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Glossar

BGB-Bauvertrag

Stand: 30. April 2026

Was bedeutet BGB-Bauvertrag beim Hausbau?

Mit dem Bauvertragsrecht 2018 hat der Gesetzgeber die §§ 650a bis 650v BGB eingeführt und damit erstmals einen eigenständigen Bauvertrag im BGB verankert. Vorher galten nur allgemeine Werkvertragsregeln.

Der Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB) gilt speziell für Verträge zwischen Unternehmern und Privatpersonen über den Bau eines neuen Gebäudes. Hier sind besonders starke Schutzrechte verankert: Der Unternehmer muss eine detaillierte Baubeschreibung vorlegen, der Verbraucher hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht, und Abschlagszahlungen dürfen maximal 90 % des vereinbarten Werklohns betragen - 10 % Sicherheitseinbehalt bis zur Schlussabnahme.

Mängelhaftung beim BGB-Vertrag: 5 Jahre ab Bauabnahme für Bauwerke (§ 634a BGB). Das ist länger als beim VOB-Vertrag (4 Jahre).

Warum ist der BGB-Bauvertrag wichtig für Bauherren?

Die meisten Bauträger- und Generalunternehmer-Verträge basieren auf dem BGB-Bauvertragsrecht. Wer den Vertrag prüft, sollte besonders auf abweichende Klauseln achten: Verkürzung der Mängelhaftung (unwirksam bei AGB unter die gesetzliche Mindestfrist), Ausschluss des Sicherheitseinbehalts (kritisch), oder Formulierungen die den Verbraucherschutz unterlaufen.

Beispiel

Bauträgervertrag Kaufpreis 420.000 EUR: Nach BGB sind maximal 90 % = 378.000 EUR als Abschläge fällig, die restlichen 42.000 EUR erst nach mängelfreier Abnahme. Ein Bauträger, der 100 % vor Abnahme fordert, verstößt gegen § 650m BGB - solche Klauseln sind unwirksam.

Verwandte Begriffe

  • VOB - alternatives Vertragsrecht für gewerbliche Bauverträge
  • BGB vs. VOB - ausführlicher Vergleich beider Vertragsarten
  • Bauabnahme - startet die Mängelhaftungsfrist
  • Bauträger - typischer Vertragspartner beim BGB-Bauvertrag
Hausbau Journal Redaktion

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