizungsgesetzes praktisch nicht mehr installiert. Bei Sanierungen kommt das Thema noch vor - dort gelten klare Vorgaben.

Doppelwandige Tanks oder Auffangwanne

Heizöltanks müssen entweder doppelwandig sein oder in einer Auffangwanne stehen, die das gesamte Tankvolumen aufnehmen kann. Doppelwandige Kunststoff-Tanks (typisch 750 bis 1.500 Liter Einzeltank, in Batterien aus mehreren Tanks) sind heute Standard - sie sparen die separate Auffangwanne. Bei einwandigen Stahltanks oder bei Lagerung über 5.000 Liter ist die Auffangwanne Pflicht.

Lager-Mindestgröße

Pro to Pellet-Äquivalent etwa 1.000 Liter Heizöl. Einfamilienhaus mit 4 to Jahresverbrauch entspricht 2.000 Liter Heizölbedarf - eine Tankbatterie mit 3.000 bis 4.000 Liter (Vorrat plus Sicherheit) reicht. Stellfläche typisch 1,5 bis 2,5 m² für die Tankbatterie plus 0,8 m Bewegungsfläche für Wartung und Befüllung.

Leck-Sensor und Überfüll-Schutz

Optischer oder elektronischer Leck-Sensor in der Auffangwanne, Überfüll-Schutz mit Grenzwertgeber im Tank. Beide Sicherungen sind bei Tankbefüllung Pflicht - der Tankwagen-Fahrer prüft die Grenzwertgeber, bevor die Lieferung erfolgt.

Brandschutz F90 und T30

Der Heizraum unterliegt strengeren Brandschutzanforderungen als andere Wohnungs-Räume. Die Vorgaben ergeben sich aus der jeweiligen Landes-FeuVO und den Landesbauordnungen.

F90-Wände zum Wohnbereich

Tragende und raumabschließende Bauteile zwischen Heizraum und Wohnbereich müssen 90 Minuten Feuerwiderstand haben (F90 nach DIN 4102 oder REI 90 nach europäischer Klassifizierung). In Massivbauweise wird das mit 17,5 cm Mauerwerk plus beidseitigem Putz erreicht. In Holzbauweise mit speziellem F90-Wandaufbau (Mineralwolle plus Gipskarton in mehreren Lagen plus konstruktive Holzkonstruktion).

T30-Brandschutztür mit Selbstschließung

Tür zwischen Heizraum und Hausinnerem als T30-Brandschutztür mit Obentürschließer. Tür schließt selbsttätig nach Öffnung. Türblatt mit Falz, Brandschutzdichtung umlaufend, geprüft nach DIN 4102-5. Mehrkosten gegenüber Standardtür 400 bis 1.000 Euro.

Brandklappen in Lüftungsleitungen

Wo Lüftungsleitungen den Heizraum zur Wohnung hin verlassen, sind Brandschutzklappen Pflicht. Sie schließen automatisch bei Temperaturanstieg im Heizraum (typisch ab 70 °C). Kosten 150 bis 400 Euro pro Klappe.

Rauchmelder im Heizraum

Rauchmelder im Heizraum ist sinnvoll, in den meisten FeuVOs aber nicht zwingend vorgeschrieben (Heizraum ist kein Aufenthaltsraum). Empfehlung trotzdem: Rauchmelder mit Vernetzung zur Hausalarmierung, ergänzt durch CO-Melder bei Gas-Heizungen.

Lüftung und Verbrennungsluftzufuhr

Verbrennungsluft ist die wichtigste Anforderung an den Heizraum. Wer hier spart oder unsauber plant, riskiert Sauerstoffmangel im Heizraum, schlechte Verbrennung und im Extremfall Kohlenmonoxid-Bildung.

Querschnitts-Berechnung

Faustregel: 150 cm² Mindestquerschnitt für Lüftungsöffnung, mindestens 1,6 cm² pro kW Nennwärmeleistung. Bei einem 15-kW-Pelletkessel ergibt das 24 cm² rechnerisch, also bleibt der Mindestquerschnitt von 150 cm² die maßgebliche Größe. Praktisch entspricht das einer Öffnung von 12 × 12 cm oder einem Lüftungsrohr DN 150.

Direkte Außenluft-Zuführung

Verbrennungsluft kommt direkt aus dem Freien - über Außenwand-Öffnung, Lichtschacht oder konzentrische Abgasleitung. Verbrennungsluft aus Wohnräumen ist nicht zulässig, weil sie Unterdruck erzeugt und CO-Probleme begünstigt.

Konzentrische Abgasleitung als Alternative

Moderne Brennwertgeräte und Pelletkessel verwenden konzentrische Abgasleitungen: das innere Rohr führt Abgas nach außen, das äußere Rohr führt Verbrennungsluft von außen herein. Das ist platzsparend und sauberer als separate Lüftungsöffnung. Bei Kessel-Hersteller-Auslegung Pflicht-Vorgabe in Erwägung ziehen.

Be- und Entlüftung des Raums

Neben der Verbrennungsluft braucht der Heizraum auch eine allgemeine Raumlüftung gegen Überhitzung und Feuchtigkeit. Typischerweise eine zweite Lüftungsöffnung im oberen Wandbereich, Querschnitt etwa halb so groß wie die Verbrennungsluftöffnung. Bei modernen Anlagen mit konzentrischer Leitung wird die Raumlüftung über separate Öffnungen sichergestellt.

Schornstein und Abgasführung

Jede Verbrennungsfeuerstätte braucht einen Schornstein. Material und Dimensionierung hängen vom Brennstoff ab.

Material nach Brennstoff

  • Pellet und Scheitholz: Schornstein aus Schamotte oder feuerfester Keramik, säurebeständig nach Klasse W3-G nach DIN EN 1443
  • Öl-Brennwert: Edelstahl-Schornstein säurefest (V4A), feuchteunempfindlich, Klasse W3-G
  • Gas-Brennwert: Edelstahl oder Kunststoff (PP) je nach Hersteller-Vorgabe, säurefest

Querschnitt-Berechnung

Der Schornsteinfeger berechnet den erforderlichen Querschnitt nach DIN EN 13384 in Abhängigkeit von Heizleistung, Brennstoff und Schornsteinhöhe. Typische Querschnitte für Einfamilienhäuser: DN 130 bis DN 200 bei Pellet, DN 80 bis DN 130 bei Brennwert. Falscher Querschnitt führt zu Zugproblemen oder Versottung.

Schornsteinhöhe und Mündung

Mündung mindestens 40 cm über First, bei Lüftungsfenstern oder Aufenthaltsräumen in der Nähe größere Abstände. Anforderungen ergeben sich aus der 1. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) und der Landes-Bauordnung. Bei Außenkamin: Mindestabstand 1,00 m zu öffenbaren Fenstern, bei Innenkamin durch das Dach: First-Höhe plus 40 cm Mindestabstand.

Schornsteinfeger als Fixpunkt

Ohne Bezirksschornsteinfeger geht bei Verbrennungsanlagen nichts: Genehmigung der Anlage vor Inbetriebnahme, regelmäßige Messungen (Pellet zweimal jährlich, Öl jährlich), Reinigung. Diese Kosten sind bei Wärmepumpen-Heizungen gänzlich gespart - ein nicht unerheblicher Wirtschaftlichkeits-Faktor.

Pellet-Förderung: Saugsystem oder Schnecke

Wie kommen die Pellets vom Lager zum Brennraum? Zwei Systeme stehen zur Wahl, mit unterschiedlichen Stärken.

Förderschnecke

Mechanische Schnecke transportiert Pellets vom Lagerboden zum Kessel. Voraussetzung: Lager direkt am Kessel oder maximal 2 bis 3 Meter entfernt. Lagerboden muss schräg sein (Schrägboden 45 Grad), damit Pellets selbständig nachrutschen. Vorteile: günstig, leise, energiesparend (nur Schnecken-Antrieb, kein Gebläse). Nachteile: starre Geometrie, Lager muss direkt am Kessel sein, Schrägboden reduziert Lagerbruttovolumen.

Saugsystem

Pneumatisches System mit Sauggebläse fördert Pellets über flexible Schläuche zum Kessel. Lager kann bis zu 25 Meter entfernt liegen, Form flexibel (eckig, schmal, L-förmig). Lagerboden flach (kein Schrägboden nötig) - das nutzt das Bruttovolumen besser. Vorteile: flexibel, ideal für Sanierungen mit ungünstigem Grundriss. Nachteile: lauter (Gebläse-Geräusch beim Nachfördern), höherer Strombedarf, etwas teurer.

Empfehlung Neubau

Im Neubau lässt sich das Pellet-Lager bewusst neben dem Heizkessel platzieren. Schneckenförderung ist dann die wirtschaftlichere und leisere Wahl. Saugsystem nur, wenn der Grundriss eine direkte Nachbarschaft Lager-Kessel nicht zulässt - etwa bei Pellet-Lager im Außenbereich (Erdtank, Außen-Silo) und Kessel im Hauskeller.

Aufstellort des Pellet-Kessels

Der Pellet-Kessel selbst beansprucht 1 bis 2 m² Stellfläche, plus Wartungsfreiraum davor 1,00 m. Das ergibt eine Mindest-Kessel-Stellfläche von 3 bis 4 m².

Heizraum-Mindestgröße

Pelletkessel-Stellfläche 3 bis 4 m² + Pufferspeicher 1 m² + Pellet-Schüttraum (separat oder als Teil) 6 bis 10 m² + Bewegung und Wartung. In Summe ergibt das einen Heizraum von 8 bis 15 m² Gesamtfläche, je nach Lager-Konzept.

Position relativ zum Pellet-Lager

Bei Schneckenförderung: Kessel direkt neben Lager mit gemeinsamer Wand, Schnecke führt durch die Wand. Bei Saugsystem: Kessel kann separat liegen, Saugschlauch wird verlegt. Schornstein-Anschluss kurz halten - maximal 2 bis 3 Meter waagerechte Verbindungsleitung zum Schornstein.

Pufferspeicher-Anbindung

Pelletkessel werden mit Pufferspeicher betrieben (300 bis 1.500 Liter), damit der Kessel im Volllastbetrieb effizient läuft und nicht ständig taktet. Pufferspeicher steht entweder im Heizraum oder im benachbarten Technikraum - je nach Platzverhältnissen. Bei separater Aufstellung sind die Heizungs-Verbindungsleitungen möglichst kurz und gedämmt zu führen.

Kosten eines Heizraums im Vergleich

Ein Heizraum für Pelletheizung kostet in der baulichen Ausführung deutlich mehr als ein Technikraum für Wärmepumpe. Die Mehrkosten ergeben sich aus F90-Wänden, T30-Tür, separater Lüftung und der Pellet-Lager-Konstruktion mit Schrägboden und Schüttkupplungen.

Kostendifferenz Pellet-Heizraum vs. WP-Technikraum

  • F90-Wände statt F30: Mehrkosten 2.000 bis 4.000 Euro je nach Wandfläche
  • T30-Brandschutztür statt Standardtür: Mehrkosten 400 bis 800 Euro
  • Pellet-Lager mit Schrägboden, Schüttkupplungen und Holzverkleidung: 2.500 bis 5.000 Euro
  • Schornsteinanlage säurefest mit Verbindung: 3.000 bis 6.000 Euro
  • Brandschutzklappen in Lüftungsleitungen: 300 bis 800 Euro

In Summe entstehen für die heizraum-spezifischen Bauteile Mehrkosten von 8.000 bis 16.000 Euro gegenüber einem Wärmepumpen-Technikraum. Diese Differenz fließt in jede Wirtschaftlichkeitsrechnung Pellet vs. Wärmepumpe mit ein - oft zugunsten der Wärmepumpe.

Häufige Fehler bei der Heizraum-Planung

  • Pellet-Lager zu klein. Faustregel 1,5 m³ pro to Jahresverbrauch übersehen. 4 m³ Schüttraum reicht für 2,5 to Pellet - das ist weniger als ein halbes Jahr Heizleistung im Einfamilienhaus.
  • Schrägboden vergessen. Bei Schneckenförderung ohne Schrägboden bleiben Pellets liegen. Boden muss 35 bis 45 Grad Neigung haben.
  • F90-Wände nicht eingehalten. Standard-Trockenbauwand zwischen Heizraum und Wohnung erreicht keine 90-Minuten-Feuerwiderstand. Massivwand oder spezieller F90-Trockenbau-Aufbau erforderlich.
  • T30-Tür weggelassen. Standard-Innentür statt T30-Brandschutztür. Bei Bauabnahme fällt das auf, der Schornsteinfeger nimmt die Anlage nicht ab.
  • Verbrennungsluft aus Wohnraum. Verbrennungsluftzufuhr aus angrenzendem Hausflur statt direkt von außen - das ist nicht zulässig und führt zu CO-Problemen.
  • Schornstein zu klein dimensioniert. Querschnitt unter 130 mm bei Pelletheizung führt zu Versottung und schlechtem Zug. Schornsteinfeger-Berechnung vorab einholen.
  • Schüttkupplungen schlecht zugänglich. Pellet-Tankwagen kommt nicht heran, weil Auffahrt zu eng oder Schüttkupplung zu weit von der Straße entfernt. Maximal 30 m Schlauchlänge zur Tankwagen-Position einplanen.
  • Lüftungsöffnungen ungeschützt. Außenwand-Lüftungsöffnungen ohne Insektengitter werden zur Eintrittsstelle für Mäuse und Insekten. Edelstahl-Schutzgitter sind Pflicht.

FAQ - Heizraum 2026

Wann ist ein Heizraum baurechtlich vorgeschrieben?
Bei Feuerstätten mit einer Nennwärmeleistung über 50 kW ist nach den Landesbauordnungen ein eigener Heizraum vorgeschrieben. Bei Pelletheizungen, Holzvergaserkesseln und Festbrennstoffanlagen ab bestimmten Schwellen ebenfalls. Im Einfamilienhausbereich (typisch 6 bis 15 kW Heizleistung) ist ein Heizraum nicht zwingend baurechtlich vorgeschrieben - aber bei Pellet, Öl oder Holz-Festbrennstoff faktisch sinnvoll wegen Brandschutz, Lagerung und Geräuschtrennung. Maßgeblich ist die FeuVO des jeweiligen Bundeslandes.
Wie groß muss der Pellet-Schüttraum sein?
Faustregel: 0,9 bis 1,5 m³ Schüttraum pro 1.000 Liter Heizöl-Äquivalent Jahresverbrauch. Bei einem Einfamilienhaus mit 4 bis 6 to Pellet-Jahresverbrauch (entspricht 2.000 bis 3.000 Liter Heizöl) braucht der Schüttraum 6 bis 8 m³ Volumen. Mit Wänden, Schrägboden für die Förderschnecke und Bewegungsfläche kommt man auf eine Grundfläche von 6 bis 10 m² bei 2,40 m Raumhöhe. Bei Saugsystemen ist die Form flexibler als bei Schneckenförderung.
Welche Brandschutzanforderungen gelten für den Heizraum?
F90-Wände (90 Minuten Feuerwiderstand) zum Wohnbereich, T30-Brandschutztür mit Selbstschließung. Bei Pellet-Lagerung gilt zusätzlich: Lager und Heizraum getrennt durch F90-Wand und T30-Tür, Schüttkupplung mit dichter Abdeckung. Verbrennungsluftzufuhr direkt aus dem Freien (über Außenwand-Öffnung oder konzentrische Abgasleitung), niemals aus Wohnräumen. Diese Anforderungen ergeben sich aus der jeweiligen Landes-FeuVO.
Was unterscheidet Heizraum und Technikraum?
Der Heizraum nimmt fossile oder Festbrennstoff-Feuerstätten auf - Pellet, Öl, Gas, Holz - und unterliegt dem Brandschutzregime der FeuVO. Der Technikraum nimmt Wärmepumpen, Pufferspeicher, Lüftungsgerät und Elektrokomponenten auf - dort gelten normale Wohnungsbau-Brandschutzanforderungen ohne F90-Wände. Wer eine Wärmepumpe als Heizung hat, braucht keinen Heizraum, sondern einen Technikraum. Wer Pellet, Öl oder Gas-Brennwert hat, braucht einen Heizraum. Mehr unter Technikraum.
Lohnt sich Saugsystem oder Förderschnecke beim Pellet-Lager?
Saugsystem ist flexibler in der Lager-Form (eckig, schmal, sogar L-förmig möglich) und erlaubt Entfernungen bis 25 Meter zwischen Lager und Kessel. Förderschnecke ist günstiger, leiser im Betrieb (kein Gebläse) und energieeffizienter, verlangt aber ein direkt benachbartes Lager mit Schrägboden. Bei Neubau im Einfamilienhaus ist die Schnecke meist die wirtschaftlichere Wahl, bei Sanierungen mit ungünstigem Grundriss spielt das Saugsystem seine Stärken aus.
Hausbau Journal Redaktion

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